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Remittent

Begriff und Einordnung des Remittenten

Der Remittent ist die Person, an die eine Geldleistung oder ein Wertpapier ursprünglich gerichtet ist. Im Kontext klassischer Wertpapiere, insbesondere von Wechseln und Schecks, bezeichnet Remittent den ersten Berechtigten, dem das Papier ausgestellt wird. In modernen Zahlungsprozessen wird der Begriff seltener verwendet; dort ist häufiger vom Zahlungsempfänger oder Begünstigten die Rede.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Remittent ist nicht mit dem Aussteller zu verwechseln. Der Aussteller verspricht die Zahlung (beim Wechsel) oder stellt das Papier aus (beim Scheck). Der Bezogene ist die zur Zahlung angewiesene Stelle, typischerweise ein Kreditinstitut. Der Remittent ist die Person, zu deren Gunsten die Zahlung erfolgen soll. Im heutigen bargeldlosen Zahlungsverkehr entspricht dies in der Sache dem Zahlungsempfänger, wobei die Terminologie abweichen kann.

Remittent im Wechsel- und Scheckrecht

Rolle beim Wechsel

Beim Wechsel erhält der Remittent das Papier unmittelbar vom Aussteller. Der Wechsel verbrieft einen abstrakten Zahlungsanspruch zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Remittent ist der erste Inhaber dieses Anspruchs und kann den Wechsel entweder selbst zur Zahlung vorlegen oder durch Indossament weitergeben.

Rolle beim Scheck

Beim Scheck wird der Remittent als ursprünglicher Schecknehmer bezeichnet. Der Scheck dient der Anweisung auf Sichtzahlung aus einem bestehenden Guthaben. Der Remittent legt den Scheck bei der bezogenen Stelle oder über ein Kreditinstitut zur Einlösung vor oder gibt ihn weiter.

Rechte des Remittenten

Dem Remittenten steht der aus dem Papier verbriefte Zahlungsanspruch zu. Im Fall einer Nichtzahlung kommen Rückgriffsrechte gegen bestimmte Beteiligte in Betracht. Die Rechte folgen aus der Urkunde und bestehen unabhängig vom zugrunde liegenden Geschäft, soweit keine wirksamen Einwendungen durchgreifen.

Pflichten und Obliegenheiten

Der Remittent hat insbesondere die zeitgerechte Vorlage zur Zahlung zu beachten. Unterbleibt eine fristgerechte Vorlage oder eine erforderliche Feststellung der Nichtzahlung, kann dies Rückgriffsrechte beeinträchtigen. Die Einzelheiten hängen von der Art des Papiers und seiner Ausgestaltung ab.

Legitimation und Übertragung

Die Berechtigung des Remittenten ergibt sich bei Orderpapieren aus der lückenlosen Reihe der Indossamente, bei Inhaberpapieren aus dem Besitz, bei Namenspapiere aus der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlichen Merkmalen. Die Übertragung erfolgt bei Orderpapieren regelmäßig durch Indossament, bei Namens- oder Rektapapieren durch Abtretung, bei Inhaberpapieren durch Übergabe.

Remittent in modernen Zahlungsformen

Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung

In heutigen unbaren Zahlungen wird der Empfänger einer Geldleistung als Zahlungsempfänger oder Begünstigter bezeichnet. Der Ausdruck Remittent ist in diesem Zusammenhang ungebräuchlich, beschreibt der Sache nach aber die Person, zu deren Gunsten die Zahlung bestimmt ist.

Begriffe im Zahlungsdienstekontext

Im Zahlungsdienstekontext wird zwischen Zahler (die den Zahlungsvorgang veranlassende Person) und Zahlungsempfänger unterschieden. Der Remittent entspricht inhaltlich dem Zahlungsempfänger, ohne dass der Begriff systematisch verwendet wird.

Geldsendungen und Auslandsüberweisungen

Bei grenzüberschreitenden Geldsendungen wird international teils von Remittances gesprochen. Der Remittent im engeren rechtlichen Sinne bleibt jedoch die empfangende Person. Abhängig von Verfahren und Beteiligten können Identitäts- und Legitimationsanforderungen bestehen, die den Eingang von Geldern absichern sollen.

Rechtsbeziehungen des Remittenten

Verhältnis zwischen Aussteller und Remittent

Das Verhältnis zwischen Aussteller und Remittent (häufig aufgrund eines Kauf-, Dienst- oder Darlehensgeschäfts) erklärt, warum das Papier ausgestellt wurde. Unabhängig davon begründet der Wechsel oder Scheck einen eigenständigen Zahlungsanspruch des Remittenten aus der Urkunde.

Verhältnis zwischen Aussteller und Bezogenem

Die Einlösung von Wechsel oder Scheck knüpft an die Beziehung zwischen Aussteller und Bezogenem an, etwa an ein Konto- oder Kreditverhältnis. Für den Remittenten ist maßgeblich, dass der Bezogene bei ordnungsgemäßer Vorlage zahlt; die interne Deckung betrifft primär Aussteller und Bezogenen.

