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Riester-Rente

Riester-Rente: Begriff, Zweck und Einordnung

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und soll Versorgungslücken im Alter verringern. Die Förderung erfolgt durch Zulagen und einen steuerlichen Sonderausgabenabzug. Grundlage ist ein privater Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter. Zentrale Merkmale sind die lebenslange Rentenzahlung und die Garantie, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die insgesamt eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen.

Förderberechtigung und Teilnahme

Unmittelbare Zulagenberechtigung

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenfalls umfasst sind unter anderem Beamtinnen und Beamte sowie Personen in Kindererziehungszeiten. Selbstständige sind grundsätzlich nicht unmittelbar begünstigt, es sei denn, sie sind kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig.

Mittelbare Zulagenberechtigung

Nicht unmittelbar begünstigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können mittelbar förderberechtigt sein, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist und der mittelbar Begünstigte einen jährlichen Mindestbeitrag entrichtet.

Besonderheiten bei Familien und Teilzeit

Für kindergeldberechtigte Kinder können zusätzliche Zulagen gewährt werden. Geringfügig Beschäftigte können unter bestimmten Bedingungen förderberechtigt sein. Maßgeblich ist stets die individuelle Versicherungspflicht und der Status im jeweiligen Kalenderjahr.

Vertragsarten und Zertifizierung

Zulagengeförderte Produktkategorien

Zertifizierte Riester-Verträge gibt es als klassische Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie im Rahmen des sogenannten Wohn-Riester (Bausparverträge und Darlehen zur selbst genutzten Immobilie). Die Ausgestaltung variiert hinsichtlich Kosten, Renditechancen und Garantien, die Förderung folgt jedoch einheitlichen Regeln.

Zertifizierungsanforderungen

Ein Produkt ist förderfähig, wenn es staatlich zertifiziert ist. Die Zertifizierung setzt insbesondere voraus: eine lebenslange Rentenzahlung, die Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase, klare Informations- und Kostenregeln sowie die Möglichkeit der Übertragung zu einem anderen Riester-Vertrag.

Förderung und Eigenbeitrag

Zulagenarten

Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage und Kinderzulagen. Zusätzlich kann bei Vertragsabschluss in jungen Jahren ein einmaliger Bonus vorgesehen sein. Die genauen Beträge hängen von persönlichen Verhältnissen (z. B. Kinderzahl, Geburtsjahr der Kinder) ab.

Mindesteigenbeitrag und Höchstbeträge

Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag zu leisten, der sich regelmäßig an einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens orientiert. Für die Förderung gilt zudem ein jährlicher Höchstbetrag, bis zu dem Einzahlungen zulagen- und steuerbegünstigt sind.

Günstigerprüfung und Steuerabzug

Beiträge (einschließlich Zulagen) können bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung wird verglichen, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug steuerlich vorteilhafter sind. Ergibt die Prüfung einen höheren Steuervorteil, wird die Differenz über die Steuerveranlagung berücksichtigt.

Ansparphase: Rechte und Pflichten

Beiträge, Ruhendstellung, Wechsel

Einzahlungen sind flexibel möglich. Eine vorübergehende Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung ist grundsätzlich möglich; dadurch können Zulagen entfallen. Die Kündigung des Vertrags ist ebenfalls möglich, hat aber in der Regel förderschädliche Folgen. Die Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag ist zulässig und förderunschädlich.

Informations- und Transparenzpflichten

Anbieter müssen vor Vertragsabschluss und jährlich während der Laufzeit verständliche Informationen bereitstellen, darunter ein Produktinformationsblatt und Standmitteilungen mit Angaben zu Beiträgen, Zulagen, Kosten und Wertentwicklung.

Pfändungs- und Sozialschutz

Geförderte Riester-Guthaben genießen einen besonderen Schutzstatus. In der Ansparphase sind sie in weiten Teilen vor Anrechnung auf bestimmte Sozialleistungen und vor Pfändungen privilegiert. In der Auszahlungsphase gelten abweichende Regeln, die von der Art der Leistung und individuellen Verhältnissen abhängen.

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Förderfähige Verwendungen

Gefördertes Kapital kann für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Die Förderung setzt die tatsächliche Eigennutzung voraus; bei Nutzungsänderungen können nachträgliche Belastungen entstehen.

Wohnförderkonto und Besteuerung

Für Wohn-Riester wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, auf dem die geförderten Entnahmen erfasst und pauschal verzinst werden. Die so ermittelten Beträge werden nachgelagert besteuert, entweder verteilt über viele Jahre oder als ermäßigter Einmalbetrag zu einem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt.

Nutzungsänderungen und Rückforderungen

Bei Aufgabe der Eigennutzung, längerer Vermietung oder Veräußerung der Immobilie können Fördervorteile ganz oder teilweise entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind förderunschädliche Lösungen möglich, etwa bei rechtzeitigem Erwerb einer anderen selbst genutzten Immobilie.

