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Schenkung unter Auflage

Begriff und Grundlagen der Schenkung unter Auflage

Die Schenkung unter Auflage ist eine besondere Form der Schenkung, bei der die beschenkte Person verpflichtet wird, eine bestimmte Leistung zu erbringen oder ein bestimmtes Verhalten zu zeigen. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Schenkung, bei der das Geschenk ohne Bedingungen übergeben wird, ist die Zuwendung hier an eine sogenannte „Auflage“ geknüpft. Die Auflage kann vielfältig ausgestaltet sein und reicht von einfachen Handlungen bis hin zu dauerhaften Verpflichtungen.

Rechtliche Einordnung und Abgrenzung

Die Schenkung unter Auflage unterscheidet sich von anderen Formen unentgeltlicher Zuwendungen dadurch, dass sie mit einer Verpflichtung verbunden ist. Sie steht zwischen der reinen Schenkung ohne Bedingungen und dem Vertrag zugunsten Dritter oder anderen zweckgebundenen Rechtsgeschäften. Die rechtliche Besonderheit besteht darin, dass die beschenkte Person zwar Eigentum oder Rechte erhält, aber im Gegenzug etwas tun oder unterlassen muss.

Abgrenzung zur Bedingten Schenkung

Im Unterschied zur bedingten Schenkung hängt bei einer Schenkung unter Auflage nicht das Entstehen des Geschenks von einem zukünftigen Ereignis ab. Vielmehr bleibt das Geschenk bestehen; lediglich die Erfüllungsverpflichtungen aus der Auflage sind maßgeblich.

Mögliche Inhalte einer Auflage

Eine Auflage kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Beispiele sind etwa die Pflege eines bestimmten Grabes durch den Beschenkten, regelmäßige Spenden an gemeinnützige Organisationen oder auch Unterhaltsleistungen für Dritte. Entscheidend ist stets ein konkretes Tun oder Unterlassen als Gegenleistung für das Geschenk.

Rechte und Pflichten aus einer Schenkung unter Auflage

Pflichten des Beschenkten

Der Beschenkte ist verpflichtet, die festgelegte Handlung vorzunehmen beziehungsweise ein bestimmtes Verhalten einzuhalten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können daraus rechtliche Konsequenzen entstehen – etwa Ansprüche auf Erfüllung der Verpflichtungen durch den ursprünglichen Geber oder dessen Rechtsnachfolger.

Berechtigte Personen zur Durchsetzung der Auflagen

Nicht nur die schenkende Person selbst kann auf Einhaltung bestehen; auch andere berechtigte Personen – beispielsweise Begünstigte aus dem Kreis Dritter – können in bestimmten Fällen verlangen, dass die festgelegte Leistung erbracht wird.

Sanktionen bei Nichterfüllung

Wird eine vereinbarte Handlung nicht ausgeführt beziehungsweise verweigert sich der Beschenkte dauerhaft seiner Pflicht aus der Auflage heraus, so können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden: Dazu zählen insbesondere Ansprüche auf Durchführung sowie gegebenenfalls Rückforderung des Geschenks im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten.

Anwendungsbereiche in Praxis und Alltag

Schenkungen unter Auflagen finden häufig Anwendung im privaten Bereich – etwa innerhalb von Familien beim Übertragen von Immobilien mit Pflegeverpflichtungen gegenüber Angehörigen -, aber auch im gemeinnützigen Sektor (zum Beispiel Spenden mit Zweckbindung). Ebenso kommen sie vor beim Übertragen wertvoller Gegenstände an Museen mit Ausstellungsauflagen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Schenkung unter Auflage“

Was versteht man genau unter einer „Schenkung unter Auflage“?

Eine „Schenkung unter Auflage“ liegt vor, wenn jemand einem anderen etwas schenkt und dabei verlangt wird, dass dieser Empfänger eine bestimmte Handlung vornimmt oder ein bestimmtes Verhalten zeigt.

Muss jede Art von Verpflichtungen als „Auflagen“ bezeichnet werden?

Nicht jede Vereinbarung zwischen Geber und Empfänger stellt automatisch eine rechtlich relevante „Auflage“ dar; es muss sich um einen klar definierten Auftrag handeln.

Können mehrere Personen gleichzeitig begünstigt werden?

Ja; es ist möglich festzulegen, dass mehrere Personen durch dieselbe Verfügung begünstigt werden sollen – entweder direkt als Empfänger des Geschenks oder indirekt über Leistungen aufgrund einer auferlegten Pflicht.

Darf ich als Beschenkter frei entscheiden wie ich meine Pflichten erfülle?

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