Einwendungen und gutgläubiger Erwerb

Bei Orderpapieren schützt die Wertpapierstruktur den gutgläubigen Erwerb. Persönliche Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft können gegenüber einem späteren gutgläubigen Inhaber eingeschränkt sein. Gegenüber dem ursprünglichen Remittenten können Einwendungen aus der Entstehung des Papiers eine Rolle spielen, soweit sie durchgreifen.

Haftung, Risiken und Sicherungsmechanismen

Verlust, Diebstahl und Sperre

Geht ein Papier verloren oder wird es entwendet, stellt sich die Frage der Legitimation des Vorlegenden. Schutzmechanismen bestehen in der Prüfung der Inhaberkette, in Verfügungsbeschränkungen bestimmter Papiere sowie in bankseitigen Sicherungsprozessen. Die Möglichkeit einer kraftloserklärung kann je nach Papierart bestehen.

Fälschung und Unterschriftsmängel

Bei gefälschten oder nachgeahmten Unterschriften sind Ansprüche aus dem Papier regelmäßig betroffen. Die Verantwortung richtet sich danach, wessen Erklärung tatsächlich vorliegt und wie die Urkunde äußerlich beschaffen ist. Prüf- und Sorgfaltspflichten der Beteiligten können haftungsrechtliche Folgen haben.

Verjährung und Erlöschen

Ansprüche aus Wechseln und Schecks unterliegen besonderen Fristen. Zudem erlischt der Anspruch aus dem Papier regelmäßig durch Erfüllung. Daneben können Aufrechnung, Erlass oder andere rechtsgeschäftliche Gestaltungen das Recht des Remittenten beeinflussen.

Internationaler Kontext und Sprachgebrauch

Terminologische Unterschiede

Im Englischen wird der Aussteller einer Überweisung häufig als Remitter bezeichnet, während der Empfänger als Beneficiary gilt. Im deutschsprachigen Wertpapierrecht steht Remittent hingegen für den ursprünglichen Berechtigten. Übersetzungen erfordern daher Kontextbezug, um Fehlverständnisse zu vermeiden.

Auslegung in grenzüberschreitenden Fällen

Bei international verwendeten Dokumenten ist maßgeblich, welche Rechtsordnung auf das jeweilige Papier oder den Zahlungsvorgang anwendbar ist. Der Begriff Remittent sollte stets in Bezug auf die konkrete Urkunde oder Zahlungsart verstanden werden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Remittent im Zusammenhang mit einem Wechsel?

Der Remittent ist die Person, an die der Wechsel ursprünglich ausgestellt wird und die dadurch den verbrief­ten Zahlungsanspruch zuerst innehat. Er kann den Wechsel zur Zahlung vorlegen oder durch Indossament übertragen.

Ist der Remittent identisch mit dem Begünstigten oder Zahlungsempfänger?

Inhaltlich ja: Der Remittent ist die Person, zu deren Gunsten die Zahlung bestimmt ist. In modernen Zahlungsprozessen hat sich jedoch die Bezeichnung Zahlungsempfänger oder Begünstigter durchgesetzt, während Remittent vor allem bei Wechseln und Schecks gebräuchlich ist.

Welche Rechte hat ein Remittent bei Nichtzahlung eines Wechsels oder Schecks?

Kommt es zur Nichtzahlung, stehen dem Remittenten je nach Papier Rückgriffsrechte gegen bestimmte Beteiligte offen. Voraussetzungen sind unter anderem die ordnungsgemäße Vorlage und die fristgerechte Sicherung des Nichterfolgs der Zahlung.

Wie weist sich ein Remittent als berechtigt aus?

Die Legitimation erfolgt je nach Papierart: Bei Orderpapieren durch eine lückenlose Indossamentenkette, bei Inhaberpapieren durch Besitz der Urkunde, bei Namenspapiere durch Eintragung und gegebenenfalls ergänzende Merkmale. Banken prüfen regelmäßig formale Voraussetzungen.

Kann der Remittent seine Rechte übertragen?

Ja. Bei Orderpapieren erfolgt die Übertragung typischerweise durch Indossament, bei Inhaberpapieren durch Übergabe, bei Namens- oder Rektapapieren durch Abtretung. Mit der wirksamen Übertragung gehen die Rechte aus dem Papier auf den Erwerber über.

Welche Risiken bestehen für den Remittenten bei Verlust oder Fälschung?

Risiken ergeben sich aus unbefugter Vorlage, gestörten Legitimationen und gefälschten Erklärungen. Schutz bieten die formalen Anforderungen an die Berechtigung, bankseitige Prüfungen und in bestimmten Fällen Verfahren zur Kraftloserklärung.

Verjähren die Ansprüche des Remittenten?

Ansprüche aus Wechseln und Schecks unterliegen besonderen Fristen, die von der Art des Papiers und den zugrunde liegenden Umständen abhängen. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Durchsetzung des Anspruchs aus dem Papier regelmäßig ausgeschlossen.