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Seefischerei


Begriff und rechtlicher Rahmen der Seefischerei

Die Seefischerei umfasst die planmäßige Nutzung lebender Meeresressourcen durch den Fang von Fischen, Krebstieren und anderen Meerestieren in Meeresgewässern. Ihr rechtlicher Rahmen ist sowohl durch nationales als auch durch internationales Recht bestimmt. Die Seefischerei spielt eine bedeutende Rolle für die Ernährungssicherung, den wirtschaftlichen Sektor der Ernährungswirtschaft und den Schutz der Meeresumwelt.

Definition und Abgrenzung

Der Begriff Seefischerei bezeichnet im rechtlichen Kontext die Ausübung der Fischerei in Meeresgebieten, im Gegensatz zur Binnenfischerei in Binnengewässern. Die Seefischerei kann gewerblich oder im Nebenerwerb betrieben werden und schließt sowohl den Fischfang mit Fanggeräten und Fangfahrzeugen als auch die anschließende Anlandung und Verarbeitung der Meerestiere ein. In Deutschland wird sie unter anderem durch das Seefischereigesetz (SeeFischG) und auf europäischer Ebene durch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union reguliert.

Gesetzliche Grundlagen der Seefischerei

Nationales Seefischereirecht in Deutschland

Das Seefischereirecht in Deutschland basiert auf verschiedenen Gesetzesgrundlagen:

Seefischereigesetz (SeeFischG)

Das Seefischereigesetz regelt in Deutschland die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Seefischerei. Es definiert unter anderem, wer die Seefischerei ausüben darf, welche Genehmigungen erforderlich sind, und legt Grundsätze zur Erhaltung der Fischbestände fest. Das Gesetz regelt zudem die Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufsicht sowie die Sanktionierung von Rechtsverstößen, etwa durch Bußgelder oder Entzug der Fischereilizenz.

Länderspezifische Regelungen

Für die Küstenfischerei, die sich typischerweise im Bereich der 12-Seemeilen-Zone abspielt, existieren zusätzliche Vorschriften der Küstenländer. Diese betreffen insbesondere die Fangmethoden, Schonzeiten und Artenvielfalt. Sie konkretisieren die Vorschriften des Bundesrechts und können weitergehende Beschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung enthalten.

Europäische Rechtsvorschriften

Die bedeutendste supranationale Regelung ist die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Diese verfolgt das Ziel, die Fischbestände in EU-Gewässern langfristig zu sichern und eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Wichtige Regelungsbereiche sind:

  • Festlegung von Fangquoten und zulässigen Gesamtfangmengen
  • Technische Vorschriften zu Fanggeräten und -methoden
  • Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Ökosysteme

Die Umsetzung der GFP erfolgt durch verbindliche Verordnungen der EU, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung finden und nationale Gesetze verdrängen können.

Internationales Seefischereirecht

Die internationalen Rechtsgrundlagen für die Seefischerei finden sich insbesondere im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ/UNCLOS) sowie den Übereinkommen regionaler Fischereiorganisationen. Zentrale Inhalte sind:

  • Festlegung der Fischereizonen (z.B. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Hohe See)
  • Rechte und Pflichten von Küsten- und Drittstaaten
  • Verpflichtungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen
  • Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten

Internationale Fischereiaufsicht und -schutz werden oftmals durch multilaterale Abkommen geregelt, denen Deutschland und die EU beigetreten sind.

Zulassung und Genehmigung der Seefischerei

Erlaubnisverfahren

Für die Ausübung der Seefischerei ist eine behördliche Genehmigung, meist in Form eines Fischereischeines oder einer Fanglizenz, erforderlich. Die Voraussetzungen variieren je nach Gewässer, Region und Zielfischart. Wesentliche Zulassungskriterien sind:

  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
  • Registrierungen der Fangfahrzeuge und Erfüllung technischer Mindestanforderungen
  • Einhaltung von Fangbeschränkungen und Meldepflichten

Die zuständigen Behörden sind das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft sowie Landes- und EU-Organe.

Kontrolle und Überwachung

Die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften wird lückenlos überwacht. Dazu zählen:

  • Satellitengestützte Überwachung der Fangfahrzeuge
  • Meldepflichten hinsichtlich Fangmengen und Anlandungen
  • Fischereikontrollen auf See und in den Häfen
  • Ahndung von Verstößen durch Ordnungswidrigkeitenverfahren

Besondere Bedeutung kommt den Maßnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) zu.

