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Schuldunfähigkeit


Begriff und rechtliche Einordnung der Schuldunfähigkeit

Definition der Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit beschreibt im deutschen Strafrecht einen Zustand, in dem eine Person aufgrund bestimmter psychischer oder biologischer Faktoren nicht in der Lage ist, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Ist eine Person im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig, kann sie für ihr Handeln strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Die Schuldunfähigkeit stellt damit einen Ausschlussgrund für die strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person dar. Für das Zivilrecht sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vergleichbare Regelungen vor, die die Geschäftsfähigkeit einschränken.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Schuldunfähigkeit finden sich insbesondere in folgenden Vorschriften:

  • § 20 Strafgesetzbuch (StGB): Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
  • § 21 Strafgesetzbuch (StGB): Verminderte Schuldfähigkeit
  • § 827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Deliktsfähigkeit Minderjähriger
  • § 104 BGB: Geschäftsunfähigkeit

Im Folgenden wird schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bedeutung der Schuldunfähigkeit behandelt, bevor zivilrechtliche Aspekte beleuchtet werden.

Schuldunfähigkeit im Strafrecht

Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB

Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat aufgrund einer der folgenden Umstände unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln:

  • krankhafte seelische Störung,
  • tiefgreifende Bewusstseinsstörung,
  • Schwachsinn,
  • schwere andere seelische Abartigkeit.

Dabei meint „krankhafte seelische Störung“ insbesondere psychotische Erkrankungen (etwa Schizophrenie), während die „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ eher kurzfristige Ausnahmesituationen (z.B. hochgradige Affektzustände oder extreme Intoxikation) betrifft. „Schwachsinn“ bezeichnet Entwicklungsstörungen geistiger Art, und „sonstige schwere seelische Abartigkeiten“ umfassen zum Beispiel schwere Persönlichkeitsstörungen oder Neurosen.

Rechtsfolgen der Schuldunfähigkeit

Liegt eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, entfällt die Strafbarkeit, selbst wenn die objektiven Voraussetzungen für eine Straftat gegeben sind. Die Tat bleibt damit straffrei. Das Strafgericht kann jedoch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängen, beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB).

Abgrenzung: Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB

Ist die Schuldfähigkeit lediglich vermindert, aber nicht vollständig ausgeschlossen, kommt § 21 StGB zur Anwendung. Hier kann das Gericht die Strafe mildern oder von einer Strafe absehen. Die Kriterien sind ähnlich, jedoch muss die Fähigkeit zur Steuerung des Verhaltens nur erheblich vermindert, nicht gänzlich aufgehoben sein.

Schuldunfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Nach § 19 StGB sind Kinder unter 14 Jahren stets schuldunfähig. Im Jugendstrafrecht für Heranwachsende bis 21 Jahre spielen schuldfähigkeitsbezogene Begutachtungen eine maßgebliche Rolle.

Schuldunfähigkeit infolge Intoxikation

Eine besondere Form stellt die Schuldunfähigkeit bei Intoxikation dar. Der sogenannte „Vollrausch“ nach § 323a StGB ist strafbar, auch wenn der Täter im Zustand der vollständigen Schuldunfähigkeit eine andere Straftat begangen hat. Der Vollrauschtatbestand dient dem Schutz vor Strafbarkeitslücken.

Verfahren und Begutachtung

Bestehen Zweifel an der Schuld- oder Schuldfähigkeit, ordnet das Gericht in der Regel ein psychiatrisches Gutachten an. Die Feststellung der Schuldunfähigkeit ist von hoher Bedeutung, da sie über die Strafbarkeit und mögliche Maßregeln der Besserung und Sicherung entscheidet.

Schuldunfähigkeit im Zivilrecht

Geschäftsunfähigkeit und Deliktsunfähigkeit

Im Zivilrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch das Konzept der Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) sowie der Deliktsunfähigkeit (§ 827 BGB):

  • Geschäftsunfähigkeit ist bei nicht vollendet Siebenjährigen und Personen, die sich in einem permanenten Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, gegeben.
  • Deliktsunfähigkeit schließt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen aus. Kinder unter sieben Jahren sowie Personen mit dauerhafter Geistesstörung haften nicht für Schäden, die durch eigenes Verhalten verursacht wurden.

Folgen der zivilrechtlichen Schuldunfähigkeit

Bei gegebener Geschäfts- bzw. Deliktsunfähigkeit sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte nichtig und entstandene Schäden können nicht zu Schadensersatzpflichten führen. Allerdings können gegebenenfalls die Aufsichtspflichtigen oder Betreuer haften.

Schuldunfähigkeit und ihre Bedeutung im Maßregelrecht

Unterbringung und Sicherungsmaßnahmen

Auch bei Schuldunfähigkeit können sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt werden, sofern vom Täter eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die bekannteste Maßregel ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB. Hier steht der Schutz der Allgemeinheit sowie die Behandlung der psychischen Erkrankung des Täters im Vordergrund.

Internationale Betrachtung der Schuldunfähigkeit

Das Prinzip der Schuldunfähigkeit existiert nicht nur im deutschen Recht. Auch in anderen Rechtsordnungen gibt es vergleichbare Regelungen, wobei die konkreten Voraussetzungen und Rechtsfolgen variieren. Die Feststellung der Schuldunfähigkeit basiert überall auf einer Kombination medizinischer und rechtlicher Bewertung.

Zusammenfassung und Bedeutung

Die Schuldunfähigkeit ist ein bedeutendes Instrument im Straf- und Zivilrecht, um dem individuellen Verschulden und der Fähigkeit zur Steuerung des eigenen Handelns Rechnung zu tragen. Sie gewährleistet, dass nur solche Personen für ihr Verhalten straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die das Unrecht ihres Tuns erkennen und entsprechend handeln können. Die Feststellung erfolgt im Einzelfall durch sorgfältige Prüfung aller relevanten medizinischen und tatsächlichen Umstände.


