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Residenzmodell

Das Residenzmodell im Familienrecht

Das Residenzmodell ist ein in Deutschland weit verbreitetes Betreuungsmodell für Kinder getrennt lebender Eltern. Es regelt, bei welchem Elternteil das Kind nach einer Trennung oder Scheidung seinen hauptsächlichen Lebensmittelpunkt hat und wie die Betreuung sowie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet werden.

Grundlagen des Residenzmodells

Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, der als betreuender oder hauptbetreuender Elternteil bezeichnet wird. Der andere Elternteil erhält ein Umgangsrecht und kann das Kind regelmäßig besuchen oder zeitweise zu sich nehmen. Ziel dieses Modells ist es, dem Kind einen festen Lebensmittelpunkt zu bieten und gleichzeitig den Kontakt zum anderen Elternteil aufrechtzuerhalten.

Unterschiede zu anderen Betreuungsmodellen

Im Gegensatz zum Wechselmodell, bei dem das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt, sieht das Residenzmodell eine klare Zuordnung des Hauptaufenthaltsortes vor. Der nicht betreuende Elternteil nimmt in der Regel weniger als die Hälfte der Betreuungszeit wahr.

Bedeutung für Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorgerecht bleibt beim Residenzmodell häufig weiterhin gemeinsam bestehen (gemeinsames Sorgerecht). Die alltägliche Betreuung obliegt jedoch hauptsächlich einem Elternteil. Der andere hat Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Die genaue Ausgestaltung des Umgangsrechts kann individuell vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden.

Rechtliche Aspekte des Residenzmodells

Bestimmung des Lebensmittelpunkts des Kindes

Nach einer Trennung entscheiden die Sorgeberechtigten gemeinsam über den künftigen Wohnort ihres Kindes. Können sie sich nicht einigen, kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Maßgeblich sind dabei stets die Interessen und das Wohl des Kindes.

Umgangsregelungen beim Residenzmodell

Dem nicht betreuenden Elternteil steht grundsätzlich ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zum gemeinsamen Kind zu – dies umfasst Besuche an Wochenenden, Feiertagen sowie während der Ferienzeiten. Umfang und Häufigkeit richten sich nach den individuellen Gegebenheiten sowie den Bedürfnissen von Kind und Familie.

Sonderfälle: Einschränkungen oder Erweiterungen beim Umgangsrecht

In besonderen Situationen können Umfang oder Ausgestaltung des Umgangsrechts angepasst werden – etwa wenn gesundheitliche Belange eines Beteiligten betroffen sind oder besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Regelung erforderlich machen.

Kinderunterhalt im Rahmen des Residenzmodells

Im Regelfall leistet der hauptbetreuende Elternteil seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung direkt vor Ort (Naturalunterhalt). Der andere Teil kommt seiner Unterhaltspflicht meist durch Zahlung von Barunterhalt nach – dessen Höhe orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie Einkommen sowie Alter und Bedarfslage des Kindes.

Anpassungsmöglichkeiten innerhalb des Modells

Möglichkeiten zur Änderung bestehender Regelungen

Nehmen Lebensumstände Veränderungen an (zum Beispiel Umzug eines beteiligten Teils), können bestehende Vereinbarungen zur Betreuung angepasst werden – entweder einvernehmlich zwischen den Sorgeberechtigten oder durch gerichtliche Entscheidung.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Residenzmodell“ (FAQ)

Was bedeutet „Residenzelternteil“?

Als „Residenzelternteil“ wird jener bezeichnet, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat; dieser übernimmt überwiegend Alltagssorge sowie Erziehungsaufgaben.

Darf auch beim gemeinsamen Sorgerecht nur einer Hauptbetreuung übernehmen?

Ja; auch wenn beide sorgeberechtigt bleiben, liegt die tägliche Versorgung meist nur bei einem Teil; Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen jedoch weiterhin gemeinsam getroffen werden.

Muss immer Barunterhalt gezahlt werden?

In aller Regel leistet nur jener Barunterhalt, welcher nicht mit dem minderjährigen Nachwuchs zusammenlebt; wer hingegen täglich versorgt („Naturalunterhalt“) muss keinen zusätzlichen Geldbetrag entrichten.

Können Kinderwünsche bezüglich ihres Aufenthalts berücksichtigt werden?


Je älter ein Minderjähriger ist bzw je mehr Reife er zeigt desto stärker fließen seine Wünsche in Entscheidungsprozesse rund um Aufenthaltsbestimmung mit ein; letztlich steht aber stets sein Wohl im Vordergrund.

Lässt sich zwischen beiden Modellen wechseln?


Ein Wechsel vom klassischen Modell hin etwa zum paritätischen Wechsel-Modell ist möglich sofern beide Seiten zustimmen bzw entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie wird geregelt wo genau mein Nachwuchs wohnt?


Kommt keine Einigung zustande entscheidet letztlich eine gerichtliche Instanz unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zugunsten kindlicher Interessen.

Welche Rolle spielt das Alter meines Nachwuchses?


Mit zunehmendem Alter wächst Gewicht kindlicher Wünsche hinsichtlich seines gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb rechtlicher Verfahren.