Schwiegereltern – rechtliche Definition und Bedeutung
Begriffsklärung und Familienrecht
Schwiegereltern bezeichnet im deutschen Recht die Eltern des Ehegatten oder der Ehegattin. Die Verbindung entsteht ausschließlich durch die Eheschließung ihres Kindes, nicht durch nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Verlobungen. Diese familiäre Beziehungsebene ist im bürgerlichen Recht als sogenannte Schwägerschaft eingeordnet und wird in verschiedenen gesetzlich geregelten Bereichen ausdrücklich berücksichtigt.
Status der Schwiegereltern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Schwägerschaft nach § 1590 BGB
Nach § 1590 BGB ist Schwägerschaft dasjenige Verwandtschaftsverhältnis, das durch die Heirat einer Person mit einem leiblichen oder adoptierten Kind entsteht. Schwiegereltern zählen hierbei zu den sogenannten „Schwägerschaft in gerader Linie“. Die Schwägerschaft dauert auch nach Auflösung der Ehe, zum Beispiel durch Scheidung oder Tod, grundsätzlich weiter an (§ 1590 Abs. 2 BGB).
Keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne
Schwiegereltern sind keine Verwandten im Sinne des Gesetzes, sondern Angehörige aufgrund von Schwägerschaft. Das hat weitreichende Folgen für Ansprüche, Pflichten und Verbote innerhalb der Familie.
Rechtliche Beziehungen und Pflichten
Unterhaltsrechtliche Beziehungen zu Schwiegereltern
Zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB bezieht sich nur auf Verwandte in gerader Linie). Eine Ausnahme besteht jedoch nach Scheidung: Nach § 1361b Abs. 3 BGB kann einem Ehegatten das sogenannte „Schwiegerelternwohnrecht“ entzogen werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen, etwa weil das Wohnrecht ursprünglich von den Schwiegereltern eingeräumt worden war.
Schenkungen und Zuwendungen der Schwiegereltern
Im Rahmen des Familienlebens ist es üblich, dass Schwiegereltern dem Schwiegerkind Schenkungen, Geldleistungen oder Vermögensübertragungen zukommen lassen. Nach einer Scheidung können nach § 313 BGB sogenannte „Schenkungen unter Ehegatten“ im Wege der Störung der Geschäftsgrundlage rückabgewickelt werden. Dies gilt ebenso für Zuwendungen der Schwiegereltern, sofern die Schenkung erkennbar im Hinblick auf den Bestand der Ehe erfolgte. Hierzu existiert eine umfangreiche Rechtsprechung, nach der Schwiegereltern Rückforderungsansprüche geltend machen können, etwa bei Übertragung von Grundbesitz oder größeren Vermögenswerten.
Haftung und Vertretung
Es besteht kein allgemeines gesetzliches Vertretungs- oder Haftungsverhältnis zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Schwiegereltern haften nicht für Verbindlichkeiten des Schwiegerkindes und umgekehrt. Insbesondere im Erbrecht ergibt sich zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern keine automatische Erbfolge.
Rechtliche Auswirkungen im Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Nach § 1924 ff. BGB zählen Schwiegereltern nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Eine Erbfolge ist nur durch testamentarische Verfügung oder mittels Erbvertrag möglich.
Pflichtteilsanspruch
Schwiegereltern haben in Bezug auf ihr Schwiegerkind keinen Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB, da sie nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören (nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern). Umgekehrt kann auch das Schwiegerkind keinen Pflichtteil nach dem Tod eines Schwiegerelternteils beanspruchen.
Rechtliche Schranken des Umgangs und Kontaktverbots
Umgangsrecht der Schwiegereltern mit Enkelkindern
Nach § 1685 BGB (Umgangsrecht der Großeltern und anderer Bezugspersonen) haben Schwiegereltern das Recht, bei bestehendem verwandtschaftlichen oder engen persönlichen Verhältnis zu ihren Enkelkindern, ein Umgangsrecht gerichtlich geltend zu machen, sofern dieser dem Kindeswohl dient.