Weiterführende Literatur und Links:

  • Strafgesetzbuch (StGB) §§ 19, 20, 21, 63
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 104, 827
  • Maßregelrecht
  • Psychische Störungen im Straf- und Zivilrecht

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen dienen der grundsätzlichen rechtlichen Information zum Thema Schuldunfähigkeit und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Häufig gestellte Fragen

Wer entscheidet im Strafverfahren über die Schuldunfähigkeit einer Person?

Im Strafverfahren entscheidet das erkennende Gericht über die Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person. Maßgeblich hierfür ist in erster Linie eine umfassende Beweisaufnahme. Sehr häufig wird ein rechtsmedizinisches oder psychiatrisches Sachverständigengutachten durch das Gericht eingeholt, um den psychischen Zustand des Angeklagten zur Tatzeit bewerten zu können. Das Gericht prüft dann eigenverantwortlich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit nach § 20 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sind. Das Gutachten ist dabei ein wichtiges, jedoch nicht bindendes Beweismittel. Letztlich obliegt die Entscheidung dem Gericht, das neben medizinischen Aspekten auch den Ablauf und die Einzelheiten der Tat in seine Entscheidung einbezieht.

Welche rechtlichen Folgen hat die Feststellung der Schuldunfähigkeit für das Strafverfahren?

Stellt das Gericht fest, dass der Angeklagte schuldunfähig war, entfällt die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Das heißt, die betreffende Person kann für die begangene Tat nicht bestraft werden, weil ihr die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht bzw. Steuerungsfähigkeit fehlte. Ein Freispruch im strafrechtlichen Sinne erfolgt jedoch nicht zwingend; die Tat bleibt festgestellt, aber eine Strafe wird nicht verhängt. Parallel prüft das Gericht, ob eine Maßregel der Besserung und Sicherung – etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB – erforderlich ist, wenn von der schuldunfähigen Person auch zukünftig erhebliche Straftaten zu erwarten sind.

Kann Schuldunfähigkeit auch im Jugendstrafrecht eine Rolle spielen?

Ja, Schuldunfähigkeit spielt auch im Jugendstrafrecht eine Rolle. Nach § 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren zunächst geprüft, ob überhaupt die erforderliche Einsichtsfähigkeit für die Verantwortlichkeit vorlag. Ist ein Jugendlicher zur Zeit der Tat aufgrund einer seelischen Störung oder aus anderen Gründen noch nicht reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, so ist er ebenfalls schuldunfähig. In solchen Fällen finden die entsprechenden strafrechtlichen Vorschriften Anwendung, und es kann von einer Strafe abgesehen werden.

Wie wird im Strafprozess der Nachweis über Schuldunfähigkeit erbracht?

Der Nachweis der Schuldunfähigkeit erfolgt im Strafprozess durch Beweisaufnahme, insbesondere unter Hinzuziehung eines psychiatrischen oder psychologischen Sachverständigen. Dieser erstellt ein Gutachten, das sich mit dem Gesundheitszustand und der psychischen Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt auseinandersetzt. Dabei werden Vorgeschichte, Krankenakten, Verhaltensweisen sowie Begleitumstände der Tat sorgfältig analysiert. Das Gericht ist verpflichtet, die Angaben des Gutachtens kritisch zu überprüfen und alle relevanten Beweise zu würdigen. Direkt eingestanden wird Schuldunfähigkeit nur selten; sie wird meist aus Indizien und Experteneinschätzungen erschlossen.

Ist Schuldunfähigkeit auch im Zivilrecht von Bedeutung?

Ja, auch im Zivilrecht ist Schuldunfähigkeit ein wichtiger Begriff, insbesondere im Zusammenhang mit der Geschäftsfähigkeit. Nach § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist beispielsweise eine Person geschäftsunfähig, wenn sie sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbestimmung ausschließt. Dies kann farben bei der Wirksamkeit von Willenserklärungen und Verträgen, die eine schuldunfähige Person abgeschlossen hat. Sie sind in der Regel nichtig. Während Schuldunfähigkeit im Strafrecht die Bestrafung ausschließt, betrifft sie im Zivilrecht die Fähigkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen.

Können kurzfristige seelische Ausnahmesituationen zur Schuldunfähigkeit führen?

Kurzfristige seelische Ausnahmesituationen – wie etwa eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung in Form eines Affektes, der die Steuerungsfähigkeit aufhebt – können im Einzelfall zur Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB führen. Die Rechtsprechung verlangt jedoch eine erhebliche und nachweisbare Beeinträchtigung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit, die nicht bloß eine leichte Gemütsverfassung oder Verstimmung ist. Die Abgrenzung zu verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB ist hierbei von großer Bedeutung und wird im Einzelfall sorgfältig geprüft.

Was geschieht, wenn Schuldunfähigkeit erst im Laufe des Verfahrens festgestellt wird?

Wird Schuldunfähigkeit erst während des laufenden Strafverfahrens festgestellt, etwa nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, so hat dies unmittelbare Auswirkungen auf den Prozessverlauf. Das Gericht ist in diesem Fall verpflichtet, das Verfahren entsprechend anzupassen. Eine Verurteilung zu einer Strafe ist dann ausgeschlossen, stattdessen wird das Verfahren entweder eingestellt oder es wird ausschließlich über die Anordnung von Maßregeln wie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entschieden. Die Feststellung kann zudem dazu führen, dass die Untersuchungshaft beendet wird, sofern keine weiteren Gefahren für die Allgemeinheit bestehen.