Legal Lexikon

Sammelklage


Begriff und Definition der Sammelklage

Die Sammelklage ist ein Rechtsinstrument, das es mehreren anspruchsberechtigten Personen ermöglicht, ihre gleichgelagerten Ansprüche gegen eine oder mehrere Parteien in einem gemeinsamen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Ziel der Sammelklage ist es, individualrechtliche Interessen effizient zu bündeln, Verfahren zu vereinfachen und die Rechtsprechung zu entlasten. Die Sammelklage wird insbesondere in Fällen eingesetzt, in denen eine Vielzahl von Personen durch ein identisches oder ähnliches schädigendes Verhalten betroffen ist, wie etwa bei Verbraucherrechtsverstößen, Kartellrechtsverstößen oder Umweltbeeinträchtigungen.

International finden sich verschiedene Ausprägungen der Sammelklage, wobei die bekannteste Form das US-amerikanische „Class Action“-Verfahren darstellt. Im deutschen und europäischen Raum existieren insbesondere die Verbandsklage, Musterfeststellungsklage und ähnliche kollektive Rechtsdurchsetzungsmechanismen.


Rechtsgrundlagen der Sammelklage

Internationale Perspektiven

Vereinigte Staaten (Class Action)

In den USA ist die Sammelklage („Class Action“) seit langem etabliert. Ursprünglich aus dem Gewohnheitsrecht hervorgegangen, ist sie heute in Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure kodifiziert. Eine Class Action ermöglicht es einer Gruppe von Klägerinnen und Klägern („class members“), durch eine repräsentative Person oder Organisation Klage zu erheben. Die Bindungswirkung des Urteils erstreckt sich grundsätzlich auf alle Mitglieder der Klasse, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Typische Anwendungsfelder sind Produkthaftungsfälle, Kartellrechtsverstöße und Diskriminierungsverfahren.

Europäische Union

Die Europäische Union strebt seit mehreren Jahren eine Vereinheitlichung kollektiver Rechtsdurchsetzungswege an. Mit der sogenannten Verbandsklagenrichtlinie (RL (EU) 2020/1828) wurde ein europaweites Mindestniveau für kollektive Klageformen geschaffen, das bis spätestens 2023 in den Mitgliedstaaten umzusetzen war. Die Richtlinie sieht qualifizierten Einrichtungen (wie Verbraucherverbänden) das Recht vor, Klagen im Interesse einer Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzureichen.

Sammelklage in Deutschland

Historische Entwicklung

In Deutschland war lange Zeit die Bündelung gleichartiger Ansprüche lediglich über eine Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO) möglich. Bemühungen, das ausländische Vorbild der Sammelklage zu übernehmen, führten zur Einführung spezieller Kollektivklageformen im deutschen Recht.

Musterfeststellungsklage

Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der Musterfeststellungsklage durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (2018). Gemäß §§ 606 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) können qualifizierte Einrichtungen bei gleichgelagerten Sachverhalten eine verbindliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von anspruchsbegründenden Voraussetzungen erwirken. Verbraucher, die von vergleichbaren Schädigungen betroffen sind, können sich dieser Klage über ein Klageregister anschließen.

Kollektiver Rechtsschutz im Verbraucherschutz

Auch in anderen Rechtsgebieten finden sich Elemente einer Sammelklage, etwa in Form der Verbandsklage nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für das Kapitalmarktrecht oder spezifischen Verfahrensarten im Wettbewerbsrecht.


Funktionsweise und Voraussetzungen der Sammelklage

Zulässigkeit und Voraussetzungen

Die Zulässigkeit der Sammelklage hängt vom jeweiligen Rechtssystem und der dort normierten Ausgestaltung ab. Grundvoraussetzung ist stets, dass eine Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise betroffen ist. Im deutschen Recht müssen insbesondere folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Gleichartigkeit der Ansprüche: Die Ansprüche müssen sich auf vergleichbare Tatsachen und Rechtsfragen stützen.
  • Qualifizierte Einrichtung als Klägerin: Als klageberechtigt gelten nur anerkannte Organisationen, etwa Verbraucherverbände, die entsprechend registriert und ausgestattet sein müssen.
  • Mindestanzahl Betroffener: Gewöhnlich ist eine Mindestanzahl von Betroffenen (z.B. 50 Verbraucher bei der Musterfeststellungsklage) vorgeschrieben.
  • Anmeldung der Ansprüche: Die betroffenen Personen müssen ihre Ansprüche beispielsweise beim Klageregister anmelden.

Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf einer Sammelklage gliedert sich typischerweise in folgende Stufen:

  1. Erhebung der Klage durch eine qualifizierte Einrichtung.
  2. Bekanntmachung und Eintrag ins Register: Potenzielle Anspruchsinhaber werden unterrichtet und können sich registrieren.
  3. Feststellungsverfahren: Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht, häufig auch Durchführung einer Beweisaufnahme.
  4. Urteilswirkung: Das ergehende Urteil wirkt in Bezug auf die festgestellten Tatsachen und Rechtsfragen für und gegen alle Anspruchsanmeldenden.
  5. Individuelle Anspruchsdurchsetzung: Nach erfolgreichem Musterprozess können Betroffene ihre individuellen Ansprüche auf Basis des Feststellungsurteils weiterverfolgen.

Vorteile und Nachteile der Sammelklage

Vorteile

  • Effizienz: Prozessuale Bündelung reduziert den Aufwand für Gerichte und Parteien.
  • Kostenteilung: Die Verfahrenskosten werden auf eine Vielzahl von Anspruchsinhabern verteilt.
  • Verbesserte Rechtsdurchsetzung: Auch bei kleinteiligen Einzelansprüchen, deren individuelle Verfolgung unwirtschaftlich wäre, wird Rechtsschutz ermöglicht.
  • Präventive Wirkung: Unternehmen werden durch das gesteigerte Risiko kollektiver Klagen zu rechtmäßigem Verhalten angehalten.

Nachteile

  • Missbrauchsgefahr: Insbesondere im US-amerikanischen Recht wird das System der Sammelklagen teilweise für Druck und Vergleiche mit überhöhten Beträgen genutzt.
  • Komplexität: Die Koordination einer Vielzahl betroffener Personen und die Abwicklung von Auszahlungen können mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sein.
  • Individuelle Besonderheiten: In Einzelfällen können individuelle Umstände trotz Sammelcharakters nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Sonderformen und Weiterentwicklungen

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Das KapMuG dient der Bündelung von Klagen im Zusammenhang mit Sachverhalten des Kapitalmarktrechts. Es ermöglicht die verbindliche Klärung von grundsätzlichen Rechts- und Tatfragen in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten.

Verbandsklagen nach dem UKlaG

Das Unterlassungsklagengesetz ermöglicht qualifizierten Einrichtungen, gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen oder unlautere Geschäftspraktiken im kollektiven Interesse vorzugehen, mit dem Ziel der Unterlassung oder Beseitigung rechtswidriger Handlungen.


Abgrenzung zu ähnlichen Verfahrensarten

Die Sammelklage ist von folgenden Verfahren abzugrenzen:

  • Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO): Mehrere Personen treten gemeinsam als Kläger oder Beklagte auf, ohne kollektive Bindungswirkung für Nichtbeteiligte.
  • Verbandsklage: Dient vor allem der Abwehr kollektiver Rechtsverletzungen, ohne unmittelbare Leistungs- oder Schadenersatzklagen zu ermöglichen.
  • Gruppenverfahren in Österreich: Im österreichischen Zivilprozess ist eine pragmatische Bündelung via „Auffangklage“ möglich, jedoch fehlt es an umfassender Kodifikation.

Sammelklagen in der Rechtspraxis

Sammelklagen haben in der Praxis an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Verbraucherrecht. Prägnante Beispiele sind Klagen im Zusammenhang mit Dieselfahrzeugen (sog. „Dieselskandal“), Softwarefehlern oder massenhaften Kartellrechtsverstößen. Die zunehmende Europäisierung des Zivilprozesses und die wachsende Bedeutung des kollektiven Rechtsschutzes werden die Bedeutung von Sammelklagen weiterhin stärken.


Zusammenfassung

Die Sammelklage ist ein bedeutendes Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das darauf abzielt, die effektive Durchsetzung gleichgelagerter Ansprüche einer Vielzahl Betroffener zu ermöglichen. Während im internationalen Kontext, vor allem in den USA, weitreichende Sammelklageverfahren existieren, setzt der deutsche und europäische Rechtsraum vor allem auf Musterverfahren und qualifizierte Verbandsklagen. Mit der fortschreitenden Angleichung europäischer Regelungen gewinnt die Sammelklage zunehmend an Bedeutung und trägt dazu bei, die Kollektivinteressen der Anspruchsberechtigten effizient und wirksam durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich einer Sammelklage anschließen?

