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Security

Begriff und Einordnung von Security

Security bezeichnet in einem weiten Sinn die rechtlich geregelte Absicherung von Personen, Sachen, Informationen und Abläufen gegen Gefahren, Angriffe und Störungen. Der Begriff umfasst sowohl physische Schutzmaßnahmen (z. B. Objekt- und Veranstaltungsschutz) als auch die Absicherung digitaler Systeme (Informations- und Cybersicherheit), die Sicherheit von Produkten sowie die Sicherheit in Betrieben und bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen. Im deutschen Sprachgebrauch wird zudem zwischen Security (Schutz vor beabsichtigten Angriffen oder unrechtmäßigen Eingriffen) und Safety (Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren und Unfällen) unterschieden.

Sprachliche und begriffliche Abgrenzung

Security meint im Sicherheitswesen die Abwehr vorsätzlicher Bedrohungen, etwa Diebstahl, Sabotage, Datenangriffe oder Störungen von Abläufen. Safety bezieht sich demgegenüber auf die Vermeidung unbeabsichtigter Risiken, etwa Arbeitsunfälle oder technische Fehlfunktionen. Im angloamerikanischen Wirtschaftsrecht kann „securities“ auch Wertpapiere bezeichnen; dieser eigenständige Bedeutungszweig ist vom Sicherheitswesen zu trennen.

Relevanz in Recht und Wirtschaft

Security ist rechtlich in vielfältige Pflichten- und Verantwortungsstrukturen eingebettet: Unternehmen, Betreiber von Anlagen, Veranstalter, Hersteller, Dienstleister und öffentliche Stellen haben Schutz-, Organisations- und Dokumentationspflichten. Diese Pflichten dienen dem Schutz von Menschen, Vermögenswerten und Informationen sowie der Stabilität kritischer Dienstleistungen.

Rechtliche Grundpfeiler der Security

Grundrechte und Verhältnismäßigkeit

Security-Maßnahmen berühren häufig Grund- und Freiheitsrechte, etwa das Recht auf Eigentum, körperliche Unversehrtheit, informationelle Selbstbestimmung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Eingriffe sind nur im rechtlich gesteckten Rahmen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zulässig: geeignet, erforderlich und angemessen im Verhältnis zum Schutzinteresse.

Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten

Rechtlich maßgeblich sind klare Zuständigkeiten, angemessene Organisation und laufende Überprüfung. Leitungsorgane tragen die Verantwortung, eine wirksame Sicherheitsorganisation zu etablieren, Risiken zu erfassen und Abläufe zu definieren. Sicherheitsaufgaben können intern wahrgenommen oder auf Dritte übertragen werden, ohne dass die grundlegende Verantwortung entfällt.

Dokumentation und Nachweisführung

Planung, Durchführung und Kontrolle von Security-Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Protokolle, Konzepte, Schulungsnachweise, Prüfberichte und Ereignisdokumentationen dienen der internen Steuerung, der behördlichen Kommunikation und der zivil- oder strafrechtlichen Einordnung von Vorfällen.

Private Sicherheitsdienste und Bewachung

Rolle und Abgrenzung zur Polizei

Private Sicherheitsdienste erbringen Bewachungs- und Schutzleistungen für private und öffentliche Auftraggeber. Sie handeln im Rahmen privatrechtlicher Aufträge und sind keine staatlichen Hoheitsträger. Hoheitliche Eingriffe bleiben den Sicherheitsbehörden vorbehalten. Die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse und abgestimmter Verantwortlichkeiten.

Befugnisse, Grenzen und Hausrecht

Bewachungskräfte stützen ihr Handeln vor allem auf das Hausrecht des Eigentümers oder Betreibers sowie auf allgemeine Rechtsinstitute wie Selbsthilfe, Notwehr und Nothilfe. Zulässig sind insbesondere Zutrittskontrollen, Durchsetzung von Hausordnungen und das Aussprechen von Platzverweisen auf dem jeweiligen Gelände. Freiheitsentziehende Maßnahmen, körperliche Durchsuchungen oder Eingriffe in Kommunikationsdaten unterliegen engen rechtlichen Grenzen.

