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Research


Begriff und Bedeutung von Research im rechtlichen Kontext

Der Begriff „Research“ (dt. Recherche oder Forschung) bezeichnet im rechtlichen Kontext die systematische Sammlung, Auswertung, Dokumentation und Analyse von Informationen zur Klärung oder Vorbereitung rechtlicher Fragestellungen. Research umfasst Tätigkeiten, die der Informationsbeschaffung für die rechtliche Beratung, Entscheidungsfindung, Prozessvorbereitung oder Gesetzgebung dienen. Die Durchführung von Research erfolgt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor und wird in unterschiedlichen Rechtsgebieten angewendet.

Arten des rechtlichen Research

1. Rechtliche Recherche (Legal Research)

Legal Research bezeichnet die gezielte Suche und Auswertung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsakten, Gerichtsurteilen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie anderen einschlägigen Quellen. Hierbei stehen folgende Aufgaben im Mittelpunkt:

  • Ermittlung der maßgeblichen Rechtsquellen: Die Identifikation und Auswertung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Analyse der Rechtsprechung: Untersuchung und Einordnung relevanter Gerichtsentscheidungen zur Interpretation unklarer Rechtsnormen.
  • Ermittlung von Literatur und Kommentaren: Recherche wissenschaftlicher Aufsätze, Monografien und Kommentierungen zur Unterstützung der rechtlichen Bewertung.

Praxisrelevanz

Rechtliche Recherche ist insbesondere bei der Fallbearbeitung, Vertragsgestaltung, Prozessführung und Compliance-Prüfung Grundlage für fundierte rechtliche Einschätzungen und Gutachten.

2. Faktische Recherche (Factual Research)

Neben der Untersuchung rechtlicher Quellen bezieht sich Research häufig auf die Beschaffung und Überprüfung von Tatsachen. Faktische Recherche umfasst zum Beispiel:

  • Ermittlung von Sachverhalten: Beschaffung von Urkunden, Akten, Korrespondenzen und weiteren Beweismitteln.
  • Hintergrundüberprüfungen: Prüfung von Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen im Rahmen von Due-Diligence- und KYC-Prozessen („Know Your Customer“).
  • Marktanalysen und Wirtschaftsinformationen: Sammlung von Unternehmensdaten, Handelsregisterauszügen, Jahresabschlüssen und anderen relevanten Markt- oder branchenspezifischen Informationen.

Relevanz im Rechtsbereich

Die faktische Recherche ist insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht von Bedeutung, um unter anderem Betrugsdelikte aufzuklären oder Geschäftspartner zu prüfen.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Research-Tätigkeit

1. Datenschutz und Research

Bei der Durchführung von Research ist auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu achten. Insbesondere im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wesentliche Anforderungen umfassen:

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Research bedarf einer gesetzlichen Grundlage oder Einwilligung der betroffenen Person.
  • Beachtung von Informationspflichten: Informationsrechte und Transparenzpflichten gegenüber Betroffenen müssen gewahrt werden.
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten.

2. Urheberrechtliche Grenzen

Research berührt häufig urheberrechtliche Regelungen, insbesondere beim Zugriff auf veröffentlichte und nicht veröffentlichte Werke:

  • Nutzung von Datenbanken und Quellen: Viele Datenbanken und Publikationen sind urheberrechtlich geschützt; die Nutzung setzt eine Lizenzvereinbarung oder eine gesetzliche Befugnis voraus.
  • Zitierrecht: Das Zitieren urheberrechtlich geschützter Inhalte ist unter Beachtung der Schrankenregelungen (§ 51 UrhG) im Rahmen des Research zulässig, sofern die Herkunft und Quelle deutlich angegeben werden.
  • Vervielfältigungsrechte: Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten bedarf regelmäßig einer ausdrücklichen Erlaubnis.

3. Berufsrechtliche Aspekte und Verschwiegenheitspflichten

Rechtsdienstleister müssen besondere berufsrechtliche Vorgaben beachten. Im Rahmen von Research-Tätigkeiten gilt:

  • Wahrung der Verschwiegenheitspflicht: Mandatsbezogene Informationen, die im Rahmen des Research erlangt werden, unterliegen strengen Vertraulichkeitsanforderungen.
  • Abgrenzung erlaubter und unerlaubter Rechtsdienstleistungen: Die Tätigkeit der Informationsbeschaffung muss mit den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und berufsrechtlicher Regelungen kompatibel sein.

4. Grenzen im Bereich des Straf- und Wettbewerbsrechts

Research kann strafrechtlich relevant werden, wenn verbotene Methoden zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden, etwa:

  • Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Das unbefugte Erlangen oder Weitergeben vertraulicher Daten ist nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) strafbar.
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht: Unlautere Beschaffungspraktiken, wie etwa das Ausnutzen von Geheimwissen oder gezielte Täuschung, sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig.

