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Schankerlaubnis


Begriff und Bedeutung der Schankerlaubnis

Die Schankerlaubnis ist eine behördliche Gestattung bzw. Genehmigung, alkoholische Getränke an Ort und Stelle zum Verzehr abzugeben. Sie stellt ein zentrales Element des deutschen Gaststättenrechts dar und ist rechtlich im Zusammenhang mit dem gewerbsmäßigen Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft von größter Relevanz. Die Schankerlaubnis dient insbesondere dem Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die vom Alkoholausschank ausgehen können, sowie der Sicherstellung ordnungsrechtlicher und gesundheitlicher Mindeststandards.

Rechtliche Grundlagen der Schankerlaubnis

Historische Entwicklung

Die Schankerlaubnis hat ihre Ursprünge im Mittelalter, als Herrscher das Privileg zum Bierausschank verliehen. Im Lauf der Geschichte wurden die Genehmigungspflichten erweitert und rechtlich konkretisiert – in Deutschland zuletzt mit dem Gaststättengesetz (GastG), das 1970 in Kraft trat. Durch die Föderalismusreform wurde das Gaststättenrecht zu einem Teil der konkurrierenden Gesetzgebung, sodass die Bundesländer eigene Regelungen erlassen konnten.

Gesetzliche Regelungen

Gaststättengesetz (GastG, Bundesrecht)

Das bis heute maßgebliche Bundesgesetz ist das Gaststättengesetz (GastG). Gemäß § 2 GastG ist für das gewerbsmäßige Verabreichen von alkoholhaltigen Getränken eine Erlaubnis erforderlich – die sogenannte Schankerlaubnis.

Länderrechtliche Besonderheiten

Aufgrund der föderalen Zuständigkeit haben einige Bundesländer das Gaststättenrecht modernisiert oder durch eigene Landesgesetze abgelöst (z.B. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). Die wesentlichen Regelungen hinsichtlich der Schankerlaubnis bleiben jedoch erhalten.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Schankerlaubnis

Persönliche Eignung

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Zuverlässigkeit wird insbesondere mit Blick auf etwaige strafrechtliche Verurteilungen, Insolvenzverfahren oder Verstöße gegen das Gewerbe- oder Lebensmittelrecht geprüft.

Sachliche und räumliche Anforderungen

Die Beschaffenheit der Betriebsräume muss Mindestanforderungen bezüglich Bau- und Hygienerecht erfüllen. Dazu zählen insbesondere Anforderungen an Sanitäranlagen, Brandschutz und die Trennung von Gast- und Wirtschaftsräumen.

Nachweis der Unterrichtung

In vielen Bundesländern muss der Nachweis erbracht werden, dass die antragstellende Person über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Grundkenntnisse verfügt. Dies geschieht in der Regel durch Teilnahme an einer Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GastG).

Gewerbeanzeige

Vor Inbetriebnahme des Gewerbes ist die Anzeige der Gewerbeausübung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich (§ 14 GewO), zusätzlich zur Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Verfahren zur Erteilung der Schankerlaubnis

Antragstellung

Die Schankerlaubnis ist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (in der Regel das Ordnungsamt oder Gewerbeamt) zu beantragen. Dem Antrag sind Nachweise über die Zuverlässigkeit, die Besitzverhältnisse der Betriebsräume, Grundrisse sowie ggf. Pacht- oder Mietverträge und die Bescheinigung über die lebensmittelrechtliche Unterrichtung beizufügen.

Prüfverfahren

Die Behörde prüft, ob alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gegebenenfalls holt sie Stellungnahmen weiterer Fachbehörden (Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei) ein.

Gestattung und Nebenbestimmungen

Die Schankerlaubnis kann befristet oder unbefristet erteilt werden und ist häufig mit Nebenbestimmungen wie Auflagen zum Jugendschutz, zu den Öffnungszeiten oder zum Lärmschutz verbunden (§ 5 GastG).

Vorübergehende Erlaubnis (Gestattung)

Für Veranstaltungen von besonderem Anlass, etwa Vereinsfeste oder Märkte, kann auf Antrag eine vorübergehende Schankerlaubnis (Gestattung nach § 12 GastG) erteilt werden.