Einer Sammelklage können sich grundsätzlich alle Personen anschließen, die von demselben Sachverhalt oder Rechtsverstoß betroffen sind wie die in der Sammelklage vertretenen Ansprüche. In Deutschland war der klassische Begriff der „Sammelklage“ lange Zeit nicht vorgesehen; mit der Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage (MFK) wurde erstmals eine Möglichkeit für Verbraucher geschaffen, ihre Rechte kollektiv geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass ein Verband (zum Beispiel Verbraucherzentralen oder qualifizierte Einrichtungen) die Klage einreicht und wobei mindestens zehn Betroffene ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach Veröffentlichung des Klageregisters anmelden müssen. Im europäischen Kontext, insbesondere nach der Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbandsklagen, ist eine Ausweitung der Teilnahme auch für Unternehmen im B2B-Bereich erkennbar. Die Teilnahme an einer Sammelklage erfolgt durch die formgerechte Registrierung im Klageregister, das von den jeweiligen Gerichten geführt wird. Die Beteiligten dürfen in demselben Sachverhalt keine Individualklage mehr erheben oder müssen diese ruhend stellen. Entschließen sich Betroffene zum Rücktritt, ist dies in der Regel bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im Musterverfahren möglich.

Welche Vorteile bietet eine Sammelklage im Vergleich zur Einzelklage?

Der größte Vorteil einer Sammelklage besteht in der Bündelung gleichgelagerter Ansprüche, wodurch die einzelnen Betroffenen in vielerlei Hinsicht profitieren. Zum einen werden durch die gemeinsame Klage Kostennachteile für den Einzelnen minimiert, da die prozessualen Aufwendungen auf viele Schultern verteilt werden. Zum anderen wird die Beweislage oftmals vereinfacht, da Tatsachen gemeinsam festgestellt und Rechtsfragen grundlegend geklärt werden. Das führt in der Regel zu einem höheren Druck auf die beklagte Partei, gegebenenfalls auf Vergleichsangebote einzugehen. Darüber hinaus bewirken Sammelklagen, insbesondere im Verbraucherbereich, eine erhebliche Stärkung der Rechtsdurchsetzung, da auch „kleine“ Ansprüche geltend gemacht werden, die sonst möglicherweise unberücksichtigt blieben, weil die Hürden einer Einzelklage zu hoch wären. Sammelklagen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur sogenannten „Zugangsgerechtigkeit“ zum Recht.

Welche Kosten entstehen für die Beteiligten bei einer Sammelklage?

Die Kostenbeteiligung bei Sammelklagen unterscheidet sich teils erheblich vom klassischen Zivilprozess. In der deutschen Musterfeststellungsklage etwa wird das Prozesskostenrisiko weitgehend durch die klagenden Verbände getragen, sodass die individuelle finanzielle Belastung der Betroffenen minimiert wird. Eintragung, Teilnahme und Registrierung im Klageregister sind für Verbraucher zumeist kostenfrei. Erst wenn nach einem erfolgreichen Musterfeststellungsurteil eine eigene Leistungsklage zur individuellen Durchsetzung nötig ist, können Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und eventuell weitere Auslagen anfallen. Im internationalen Raum und insbesondere bei US-amerikanischen class actions können die Kostenmodelle abweichen; häufig funktionieren sie dort nach dem sogenannten „Opt-out“-Prinzip, sodass kein Kostendruck auf den Einzelnen lastet und Anwälte oft auf Erfolgsbasis tätig werden. In Deutschland sollten potenzielle Kläger jedoch stets genau prüfen, welche Kosten im Einzelfall durch Anschluss an eine Sammelklage entstehen könnten – insbesondere im gewerblichen Bereich oder bei Initiativen privater Sammelklageplattformen.

Wie läuft das gerichtliche Verfahren einer Sammelklage ab?

