Begriff und Zweck der Rechtsextremismus-Datei
Die Rechtsextremismus-Datei ist eine gemeinsame Verbunddatei von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Sie dient der schnelleren, strukturierteren und behördenübergreifenden Informationsgewinnung über rechtsextremistische Bestrebungen, Strukturen und Personen. Ziel ist es, Erkenntnisse zu verknüpfen, Doppelarbeit zu vermeiden und sicherheitsrelevante Einschätzungen zu verbessern.
Einordnung und Zielsetzung
Die Datei wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Sicherheitsbehörden und nachrichtendienstlichen Stellen zu stärken. Sie bündelt wesentliche Grundinformationen, die für Lagebilder, Gefahreneinschätzungen und die Unterstützung operativer Maßnahmen relevant sein können. Der Zugriff ist durch abgestufte Berechtigungen reguliert, um den Grundrechtsschutz zu wahren.
Abgrenzung zu anderen Verbunddateien
Die Rechtsextremismus-Datei fokussiert ausschließlich rechtsextremistische Phänomenbereiche. Sie unterscheidet sich damit von themenübergreifenden Dateien oder solchen, die auf andere Sicherheitsrisiken spezialisiert sind. Struktur und Zugriffsprinzipien (z. B. stufenweise Einsicht) ähneln anderen gemeinsamen Dateien, der Zweck ist jedoch enger gefasst.
Träger, Beteiligte und Zuständigkeiten
Die Datei ist ein kooperatives Instrument von Behörden des Bundes und der Länder. Ein zentrales Bundesamt betreibt die technische Plattform. Inhaltlich arbeiten die einstellenden und abrufenden Stellen nach festgelegten Verfahrensregeln zusammen.
Beteiligte Stellen
Typischerweise beteiligt sind Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie weitere befugte Sicherheitsbehörden. Jede Stelle bleibt für die von ihr gelieferten Daten verantwortlich (Quellenherrschaft) und entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über Einstellen, Aktualisieren und Löschen.
Technische Betreuung und Datenhaltung
Die technische Infrastruktur liegt bei einer Bundesbehörde mit entsprechender IT-Sicherheitskompetenz. Der Betrieb umfasst Zugriffskontrollen, Protokollierung, Datensicherung und Maßnahmen zur Verfügbarkeit sowie zur Abwehr unberechtigter Zugriffe.
Welche Daten werden gespeichert?
Gespeichert werden ausgewählte, zweckgebundene Informationen zu Personen, Gruppierungen, Strukturen und relevanten Ereignissen aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die Speicherung folgt dem Prinzip der Erforderlichkeit und Datenminimierung.
Personenkategorien
Erfasst werden können insbesondere:
– Personen, die rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen oder unterstützen,
– Tatverdächtige mit entsprechendem Sachbezug,
– Kontakt-, Begleit- oder Verbindungspersonen, soweit dies zur Einordnung rechtsextremistischer Aktivitäten erforderlich ist,
– Verantwortliche oder Funktionsträger rechtsextremistischer Gruppierungen.
Datenarten und Speicherungsumfang
Vorwiegend handelt es sich um Identitäts- und Basisdaten (z. B. Namen, Geburtsdaten, Kontaktangaben), szenerelevante Zuordnungen (z. B. Gruppenzugehörigkeiten, Funktionen), Ereignis- und Sachverhaltsdaten (z. B. Teilnahme an Veranstaltungen, organisatorische Rollen) sowie Verknüpfungshinweise (z. B. Beziehungen zwischen Personen oder Strukturen). Sensible Detailinformationen werden nur bereitgestellt, wenn hierfür eine qualifizierte Befugnis besteht.
Datenquellen
Die Daten stammen aus gesetzlichen Aufgabenwahrnehmungen der beteiligten Behörden, etwa aus Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen, aus Ermittlungsverfahren, Gefahrenabwehrmaßnahmen oder offen zugänglichen Quellen, sofern deren Nutzung zulässig ist.
Zugriffs- und Nutzungsregelungen
Der Zugriff ist an klare Berechtigungen und Zwecke gebunden. Die Datei ist nicht öffentlich; nur befugte Personen innerhalb der beteiligten Behörden dürfen sie nutzen.
Trefferanzeige und erweiterter Datenzugriff
Typisch ist ein zweistufiges Modell: Zunächst zeigt eine Abfrage eine Trefferanzeige („Hit/No-Hit“) mit minimalen Grundinformationen. Ausführliche Informationen sind nur bei qualifiziertem Bedarf einsehbar und werden dann aus der Quelleinrichtung oder über erweiterte Zugriffsrechte bereitgestellt. Jeder Zugriff wird protokolliert.
Zweckbindung und Verwendungsbeschränkung
Die Nutzung ist strikt auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen ausgerichtet. Eine Weiterverwendung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn hierfür eine eigenständige gesetzliche Grundlage besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Unzulässige Profilbildung und automatisierte Entscheidungen ohne geeignete Sicherungen sind ausgeschlossen.
