Begriff und Bedeutung der Schiedsabrede
Die Schiedsabrede ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, mit der sie festlegen, dass Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern durch ein privates Schiedsgericht entschieden werden sollen. Diese Abrede kann sowohl für bereits bestehende als auch für künftige Streitigkeiten getroffen werden. Ziel einer solchen Regelung ist es, einen alternativen Weg zur Konfliktlösung zu schaffen.
Formen und Zustandekommen einer Schiedsabrede
Eine Schiedsabrede kann in unterschiedlicher Form vereinbart werden. Sie wird häufig als eigenständiger Vertrag (Schiedsvertrag) oder als Klausel innerhalb eines Hauptvertrags (Schiedsklausel) ausgestaltet. Die Parteien müssen sich ausdrücklich darauf einigen, dass im Falle von Meinungsverschiedenheiten ein Schiedsgericht angerufen wird.
Schiedsvertrag
Der Schiedsvertrag ist eine eigenständige Vereinbarung zwischen den Parteien über die Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens bei Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis.
Schiedsklausel im Hauptvertrag
Oftmals findet sich die Regelung zur Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens direkt in Verträgen wie Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsverträgen wieder. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Schiedsklausel.
Zweck und Vorteile der Schiedsabrede
Die Entscheidung für eine Streitschlichtung durch ein privates Gremium bietet verschiedene Vorteile: Das Verfahren kann schneller ablaufen als vor staatlichen Gerichten; es besteht größere Flexibilität hinsichtlich des Ablaufs; zudem bleibt das Verfahren meist vertraulich. Auch können die Parteien Einfluss auf die Auswahl der entscheidenden Personen nehmen.
Rechtliche Wirkung und Bindungswirkung der Schiedsabrede
Mit Abschluss einer wirksamen Abrede verpflichten sich die Beteiligten rechtlich dazu, ihre Auseinandersetzungen dem vereinbarten privaten Gremium vorzulegen und nicht vor ordentlichen Gerichten auszutragen. Ein staatliches Gericht prüft bei Klageerhebung zunächst das Vorliegen sowie die Wirksamkeit dieser Vereinbarung und weist gegebenenfalls den Rechtsstreit ab.
Anforderungen an Wirksamkeit und Inhalt
Damit eine solche Abmachung rechtlich Bestand hat, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss klar erkennen lassen, welche Angelegenheiten erfasst sind; außerdem dürfen keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen. Nicht alle Arten von Streitfällen können Gegenstand einer solchen Regelung sein – beispielsweise sind familienrechtliche Angelegenheiten regelmäßig ausgeschlossen.
Ausschluss bestimmter Rechtsschutzmöglichkeiten
Durch diese vertragliche Bindung verzichten die Beteiligten grundsätzlich auf den Zugang zu staatlichen Gerichten bezüglich des geregelten Sachverhaltsbereichs – zumindest solange das private Verfahren durchgeführt werden kann.
Anfechtung und Unwirksamkeit der Schiedsabrede
Unter bestimmten Umständen kann eine getroffene Vereinbarung unwirksam sein oder angefochten werden – etwa wenn sie gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt oder unter unzulässigem Druck zustande kam.
Sonderfälle: Verbraucherschutz bei der Schiedsabrede
Im Verhältnis zwischen Unternehmen und Privatpersonen gelten besondere Schutzvorschriften zugunsten Letzterer: So bestehen zusätzliche Anforderungen an Transparenz sowie Verständlichkeit solcher Vertragsklauseln.
Bedeutung des schiedsrichterlichen Spruchs
Das Ergebnis des privaten Verfahrens nennt man schiedsrichterlicher Spruch beziehungsweise Entscheidung. Dieser entfaltet grundsätzlich dieselbe Wirkung wie ein Urteil eines ordentlichen Gerichts – er ist bindend für beide Seiten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Schiedsabrede“
Was unterscheidet eine Schiedsabrede von einem normalen Vertrag?
Eine normale vertragliche Regelung betrifft meist Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsgegenstand selbst; hingegen regelt eine solche Abmachung ausschließlich das Vorgehen im Falle späterer Meinungsverschiedenheiten über diesen Vertrag – nämlich durch Einschaltung eines privaten Gremiums statt eines öffentlichen Gerichts.
Ist jede Art von Streitigkeit durch eine solche Vereinbarung regelbar?
Nicht alle Konflikte können Gegenstand dieser besonderen Absprache sein: Insbesondere familienrechtliche Angelegenheiten sowie bestimmte arbeitsrechtliche Themen sind hiervon regelmäßig ausgeschlossen.
Wie verbindlich ist diese Art von Absprache?
Eine wirksame vertragliche Festlegung verpflichtet beide Seiten dazu, ihre Differenzen dem vorgesehenen privaten Entscheidungsverfahren zuzuführen; dies gilt grundsätzlich auch dann noch fortlaufend nach Abschluss des eigentlichen Vertrages.
Kann man trotz getroffener Absprache dennoch vor Gericht klagen?
Wird dennoch Klage erhoben, prüft das angerufene öffentliche Gericht zunächst nur formale Aspekte wie Bestehen sowie Wirksamkeit dieser besonderen Regelungen – liegt beides vor, wird es den Fall in aller Regel nicht weiter behandeln.
Welche Rolle spielt Transparenz beim Abschluss solcher Klauseln?
Gerade gegenüber Privatpersonen kommt es darauf an, dass entsprechende Bestimmungen klar verständlich formuliert sind; andernfalls droht deren Unwirksamkeit aufgrund mangelnder Transparenz.
Wie läuft ein solches privates Entscheidungsverfahren typischerweise ab?
Das genaue Vorgehen richtet sich nach den getroffenen Regeln innerhalb der ursprünglichen Absprache beziehungsweise ergänzenden Bestimmungen einschlägiger Institutionen; üblicherweise wählen beide Seiten gemeinsam mindestens einen neutralen Entscheider aus.
Welche Folgen hat ein gefällter Spruch dieses Gremiums?
Die Entscheidung dieses privaten Forums entfaltet grundsätzlich dieselbe Bindungswirkung wie ein Urteil öffentlicher Instanzen – sie verpflichtet also beide Seiten zur Umsetzung.