Das gerichtliche Verfahren unterscheidet sich von einer klassischen zivilrechtlichen Auseinandersetzung durch mehrere Verfahrensstadien sowie eine stärkere Institutionalisierung der Klägerseite. Zunächst prüft das zuständige Gericht die Zulässigkeit der Klage und die Qualifikation des klagenden Verbandes. Nach Veröffentlichung der Klage im Klageregister und Eintragung potenziell Geschädigter beginnt das eigentliche Verfahren vor Gericht. Im Fall der Musterfeststellungsklage werden die relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen durch das Gericht erörtert und durch Urteil festgelegt. Das Urteil hat bindende Wirkung für alle registrierten Teilnehmer. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird in einem gesonderten Schritt die individuelle Schadensregulierung durchgeführt – in der Regel durch Vergleich oder anschließende Einzelklagen. Im internationalen Kontext können weitere Besonderheiten existieren, etwa die Möglichkeit gruppenorganisierter Vergleiche („settlement“), die unter gerichtlicher Kontrolle stehen.

Welche Themenbereiche werden typischerweise durch Sammelklagen abgedeckt?

Sammelklagen werden oftmals bei Massenschäden oder Kollektivinteressen eingesetzt. Typische Anwendungsfelder sind das Verbraucherrecht (z.B. Automobil(wert)verluste durch Abgasmanipulationen, unrechtmäßige Bankgebühren, fehlerhafte Kapitalanlageprodukte), das Wettbewerbsrecht sowie Datenschutzverstöße (z.B. Verletzungen nach Datenschutzgrundverordnung). Auch im Versicherungsrecht und bei Kartellrechtsverstößen findet die Sammelklage Anwendung. Im gewerblichen Bereich (beispielsweise bei unzulässigen Preiskartellen) oder bei Umweltschäden (z.B. Schadstoffbelastungen in Gemeinden) kommt dem Instrument der Sammelklage eine wachsende Bedeutung zu. Da die Musterfeststellungsklage bislang ausschließlich Verbrauchern zugänglich war, werden durch aktuelle rechtliche Entwicklungen auch Schadensersatzansprüche von Unternehmen zulässig, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine solche Kollektivklage explizit zulassen.

Gibt es eine Verjährung bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Sammelklagen?

Auch bei Sammelklagen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche. Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass mit der Eintragung in das öffentliche Klageregister nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB die Verjährung der jeweiligen Ansprüche gehemmt wird. Das bedeutet, während der Dauer des Musterverfahrens können die Registrierten nicht durch Fristablauf ihre Ansprüche verlieren. Nach Abschluss des Verfahrens läuft die Verjährung weiter. Es empfiehlt sich daher für Betroffene, rechtzeitig vor Ablauf der individuellen Verjährungsfrist eine Eintragung in das Klageregister vorzunehmen, um die eigenen Ansprüche abzusichern.

Welche Bedeutung hat ein Urteil einer Sammelklage für die Registrierungsteilnehmer?

Das Urteil in einer Sammelklage hat verbindliche Wirkung für alle, die sich form- und fristgerecht registriert haben. Im Rahmen der deutschen Musterfeststellungsklage gilt das Urteil sowohl für als auch gegen die beteiligten Verbraucher, sofern diese das Verfahren nicht rechtzeitig verlassen haben. Gegenüber der in Anspruch genommenen Partei wird Rechtssicherheit über streitige Tatsachen oder Rechtslagen geschaffen. Dies erleichtert die anschließende Durchsetzung individueller Ansprüche, da das Gericht hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtsfragen bereits eine verbindliche Entscheidung gefällt hat. Sollte das Verfahren mit einem Vergleich enden, werden die Modalitäten üblicherweise für alle Beteiligten einheitlich festgelegt, sofern der Vergleich vom Gericht genehmigt wird. Die rechtliche Verbindlichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf außenstehende, sich nicht eingetragene Betroffene.

Welche Rolle spielen Anwälte und qualifizierte Einrichtungen im Rahmen einer Sammelklage?

Anders als bei einer Einzelklage können einzelne Betroffene sich zumeist nicht direkt, sondern nur über qualifizierte Einrichtungen oder Verbände an einer Sammelklage beteiligen. Diese Verbände müssen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, wie etwa eine Mindestanzahl von Mitgliedern und die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen. Im weiteren Verlauf übernimmt der Verband die Prozessführung, das Einwerben von Teilnehmern und die Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsanwälte beraten sowohl Verbände als auch Verbraucher und unterstützen in der Eintragung ins Klageregister, der Vertretung im späteren Verfahren (etwa bei Folgeklagen) sowie der individuellen Schadensberechnung nach Abschluss des kollektiv geführten Teils des Verfahrens. Die Zusammenarbeit zwischen Anwälten, Betroffenen und qualifizierten Einrichtungen ist für eine effektive Rechtsdurchsetzung und die korrekte prozessuale Abwicklung essenziell.