Tätigkeitsfelder

Typische Felder sind Objektschutz, Werkschutz, Revierkontrollen, Alarmverfolgung, Personenschutz, Geld- und Werttransporte sowie Veranstaltungsschutz. Bei Veranstaltungen stehen Einlasskontrollen, Besucherstromlenkung und Konfliktdeeskalation im Vordergrund, stets unter Achtung von Persönlichkeitsrechten.

Haftung und Verträge

Zwischen Auftraggeber und Sicherheitsdienst bestehen vertragliche Pflichten. Maßstab sind vereinbarte Leistungen, Sorgfalt, Auswahl und Überwachung von Personal, Geheimhaltung sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei Pflichtverletzungen kommen vertragliche und deliktische Haftungstatbestände in Betracht. Versicherungsschutz ist in diesem Bereich von erheblicher Bedeutung.

Informations- und Cybersicherheit

Pflichten von Unternehmen

Informations- und Cybersicherheit umfasst organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Systemen. Unternehmen haben angemessene Schutzmaßnahmen zu etablieren, die sich an Risiko, Branche und Schutzbedarf orientieren. Kritische Sektoren unterliegen darüber hinaus erhöhten Anforderungen und Meldewegen bei Sicherheitsvorfällen.

Datenschutzbezug und Videoüberwachung

Security-Maßnahmen berühren häufig personenbezogene Daten, etwa bei Protokollierung, Zugangs- und Identitätsmanagement oder Videoüberwachung. Zulässig sind Datenerhebungen nur zu klaren Zwecken, mit rechtlicher Grundlage, Transparenz, Datenminimierung, angemessenen Speicherdauern und technischer Absicherung. Videoüberwachung erfordert eine besonders sorgfältige Interessenabwägung und klare Kennzeichnung.

Vorfallmanagement und Meldungen

Der rechtliche Rahmen sieht Prozesse zur Erkennung, Bewertung, Dokumentation und Meldung von Sicherheitsvorfällen vor. Je nach Sektor und Betroffenheit können Meldepflichten gegenüber Aufsichtsstellen, Partnern oder Betroffenen bestehen. Beweissichere Protokollierung und geordnete Kommunikation sind von zentraler Bedeutung.

Cloud und internationale Datenflüsse

Bei ausgelagerten Diensten und grenzüberschreitender Verarbeitung sind vertragliche Absicherungen, Transparenz über Speicherorte, geeignete Garantien und Kontrollrechte rechtlich relevant. Der Transfer in Drittstaaten erfordert besondere Beachtung der dortigen Schutzstandards.

Produktsicherheit und technische Sicherheit

Inverkehrbringen und Konformität

Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung sicher sind. Hersteller und Importeure tragen Verantwortung für Konstruktion, Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und die Einhaltung einschlägiger Anforderungen. Für bestimmte Produktkategorien bestehen besondere Konformitäts- und Kennzeichnungspflichten.

Marktüberwachung und Rückrufe

Behörden überwachen die Sicherheit von Produkten im Markt. Bei Risiken sind Informations- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure vorgesehen. Maßnahmen reichen von Warnhinweisen bis zur Rücknahme oder zum Rückruf. Eine strukturierte interne Marktbeobachtung unterstützt die Erfüllung dieser Pflichten.

Produkthaftung

Unabhängig von Verschulden können Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Daneben bestehen vertragliche und deliktische Haftungsregime. Dokumentierte Entwicklungs-, Prüf- und Änderungsprozesse sind für die rechtliche Einordnung bedeutsam.

Arbeitssicherheit und betriebliche Sicherheit

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Gefährdungen zu beurteilen und Beschäftigte zu unterweisen. Dies umfasst physische, chemische, biologische und ergonomische Risiken ebenso wie organisatorische Maßnahmen, etwa Alarmierung, Evakuierung und Erste Hilfe.

