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Rauchverbot für Jugendliche

Definition und rechtliche Einordnung des Rauchverbots für Jugendliche

Das Rauchverbot für Jugendliche bezeichnet den gesetzlich festgelegten Schutzrahmen, der Personen unter 18 Jahren den Konsum, Erwerb und die Entgegennahme von Tabakwaren und bestimmten verwandten Erzeugnissen in der Öffentlichkeit untersagt. Es umfasst zugleich Vorgaben für Handel, Gastronomie, Veranstalter und Privatpersonen, keine entsprechenden Produkte an Minderjährige abzugeben oder deren Konsum in öffentlich zugänglichen Bereichen zu ermöglichen. Das Verbot dient dem Gesundheitsschutz und der Suchtprävention und steht in engem Zusammenhang mit Nichtraucherschutzregelungen sowie produktbezogenen Markt- und Werbebeschränkungen.

Regelungsziel und Schutzzweck

Die Vorschriften verfolgen das Ziel, Minderjährige vor gesundheitlichen Risiken des Tabak- und Nikotinkonsums zu bewahren, eine frühe Gewöhnung zu verhindern und das Umfeld von Kindern und Jugendlichen in öffentlich zugänglichen Räumen frei von Anreizen zum Konsum zu halten. Dazu greifen altersbezogene Verbote, Abgabebeschränkungen, Alterskontrollen sowie Vorgaben zur Präsentation und Werbung.

Geltungsbereich: Orte und Situationen

Öffentlich zugängliche Bereiche

In der Öffentlichkeit dürfen Minderjährige keine Tabakwaren oder erfassten verwandten Produkte konsumieren. Öffentlich zugängliche Bereiche sind insbesondere Straßen, Parks, Einkaufszentren, Haltestellen, Bahnhöfe, Sportstätten und sonstige frei oder gegen Entgelt zugängliche Orte.

Gaststätten, Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

Bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Diskotheken, Kinos, Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt das Verbot des Konsums für Minderjährige gleichermaßen. Betreiber und Veranstalter müssen verhindern, dass Minderjährige dort Tabakwaren oder erfasste Produkte konsumieren oder erhalten.

Schulen, Ausbildung und Betreuungseinrichtungen

Schulen, Hochschulen, Jugendeinrichtungen und vergleichbare Orte sind grundsätzlich rauchfrei. Das umfasst regelmäßig Gebäude, Gelände und angrenzende Bereiche, die dem Betrieb zugeordnet sind. Dies gilt unabhängig davon, ob Lehrkräfte oder volljährige Personen anwesend sind.

Private Räume und Fahrzeuge

Für private Wohnräume besteht kein allgemeines, bundeseinheitliches Rauchverbot speziell bezogen auf Minderjährige. Für private Fahrzeuge gibt es derzeit keine deutschlandweit einheitliche Regelung zum Rauchverbot bei Mitfahrt Minderjähriger. In öffentlichen Verkehrsmitteln und dienstlichen Fahrzeugen gelten hingegen umfassende Rauchverbote, die altersunabhängig greifen.

Erfasste Produkte

Tabakwaren

Tabakzigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak sowie Tabak für Wasserpfeifen sind vom Jugendkonsumverbot umfasst. Minderjährige dürfen diese Produkte in der Öffentlichkeit weder konsumieren noch entgegennehmen oder erwerben.

Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter

Elektronische Zigaretten, E-Shishas und ihre Nachfüllbehälter fallen in den Bereich der verwandten Erzeugnisse. Das Konsum- und Abgabeverbot gilt unabhängig davon, ob die Flüssigkeiten Nikotin enthalten oder nikotinfrei sind.

Erhitzter Tabak und ähnliche Systeme

Produkte, bei denen Tabak erhitzt statt verbrannt wird, sind erfasst. Für Minderjährige gelten dieselben Konsum- und Abgabeverbote wie für klassische Tabakwaren.

Nikotinfreie Rauchwaren und Kräutermischungen

Für nikotinfreie Rauchwaren außerhalb elektronischer Systeme (z. B. Kräutermischungen zum Verbrennen) hängt die rechtliche Einordnung vom jeweiligen Produktrecht ab. In öffentlich zugänglichen Einrichtungen können zusätzlich landesrechtliche Nichtraucherschutzvorgaben gelten.

Erwerb, Besitz und Konsum

Erwerb und Entgegennahme

Minderjährige dürfen Tabakwaren und erfasste verwandte Erzeugnisse in der Öffentlichkeit nicht erwerben oder entgegennehmen. Das betrifft sowohl den Kauf als auch das unentgeltliche Überlassen.

Konsum in der Öffentlichkeit

Der Konsum ist Minderjährigen in der Öffentlichkeit untersagt. Das gilt in Verkaufsstellen, Gaststätten, bei öffentlichen Veranstaltungen und an sonstigen frei zugänglichen Orten.

Besitz

Der bloße Besitz ist rechtlich nicht in gleicher Weise reglementiert wie Erwerb, Entgegennahme und Konsum. In der Praxis können zuständige Behörden Produkte sicherstellen, wenn sie Minderjährigen in der Öffentlichkeit zugeordnet werden.

Abgabe- und Aufsichtspflichten

Verkaufsstellen und Gewerbe

Handel, Gastronomie und Dienstleister dürfen Tabakwaren und erfasste verwandte Erzeugnisse nicht an Minderjährige abgeben. Es bestehen Prüfpflichten zur Altersfeststellung. Betreiber müssen den Konsum Minderjähriger in ihren Räumen und auf ihren Veranstaltungen unterbinden.

