Legal Lexikon

Samstag


Begriff und allgemeine Definition des Samstags im Recht

Der Samstag (auch als „Sonnabend“ bezeichnet) ist der sechste Wochentag nach internationaler und nationaler Zählweise, der im deutschen Sprachraum und insbesondere im deutschen Recht eine besondere Rolle spielt. Während er im alltäglichen Sprachgebrauch als Teil des Wochenendes gilt, finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen präzise Definitionen und Regelungen, die den Samstag im Hinblick auf Fristen, Arbeitszeit, Geschäftszeiten sowie andere rechtliche Belange betreffen.

Samstag und gesetzliche Fristen

Samstag als Werktag

Das deutsche Recht zählt den Samstag explizit zu den Werktagen, sofern nicht anders normiert. Der Begriff „Werktag“ wird in verschiedenen Rechtsnormen verwendet, beispielsweise für die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Geschäftszeiten. Gemäß § 193 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählt der Samstag grundsätzlich zu den Werktagen. Dies hat insbesondere im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht erhebliche Bedeutung.

§ 193 BGB – Sonn- und Feiertage, Samstag

Nach § 193 BGB („Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“) wird der Samstag bei der Berechnung von bestimmten Fristen wie ein Sonn- oder Feiertag behandelt, sofern das Gesetz dies vorsieht. Dies betrifft beispielsweise die Nachfristsetzung im Zivilrecht oder Annahmefristen bei Angeboten. Im Übrigen gilt der Samstag als Werktag, insbesondere bei der Berechnung von Liefer- und Leistungsfristen.

Sonderregelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) und anderen Verfahrensordnungen

In zivilprozessualen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelwerken, beispielsweise in der ZPO oder in der Abgabenordnung (AO), ist geregelt, dass Schriftstücke auch samstags eingereicht werden können, sofern keine besondere Fristverlängerung aufgrund von Sonn- oder Feiertagen vorliegt. Bestimmte Fristen, etwa das Laufzeitende einer Klageerwiderung, können sich allerdings verlängern, wenn sie auf einen Samstag fallen.

Samstag im Arbeitsrecht

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Samstagsarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nimmt Bezug auf den Samstag bei der Festlegung der werktäglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten. § 3 ArbZG sieht eine maximale werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, wobei der Samstag in den meisten Tätigkeitsbereichen als regulärer Werktag gilt.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Im Bereich der Teilzeitarbeit kann der Samstag insbesondere bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage relevant werden. Verträge sollten eindeutig regeln, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung am Samstag erfolgt, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigen.

Ladenöffnung und Ladenschlussgesetz

Im Ladenschlussgesetz und in den Ladenöffnungsgesetzen der Bundesländer finden sich gefestigte Regelwerke zur Öffnungszeit von Verkaufsstellen am Samstag. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, aber gemeinsam ist ihnen, dass der Samstag in aller Regel als Werktag gilt und bestimmte Öffnungszeiten ermöglicht, die zumeist bis zum Nachmittag oder Abend reichen.

Besonderheiten: Berufsschulpflicht und Ausbildung

Im Rahmen der dualen Ausbildung ist die Frage der Berufsschulbesuche am Samstag sowohl im Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch in landesrechtlichen Regelungen geklärt. Berufsschulunterricht an Samstagen ist nicht generell ausgeschlossen, jedoch stellen viele Bundesländer diesen als Ausnahmefall dar.

Samstag im Mietrecht

Im Mietrecht sowie im Wohnungswesen spielen Fristen überwiegend auf Werktage abgestellt, sodass auch hier der Samstag typischerweise als Werktag behandelt wird. Maßgeblich ist dies zum Beispiel beim Zugang von Kündigungen, bei Zustellungen oder bei Rückgabe- und Übergabeterminen für Mieträume.

Samstag im Steuerrecht und Verwaltungsrecht

Auch im Steuerrecht und Verwaltungsverfahren ist der Samstag als Werktag von hoher Relevanz. Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, Einsprüchen oder anderen Anträgen werden in der Regel werktags gerechnet und verlängern sich gemäß § 108 Absatz 3 Abgabenordnung, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt, bis zum nächsten Werktag.