Kontaktverbot und Schutzmaßnahmen
Schwiegereltern können im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (§ 1 GewSchG) und weiterer Schutzvorschriften geschützt werden, falls Übergriffe oder unerwünschte Kontaktaufnahmen von Seiten des Schwiegerkindes oder ehemaligen Schwiegerkindes erfolgen. Es besteht ein umfassender Schutz durch gerichtlich angeordnete Kontakt- und Näherungsverbote.
Steuerliche Aspekte
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer
Für steuerliche Zwecke werden Schwiegereltern gegenüber ihren Schwiegerkindern in Steuerklasse II (§ 15 ErbStG) eingruppiert, was im Vergleich zu Kindern oder Ehegatten zu niedrigeren steuerlichen Freibeträgen führt. Die Freibeträge sind im Schenkungs- und Erbschaftsfall geringer, was bei größeren Zuwendungen eine steuerliche Planung ratsam macht.
Schwiegereltern im internationalen und migrationsrechtlichen Zusammenhang
Im Einwanderungsrecht kann das Verwandtschaftsverhältnis zu Schwiegereltern Bedeutung erlangen. Beispielsweise sind entsprechende Nachweise in Aufenthalts- und Visumverfahren mitunter relevant, etwa beim Nachzug von Familienangehörigen, wobei Schwiegereltern jedoch regelmäßig nicht zum engsten Familienkreis gezählt werden, der einen privilegierten Nachzug ermöglicht (§ 36 AufenthG).
Siehe auch
- Schwägerschaft
- Verwandtschaft
- Familienrecht
Literatur
- Münchener Kommentar zum BGB, Familienrecht
- Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, aktuelle Auflage
Weblinks
Dieser Lexikonartikel bietet eine umfassende, rechtlich fundierte Übersicht zu den Schwiegereltern, insbesondere zu ihrer Stellung im Familienrecht, Erbrecht sowie im Steuer- und Aufenthaltsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Haben Schwiegereltern einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den Enkelkindern?
Schwiegereltern haben grundsätzlich keinen eigenen, ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern nach deutschem Recht. Die Vorschriften zum Umgangsrecht finden sich vorrangig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1684 ff. Während Eltern und Kinder gegenseitige Umgangsrechte haben, räumt das Gesetz Großeltern in § 1685 BGB eine eigene Rechtsposition ein. Schwiegereltern hingegen sind im Gesetz nicht explizit erwähnt. Dennoch kann den Schwiegereltern ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn sie eine sozial-familiäre Beziehung mit dem Kind nachweisen und der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies wird jedoch restriktiv behandelt und bezieht sich auf Ausnahmefälle, z. B. wenn die Schwiegereltern wesentlichen Anteil an der Betreuung des Kindes hatten und ein abrupter Kontaktabbruch dem Wohl des Kindes abträglich wäre. In der gerichtlichen Praxis wird dem Kindeswohl hierbei oberste Priorität eingeräumt; bloße Verwandtschaft reicht für einen Anspruch nicht aus.
Bestehen Unterhaltsansprüche zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern?
Zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern bestehen grundsätzlich keine unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Das Unterhaltsrecht nach den §§ 1601 ff. BGB begründet Unterhaltsansprüche primär zwischen Verwandten in gerader Linie, also Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten. Schwiegereltern und Schwiegerkinder sind rechtlich nicht in gerader Linie miteinander verwandt, sondern nur angeheiratet. Es gibt jedoch Ausnahmen: Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung und hat ein Schwiegerkind während der Ehe wesentliche finanzielle Unterstützungsleistungen von den Schwiegereltern erhalten, können unter bestimmten Umständen Ausgleichs- oder Rückforderungsansprüche entstehen, etwa nach den Grundsätzen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) oder über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Solche Ansprüche sind aber die Ausnahme und stets stark einzelfallabhängig.
Haben Schwiegereltern ein Recht auf Auskunft über das Vermögen des Schwiegerkindes bei Pflegebedürftigkeit?
