Begriffserklärung: Schließung von Kitas und Krippen
Die Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Kinderkrippen bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung des Betriebs dieser Einrichtungen. Dies kann einzelne Gruppen, ganze Einrichtungen oder auch mehrere Standorte betreffen. Die Gründe für eine Schließung sind vielfältig und reichen von organisatorischen, personellen bis hin zu gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Ursachen.
Gründe für die Schließung von Kitas und Krippen
Eine Kita- oder Krippenschließung kann aus unterschiedlichen Anlässen erfolgen. Häufige Gründe sind:
- Personalmangel: Wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den Betrieb sicherzustellen.
- Gesundheitliche Gefahren: Bei Ausbruch ansteckender Krankheiten wie beispielsweise Grippewellen oder anderen Infektionskrankheiten.
- Bau- und Sicherheitsmängel: Wenn bauliche Mängel festgestellt werden, die den sicheren Betrieb gefährden.
- Anordnungen durch Behörden: Öffentliche Stellen können eine Schließung anordnen, etwa im Rahmen des Infektionsschutzes.
- Dauerhafte Stilllegung: Wirtschaftliche Gründe oder Umstrukturierungen können zur endgültigen Aufgabe einer Einrichtung führen.
Ablauf einer Schließung: Rechtliche Grundlagen und Verfahren
Anordnung der Schließung
Die Entscheidung über eine Kita- oder Krippenschließung trifft in der Regel der Träger der Einrichtung. In bestimmten Fällen ordnen zuständige Behörden – meist auf kommunaler Ebene – die Maßnahme an. Die rechtlichen Vorgaben sehen dabei vor, dass das Kindeswohl stets im Mittelpunkt steht.
Beteiligte Parteien bei einer Schließungsentscheidung
An einer solchen Entscheidung sind verschiedene Parteien beteiligt: Der Träger als Betreiber der Einrichtung, das pädagogische Personal sowie Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte der betreuten Kinder. Auch Aufsichtsbehörden spielen eine Rolle bei behördlich angeordneten Maßnahmen.
Dauerhafte versus vorübergehende Schließungen
Es wird unterschieden zwischen befristeten (vorübergehenden) und unbefristeten (dauerhaften) Maßnahmen. Vorübergehende Stilllegungen erfolgen meist aufgrund kurzfristiger Ereignisse wie Krankheitshäufungen; dauerhafte schließen einen Wiederbetrieb aus.
Meldungs- und Informationspflichten gegenüber Eltern/Sorgeberechtigten
Sobald feststeht, dass ein regulärer Betrieb nicht mehr möglich ist, müssen Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte zeitnah informiert werden. Die Art der Information richtet sich nach dem Anlass sowie den internen Abläufen des Trägers bzw. der Behörde.
Kündigung von Betreuungsverträgen bei dauerhaften Schließungen
Sollte es zu einer endgültigen Aufgabe kommen, endet in aller Regel auch das Vertragsverhältnis zwischen Einrichtungsträgern und Familien automatisch mit dem letzten Tag des Betriebs. Über Einzelheiten zum Ablauf informieren üblicherweise die jeweiligen Vertragspartner gesondert.
Bei temporären Unterbrechungen bleibt das Vertragsverhältnis grundsätzlich bestehen; es ruht jedoch während dieser Zeitspanne.
In beiden Fällen ergeben sich Rechte auf Seiten beider Vertragspartner hinsichtlich Beitragszahlungen sowie möglicher Ersatzleistungen für ausgefallene Betreuungstage.
Kostenerstattung & Beitragsfragen im Zusammenhang mit Kita-Schließungen
Kurzzeitige Ausfälle können Auswirkungen auf bereits gezahlte Beiträge haben. Ob Rückerstattungsansprüche bestehen, ist abhängig vom Grund sowie der Dauer der Unterbrechung.
Auch hier gelten vertragliche Vereinbarungen zwischen Eltern/Sorgeberechtigten sowie dem Träger als maßgeblich.
Im Falle behördlicher Anordnung greifen zudem öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können.
Bedeutung für betroffene Familien & rechtlicher Schutzrahmen
Kita- bzw. Krippenschießungen stellen insbesondere berufstätige Familien häufig vor große Herausforderungen bezüglich Betreuungssicherung ihrer Kinder.
Der Gesetzgeber sieht daher verschiedene Schutzmechanismen vor,
um Nachteile abzumildern – etwa durch alternative Betreuungsmöglichkeiten,
Informationspflichten seitens öffentlicher Stellen sowie gegebenenfalls finanzielle Unterstützungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Ziel ist es stets, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen.
Häufig gestellte Fragen zur Schließung von Kitas und Krippen (FAQ)
Müssen Beiträge weitergezahlt werden, wenn eine Kita kurzfristig schließt?
Ob Beiträge weiterhin fällig sind hängt davon ab ob es sich um eine temporäre Unterbrechung handelt
welche vertraglichen Regelungen getroffen wurden
sowie ob ein Verschulden beim Träger besteht
Im Einzelfall kann dies unterschiedlich geregelt sein
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< h3 > Welche Rechte haben Eltern bei behördlich angeordneter Kita-Schliesssng? h3 >
< p >Eltern haben Anspruch darauf über Anlass Umfang voraussichtliche Dauer informiert zu werden Je nach Situation können Ansprüche auf Erstattung gezahlter Beiträge entstehen Auch alternative Betreuungsmöglichkeiten kommen unter Umständen in Betracht< / p >
< h3 > Was passiert mit bestehenden Betreuungsverträgen bei dauerhaften Einrichtungen? h3 >
< p >Wird eine Kindertageseinrichtung dauerhaft geschlossen endet das Vertragsverhältnis in aller Regel automatisch zum Zeitpunkt des letzten Betriebstages Details hierzu regeln individuelle Verträge< / p >
< h3 > Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer Kita-Schliesssng? h3 >
< p >Über die Notwendigkeit entscheiden entweder der jeweilige Träger selbst beispielsweise aus organisatorischen Gründen Oder zuständige Behörden ordnen dies an wenn gesetzlich vorgeschriebene Standards nicht eingehalten werden< / p >
< h3 > Gibt es einen Anspruch auf Ersatzbetreuung während einer temporären Stilllegung? h ³ >
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Ob ein Anspruch besteht hängt vom Grund Umfang Dauer ab In manchen Fällen bieten Kommunen Übergangslösungen an Ein genereller Rechtsanspruch besteht jedoch nicht immer<
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Wie schnell müssen Eltern über bevorstehende Kitashcließsng informiert werden?
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Eine zeitnahe Information ist vorgesehen sobald feststeht dass kein regulärer Betrieb mehr möglich ist Genaue Fristen richten sich nach Anlass interner Organisation<
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Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
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Schadensersatz kommt nur dann infrage wenn einem Vertragspartner schuldhaft Pflichten verletzt wurden Ob dies zutrifft muss jeweils individuell geprüft werden<
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