Auszahlungsphase und Besteuerung

Rentenbeginn und Leistungsformen

Zum Beginn der Auszahlungsphase wird das vorhandene Kapital verrentet. Es ist eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen. Zu Beginn kann ein Teil des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden, ohne die Förderung zu verlieren. Bei sehr kleinen Anwartschaften ist anstelle einer Rente eine einmalige Abfindung zulässig.

Teilkapitalauszahlung und Kleinstbetragsrente

Eine begrenzte Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn ist förderunschädlich. Liegt die berechnete Monatsrente unter einer gesetzlichen Bagatellgrenze, kann das Kapital einmalig ausgezahlt werden.

Nachgelagerte Besteuerung

Leistungen aus der Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Renten und förderbedingte Einmalzahlungen im Bezugszeitraum grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern sind.

Beendigung, Kündigung und förderschädliche Verwendung

Kündigung und Rückzahlungspflichten

Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt und das Kapital ausgezahlt, liegt regelmäßig eine förderschädliche Verwendung vor. In diesem Fall sind gewährte Zulagen zurückzuzahlen und steuerliche Vergünstigungen werden rückgängig gemacht. Ausgezahlt wird der verbleibende Rückkaufswert.

Übertragung und Zusammenlegung

Zur Vermeidung förderschädlicher Folgen kann Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen oder ein bestehender Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Auch die Zusammenlegung mehrerer Verträge ist möglich.

Hinterbliebenenabsicherung und Vererbung

Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, kann das Guthaben förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Andernfalls kommt es regelmäßig zu Rückforderungen von Zulagen. In der Auszahlungsphase sind Leistungen an Hinterbliebene nur im Rahmen der vereinbarten Vertragsoptionen (z. B. Rentengarantiezeiten) möglich.

Aufsicht und Zuständigkeiten

Für die staatliche Förderung ist eine zentrale Stelle zuständig, die Zulagen verwaltet und die Zertifizierung der Produkte überwacht. Finanz- und Versicherungsunternehmen unterliegen zusätzlich der regulären Finanzaufsicht. Anbieter haben umfassende Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Vertragsinhabern.

Abgrenzung zu anderen Altersvorsorgeformen

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige konzipiert. Beiträge sind steuerlich anders begünstigt, es gibt jedoch keine Zulagen. Kapitalauszahlungen vor Rentenbeginn sind ausgeschlossen; die Leistung erfolgt als lebenslange Rente.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber organisiert und anders gefördert (z. B. über Entgeltumwandlung). Sie unterscheidet sich bei Verfügbarkeit, Portabilität, Kosten- und Haftungsfragen von der Riester-Rente.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wer gilt als unmittelbar zulagenberechtigt?

Unmittelbar zulagenberechtigt sind Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Dazu zählen regelmäßig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bestimmte Gruppen von Selbstständigen mit Versicherungspflicht sowie Beamtinnen und Beamte. Zeiten der Kindererziehung können ebenfalls eine unmittelbare Berechtigung begründen.

Was passiert bei Kündigung eines Riester-Vertrags?

Die vorzeitige Kündigung mit Auszahlung des Kapitals ist in der Regel förderschädlich. Gewährte Zulagen müssen zurückgezahlt werden, und steuerliche Vorteile werden rückgängig gemacht. Ausgezahlt wird der verbleibende Rückkaufswert nach Abzug der Rückforderungen.

Wie wird die Riester-Rente in der Auszahlungsphase besteuert?

Leistungen aus der Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Monatliche Renten und förderbedingte Einmalzahlungen sind grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Die konkrete Steuerlast richtet sich nach den individuellen Verhältnissen im Zeitpunkt des Bezugs.

Kann das geförderte Kapital für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden?

Ja, im Rahmen des Wohn-Riester kann gefördertes Kapital für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Die Förderung setzt die fortlaufende Eigennutzung voraus; bei Änderungen können steuerliche Nachbelastungen oder Rückforderungen entstehen.

Wie sind Riester-Guthaben bei Arbeitslosigkeit oder Pfändung geschützt?

Geförderte Riester-Guthaben sind in der Ansparphase in weiten Teilen privilegiert und werden bei bestimmten Sozialleistungen nicht als verwertbares Vermögen berücksichtigt. Gegenüber Pfändungen besteht ein besonderer Schutz, der sich jedoch in der Auszahlungsphase verändern kann.

Was geschieht mit dem Vertrag bei Umzug ins Ausland?

Bei dauerhaftem Wegzug innerhalb der EU/EWR bleiben Fördervorteile grundsätzlich erhalten. Bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts in Staaten außerhalb des EU/EWR-Raums können Zulagen und steuerliche Vergünstigungen ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Ist eine Vererbung des Riester-Guthabens möglich?

Vor Rentenbeginn kann das Guthaben bei Tod förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Andere Formen der Vererbung sind nur eingeschränkt möglich und führen häufig zu Rückforderungen von Zulagen. Nach Rentenbeginn bestimmen die vertraglich vereinbarten Optionen, ob und in welcher Form Hinterbliebene Leistungen erhalten.