Samstag im Handels- und Geschäftsverkehr

Bankgeschäftstag

Im nationalen und europäischen Zahlungsverkehr spielt der Samstag eine bedeutende Rolle, da er regelmäßig kein Bankgeschäftstag ist. Der Zahlungsverkehr ruht an Samstagen, was für die Fälligkeit und Wertstellung von Überweisungen und Lastschriften maßgeblich ist. Viele Banken führen am Samstag keine Buchungen im Zahlungsverkehr durch.

Zustellung und Postlaufzeiten

Im Bereich der Post- und Paketdienste kann der Samstag in Bezug auf Zustellungen als Werktag gelten. Postalische Zustellungen werden oftmals auch samstags durchgeführt, jedoch ist dies keine Verpflichtung, sondern von den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen abhängig.

Samstag als Ruhetag und Schutzbestimmungen

Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Mutterschutzgesetz

Im Jugendschutzgesetz finden sich Vorschriften, die das Arbeiten am Samstag für Jugendliche reglementieren. Auch das Mutterschutzgesetz sieht besondere Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter in Bezug auf Samstagarbeit vor. Demnach ist die Arbeit am Samstag reglementiert beziehungsweise bedarf der Zustimmung.

Internationales Recht und Unterschiede zu anderen Rechtskreisen

Im internationalen Vergleich gilt der Samstag nicht in allen Ländern als Werktag. In diversen Ländern, beispielsweise in Israel und Teilen der islamischen Welt, ist der Samstag ein gesetzlicher Ruhetag. Im deutschen Recht bleibt jedoch der Grundsatz, dass der Samstag grundsätzlich als Werktag gilt, sofern keine spezialgesetzliche Bestimmung entgegensteht.

Zusammenfassung und Bedeutung des Samstags im Recht

Der Samstag ist im deutschen Recht in den meisten Fällen ein Werktag. Lediglich bei bestimmten Fristen und einzelnen Rechtsgebieten wird er behandelt wie ein Sonn- oder Feiertag, was sich insbesondere bei Fristberechnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht auswirkt. In anderen Rechtsbereichen, insbesondere dem Arbeits- und Handelsrecht, hat der Samstag als Werktag vielfältige praktische und rechtliche Konsequenzen. Abweichungen und Sonderregelungen sollten stets im einschlägigen Gesetzeswortlaut geprüft werden. Die verlässliche Einordnung des Samstags im rechtlichen Kontext bleibt damit ein bedeutsamer Aspekt für die praktische Rechtsanwendung.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Samstag im deutschen Arbeitsrecht behandelt?

Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Samstag rechtlich gesehen als Werktag (§ 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz, § 193 BGB). Für die Berechnung von Fristen, die sich auf Werktage beziehen, wird der Samstag mitgezählt, sofern nicht ausdrücklich Sonn- oder Feiertage ausgenommen sind. Allerdings ist seit Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die Regelarbeitszeit üblicherweise von Montag bis Freitag festgelegt, wobei Samstagsarbeit aber zulässig ist, sofern sie tariflich, einzelvertraglich oder durch betriebliche Erfordernisse vorgesehen wird. Besonders im Einzelhandel und in bestimmten Dienstleistungsbereichen ist Samstagsarbeit üblich. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt grundsätzlich eine Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage Montag bis Samstag, wobei die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten darf, es sei denn, ein Ausgleich ist innerhalb von sechs Kalendermonaten möglich. Für Sonntage gelten hingegen grundsätzlich strengere Schutzvorschriften.

Wird der Samstag bei gesetzlichen Fristen mitgerechnet?

