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Regionalplan

Regionalplan: Begriff, Funktion und rechtliche Einordnung

Ein Regionalplan ist ein überörtlicher Plan der Raumordnung. Er legt die räumliche Entwicklung einer Region in Grundzügen fest und koordiniert die vielfältigen Nutzungsansprüche an Fläche und Umwelt. Er dient der geordneten Siedlungs- und Freiraumentwicklung, der Sicherung von Infrastrukturkorridoren und der Abstimmung öffentlicher und privater Vorhaben mit den übergeordneten raumordnerischen Zielen.

Definition und Zielsetzung

Der Regionalplan beschreibt, wo in einer Region Siedlungsschwerpunkte, Verkehrsachsen, Standorte für wirtschaftliche Entwicklung, Flächen für den Freiraum- und Naturschutz, Rohstoffsicherung oder erneuerbare Energien vorgesehen sind. Er soll Konflikte räumlicher Nutzungen frühzeitig erkennen und durch räumliche Steuerung minimieren. Maßstab ist eine ausgewogene, nachhaltige Raumentwicklung.

Stellung im System der Raumordnung

Der Regionalplan befindet sich in der Hierarchie der räumlichen Planung zwischen der landesweiten Ebene und der kommunalen Bauleitplanung. Er konkretisiert die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für den regionalen Maßstab und bildet den Rahmen, in dem Flächennutzungspläne und Bebauungspläne auf kommunaler Ebene auszugestalten sind. Fachplanungen (zum Beispiel Verkehrswege, Energie, Hochwasserschutz) sind mit ihm abzustimmen.

Träger und Geltungsbereich

Planungsträger und Zuständigkeiten

Träger der Regionalplanung sind je nach Land regionale Planungsgemeinschaften, Bezirksregierungen oder Verbände mit hoheitlicher Planungskompetenz. Sie sind für Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalplans zuständig. Die Aufsicht liegt bei der jeweils übergeordneten staatlichen Ebene, die auch die Genehmigung erteilt.

Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine abgegrenzte Region, häufig einen Regierungsbezirk oder einen Zusammenschluss mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte. Regionalpläne sind auf einen mittleren bis langen Zeitraum angelegt. Sie werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben oder neu aufgestellt, um geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

Inhalte des Regionalplans

Typische Festlegungen

Ein Regionalplan enthält textliche Festlegungen und Kartenwerke. Typisch sind:

  • Siedlungs- und Zentrale-Orte-Struktur, Entwicklungsachsen und Siedlungsschwerpunkte
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Freiraum, Landschafts- und Naturschutz sowie Erholung
  • Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie, Photovoltaik-Freiflächen und andere Energieinfrastrukturen
  • Trassenkorridore für Verkehr, Ver- und Entsorgung
  • Sicherungsflächen für Hochwasserschutz, Rohstoffgewinnung und Deponien
  • Standortkonzepte für großflächige Einzelhandelsnutzungen und Gewerbe

Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse

Der Regionalplan unterscheidet zwischen verbindlichen Zielen, zu berücksichtigenden Grundsätzen und erläuternden Darstellungen. Ziele sind abschließend abgewogene, standortkonkrete oder flächenkonkrete Festlegungen mit Bindungswirkung für Behörden. Grundsätze geben Abwägungsleitlinien vor, die bei nachfolgenden Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Sonstige Erfordernisse und Hinweise erläutern Sachverhalte oder verweisen auf weitere Prüfbedarfe.

Verfahren der Aufstellung und Änderung

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss und Vorbereitung

Das zuständige Planungsgremium fasst einen Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss. Es werden Ziele und Untersuchungsraum festgelegt, Fachinformationen zusammengeführt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung abgestimmt.

Beteiligung und Abwägung

Die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Stellungnahmen werden gesammelt, gewürdigt und in einer Abwägung dokumentiert. Hierbei sind private und öffentliche Belange gegeneinander und untereinander gerecht auszugleichen.

Umweltprüfung und Umweltbericht

Für den Plan wird eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht beschreibt die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die geprüften Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen.

Beschluss, Genehmigung, Bekanntmachung

Nach Abwägung und Ausarbeitung der Endfassung beschließt das zuständige Gremium den Plan. Die planungsrechtliche Genehmigung erfolgt durch die Aufsicht. Mit der Bekanntmachung tritt der Plan in Kraft und wird mit Begründung und Umweltbericht zugänglich gemacht.

Fortschreibung, Teilfortschreibung, Neuaufstellung

Regionalpläne werden fortgeschrieben, wenn sich maßgebliche Rahmenbedingungen ändern oder neue raumrelevante Aufgaben hinzukommen. Teilfortschreibungen betreffen einzelne Themenfelder oder Teilräume. Eine Neuaufstellung erfolgt, wenn die Gesamtstruktur des Plans grundlegend anzupassen ist.

Rechtliche Wirkungen

Bindungswirkung gegenüber Behörden

Öffentliche Stellen sind an die Ziele des Regionalplans gebunden. Ihre Planungen, Genehmigungen und sonstigen raumbedeutsamen Entscheidungen müssen mit den Zielen übereinstimmen. Grundsätze sind zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen.

Indirekte Wirkung gegenüber Privaten

Für Private entfalten Regionalpläne keine unmittelbare Rechtswirkung. Wirkung entsteht mittelbar, wenn kommunale Bauleitpläne oder behördliche Genehmigungen auf Grundlage des Regionalplans ergehen. Dadurch prägen die Festlegungen des Regionalplans die Zulässigkeit von Vorhaben.