Verfahren und Methoden des rechtlichen Research

1. Primärquellen- und Sekundärquellenrecherche

Im rechtlichen Research wird zwischen Primärquellen (Gesetze, Urteile) und Sekundärquellen (Kommentare, Aufsätze) unterschieden. Die systematische Nutzung beider Quellenarten ist für die abschließende rechtliche Bewertung erforderlich.

2. Recherchetechniken und Hilfsmittel

Zu den gängigen Recherchetechniken zählen:

  • Online-Datenbanken: Juristische Informationssysteme (z.B. Beck-Online, juris).
  • Bibliotheksdienste: Nutzung von Universitäts- oder Landesrechtsbibliotheken.
  • Amts- und Registeranfragen: Einholung behördlicher Informationen.

3. Dokumentation und Nachweisführung

Die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ist eine Grundvoraussetzung für die Verwertbarkeit von Research. Quellenverweise, Fundstellen und Dokumentationspflichten müssen eingehalten werden.

Bedeutung von Research für die Rechtsprechung und Gesetzgebung

Research trägt entscheidend zur Entwicklung der Rechtsprechung sowie zur Schaffung und Überprüfung gesetzlicher Regelungen bei. Gesetzgeberische Aktivitäten stützen sich auf umfassende Bestands- und Folgenabschätzungen sowie internationale Rechtsvergleiche, die im Rahmen von Research-Prozessen ermittelt werden.

Besonderheiten im internationalen Kontext

Neben den nationalen Vorschriften sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ausländische und internationale Rechtsordnungen sowie multinationale Abkommen zu berücksichtigen. Die Research-Tätigkeit erfordert dann die Berücksichtigung fremdsprachiger Quellen, internationaler Rechtsprechung und völkerrechtlicher Verträge.

Zusammenfassung

Research ist im Recht ein unverzichtbares Instrument zur Informationsgewinnung und -bewertung mit erheblicher praktischer und rechtlicher Bedeutung. Sie ist durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Datenschutz, Urheberrecht, Berufsrecht und Wettbewerbsrecht, geregelt und erfordert eine sorgfältige und methodisch abgesicherte Durchführung. Im internationalen Kontext steigen die Anforderungen an die richtige Auswahl und Auswertung von Quellen zusätzlich. Die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist sowohl für die Qualität als auch für die rechtmäßige Durchführung von Research maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Anforderungen müssen bei der Durchführung von Research im Unternehmenskontext beachtet werden?

Im Unternehmenskontext unterliegt Research zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zunächst ist sicherzustellen, dass bei der Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise im Rahmen von Markt-, Nutzer- oder Mitarbeiterbefragungen, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten werden. Es muss ein legitimer Zweck vorliegen, Datensparsamkeit und -minimierung sind zu gewährleisten, und betroffene Personen müssen transparent über Art und Zweck der Datenverarbeitung informiert werden. Zudem ist die Einholung einer informierten Einwilligung, die jederzeit widerrufbar ist, erforderlich, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift. Bei der Recherche nach Informationen über Wettbewerber ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten: Unzulässig sind etwa die Gewinnung von Geschäftsgeheimnissen durch unzulässige Mittel (§ 17 UWG) oder irreführende Handlungen. Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt, gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere hinsichtlich der Schranken des Zitatrechts (§ 51 UrhG) und Nutzungsrechte. Mitarbeiter, die Research betreiben, sollten zudem eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen; Compliance-Richtlinien sind zu berücksichtigen. Bei internationalen Research-Aktivitäten kommen länderspezifische Vorschriften hinzu.

Welche Besonderheiten sind beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von Research zu beachten?

Werden im Zuge von Research personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt, sind strenge rechtliche Anforderungen einzuhalten, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren. Die Verarbeitung ist nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, typischerweise einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder zur Erfüllung eines berechtigten Interesses. Die betroffenen Personen müssen über ihre Rechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert werden. Es ist ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen; gegebenenfalls sind Datenschutz-Folgenabschätzungen erforderlich. Die Datensicherheit ist durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei einer Verarbeitung durch Dritte (Auftragsverarbeiter) ist ein entsprechender Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Übermittlungen in Drittländer außerhalb der EU sind nur unter Einhaltung der Kapitel V DSGVO zulässig. Verstöße können zu Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen.

Darf Research zu Wettbewerbern beliebig durchgeführt werden?