Laut § 193 BGB wird der Samstag bei der Berechnung gesetzlicher Fristen grundsätzlich als Werktag gezählt. Das bedeutet, dass Fristen, die an einem bestimmten Werktag enden, auch auf einen Samstag fallen können. Fällt jedoch das Fristende auf einen Samstag, der kein Werktag im Sinne der jeweiligen Regelung ist – beispielsweise bei Zahlungen oder im Zivilprozessrecht -, kann sich das Fristende auf den nächsten Werktag (meist Montag) verschieben. Maßgeblich sind stets die konkreten gesetzlichen Grundlagen, die für das jeweilige Rechtsgebiet oder die konkrete Frist gelten. In einigen spezialgesetzlichen Regelungen, etwa § 188 BGB oder aktienrechtlichen Vorschriften, gibt es entsprechende Modifikationen.

Ist der Samstag im öffentlichen Dienst ein regulärer Arbeitstag?

Im öffentlichen Dienst ist die Arbeitswoche in Tarifverträgen üblicherweise auf die Werktage von Montag bis Freitag festgelegt, allerdings kann gemäß TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) Samstagsarbeit durch Dienstpläne oder betriebliche Notwendigkeiten angeordnet werden. Insbesondere im Schichtdienst, bei Versorgungsbetrieben, in der Polizei, bei der Feuerwehr oder in Gesundheitseinrichtungen ist Samstagsarbeit häufig Bestandteil des regulären Dienstplans. Für Samstagsarbeit können Zuschläge oder Ausgleichszeiten vorgesehen sein, deren Umfang aus dem jeweiligen Tarifvertrag ersichtlich ist.

Wie wird der Samstag im Mietrecht hinsichtlich Kündigungsfristen bewertet?

Im Mietrecht werden Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB in Monaten gerechnet. Das bedeutet, dass eine Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, damit dieser Monat noch mitzählt. Hierbei ist der Samstag ausdrücklich als Werktag zu berücksichtigen, selbst wenn die Kanzlei oder das Büro des Vermieters am Samstag geschlossen ist. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, muss die Kündigung spätestens an diesem Tag zugehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn gesetzliche Feiertage oder Sonntage betroffen sind.

Gibt es Zuschläge für Samstagsarbeit?

Nach dem Arbeitszeitgesetz selbst besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Samstagszuschlag. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können jedoch Zuschläge für Arbeiten an Samstagen vorsehen, insbesondere im Einzelhandel, Verkehrs- oder Dienstleistungssektor. Die Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen für einen solchen Zuschlag ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag. Gesetzlich geregelt sind nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Welche Besonderheiten gibt es beim Samstag in Bezug auf Bankgeschäfte und Zahlungsfristen?

Im Zahlungsverkehr ist der Samstag häufig kein Geschäftstag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Zahlungsaufträge, die an einem Samstag eingehen, werden meist erst am folgenden Werktag (in der Regel Montag) bearbeitet. Das ist insbesondere bei Überweisungen oder Lastschrifteinlösungen relevant. Im Rahmen der Zahlungsdienste und SEPA-Überweisungen ist der Samstag regelmäßig kein Ausführungstag. Es empfiehlt sich daher, Zahlungsvorgänge rechtzeitig unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten zu veranlassen, sofern Fristen auf einen Samstag fallen. In juristischen Auseinandersetzungen kann relevant sein, ob ein Zugang oder eine Ausführung am Samstag als rechtzeitig anerkannt wird.

Wird der Samstag im Handelsrecht als Fristtag berücksichtigt?

Ja, gemäß den allgemeinen Fristregeln des HGB und BGB ist der Samstag bei der Berechnung von Fristen als Werktag zu zählen. Das betrifft insbesondere Lieferfristen, Zahlungsverpflichtungen oder Reklamationsfristen im kaufmännischen Verkehr. Fällt das Fristende auf einen Samstag, gilt die Leistung als rechtzeitig erbracht, wenn sie an diesem Tag durchgeführt wird – es sei denn, vertraglich, handelsüblich oder gesetzlich ist etwas anderes vereinbart. Auch hier besteht im Einzelfall Abweichung durch etwaige Spezialregelungen, etwa im Speditions- und Frachtrecht.