Grundlagen der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt und richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler sowie Personen ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Rente soll die Versorgungslücke im Alter schließen und bietet steuerliche Vorteile während der Ansparphase.
Rechtliche Einordnung und Funktionsweise
Die Rürup-Rente zählt zu den sogenannten Basisrentenprodukten. Sie ist gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Anforderungen hinsichtlich Vertragsgestaltung, Auszahlung und steuerlicher Behandlung. Im Gegensatz zu anderen privaten Rentenversicherungen ist die Rürup-Rente nicht kapitalisierbar oder übertragbar; sie dient ausschließlich der lebenslangen Altersvorsorge.
Vertragsabschluss und Beitragszahlung
Der Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung erfolgt durch einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen oder einer Bank. Die Beiträge können flexibel gestaltet werden – sowohl regelmäßige als auch einmalige Zahlungen sind möglich. Es besteht keine Beitragspflicht; die Höhe der Einzahlungen kann individuell festgelegt werden.
Steuerliche Behandlung während der Ansparphase
Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Förderung: Beiträge zur Basisrente können bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil steigt schrittweise an, sodass ein wachsender Teil des eingezahlten Betrags steuermindernd berücksichtigt wird.
Auszahlungsphase: Beginn, Modalitäten und Besteuerung
Die Auszahlung aus dem angesparten Kapital beginnt frühestens ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Form einer monatlichen Leibrente. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder vorzeitige Verfügung über das Guthaben sind ausgeschlossen. Während des Bezugs wird die ausgezahlte Leibrente nachgelagert besteuert – das bedeutet, dass erst bei Auszahlung Steuern auf den jeweiligen Anteil erhoben werden.
Sonderregelungen und Schutzmechanismen bei der Rürup-Rente
Pfändungsschutz im Insolvenzfall
Das angesparte Vermögen innerhalb eines zertifizierten Basisrentenvertrags genießt einen besonderen Schutz vor Pfändung im Falle einer Privatinsolvenz unter bestimmten Voraussetzungen. Dies soll sicherstellen, dass das für das Alter vorgesehene Vorsorgekapital erhalten bleibt.
Todesfallregelungen für Hinterbliebene
Im Todesfall vor Beginn des Rentenbezugs kann eine sogenannte Hinterbliebenenabsicherung vereinbart sein – etwa für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder -, sofern dies vertraglich vorgesehen wurde. Nach Beginn des Rentenbezugs erlischt in aller Regel das Recht auf weitere Auszahlungen an Dritte; es gibt keine Erbmasse aus dem verbleibenden Kapitalstock.
Kündigungsmöglichkeiten und Übertragbarkeit
Eine Kündigung des Vertrages mit Rückerstattung des Kapitals ist grundsätzlich ausgeschlossen; ebenso wenig kann ein bestehender Vertrag übertragen oder beliehen werden. Lediglich beitragsfreie Stellungen sind möglich: In diesem Fall ruht die Versicherung bis zum regulären Auszahlungsbeginn.
Bedeutung für verschiedene Personengruppen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen machen die Rürup-Rente besonders attraktiv für Selbstständige sowie Personen ohne Pflichtmitgliedschaft in anderen staatlich geförderten Vorsorgesystemen wie etwa Arbeitnehmer mit Riester-Förderberechtigung.
Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente (rechtlicher Kontext)
Muss jeder Anbieter bestimmte Bedingungen erfüllen?
Anbieter von zertifizierten Basisrentenverträgen müssen gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen, damit ihre Produkte förderfähig sind – dazu zählen beispielsweise lebenslange Rentenzahlung sowie Ausschluss von Vererblichkeit nach Beginn des Bezugs.
Darf ich meine Beiträge jederzeit ändern?
< p>Nutzerinnen und Nutzer haben grundsätzlich Flexibilität hinsichtlich Höhe sowie Zeitpunkt ihrer Beitragszahlungen innerhalb ihres Vertragsrahmens; es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Können mehrere Verträge gleichzeitig abgeschlossen werden?
< p>Einer Person steht es frei, mehrere zertifizierte Basisrentenverträge abzuschließen; allerdings gelten Höchstgrenzen bezüglich steuerlicher Absetzbarkeit insgesamt pro Jahr.
Sind Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung förderfähig? h ³ >
p >Wird eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung integriert , so muss diese bestimmte Vorgaben erfüllen , um ebenfalls begünstigt zu sein . Andernfalls entfällt teilweise die Steuerförderfähigkeit .< / p >
h ³ >Was passiert mit meinem Vertrag bei Scheidung ?< / h ³ >
p >Im Falle einer Scheidung findet kein automatischer Versorgungsausgleich statt ; ob ein solcher durchgeführt wird , hängt vom individuellen Vertragsinhalt ab .< / p >
h ³ >Kann ich meinen Vertrag kündigen ?< / h ³ >
p >Eine ordentliche Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht vorgesehen ; lediglich beitragsfreies Stellen bleibt als Option bestehen .< / p >
h ³ >Ist mein angespartes Guthaben pfändbar ?< / h ³ >
p >Unter bestimmten Voraussetzungen genießt das Vermögen innerhalb eines zertifizierten Vertrages Pfändungsschutz , insbesondere wenn dieser ausschließlich auf Altersvorsorge abzielt .< / p >