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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Begriff und Bedeutung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie dient dazu, Personen finanziell abzusichern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Ziel dieser Rentenart ist es, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn die eigene Arbeitskraft aufgrund von Krankheit oder Behinderung erheblich eingeschränkt ist.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein erheblicher Verlust der eigenen Arbeitskraft vorliegen. Dies bedeutet, dass Betroffene entweder gar nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang einer Tätigkeit nachgehen können. Die Beurteilung erfolgt durch medizinische Gutachten.

Neben dem gesundheitlichen Aspekt sind auch versicherungsrechtliche Bedingungen zu erfüllen. Dazu zählt insbesondere eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie das Vorliegen von Pflichtbeiträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Unterschiede: Volle und teilweise Erwerbsminderung

Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden:

  • Volle Erwerbsminderung: Liegt vor, wenn Betroffene weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Besteht bei einer Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich.

Je nach Grad der Einschränkung fällt die Höhe der Rente unterschiedlich aus.

Dauer und Beginn des Rentenbezugs

Der Anspruch auf die Rente beginnt grundsätzlich mit dem Monat nach Eintritt aller Voraussetzungen sowie Antragstellung bei dem zuständigen Träger. Die Zahlung erfolgt zunächst befristet; häufig wird sie für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern weiterhin eine entsprechende Einschränkung besteht.
In bestimmten Fällen kann die Befristung entfallen und ein unbefristeter Bezug erfolgen – etwa dann, wenn keine Besserung des Gesundheitszustands erwartet wird.

Antragstellung und Verfahren zur Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit

Die Beantragung erfolgt schriftlich beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Rahmen des Verfahrens werden ärztliche Unterlagen geprüft; gegebenenfalls werden zusätzliche Gutachten eingeholt oder Untersuchungen veranlasst.
Das Verfahren schließt mit einem Bescheid ab, in dem über das Vorliegen einer vollen oder teilweisen verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird sowie über Beginn und Dauer des Anspruchs informiert wird.
Gegen ablehnende Entscheidungen besteht das Recht auf Widerspruch innerhalb bestimmter Fristen.

Kombination mit anderen Leistungen

Der Bezug einer solchen Rente kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben – beispielsweise auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Einschränkung auch auf Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen oder Jobcentern.
Eine gleichzeitige Ausübung einer Beschäftigung neben dem Bezug dieser Rentenform ist grundsätzlich möglich; dabei gelten jedoch Hinzuverdienstgrenzen.
Auch private Absicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen bleiben hiervon unberührt; deren Regelungen sind gesondert zu betrachten.

Bedeutung für Hinterbliebene

Sollte während des Bezugs dieser Leistung ein Todesfall eintreten, können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche für Hinterbliebene entstehen – etwa im Rahmen von Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.

Befristung und Überprüfungspflichten

Neben befristeten Bewilligungen sieht das System regelmäßige Überprüfungen vor: Der Gesundheitszustand kann erneut begutachtet werden; sollte sich dieser verbessern beziehungsweise verschlechtern, kann dies Auswirkungen auf Art bzw. Höhe sowie Fortbestand des Anspruchs haben.

Häufig gestellte Fragen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (FAQ)

Muss ich bestimmte Zeiten in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben?

Zeitliche Mindestvoraussetzungen bestehen: Es müssen sowohl allgemeine Wartezeiten als auch Pflichtbeiträge innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfüllt sein.

Kann ich trotz Bezug dieser Leistung weiterarbeiten?

Ein Hinzuverdienst neben dem Bezug dieser Leistung ist grundsätzlich erlaubt; allerdings gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen aus zusätzlicher Arbeit.
Überschreitungen können Einfluss auf Höhe bzw. Fortbestand nehmen.

Muss ich regelmäßig ärztliche Nachweise erbringen?

Im Verlauf des Bezugs finden wiederholte Prüfungen statt.
Dazu gehören medizinische Nachweise über den aktuellen Gesundheitszustand.
Diese dienen dazu festzustellen,
ob weiterhin eine erhebliche Einschränkung besteht.

Können andere Sozialleistungen gleichzeitig bezogen werden?

Ein gleichzeitiger Bezug anderer staatlicher Leistungen wie Grundsicherung
ist möglich,
wird aber individuell geprüft
und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Dabei spielen insbesondere Einkommens-,
Vermögens- sowie Bedarfslagen eine Rolle.
Kombinationen sind daher begrenzten Regelwerken unterworfen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Altersvorsorge?

Sofern alle persönlichen,
gesundheitlichen
und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
besteht ein rechtlicher Anspruch gegenüber dem Versicherungsträger
auf Gewährung entsprechender Leistungen.
Andernfalls erfolgt Ablehnung durch Verwaltungsbescheid mit Begründung;
gegen diesen steht das Recht zum Widerspruch offen.

Können Angehörige im Todesfall Ansprüche geltend machen?

Sollte während eines laufenden Bezugsverhältnisses ein Todesfall eintreten,
können Hinterbliebene unter bestimmten Bedingungen eigene Ansprüche anmelden,
zum Beispiel im Rahmen von Witwen-, Witwer- oder Waisenrentenregelungen.