Rechtsfolgen der Schankerlaubnis

Rechte des Inhabers

Mit der Schankerlaubnis ist der Inhaber berechtigt, alkoholische Getränke gewerbsmäßig auszuschenken und zu verkaufen. Geltungsumfang, zum Beispiel auf bestimmte Räume oder Sortimente (z. B. Bierschanklizenz), kann durch die Behörde beschränkt werden.

Pflichten und Kontrollrechte

Der Inhaber unterliegt umfassenden Überwachungs- und Sorgfaltspflichten, etwa die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Vermeidung von Ruhestörungen, Hygienevorschriften, Anzeige von Veranstaltungen und Auskunfts- und Duldungspflichten bei behördlichen Kontrollen.

Erlöschen und Widerruf

Die Schankerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder zurückgenommen werden, etwa bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit oder schweren Verstößen gegen einschlägige Vorschriften. Sie erlischt automatisch bei Aufgabe des Gewerbes oder Betriebsübergang.

Schankerlaubnis im Unterschied zu anderen Genehmigungen

Abgrenzung zur Reisegewerbekarte

Im Gegensatz zur Schankerlaubnis nach dem Gaststättengesetz berechtigt die Reisegewerbekarte zum gewerbsmäßigen Vertrieb ohne festgelegte Betriebsstätte, jedoch unterliegt auch sie beim Ausschank alkoholischer Getränke eigenen Erlaubniserfordernissen.

Unterscheidung zwischen erteilter Erlaubnis und erlaubnisfreier Gaststättentätigkeit

Die Schankerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf den Ausschank alkoholischer Getränke. Der lediglich erlaubnisfreie Betrieb einer Speisewirtschaft (ohne Alkohol) ist hingegen keine Gaststätten-Erlaubnispflicht im Sinne des Gaststättengesetzes.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Tätigkeiten ohne erforderliche Schankerlaubnis oder Verstößen gegen einschlägige Auflagen drohen Bußgelder, Untersagung des Gewerbes oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die Ahndung erfolgt durch die Ordnungsbehörden.

Literatur und weiterführende Hinweise

  • Text des Gaststättengesetzes (GastG)
  • Länderspezifische Gaststättengesetze
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Fazit:
Die Schankerlaubnis ist ein zentrales Instrument des öffentlichen Ordnungsrechts im Bereich der Gastronomie und gewährleistet den verantwortungsvollen Umgang mit dem Ausschank alkoholischer Getränke. Ihre Erteilung ist an strenge persönliche, sachliche und verfahrensrechtliche Voraussetzungen gebunden. Die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen ist maßgeblich für die Betriebssicherheit einer Gaststätte.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Schankerlaubnis zu erhalten?

Um eine Schankerlaubnis (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz, kurz GastG) zu erhalten, sind unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen nachzuweisen. Zunächst muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin nachgewiesen werden. Hierfür verlangt die zuständige Behörde in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner muss ein Nachweis über die Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften, insbesondere gemäß Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung, erbracht werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch den Ausschank von Alkohol eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen könnte. Oft werden auch baurechtliche Anforderungen gestellt, wie z.B. die Eignung der Räumlichkeiten hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, Schallschutz und Sanitäreinrichtungen. Die Schankerlaubnis kann außerdem inhaltlich, zeitlich oder räumlich beschränkt und mit Auflagen versehen werden. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Ausschankes bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen.

Wann ist eine Schankerlaubnis erforderlich und für welche Veranstaltungen gilt sie?

Eine Schankerlaubnis ist nach deutschem Recht immer dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke aus besonderem Anlass vorübergehend an jedermann ausgeschenkt werden, ohne dass dafür eine reguläre Gaststättenerlaubnis vorliegt. Sie gilt vor allem für temporäre Veranstaltungen wie Straßenfeste, Vereinsfeiern, Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder ähnliche Events, bei denen der Veranstalter ansonsten keine gaststättenrechtliche Erlaubnis besitzt. Für reine Privatveranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern im engsten Freundes- und Familienkreis, ist keine Schankerlaubnis notwendig, solange die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Maßgeblich ist die tatsächliche Öffnung für einen wechselnden Personenkreis. Der Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen einer Betriebstätigkeit oder im Rahmen eines regelmäßigen gastronomischen Angebots bedarf hingegen stets einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Die Schankerlaubnis ist immer auf einen bestimmten Anlass, eine bestimmte Dauer und – sofern beantragt – auf bestimmte Räumlichkeiten beschränkt.