Abgabe durch Privatpersonen

Auch private Überlassungen an Minderjährige in der Öffentlichkeit sind unzulässig. Dies umfasst das Anbieten, Weiterreichen, Verschenken oder „Probieren lassen“.

Veranstalter und Betreiber

Veranstalter, Vereinsverantwortliche, Betreiber von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Bewirtschafter von Sportanlagen tragen Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben auf ihren Flächen und während ihrer Veranstaltungen.

Vertriebskanäle und Alterskontrollen

Automatenverkauf

Automaten dürfen nur mit zuverlässigen technischen Vorrichtungen betrieben werden, die den Erwerb durch Minderjährige ausschließen. Üblich sind Altersprüfungen über amtliche Ausweise oder geeignete Zahlungsmittel.

Onlinehandel und Versand

Beim Versand- und Internethandel sind zuverlässige Altersprüfungen erforderlich. Die Alterskontrolle hat sowohl beim Bestellvorgang als auch bei der Übergabe durch den Zustelldienst zu erfolgen, damit keine Abgabe an Minderjährige stattfindet.

Durchsetzung und Sanktionen

Die Einhaltung wird von Ordnungsbehörden, Polizei und weiteren zuständigen Stellen überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Betroffen sind insbesondere Gewerbetreibende, Betreiber, Veranstalter und Personen, die Minderjährigen Tabakwaren oder erfasste Produkte in der Öffentlichkeit überlassen. Maßnahmen reichen von Ermahnungen und Sicherstellungen bis zu Geldbußen; bei Betrieben können zusätzlich aufsichtsrechtliche Anordnungen ergehen. Gegen Minderjährige stehen in erster Linie erzieherische Maßnahmen und Gefahrenabwehr im Vordergrund.

Werbung, Sponsoring und Produktpräsentation

Werbung und Sponsoring für Tabakwaren und verwandte Produkte unterliegen weitreichenden Beschränkungen. Minderjährige sollen durch Marketingmaßnahmen nicht angesprochen oder erreicht werden. Vorgaben betreffen unter anderem Außenwerbung, Kino- und Onlinewerbung sowie Produktproben. Am Verkaufsort gelten zusätzliche Anforderungen an Platzierung und Präsentation.

Abgrenzungen und typische Missverständnisse

  • „Nur ein Zug“ oder „nur zum Probieren“ gilt als unzulässige Überlassung an Minderjährige in der Öffentlichkeit.
  • Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sind unabhängig vom Nikotingehalt erfasst.
  • Die Zustimmung von Eltern oder Begleitpersonen ändert an öffentlich-rechtlichen Verboten nichts.
  • Landesrechtliche Nichtraucherschutzregelungen können zusätzlich rauchfreie Bereiche festlegen, die für alle Personen gelten.

Rechtsentwicklung und Ausblick

Die Vorgaben wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, insbesondere hinsichtlich elektronischer Produkte und werberechtlicher Beschränkungen. Diskutiert werden fortlaufend weitere Schutzmaßnahmen, etwa zu Rauchverboten in privaten Fahrzeugen bei Mitfahrt Minderjähriger sowie zur Regulierung neuartiger nikotinführender Erzeugnisse. Zudem entwickeln die Länder ihre Nichtraucherschutzgesetze fort, was regionale Unterschiede bei rauchfreien Zonen begründen kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dürfen Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen?

Nein. Minderjährigen ist der Konsum von Tabakwaren und bestimmten verwandten Produkten in der Öffentlichkeit untersagt. Das gilt in Verkaufsstellen, Gaststätten, bei öffentlichen Veranstaltungen und an sonstigen frei zugänglichen Orten.

Gilt das Verbot auch für E-Zigaretten und nikotinfreie Liquids?

Ja. Elektronische Zigaretten, E-Shishas und ihre Nachfüllbehälter fallen unter das Verbot, unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nikotinfrei sind.

Dürfen Minderjährige Zigaretten besitzen?

Der bloße Besitz ist nicht in gleicher Weise geregelt wie Erwerb, Entgegennahme und Konsum. In der Praxis können Produkte in der Öffentlichkeit durch Behörden sichergestellt werden.

Wer ist verantwortlich, wenn Minderjährigen Tabakwaren überlassen werden?

Verantwortlich sind die abgebende Person sowie gegebenenfalls Betreiber, Veranstalter oder Gewerbetreibende, wenn Abgabe oder Konsum in ihren Räumen oder auf ihren Flächen stattfinden. Es drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen und Geldbußen.

Wie wird das Alter beim Onlinekauf und bei der Zustellung geprüft?

Erforderlich sind verlässliche Altersprüfungen beim Bestellvorgang und eine Übergabe an eine altersgeprüfte Person durch den Zustelldienst. Ziel ist, die Abgabe an Minderjährige zu verhindern.

Dürfen Jugendliche Raucherbereiche oder Shisha-Bars betreten?

Der Konsum und die Abgabe sind für Minderjährige unzulässig. Der Zutritt kann zusätzlich durch Hausrecht, landesrechtliche Nichtraucherschutzvorgaben und jugendschutzbezogene Zutrittsregelungen beschränkt sein.

Gibt es ein Rauchverbot in privaten Autos, wenn Minderjährige mitfahren?

Eine bundeseinheitliche Vorschrift dazu besteht derzeit nicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt hingegen ein umfassendes Rauchverbot.

Welche Folgen haben Verstöße für Unternehmen?

Unternehmen müssen Alterskontrollen vornehmen und den Konsum Minderjähriger in ihren Räumen unterbinden. Verstöße können mit Geldbußen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.