Schutz und nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen

Maßnahmen zur Bestandserhaltung

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen ist zentrales Ziel des Fischereirechts. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

  • Festlegung von Schonzeiten und Mindesmaßen
  • Beschränkung der Fangmengen (Fangquoten)
  • Technische Vorschriften für Fanggeräte (z.B. Maschenweite)
  • Schutzgebiete und temporäre Sperrzonen

Diese Vorschriften sollen sowohl die Artenvielfalt sichern als auch eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung ermöglichen.

Umweltschutzrechtliche Bezüge

Die Seefischerei berührt eine Vielzahl umweltrechtlicher Vorgaben. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Meeresumweltschutzgesetz (MUSG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehen Überschneidungen hinsichtlich mariner Schutzgebiete, Umweltschadenshaftung und den Verboten besonders schädlicher Fischereimethoden.

Arten- und Tierschutz

Neben allgemeinen Artenschutzregelungen – etwa durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – existieren spezifische Vorgaben zum Schutz bedrohter Fischarten und Meeressäuger. Die Seefischerei unterliegt hier besonderen Berichtspflichten und Maßnahmen zum Beifangmanagement.

Internationale Zusammenarbeit und Organisationen

Die Verwaltung über die Hoheitsgebiete hinausgehender Fischbestände erfordert internationale Kooperation. Wichtige Akteure sind:

  • Regionale Fischereiorganisationen (z.B. ICES, NEAFC)
  • Internationale Übereinkommen (z.B. SRÜ)
  • Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten und der EU bei Überwachung und Schutz

Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Seefischereirecht

Zuwiderhandlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften, wie die Überschreitung von Fangquoten, die Missachtung von Schutzgebieten oder das Nichtführen von Fangaufzeichnungen, können mit Sanktionen geahndet werden. Hierzu zählen:

  • Bußgelder und Verwarnungen
  • Einziehung der Fanggeräte oder Erzeugnisse
  • Entzug oder Aussetzung von Fanglizenzen

Schwerwiegende Verstöße können als Straftaten gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Literaturhinweise

  • Seefischereigesetz (SeeFischG)
  • Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP)
  • Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ/UNCLOS)
  • Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Dieser Artikel bietet eine umfassende rechtliche Betrachtung der Seefischerei und beleuchtet alle maßgeblichen gesetzlichen, europäischen und internationalen Grundlagen sowie die einschlägigen Zulassungs- und Kontrollmechanismen zum Schutz der marinen Ressourcen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Genehmigungen sind für die Ausübung der kommerziellen Seefischerei erforderlich?

Für die Ausübung der kommerziellen Seefischerei sind, abhängig vom jeweiligen Hoheitsgebiet und dem anwendbaren internationalen Recht, spezifische Genehmigungen unabdingbar. In Deutschland etwa ist für die gewerbliche Seefischerei eine besondere Erlaubnis gemäß dem Seefischereigesetz erforderlich. Auf europäischer Ebene regelt die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) die Erteilung von Fanglizenzen, Quoten und Zulassungen. Schiffe benötigen in der Regel eine Fanglizenz, die an das Einhalten von Fangquoten und technischen Auflagen wie Netzausrüstung und Meldepflichten gekoppelt ist. Darüber hinaus kann für bestimmte Fanggebiete oder Arten eine zusätzliche Sondergenehmigung vorschrieben sein. Die Kontrolle und Überwachung der Genehmigungen erfolgt durch zuständige Behörden wie das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bzw. die Fischereiaufsicht. Auch internationale Abkommen wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Fischbestände (UNFSA) oder regionale Fischereiabkommen, beispielsweise durch die North-East Atlantic Fisheries Commission (NEAFC), können für den Zugang und die Rechte in internationalen Gewässern spezifische Genehmigungen und Registrierungspflichten vorsehen.

Wie werden Fangquoten rechtlich geregelt und überwacht?

Fangquoten sind ein zentrales Instrument der fischereirechtlichen Regulierung, insbesondere innerhalb der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EU) 1380/2013, nach welcher jährlich Höchstfangmengen (Total Allowable Catches, TACs) für verschiedene Arten und Gebiete festgelegt werden. Diese Quoten werden auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und von den nationalen Behörden an die einzelnen Fischereibetriebe suballokiert. Die Einhaltung wird durch elektronische Fanganzeigen, Logbücher, automatisierte Schiffssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) sowie durch stichprobenartige Kontrollen auf See oder in den Häfen überwacht. Verstößt ein Unternehmen gegen die Quotenregelung, drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Entzug der Lizenz oder Strafverfahren. Zudem sieht das EU-Recht im Rahmen der Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) vor, dass Mitgliedstaaten jährlich Berichte über ihre Kontrolltätigkeiten an die EU-Kommission übermitteln und dass die Quotenüberschreitungen zu Abzügen in den Folgejahren führen können.

Welche Aufzeichnungspflichten bestehen für Fischereibetriebe?