Wie lange ist eine Schankerlaubnis gültig?

Die Schankerlaubnis ist immer zweckgebunden und zeitlich genau befristet. Sie gilt ausschließlich für den Zeitraum und die Veranstaltung, für die sie beantragt und genehmigt wurde. Die Gültigkeit endet automatisch mit Ablauf der im Antrag angegebenen Frist oder mit dem letzten Veranstaltungstag. Eine Verlängerung ist nur über einen erneuten Antrag möglich. Eine „dauerhafte“ Schankerlaubnis gibt es nicht; sie ist grundsätzlich kein Ersatz für die klassische Gaststättenerlaubnis. Werden mehrere Veranstaltungen an unterschiedlichen Tagen durchgeführt, muss für jede Veranstaltung eine eigene Erlaubnis beantragt werden.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Schankerlaubnis beigefügt werden?

Dem Antrag auf Erteilung einer Schankerlaubnis sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, ein Nachweis der Unterrichtung gemäß § 4 IfSG sowie ggf. Nachweise über baurechtliche Anforderungen (z. B. Lageplan, Nutzungsgenehmigung der Räumlichkeiten). Auch eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Vermieters der Räumlichkeiten kann erforderlich sein. Je nach Gemeinde oder Stadt können zusätzliche Unterlagen verlangt werden (etwa Nachweise über ein Jugendschutzkonzept oder ein Sicherheitskonzept).

Welche Pflichten ergeben sich für den Inhaber einer Schankerlaubnis?

Inhaber einer Schankerlaubnis sind während der Veranstaltung verpflichtet, die im Gaststättengesetz, den Jugendschutzbestimmungen und den steuerlichen Vorgaben festgelegten gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu zählt insbesondere das Verbot der Abgabe von Alkohol an Minderjährige (§ 9 JuSchG), die Sicherstellung des gewerblichen Gesundheitsschutzes, die Einhaltung der für die Veranstaltung auferlegten Auflagen und die Beachtung der Ruhezeiten und Lärmschutzvorgaben der örtlichen Ordnungsbehörde. Werden im Rahmen der Veranstaltung Speisen zubereitet oder verkauft, gelten zudem die lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften. Verstöße gegen Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen können zur sofortigen Aufhebung der Schankerlaubnis führen und ordnungsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kann eine erteilte Schankerlaubnis widerrufen werden und aus welchen Gründen?

Eine bereits erteilte Schankerlaubnis kann von der zuständigen Behörde jederzeit widerrufen oder mit zusätzlichen Auflagen versehen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die deren Versagung gerechtfertigt hätten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Inhaber der Erlaubnis nachweislich unzuverlässig ist, wiederholt gegen geltende Vorschriften (insbesondere Jugendschutz oder Lärmschutz) verstößt oder die Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Auch bei unrichtigen Angaben im Antragsverfahren oder Überschreiten des im Antrag umschriebenen Rahmens ist ein Widerruf möglich. In besonders schweren Fällen können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Welche Kosten sind mit einer Schankerlaubnis verbunden?

Für die Bearbeitung des Antrags auf Schankerlaubnis werden von den zuständigen Behörden Verwaltungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und richtet sich häufig nach dem Verwaltungsaufwand, der Dauer und Größe der Veranstaltung sowie ggf. anfallenden zusätzlichen Prüfungen (z. B. baurechtliche Begehungen). In der Regel bewegen sich die Gebühren im zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich. Bei besonderen Auflagen oder Folgeanträgen können zusätzliche Kosten anfallen. Die Gebühr ist meist im Voraus mit Antragstellung zu entrichten, andernfalls erfolgt keine Bearbeitung.