Zielabweichungen und Unvereinbarkeiten

In besonderen Einzelfällen kann von Zielen des Regionalplans abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und gleichwertige raumordnerische Ergebnisse erreichbar sind. Ein entsprechendes Abweichungsverfahren setzt eine begründete Einzelfallprüfung und eine Entscheidung der zuständigen Stelle voraus. Unvereinbare Fach- oder Bauleitplanungen sind anzupassen oder zu unterlassen.

Verhältnis zu anderen Plänen und Verfahren

Landesentwicklungsplanung

Die landesweite Planung legt die übergeordneten Leitlinien und landesbedeutsamen Festlegungen fest. Der Regionalplan konkretisiert diese für den regionalen Maßstab. Zwischen beiden Ebenen besteht ein Hierarchieverhältnis; sie müssen inhaltlich konsistent sein.

Kommunale Bauleitplanung

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden sind an die Ziele des Regionalplans anzupassen. Der Regionalplan bildet den Rahmen für die örtliche Bodennutzung; die Gemeinden konkretisieren auf Grundstücksebene. Bei Widersprüchen besteht Anpassungsbedarf.

Raumordnungsverfahren und Fachplanungen

Große Infrastrukturvorhaben werden häufig in einem gesonderten Raumordnungsverfahren auf ihre überörtliche Verträglichkeit geprüft. Der Regionalplan ist dabei maßgebliche Bezugsebene. Fachplanungen sind mit den Zielen des Regionalplans abzustimmen; Konflikte sind im Rahmen der Abwägung zu lösen.

Grenzüberschreitende Abstimmung

Berühren Festlegungen Nachbarregionen oder -staaten, erfolgt eine Abstimmung über Verwaltungsgrenzen hinweg. Das betrifft insbesondere Verkehrswege, Hochwasserschutz, Energieinfrastrukturen und Schutzgüter mit großräumiger Bedeutung.

Konfliktfelder und Abwägung

Erneuerbare Energien, Rohstoffgewinnung, Freiraumschutz

Regionalpläne steuern Flächen für Wind- und Solarenergie, sichern Rohstoffvorkommen und schützen Freiräume. Hier treffen vielfach konkurrierende Nutzungsinteressen aufeinander. Die Planung löst diese Spannungen durch Festlegung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussbereichen sowie durch abgestimmte Standortkonzepte.

Gleichbehandlung und Transparenz

Die Aufstellung des Regionalplans folgt den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Entscheidungen müssen auf belastbaren Grundlagen beruhen und nachvollziehbar begründet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stellt sicher, dass relevante Belange in die Abwägung einfließen.

Rechtskontrolle

Gerichtliche Überprüfung

Regionalpläne können gerichtlich überprüft werden. Gegenstand der Kontrolle sind insbesondere die formelle Rechtmäßigkeit des Verfahrens, die Einhaltung der Bindung an übergeordnete Planungsebenen, die ordnungsgemäße Abwägung sowie die Bestimmtheit und Klarheit der Festlegungen.

Heilung von Verfahrens- und Abwägungsfehlern

Bestimmte Verfahrens- oder Abwägungsfehler können unter Umständen nachträglich geheilt werden. Maßgeblich ist, ob der Fehler die Entscheidung beeinflusst hat und ob eine sachgerechte Nachholung möglich ist. Nicht heilbare Fehler können zur Unwirksamkeit betroffener Festlegungen führen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtliche Bindungswirkung hat ein Regionalplan?

Der Regionalplan bindet öffentliche Stellen an seine Ziele. Diese müssen nachfolgende Planungen und Entscheidungen steuern. Für Privatpersonen wirkt der Plan mittelbar, insbesondere über kommunale Bauleitpläne und Genehmigungen, die sich an den Festlegungen ausrichten.

Wie läuft die Beteiligung der Öffentlichkeit ab?

Die Entwürfe des Regionalplans werden öffentlich zugänglich gemacht. In einem festgelegten Zeitraum können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese fließen in die Abwägung ein und werden mit einer Begründung bewertet.

Welche Bedeutung hat die Umweltprüfung im Regionalplan?

Die strategische Umweltprüfung untersucht die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans. Sie vergleicht Alternativen und benennt Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Effekte. Ergebnisse werden im Umweltbericht dokumentiert und in die Abwägung einbezogen.

Kann von Zielen des Regionalplans abgewichen werden?

Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn die Grundzüge der Planung unberührt bleiben und gleichwertige raumordnerische Ergebnisse erreicht werden. Hierüber entscheidet die zuständige Stelle in einem gesonderten Verfahren.

Wie verhält sich der Regionalplan zu kommunalen Bebauungsplänen?

Kommunale Bebauungspläne müssen mit den Zielen des Regionalplans vereinbar sein. Der Regionalplan setzt den überörtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Gemeinde die Nutzung auf Grundstücksebene konkretisiert.

Welche Rolle spielt der Regionalplan bei großen Infrastrukturvorhaben?

Der Regionalplan legt Korridore und Standorte fest, an denen Infrastruktur gebündelt oder gesichert werden soll. In Prüfverfahren für große Vorhaben dient er als verbindlicher Maßstab für die räumliche Verträglichkeit.

Wann wird ein Regionalplan fortgeschrieben?

Eine Fortschreibung erfolgt, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen ändern oder neue raumrelevante Aufgaben entstehen. Das kann themenspezifisch als Teilfortschreibung oder umfassend als Neuaufstellung erfolgen.

Wie werden Konflikte zwischen Regionalplan und Fachplanung gelöst?

Fachplanungen sind mit den Zielen des Regionalplans abzustimmen. Konflikte werden im Rahmen der Abwägung und in Koordinationsverfahren gelöst. Gegebenenfalls sind Anpassungen vorzunehmen oder Alternativen zu prüfen.