Aufnahme, Pflege und Löschung von Daten
Die beteiligten Stellen prüfen die Erforderlichkeit, bevor Daten eingestellt werden. Aktualität und Richtigkeit müssen fortlaufend sichergestellt werden.
Kriterien für die Speicherung
Voraussetzung ist ein hinreichender Sachbezug zum Phänomenbereich Rechtsextremismus. Bloße Meinungsäußerungen ohne Bezug zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen genügen nicht. Die Auswahl folgt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, um unbeteiligte Personen nicht zu erfassen.
Speicherfristen und Regularien zur Löschung
Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Es bestehen regelmäßige Prüfungen der Erforderlichkeit. Falsche, überholte oder unzulässig erhobene Daten sind zu berichtigen oder zu löschen. Löschungen und Korrekturen werden dokumentiert.
Datenschutz und Kontrolle
Der Umgang mit der Datei unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Grundsätzen und Kontrollen. Sicherheit und Grundrechtsschutz sind leitend für Organisation und Betrieb.
Grundsätze der Datenverarbeitung
Wesentliche Prinzipien sind Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz gegenüber Aufsichtsstellen, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit. Technisch-organisatorische Maßnahmen schützen vor unbefugtem Zugriff und Datenabfluss.
Aufsicht und Kontrolle
Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder führen Kontrollen durch. Zusätzlich bestehen interne Fachaufsicht, IT-Sicherheitsaudits und parlamentarische Begleitung auf Bundes- und Länderebene. Zugriffe werden nachvollziehbar protokolliert und können revisionssicher ausgewertet werden.
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen verfügen über Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Diese Rechte können im Sicherheitsbereich gesetzlich eingeschränkt sein, etwa um laufende Maßnahmen nicht zu gefährden.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Grundsätzlich besteht das Recht, über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert zu werden, unrichtige Daten berichtigen zu lassen und nicht mehr erforderliche Daten löschen zu lassen. Zuständig ist die jeweils datenhaltende Stelle, die die Informationen eingestellt hat.
Einschränkungen der Rechte im Sicherheitsbereich
Transparenzrechte können eingeschränkt werden, wenn andernfalls Sicherheitsinteressen, Quellen, Methoden oder laufende Maßnahmen gefährdet würden. In solchen Fällen greifen besondere Verfahren mit behördlicher und externer Kontrolle, um einen Ausgleich zwischen Informationsinteresse und Sicherheitsbelangen herzustellen.
Internationale Bezüge und Datentransfers
Eine Übermittlung an ausländische oder zwischenstaatliche Stellen ist nur in engen Grenzen möglich und setzt eine rechtliche Grundlage, Verwendungsbeschränkungen, Schutzmaßnahmen und eine Prüfung der Erforderlichkeit voraus. Internationale Kooperationen orientieren sich an dem Schutz personenbezogener Daten und an dem Prinzip der Zweckbindung.
Bedeutung in der Sicherheitsarchitektur
Die Rechtsextremismus-Datei ist ein Baustein der vernetzten Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Sie soll das frühzeitige Erkennen verfassungsfeindlicher Bestrebungen erleichtern, Zusammenhänge sichtbar machen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden verbessern, ohne die Grundrechtsbindung des Staates zu lockern.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Rechtsextremismus-Datei?
Es handelt sich um eine gemeinsame Datei von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die Informationen mit Bezug zum Rechtsextremismus zusammenführt, um Bewertungen und Zusammenarbeit zu verbessern.
Wer darf Daten in die Datei eingeben und daraus abrufen?
Eingabe und Abruf sind nur befugten Stellen der beteiligten Sicherheitsbehörden erlaubt. Jede Behörde bleibt für ihre Daten verantwortlich, und Zugriffe sind rollenbasiert beschränkt und protokolliert.
Welche Personen können in der Datei erfasst werden?
Erfasst werden können Personen mit Bezug zu rechtsextremistischen Bestrebungen, Tatverdächtige mit Sachbezug sowie erforderliche Kontakt- und Verbindungspersonen. Eine Speicherung setzt Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit voraus.
Welche Datenarten werden gespeichert?
Vor allem Identitäts- und Basisdaten, szenebezogene Zuordnungen, Ereignis- und Sachverhaltsinformationen sowie Verknüpfungshinweise. Ausführliche Details sind nur bei qualifiziertem Bedarf zugänglich.
Wie lange bleiben Daten gespeichert?
Die Speicherung ist zeitlich auf das Erforderliche begrenzt. Es finden regelmäßige Überprüfungen statt; nicht mehr benötigte oder unrichtige Daten werden gelöscht oder berichtigt.
Haben betroffene Personen ein Auskunftsrecht?
Ein Auskunftsrecht ist vorgesehen, kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dadurch Sicherheitsinteressen, Quellen, Methoden oder laufende Maßnahmen beeinträchtigt würden.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Durch Zweckbindung, Datenminimierung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Protokollierung, Aufsicht durch Datenschutzbehörden sowie interne und parlamentarische Kontrollen.
Werden Daten an ausländische Stellen übermittelt?
Eine Übermittlung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, wenn eine rechtliche Grundlage besteht, Schutzmaßnahmen eingehalten werden und der Zweckbezug gewahrt bleibt.