Schwiegereltern haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über das Einkommen oder Vermögen ihres Schwiegerkindes im Fall einer eigenen Pflegebedürftigkeit. Hingegen kann im Zusammenhang mit dem sogenannten „Schwiegerkindregress“ (Elternunterhalt) über § 1601 BGB ein mittelbarer Auskunftsanspruch auftreten: Wird ein Elternteil pflegebedürftig und reichen dessen eigene Mittel sowie die des Ehegatten nicht aus, kann vom leiblichen Kind Elternunterhalt verlangt werden. Für die Bemessung dieses Unterhalts muss das Kind oft sein Einkommen offenlegen; das Einkommen des Schwiegerkindes wird im Rahmen einer sogenannten „Haushaltsersparnis“ oder bei der Feststellung besonderer Belastungen berücksichtigt. Das Sozialamt kann hierüber vom Schwiegerkind gegebenenfalls Auskünfte verlangen, nicht aber die Schwiegereltern selbst.
Können Schwiegereltern von ihren Schwiegerkindern Schenkungen im Fall einer Scheidung zurückfordern?
Schenkungen von Schwiegereltern an Schwiegerkinder, beispielweise zur Unterstützung beim Immobilienerwerb, spielen im Fall einer Scheidung eine besondere Rolle. Nach ständiger Rechtsprechung (insbesondere des BGH) können Schwiegereltern solche Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers) oder vor allem nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zurückverlangen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich die mit der Schenkung verbundene Erwartung – beispielsweise, dass die Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind Bestand hat – nicht erfüllt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob den Schwiegereltern der Schenkungswert teilweise oder ganz zurückzuerstatten ist. Die Gerichte berücksichtigen u.a. Ehedauer, Kinder und den Zweck der Zuwendung.
Sind Schwiegereltern Angehörige im Sinne von gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten?
Im deutschen Strafprozessrecht (§ 52 StPO) und Zivilprozessrecht (§ 383 ZPO) besteht für „Angehörige“ eines Beschuldigten oder einer Partei ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Begriff „Angehörige“ schließt auch die Schwiegereltern ein, solange das Eheverhältnis besteht (bei Lebenspartnerschaften analog). Nach Beendigung der Ehe erlischt dieses Zeugnisverweigerungsrecht regelmäßig, es sei denn, die Scheidung erfolgte nicht rechtskräftig oder die Beziehungen bestehen weiterhin. Damit genießen Schwiegereltern also in laufenden Ehezeiten denselben Schutz wie leibliche Eltern und Geschwister des Ehegatten.
Haften Schwiegereltern für Schulden des Schwiegerkindes?
Schwiegereltern haften grundsätzlich nicht für die Schulden ihres Schwiegerkindes. Die Haftung für Verbindlichkeiten ist im deutschen Recht strikt personenbezogen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Schwiegereltern ausdrücklich selbst als Bürge, Mitdarlehensnehmer oder Mitschuldner auftreten bzw. dies vertraglich vereinbart wurde. Auch für gemeinsame mit dem Schwiegerkind eingegangene Verpflichtungen – etwa bei gemeinsam abgeschlossenen Miet- oder Darlehensverträgen – haften sie nur im Rahmen ihrer eigenen vertraglichen Bindung, nicht wegen des Verwandtschaftsverhältnisses.
Haben Schwiegereltern ein Wohnrecht im Haus des Schwiegerkindes, wenn sie dort mit eingezogen sind?
Ein Wohnrecht besteht grundsätzlich nur, wenn dieses ausdrücklich vertraglich vereinbart oder im Grundbuch als dingliches Recht (z.B. Wohnungsrecht nach § 1093 BGB) eingetragen wurde. Das bloße Zusammenleben mit dem Schwiegerkind im dessen Haus begründet noch kein dauerhaftes Wohnrecht. Rechtsansprüche könnten sich ergeben, wenn erhebliche Investitionen vorgenommen wurden oder eine mündliche Zusicherung nachweisbar ist, etwa nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes oder bei Vorliegen eines Leihvertrages (§ 598 ff. BGB). Ohne vertragliche Absicherung können Schwiegereltern grundsätzlich jederzeit zum Auszug aufgefordert werden. Im Streitfall würde nur ein gerichtliches Nutzungsrecht oder ein im Einzelfall nachzuweisender Miet- oder Leihvertrag Abhilfe schaffen.