Regierungspräsident

Begriff und rechtliche Stellung des Regierungspräsidenten

Der Begriff Regierungspräsident bezeichnet in Deutschland die Leitungsperson einer sogenannten Bezirksregierung oder eines Regierungspräsidiums. Diese Behörden sind Mittelbehörden der Landesverwaltung und nehmen eine wichtige Schnittstelle zwischen den Ministerien der Länder und den unteren Verwaltungsbehörden, wie Landkreisen oder kreisfreien Städten, ein. Der Regierungspräsident ist somit eine zentrale Figur im Aufbau der staatlichen Verwaltung auf Landesebene.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Regierungspräsidenten

Die Aufgaben des Regierungspräsidenten ergeben sich aus seiner Funktion als Leiter einer Bezirksregierung. Er trägt die Verantwortung für die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen sowie Weisungen der Landesregierung innerhalb seines jeweiligen Verwaltungsbezirks. Zu seinen Hauptaufgaben zählen unter anderem:

  • Überwachung und Koordination der nachgeordneten Behörden im Bezirk
  • Sicherstellung der Einhaltung landesrechtlicher Vorgaben durch Kommunalverwaltungen
  • Mitarbeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. Infrastrukturprojekte)
  • Anhörung in bestimmten Rechtsangelegenheiten auf regionaler Ebene
  • Krisenmanagement bei besonderen Lagen (z.B. Naturkatastrophen)
  • Zuweisung von Fördermitteln nach landesweiten Programmen an Kommunen oder Institutionen im Bezirk

Bedeutung als Mittelbehörde in der Verwaltungshierarchie

Das Amt des Regierungspräsidenten ist Teil einer dreistufig aufgebauten Verwaltung: Oberste Behörde sind die Ministerien eines Bundeslandes, gefolgt von den Bezirksregierungen mit dem jeweiligen Präsidenten an ihrer Spitze, darunter stehen die unteren Verwaltungsbehörden wie Landratsämter oder Stadtverwaltungen.
Der Regierungspräsident nimmt dabei sowohl Aufsichts- als auch Steuerungsfunktionen wahr.
Er sorgt dafür, dass Entscheidungen aus dem jeweiligen Ministerium sachgerecht umgesetzt werden.
Zudem kann er eigene Entscheidungen treffen, sofern ihm dies durch das jeweilige Landesrecht übertragen wurde.
Die genaue Ausgestaltung dieser Kompetenzen variiert je nach Bundesland.
In einigen Ländern existieren keine Bezirksregierungen mehr; dort entfällt das Amt entsprechend.

Rechtliche Grundlagen für das Amt des Regierungspräsidenten

Ernennung und Amtsdauer

Der Regierungspräsident wird durch die jeweilige Landesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt meist auf Vorschlag des zuständigen Fachministeriums (in vielen Fällen das Innenministerium). Die Amtsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt; sie endet regelmäßig mit Eintritt in den Ruhestand oder durch Abberufung seitens der Regierung.
Das Amt ist ein politisches Leitungsamt innerhalb des öffentlichen Dienstes; es besteht kein Anspruch auf Übernahme dieses Amtes aufgrund dienstlicher Laufbahn allein.

Dienstrechtliche Stellung

Regierungspräsidentinnen und -Präsidenten sind Beamte auf Zeit beziehungsweise politische Beamte ihres Bundeslandes.
Sie unterliegen besonderen dienstrechtlichen Regelungen hinsichtlich Versetzung oder Entlassung.
Ihre Aufgaben werden ihnen per Geschäftsverteilungsplan zugewiesen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit vertreten sie ihr Bundesland gerichtlich sowie außergerichtlich innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.

Kernbereiche behördlicher Tätigkeit unter Leitung eines Regierungspräsidenten

  • Sicherheits- & Ordnungsverwaltung: Koordination polizeilicher Maßnahmen sowie Katastrophenschutz
  • Bau-, Umwelt- & Naturschutzverwaltung: Genehmigung größerer Bauvorhaben,
    Überwachung umweltrelevanter Vorschriften

  • Anerkennung öffentlicher Einrichtungen: Schulen,
    Krankenhäuser,
    Sozialeinrichtungen

  • Agrar-, Forst- & Wirtschaftsverwaltung: 
    Förderprogramme,
    Landwirtschaftsaufsicht,
    Regionalentwicklung

  • Kulturpflege & Denkmalschutz: 
    Bewilligung von Fördermitteln für kulturelle Projekte,
    Denkmalschutzverfahren

  • Migrationsangelegenheiten: 
    Entscheidung über bestimmte Aufenthaltsfragen im Rahmen landesweiter Vorgaben

  • Zentrale Anlaufstelle für Bürgeranliegen mit regionalem Bezug.

Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Behörden

Bürgerinnen und Bürger kommen meist indirekt mit dem Amt eines Regierungspräsidenten in Berührung – etwa wenn größere Infrastrukturprojekte genehmigt werden müssen oder Beschwerden gegen kommunale Entscheidungen eingelegt werden können.
Für Städte, Gemeinden sowie Kreise stellt das Präsidium eine wichtige Anlaufstelle dar: Es koordiniert fachübergreifende Angelegenheiten zwischen verschiedenen Verwaltungen,
übernimmt Kontrollfunktionen gegenüber kommunalen Körperschaften
und vermittelt bei Konflikten zwischen unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb seines Gebiets.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Regierungspräsident“ (FAQ)

Welche Aufgaben hat ein Regierungspräsident?

Ein Regierungspräsident leitet eine Bezirksregierung beziehungsweise ein entsprechendes Präsidium eines deutschen Bundeslands. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Umsetzung landeseigener Gesetze vor Ort, Aufsicht über nachgeordnete Behörden sowie Koordination verschiedener Fachbereiche wie Bauwesen, Umweltschutz oder Sicherheit.

ISt ein/eine Regierunspräident/in politisch unabhängig?

Das Amt gilt als politisches Leitungsamt innerhalb des öffentlichen Dienstes. Obwohl viele Tätigkeiten verwaltungsfachlich geprägt sind, wird die Person vom Kabinett berufen (meistens auf Vorschlag eines Ministers). Eine vollständige Unabhängigkeit besteht daher nicht. 

Wie wird man zum/zur Regierunspräident/in ernannt?
< p >Die Ernennung erfolgt durch Beschluss < span style = "font-weight :400;" >der jeweiligen Landesregierung.& nbsp ; In aller Regel handelt es sich um erfahrene Führungskräfte aus dem höheren Dienst ,& nbsp ; häufig mit langjähriger Erfahrung in leitenden Position en . Eine Bewerbung im klassischen Sinne findet nicht statt .< / p >

< h3 >Welche rechtlichen Befugnisse besitzt ein/eine Regierunspräident/in ?< / h3 >
< p >Dem/der Regierunspräident/in stehen umfangreiche Entscheidungsbefugnisse zu , soweit diese per Gesetz , Verordnung o d e r Geschäftsverteilung übertragen wurden . Dazu zählt beispielsweise d i e Genehmigung bestimmter Vorhaben , Erlass von Anordnungen gegenüber anderen Behörden o d e r Mitwirkung an Planfeststellungsverfahren . Die genauen Befugnisse variieren je nach Bundesland .< / p >

< h3 >Kann man gegen Entscheidungen einer Bezirksregierung Widerspruch einlegen ?< / h ³ >
< p >Ja , gegen bestimmte behördliche Maßnahmen kann Widerspruch eingelegt werden . Ob dies möglich ist u n d welche Fristen gelten , hängt v o n Art u n d Inhalt de s Bescheids ab . Im Zweifel entscheidet dann eine höhere Instanz ü b e r den Widerspruch bzw . Klageweg vor Gericht steht offen .
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Welche Rolle spielt de r/die Regierunspräident/in i m Katastrophenschutz ?
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Im Falle besonderer Gefahrenlagen übernimmt de r/die Regierunspräident/in koordinierende Funktionen z wischen verschiedenen Einsatzkräften u n d Verwaltungen .
Er/Sie trifft notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr i m Rahmen l a ndesweiter Vorgaben .
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Gibt es überall i n Deutschland einen/eine Regierunspräident/en ?
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Nicht alle deutschen Länder verfügen ü b e r diese Mittelinstanz .
In einigen Ländern wurden entsprechende Strukturen abgeschafft ,
dort übernehmen andere Stellen vergleichbare Aufgaben .
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