Betriebsgelände, Verkehrssicherung, Brandschutz

Betreiber von Gebäuden und Anlagen haben Verkehrssicherungspflichten. Dazu zählen sichere Wege, Flucht- und Rettungskonzepte, Wartung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und der geordnete Betrieb von Brandmelde-, Lösch- und Notstromsystemen.

Zusammenarbeit mit Versicherungsträgern

Im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten greifen Melde- und Mitwirkungspflichten. Prävention, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Versicherungsträgern und Aufsichtsstellen sind rechtlich vorgesehen.

Veranstaltungssicherheit

Sicherheitskonzept, Kapazität und Crowd-Management

Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ist ein auf Ort, Art und Besucherzahl abgestimmtes Sicherheitskonzept maßgeblich. Kapazitätsgrenzen, Besucherlenkung, Zugangssysteme, Sanitäts- und Brandschutzstrukturen sowie Kommunikationswege sind zu definieren und mit Beteiligten abzustimmen.

Zusammenarbeit mit Behörden

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren binden Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienste ein. Die Verantwortlichkeiten der Veranstalter bleiben davon unberührt. Die Umsetzung vor Ort ist zu überwachen und zu dokumentieren.

Jugendschutz, Lärmschutz, Nachbarschaft

Security-Maßnahmen an Veranstaltungsorten berücksichtigen altersbezogene Zugangsfragen, Lärmbegrenzungen und den Schutz der Nachbarschaft. Kontrollen und Zutrittsregelungen sind transparent und verhältnismäßig auszugestalten.

Kritische Infrastrukturen und Sektorspezifika

Betreiberpflichten und Meldewege

Betreiber kritischer Dienstleistungen (z. B. Energie, Gesundheit, Verkehr, Kommunikation, Wasser) unterliegen erhöhten Sicherheits-, Audit- und Meldeanforderungen. Schwerpunkt ist die Sicherstellung von Verfügbarkeit und die rasche Reaktion auf Störungen mit potenziell erheblicher Auswirkung.

Luft-, See- und Bahn-Sicherheit

Transportsektoren folgen eigenständigen Sicherheitsregimen. Diese betreffen Personen- und Gepäckkontrollen, Fracht- und Lieferketten, Zugang zu Sicherheitsbereichen, Schulungen sowie die Koordination mit Behörden und Betreibern.

Gefahrgut und Logistik

Beim Umgang mit gefährlichen Gütern gelten besondere Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Beförderung und Zwischenlagerung. Sicherheits- und Notfallkonzepte sind entsprechend anzupassen.

Exportkontrollen und Sanktionsrecht im Security-Kontext

Dual-Use-Güter und Kryptographie

Bestimmte Sicherheitsprodukte und -technologien, darunter Verschlüsselung, Überwachungs- oder Abwehrsysteme, unterliegen exportrechtlichen Beschränkungen. Je nach Bestimmungsland und Verwendungszweck können Genehmigungen erforderlich sein.

Lieferketten und Vertragspflichten

Unternehmen haben Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Vertragliche Klauseln, Prüf- und Informationspflichten dienen der Einhaltung von Embargos, Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen.

Strafrechtliche Bezüge

Straftaten gegen und durch Security

Security zielt auf die Abwehr von Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Sabotage, Verstoß gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder unbefugten Datenzugriff. Zugleich sind Handlungen im Security-Einsatz an strafrechtliche Grenzen gebunden, etwa bei Freiheitsentziehung, Körperverletzung oder Nötigung. Rechtfertigungsgründe sind eng auszulegen.

Beweissicherung und Forensik

Die rechtssichere Aufbereitung von Beweisen erfordert Integrität, Nachvollziehbarkeit und den Schutz der Kette der Beweissicherung. Dies betrifft logische Protokolle in IT-Systemen ebenso wie physische Sicherstellungen. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.

Governance, Compliance und Versicherung

Rollen und Verantwortlichkeiten

Für Security-Aufgaben werden innerhalb von Organisationen klare Rollen und Eskalationspfade definiert. Schnittstellen bestehen zu Leitungsorganen, Datenschutz, Personalabteilung, Einkauf, IT und Facility Management. Regelmäßige Information und Schulung des Personals sind rechtlich bedeutsam.