Nein, Research zu Wettbewerbern ist aus rechtlicher Sicht an zahlreiche Einschränkungen gebunden. Zu beachten sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Informationen, die öffentlich zugänglich oder aus allgemein verfügbaren Quellen stammen, dürfen grundsätzlich verwendet werden. Untersagt ist hingegen das Ausspähen, Erschleichen oder die widerrechtliche Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, insbesondere durch Täuschung, Bestechung oder widerrechtlichen Zugang zu IT-Systemen (§ 17 UWG, §§ 4 ff. GeschGehG). Auch die gezielte Abwerbung von Mitarbeitern zu dem Zweck, Know-how abzugreifen, kann unzulässig sein. Gleiches gilt für das Beauftragen Dritter zu illegalen Recherchemethoden (Agenten, Detekteien). Zulässig ist hingegen eine fundierte Sekundärforschung, etwa durch Auswertung von Geschäftsberichten, öffentlichen Registern oder offiziellen Unternehmensverlautbarungen.

Welche urheberrechtlichen Aspekte müssen bei der Verwendung von Quellen im Research beachtet werden?

Im Rahmen von Research dürfen urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Bilder, Grafiken oder Software nicht ohne weiteres kopiert oder weiterverarbeitet werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht bestimmte Schutzbereiche und Nutzungsrechte vor. Eine Verwendung von Originalwerken ist nur zulässig, wenn eigene Nutzungsrechte, eine Lizenz, eine gesetzliche Schranke (beispielsweise das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG) oder das Werk gemeinfrei ist. Insbesondere bei der Übernahme größerer Textpassagen, Abbildungen oder Datenbanken muss eine urheberrechtliche Prüfung erfolgen. Beim Zitieren gilt das Gebot, nur so viel zu übernehmen wie notwendig und stets die Quelle korrekt anzugeben. Eigenständige wissenschaftliche Auswertungen und Analysen genießen unter Umständen selbst urheberrechtlichen Schutz (§ 4 UrhG). Verstöße können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Bei internationalen Quellen ist das jeweilige nationale Urheberrecht zu beachten.

Welche Rolle spielt das Arbeitsrecht bei Research, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird?

Sämtliche Research-Aktivitäten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis durchgeführt werden, unterliegen den einschlägigen arbeitsrechtlichen Regelungen. Forschungsergebnisse und Arbeitsergebnisse unterliegen im Regelfall dem sogenannten „Arbeitgebererfindungsrecht“, d.h. die Ergebnisse stehen dem Arbeitgeber zu, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über interne Rechercheergebnisse verpflichtet; Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen können weitere Vorgaben, z.B. bzgl. Publikationen, der Nutzung betrieblicher Ressourcen oder des Datenschutzes enthalten sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kann bei der Einführung neuer Research-Software oder Workflows, etwa zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eingreifen. Zudem ist zu beachten, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten besondere Schutzmechanismen nach § 26 BDSG greifen.

Gibt es rechtliche Grenzen beim Einholen von Informationen aus dem Internet zu Research-Zwecken?

Das Einholen frei verfügbarer Informationen aus dem Internet ist grundsätzlich zulässig, sofern keine Schutzrechte oder besonderen gesetzlichen Verbote entgegenstehen. Die Nutzung von Inhalten unterliegt jedoch vielfach urheberrechtlichen Beschränkungen. Webseiten können Nutzungsbedingungen oder Copyright-Vermerke enthalten, die das Kopieren, Speichern oder Weiterverarbeiten untersagen. Insbesondere bei Social-Media- und Forenbeiträgen ist das Persönlichkeitsrecht der Verfasser zu wahren; persönliche Daten dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verwendet werden. Ein sogenanntes „Scraping“ (automatisiertes Auslesen) kann ebenfalls rechtliche Probleme verursachen, insbesondere wenn es sich um große Datenmengen handelt oder Schutzmaßnahmen umgangen werden. Ferner können in bestimmten Branchen Sondergesetze (z.B. § 111 TKG bei Telekommunikationsdaten) die Informationsbeschaffung reglementieren. Wettbewerbsrechtlich ist das gezielte Abrufen von Konkurrenzdaten zum Zwecke des Wettbewerbs zu untersuchen (Stichwort: Behinderung und unlautere Ausspähung).

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen beim internationalen Research, insbesondere beim Datentransfer?

Internationales Research unterliegt komplexen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich Datenschutz und Übermittlung von Daten in Drittländer. Werden personenbezogene Daten aus der EU heraus transferiert, sind die Vorschriften der DSGVO, insbesondere Kapitel V, zwingend zu beachten. Dies bedeutet, dass der Empfängerstaat ein angemessenes Datenschutzniveau bieten muss (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission) oder adäquate Garantien, wie Standardvertragsklauseln, abgeschlossene Binding Corporate Rules oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen müssen. Zusätzlich muss geprüft werden, ob nationale Exportkontrollvorschriften, z.B. bei sensitiven Technologien, oder Geheimschutzvorschriften tangiert sind. In vielen Ländern bestehen darüber hinaus spezifische Melde- oder Genehmigungspflichten, etwa für Forschungsergebnisse mit dual-use-Charakter oder bei Kooperationen mit dortigen Forschungseinrichtungen. Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen sind sorgfältig zu beachten, beispielsweise bei Open Access oder Publikationsrechten.