Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Gesundheitsrecht»Referenzlaboratorium

Referenzlaboratorium


Begriff und Definition des Referenzlaboratoriums

Ein Referenzlaboratorium ist eine besondere Einrichtung innerhalb des Gesundheitswesens und der Wissenschaft, die gemäß rechtlicher Vorgaben zur Durchführung bestimmter analytischer Tätigkeiten, Prüfungsmethoden und zur Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards bestimmt ist. Innerhalb der deutschen und europäischen Rechtsordnung sind Referenzlaboratorien mit besonderen Aufgaben, Rechten und Pflichten ausgestattet. Sie dienen der Standardisierung, Überwachung und Unterstützung anderer Labore sowie der Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit von Analyse- und Messergebnissen, insbesondere im Zusammenhang mit der Lebensmittel-, Arzneimittel-, Umwelt- und Tierseuchenkontrolle sowie der Überwachung von Infektionskrankheiten.

Rechtsgrundlagen zum Referenzlaboratorium

Nationales Recht

Im deutschen Recht ist die Tätigkeit von Referenzlaboratorien in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den maßgebenden Vorschriften zählen u. a.:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): In § 23 IfSG werden nationale Referenzlaboratorien beispielsweise im Bereich der Überwachung von Krankheitserregern benannt. Dort ist vorgesehen, dass das Robert Koch-Institut und andere hierfür benannte Einrichtungen als Referenzlaboratorien fungieren können.
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): Referenzlaboratorien sind unter Einbeziehung des LFGB für die Qualitätssicherung und Prüfung von Lebensmittelproben relevant.
  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG): Hier werden ebenfalls Referenzlaboratorien zur Bekämpfung und Überwachung spezifischer Tierseuchen bestimmt.
  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG): Die Qualitätskontrolle für Arzneimittel kann in bestimmten Fällen auf spezielle Referenzlaboratorien übertragen werden.
  • Medizinproduktegesetz (MPG): Vorschriften zur Überwachung von Medizinprodukten beziehen Referenzlaboratorien insbesondere für die Prüfung und Risikobewertung mit ein.

Europarechtliche Vorschriften

Europarechtlich sind Referenzlaboratorien u. a. geregelt in:

  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Nachfolgeregelungen (z. B. Verordnung (EU) 2017/625): Rechtsrahmen für die amtliche Überwachung auf dem Gebiet von Lebensmitteln, Futtermitteln, Tiergesundheit und Pflanzenschutz, einschließlich Bestimmungen zu nationalen und europäischen Referenzlaboratorien.
  • Richtlinien und Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments:* Koordinierung und Aufsicht über die jeweiligen Aufgaben der EU-Referenzlaboratorien (EURLs) und Festlegung einheitlicher Analysemethoden.

Aufgaben und Funktionen

Standardisierung und Qualitätssicherung

Referenzlaboratorien sind rechtlich verpflichtet, die Standardisierung von Testmethoden sicherzustellen. Hierzu zählt die Festlegung, Validierung und Verbreitung standardisierter Analysemethoden an andere Prüflabore sowie die Überprüfung derer Einhaltung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist regelmäßig in spezifischen Rechtsverordnungen und Normen, wie der DIN EN ISO/IEC 17025, zu finden.

Überwachung und Kontrolle

Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit sowie der Bekämpfung von Krankheiten spielen Referenzlaboratorien eine zentrale Rolle in der Überwachung und im Nachweis gesetzlich geregelter Parameter. Sie werden regelmäßig durch nationale Behörden mit Kontrollaufgaben betraut und sind für die Durchführung von Vergleichsuntersuchungen verantwortlich.

Unterstützung und Beratung

Referenzlaboratorien unterstützen Behörden, andere Labore und öffentliche Institutionen durch fachliche Beratung sowie die Bereitstellung von Schulungen und Referenzmaterialien. Darüber hinaus fungieren sie als Auskunftsstelle für rechtliche und technische Fragestellungen bezüglich Analyseverfahren und Ergebnissicherung.

Koordination und Notfallmanagement

Im Falle von Ausbrüchen, Rückrufen oder sonstigen Vorfällen mit öffentlicher Relevanz sind Referenzlaboratorien rechtlich verpflichtet, die Koordination von Untersuchungen sowie die zentrale Datenerfassung und -auswertung zu übernehmen.

Akkreditierung und Anerkennung

Die Benennung als Referenzlaboratorium erfolgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch zuständige Behörden (z. B. Bundesministerium für Gesundheit, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Für die offizielle Anerkennung ist das Bestehen spezifischer Fachkenntnisse, personeller Ausstattung und technischer Möglichkeiten erforderlich. Darüber hinaus ist regelmäßig ein Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder vergleichbaren Standards vorgeschrieben.

Die Aufgaben, Pflichten und Kontrollmechanismen der Akkreditierung sind in den jeweiligen Rechtsgrundlagen detailliert geregelt und werden durch Überwachungsbehörden regelmäßig evaluiert.

Pflichten und Verantwortlichkeiten

Dokumentations- und Meldepflichten

Referenzlaboratorien sind verpflichtet, sämtliche Analyseergebnisse zu dokumentieren und relevante Ergebnisse sowie Feststellungen nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften unverzüglich an Behörden und gegebenenfalls an internationale Kontrollstellen zu melden.

Datenschutz und Geheimhaltung

Im Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten sind Referenzlaboratorien dem Datenschutzrecht unterworfen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzenden Regelungen des jeweiligen Fachgebiets.

Haftungsregelungen

Die Haftung von Referenzlaboratorien richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus können Sonderregelungen greifen, soweit das Laboratorium im Rahmen staatlicher Aufträge oder Amtshilfe tätig ist.

Internationale Zusammenarbeit

Die internationale Zusammenarbeit erfolgt im Allgemeinen auf der Basis bilateraler oder multilateraler Abkommen sowie innerhalb der Zuständigkeit europäischer und globaler Organisationen (z. B. WHO, EU, OIE). Europäische und nationale Referenzlaboratorien tauschen systematisch Daten und Methoden aus und beteiligen sich an internationalen Ringversuchen zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Labormessungen im grenzüberschreitenden Kontext.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Pflichten und Standards eines Referenzlaboratoriums können verwaltungsrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den möglichen Rechtsfolgen zählen Widerruf der Zulassung, Bußgelder, Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Ermittlungen.

Übersicht: Wesentliche gesetzliche Regelungen zum Referenzlaboratorium

| Gesetz | Regelungsbereich |
|———————-|————————————–|
| Infektionsschutzgesetz (IfSG) | Überwachung von Krankheitserregern |
| Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) | Lebensmittelsicherheit und Prüfverfahren |
| Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) | Kontrolle und Bekämpfung von Tierseuchen |
| Arzneimittelgesetz (AMG) | Analyse und Kontrolle von Arzneimitteln |
| Verordnung (EU) 2017/625 | Europäische Überwachung und Koordinierung |

Quellen und weiterführende Informationen