Fischereibetriebe unterliegen umfangreichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten, die sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene rechtlich geregelt sind. Nach EU-Recht, speziell durch die Kontrollverordnung (EG Nr. 1224/2009), ist jedes Fischereifahrzeug verpflichtet, genaue Angaben zu Fängen, Beifängen und Rückwürfen in elektronischen oder manuellen Logbüchern festzuhalten. Diese Daten umfassen unter anderem Angaben zum Fangdatum, der Fangmenge, Art und Größe der gefangenen Spezies, Fanggebiet sowie die verwendete Fangmethode und das Zielgebiet. Die Logbuchdaten müssen regelmäßig an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Zusätzlich sind Anlandungen, Umladungen und Verkäufe entsprechend zu dokumentieren und nachzuweisen. Auf nationaler Ebene gelten ergänzende Vorschriften, etwa zum Umgang mit Rückwürfen oder zur Kennzeichnung transportierter Waren. Die Verletzung dieser Aufzeichnungspflichten stellt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar, der mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden kann.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht der Schutz bestimmter Fischarten?

Der Schutz bestimmter Fischarten wird durch eine Vielzahl von internationalen, europäischen und nationalen Rechtsinstrumenten gewährleistet. Internationales Recht, wie das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) und das Übereinkommen über wandernde wildlebende Tierarten (CMS), regelt den Schutz besonders gefährdeter Spezies. Auf EU-Ebene greift neben der Gemeinsamen Fischereipolitik die sogenannte Habitats-Richtlinie (92/43/EWG) für marine Lebensräume sowie verschiedene Verordnungen, die saisonale Schonzeiten, Mindestgrößen und Fangverbote für bestimmte Arten statuieren. National werden diese Vorgaben durch das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz sowie das Seefischereigesetz umgesetzt. Verstöße gegen geltende Schutzvorschriften können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldbußen und der Entzug von Fanglizenzen.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zur Nutzung technischer Fanggeräte?

Der Einsatz technischer Fanggeräte unterliegt zahlreichen rechtlichen Vorgaben, die sowohl dem Schutz der Fischbestände als auch der Vermeidung von Beifängen dienen. Nach der EU-Verordnung (EU) 2019/1241 über technische Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Fischerei ist beispielsweise der Einsatz bestimmter Netze, Maschenweiten, Haken und Fanggeräte genau reglementiert. Verboten sind unter anderem der Einsatz von Sprengstoff, Gift oder Strom. Ebenso werden durch spezifische Gebietsregelungen bestimmte Fangmethoden, z.B. Grundschleppnetze in ökologisch sensiblen Arealen, untersagt oder beschränkt. Verstöße gegen diese technische Reglementierung können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt werden, wenn etwa besonders geschützte Lebensräume oder Arten gefährdet werden.

Wie ist die Verantwortung für Beifang und Rückwurf rechtlich geregelt?

Seit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik sieht das EU-Recht eine sogenannte Anlandepflicht („landings obligation“) vor. Das bedeutet, dass alle kommerziell gefangenen Fischarten, die unter eine Fangquote fallen, ohne Rückwurf an Land gebracht werden müssen. Ziel ist die Reduzierung von Beifang und die Förderung selektiver Fangmethoden. Diese Verpflichtung ist durch die Verordnung (EU) 1380/2013 und durch mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsverordnungen konkretisiert worden. Ausnahmen bestehen lediglich für Arten, die aus wissenschaftlichen, sicherheitstechnischen oder Erhaltungsgründen verworfen werden dürfen (z.B. geschützte Arten oder Fische unter Mindestmaß). Nationale Behörden überwachen die Einhaltung, und bei Verstößen drohen empfindliche Strafen sowie Quotenkürzungen für die betroffenen Betriebe.

Wer ist für die Kontrolle und Sanktionierung von Rechtsverstößen in der Seefischerei zuständig?

Die rechtliche Überwachung und Sanktionierung im Bereich der Seefischerei wird auf mehreren Ebenen durchgeführt. National sind in Deutschland das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie die Küstenwachen und Fischereiaufsicht für die Kontrolle zuständig. Auf europäischer Ebene übernimmt die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) eine koordinierende Rolle. Die Behörden führen sowohl See- als auch Hafeninspektionen durch, kontrollieren die Einhaltung von Fangquoten, technischen Vorgaben, Schutzbestimmungen und Aufzeichnungspflichten. Bei Verstößen werden je nach Schwere und Häufigkeit Sanktionen wie Bußgelder, Lizenzentzug, Stilllegung des Schiffes sowie strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Auch auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs), können Sanktionen bei Verstößen gegen internationale Vorschriften erfolgen.