Prüfungen und kontinuierliche Verbesserung

Überprüfungen durch interne Stellen oder unabhängige Dritte dienen der Bewertung von Wirksamkeit und Angemessenheit. Prüfberichte, Abweichungsanalysen und Maßnahmenpläne sind Teil der rechtlichen Nachweisführung.

Versicherungen

Versicherungslösungen wie Haftpflicht-, Vermögensschaden- und Cyberversicherungen adressieren finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Sicherheitsvorfällen. Vertragsbedingungen regeln Deckungsumfang, Obliegenheiten und Mitwirkung.

Internationale Dimension und Begriffsverwendung

Unterschiedliche Begriffsverwendungen

International unterscheiden sich Begriffe, Zuständigkeiten und Schutzniveaus. Während „Security“ im Sicherheitswesen auf den Schutz vor beabsichtigten Angriffen gerichtet ist, bezeichnet „securities“ in der Finanzwelt handelbare Vermögenswerte. Klarheit über den Kontext ist wesentlich.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bei internationalen Projekten spielen Kollisionsregeln, Gerichtsstände, anwendbares Recht sowie Compliance-Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen eine Rolle. Sicherheitsrelevante Datenflüsse und Lieferketten erfordern abgestimmte vertragliche und organisatorische Strukturen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Security aus rechtlicher Sicht

Was bedeutet „Security“ im rechtlichen Kontext?

Security umfasst rechtlich geregelte Maßnahmen zum Schutz vor vorsätzlichen Eingriffen gegen Personen, Sachen, Informationen und Prozesse. Dazu gehören physische Bewachung, Informationssicherheit, Produktsicherheit, betriebliche Sicherheit und sektorbezogene Schutzkonzepte.

Welche Befugnisse haben private Sicherheitsdienste?

Private Sicherheitsdienste handeln auf Grundlage privatrechtlicher Aufträge und des Hausrechts. Zulässig sind insbesondere Zutrittskontrollen, Durchsetzung von Hausordnungen und das Aussprechen von Platzverweisen auf dem jeweiligen Gelände. Staatliche Eingriffsbefugnisse stehen ihnen nicht zu.

Wie unterscheidet sich Security von Safety?

Security richtet sich gegen vorsätzliche Bedrohungen wie Diebstahl oder Cyberangriffe. Safety zielt auf die Vermeidung unbeabsichtigter Gefahren, etwa Unfälle oder technische Ausfälle. Beide Bereiche überschneiden sich in der Praxis und werden rechtlich komplementär adressiert.

Welche Pflichten haben Unternehmen im Bereich Cybersicherheit?

Unternehmen müssen angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Informationswerte treffen. Je nach Branche bestehen zusätzliche Anforderungen, insbesondere für Betreiber kritischer Dienstleistungen, einschließlich Melde- und Dokumentationspflichten.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Videoüberwachung?

Videoüberwachung ist nur bei berechtigtem Interesse und unter Beachtung von Transparenz, Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und Sicherheit der Verarbeitung zulässig. Betroffene sind zu informieren; eine sorgfältige Interessenabwägung ist erforderlich.

Wer haftet bei Sicherheitsvorfällen?

Die Haftung richtet sich nach vertraglichen und gesetzlichen Maßstäben. In Betracht kommen Verantwortliche für Organisation und Betrieb, beauftragte Sicherheitsdienste, Hersteller fehlerhafter Produkte sowie weitere Beteiligte, abhängig von Pflichtverletzung, Kausalität und Schadenseintritt.

Sind grenzüberschreitende Sicherheits- und Datenprozesse rechtlich besonders zu beachten?

Ja. Internationale Datenflüsse, Cloud-Nutzung, Export von Sicherheitsgütern und sanktionsrelevante Lieferketten unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen, die vertraglich und organisatorisch abzubilden sind.