Begriff und Bedeutung des Schöffen
Der Begriff Schöffe bezeichnet eine ehrenamtliche Person, die in Deutschland an Strafgerichtsverfahren mitwirkt. Schöffen sind keine hauptberuflichen Richter, sondern Bürgerinnen und Bürger, die gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe von Angeklagten entscheiden. Sie bringen ihre Lebenserfahrung in das Verfahren ein und tragen dazu bei, dass Urteile auf einer breiten gesellschaftlichen Basis getroffen werden.
Rechtliche Stellung der Schöffen im Strafverfahren
Schöffen nehmen als gleichberechtigte Mitglieder an der Hauptverhandlung teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter bei der Urteilsfindung sowie bei Entscheidungen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Die Mitwirkung von Schöffen ist insbesondere vor den Amts- und Landgerichten vorgesehen, wenn es um schwerwiegendere Straftaten geht.
Unabhängigkeit und Verantwortung
Schöffen sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung. Sie unterliegen keinen Weisungen anderer Personen oder Institutionen während ihrer Tätigkeit im Gerichtssaal. Ihre Aufgabe besteht darin, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen sowie sich ausschließlich an Recht und Gesetz zu orientieren.
Beteiligung am Urteilsspruch
Im Rahmen des sogenannten Spruchkörpers – bestehend aus Berufsrichtern und Schöffen – beraten alle Beteiligten gemeinsam über das Urteil. Die Stimmen aller Mitglieder zählen dabei gleich viel; es gibt keine Gewichtung zugunsten der Berufsrichter.
Voraussetzungen für das Amt des Schöffen
Um als Schöffe tätig werden zu können, müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein: Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren; zudem muss die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen sowie ein ordentlicher Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk bestehen. Bestimmte Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren können zur Ablehnung führen.
Ausschlussgründe vom Amt des Schöffen
Personen mit bestimmten Vorbelastungen oder Interessenkonflikten dürfen nicht zum Schöffen gewählt werden. Dazu zählen beispielsweise Personen mit einschlägigen Vorstrafen oder solche, deren berufliche Tätigkeit eine Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte.
Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen
Die Auswahl erfolgt durch einen mehrstufigen Prozess: Zunächst erstellen Gemeinden Vorschlagslisten geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten aus der Bevölkerung. Anschließend wählt ein spezielles Gremium beim Amtsgericht daraus die endgültigen Personen für das Ehrenamt aus.
Dauer der Amtszeit
Die Amtszeit eines gewählten Schöffen beträgt in der Regel fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann eine erneute Berufung erfolgen; jedoch ist dies nur begrenzt möglich, um eine breite Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Plichten während des Amtes als Schöffe
Sobald jemand zum/zur Schöffin berufen wurde, besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht zu den angesetzten Verhandlungsterminen.
Sorgfaltspflicht & Verschwiegenheitspflicht
Neben einer sorgfältigen Teilnahme am Verfahren gilt auch eine strenge Verschwiegenheitspflicht bezüglich aller nicht öffentlichen Informationen aus dem Prozess.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Schöffe“ (FAQ)
Wer kann zum/zur Schöffin gewählt werden?
Bürgerinnen und Bürger ab einem bestimmten Alter mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitz im Gerichtsbezirk können grundsätzlich vorgeschlagen werden.
Müssen Laien-Schöffinnen besondere Vorkenntnisse besitzen?
Spezielle rechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich; vielmehr wird Wert auf Lebenserfahrung gelegt.
Können Beschäftigte bestimmter Berufe ausgeschlossen sein?
Tätigkeiten etwa im Justizwesen oder Polizei schließen meist eine Wahl aus Gründen möglicher Befangenheit aus.
Darf man sich weigern, das Amt anzunehmen?
Nicht ohne Weiteres: Es gibt gesetzlich geregelte Gründe für Ablehnungen wie Krankheit oder hohe Belastungen durch Pflegeverantwortung.
Müssen Arbeitgeber Beschäftigte freistellen?
Zeitaufwand für Sitzungen gilt als gesetzlich geschützter Grund zur Freistellung vom Arbeitsplatz während Verhandlungstagen.
Können Laien-Schöf*innen Einfluss auf das Urteil nehmen?
Ihnen steht volles Stimmrecht neben den hauptamtlichen Richtern zu – sie wirken aktiv an allen wesentlichen Entscheidungen mit.