Begriff und Bedeutung der rechtshindernden Einwendungen
Rechtshindernde Einwendungen sind ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht. Sie bezeichnen Umstände, die bereits bei der Entstehung eines Anspruchs verhindern, dass dieser überhaupt wirksam entsteht. Das bedeutet: Liegt eine rechtshindernde Einwendung vor, kommt es gar nicht erst zu einem gültigen Vertrag oder einer sonstigen Verpflichtung zwischen den beteiligten Parteien.
Abgrenzung zu anderen Einwendungsarten
Im Zivilrecht wird zwischen verschiedenen Arten von Einwendungen unterschieden. Rechtshindernde Einwendungen sind dabei von rechtsvernichtenden und rechtshemmenden (auch: „Einreden“) abzugrenzen:
- Rechtshindernde Einwendungen: Verhindern das Entstehen eines Anspruchs von Anfang an.
- Rechtsvernichtende Einwendungen: Lassen einen bereits entstandenen Anspruch nachträglich wieder entfallen.
- Rechtshemmende Einreden: Hemmen die Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs, ohne ihn selbst zu beseitigen.
Anwendungsbereiche rechtshindernder Einwendungen
Nichtigkeit wegen Formmangels oder Gesetzesverstoßes
Eine häufige rechtshindernde Einwendung ist die Nichtigkeit eines Vertrages aufgrund fehlender gesetzlich vorgeschriebener Form oder weil der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt. In solchen Fällen gilt das Rechtsgeschäft als von Anfang an unwirksam.
Mangel an Geschäftsfähigkeit oder Willensmängel
Auch wenn eine Person nicht geschäftsfähig ist – etwa weil sie minderjährig ist und keine erforderliche Zustimmung vorliegt – kann dies dazu führen, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt. Ebenso können Täuschung oder Drohung dazu führen, dass ein Rechtsgeschäft als unwirksam angesehen wird.
Sittenwidrigkeit und andere Unwirksamkeitsgründe
Verträge können auch dann nichtig sein, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen. Auch weitere Gründe wie Scheingeschäfte oder Scherzgeschäfte zählen zu den typischen Fällen für rechtshindernde Einwendungen.
Bedeutung in der Praxis und prozessuale Auswirkungen
In gerichtlichen Verfahren spielen rechtshindernde Einwendungen eine wichtige Rolle: Wird eine solche erfolgreich geltend gemacht, besteht kein durchsetzbarer Anspruch des Klägers gegenüber dem Beklagten. Die Prüfung erfolgt meist schon am Anfang des Prozesses; liegt beispielsweise keine wirksame Vereinbarung vor, kann daraus kein Zahlungsanspruch entstehen.
Die Partei, welche sich auf eine rechtshindernde Einwendung beruft (meist der Beklagte), muss diese im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Da bei Vorliegen einer solchen Konstellation nie ein gültiger Vertrag entstanden ist bzw. kein wirksamer Anspruch begründet wurde, entfällt jede weitere Prüfung zur Erfüllung des vermeintlichen Vertragsinhalts.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtshindernde Einwendungen
Was versteht man unter einer rechtshindernden Einwendung?
Eine rechtshindernde Einwendung bezeichnet einen Umstand, durch den ein zivilrechtlicher Anspruch gar nicht erst entsteht – etwa weil das zugrunde liegende Rechtsgeschäft unwirksam ist.
Wie unterscheiden sich rechtshindernde von rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Gründen? h3 >
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Während rechtehindende Gründe verhindern , dass überhaupt ein gültiger Anspruch entsteht , lassen rechtsvernichtende Gründe einen bestehenden Anspruch nachträglich entfallen . Rechtshemmende Gründe hemmen lediglich dessen Durchsetzbarkeit .
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< h3 >Welche Beispiele gibt es für rechtehindende Gründe ?< / h 3 >
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Typische Beispiele sind Nichtigkeit wegen Formmangels , Geschäftsunfähigkeit , Sittenwidrigkeit sowie Scheingeschäfte .
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< h 3 >Wer muss das Vorliegen einer rechtenhindenden Konstellation beweisen ?< / h 3 >
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Die Partei , die sich auf einen rechtenhindenden Grund beruft ( meist der Beklagte ) , trägt grundsätzlich die Darlegungs -und Beweislast .
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< h 3 >Kann aus einem unwirksamen Vertrag trotzdem etwas gefordert werden ?< / h 3 >
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Nein . Ist das zugrunde liegende Geschäft aufgrund rechterhindender Umstände unwirksam , besteht grundsätzlich kein einklagbarer zivilrechtlicher Leistungsanspruch .
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< h 3 >Spielt es für rechtehindende Argumente eine Rolle ob beide Parteien vom Mangel wissen ?< / h 4 >< p >Ob beide Parteien Kenntnis vom Mangel haben spielt keine entscheidende Rolle : Liegt objektiv gesehen beispielsweise Formnichtigkeit vor so bleibt das Geschäft unabhängig davon ungültig.< / p >
< h 4 >Können mehrere rechtehindene Argumente gleichzeitig greifen?< / h4 >< p >Ja es können mehrere solcher Umstände zusammentreffen wodurch ebenfalls verhindert wird dass überhaupt ein wirksamer zivilrechtlicher Vertrag zustande kommt.< / p >