Begriffserklärung: Natürliche Personen
Der Begriff „natürliche Person“ bezeichnet im rechtlichen Sinne jeden einzelnen Menschen von der Geburt bis zum Tod. Im Gegensatz zu sogenannten juristischen Personen, wie etwa Unternehmen oder Vereinen, sind natürliche Personen reale Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Die Unterscheidung ist grundlegend für das Verständnis vieler rechtlicher Zusammenhänge.
Rechtsfähigkeit natürlicher Personen
Die Rechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Menschen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch besitzt diese Fähigkeit grundsätzlich ab seiner Geburt bis zu seinem Tod. Das bedeutet, dass jede natürliche Person beispielsweise Eigentum erwerben oder Verträge abschließen kann – unabhängig davon, ob sie tatsächlich dazu in der Lage ist, diese Rechte auszuüben.
Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit dem vollständigen Abschluss der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Bereits vor der Geburt können ungeborene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als „noch nicht geborene“ natürliche Personen betrachtet werden; dies betrifft insbesondere den Schutz bestimmter Rechte.
Handlungsfähigkeit natürlicher Personen
Neben der bloßen Rechtsfähigkeit gibt es die sogenannte Handlungs- beziehungsweise Geschäftsfähigkeit. Diese beschreibt die Möglichkeit einer natürlichen Person, durch eigenes Handeln rechtswirksame Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen – also beispielsweise Verträge abzuschließen.
Einschränkungen bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Personen
Nicht alle natürlichen Personen sind in vollem Umfang handlungsfähig. Minderjährige sowie bestimmte Erwachsene (etwa aufgrund geistiger Einschränkungen) können nur eingeschränkt oder gar nicht selbstständig rechtsverbindlich handeln. In solchen Fällen übernehmen gesetzliche Vertreter diese Aufgaben.
Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen
Natürliche Personen sind einzelne Menschen als Rechtssubjekte; juristische Personen hingegen sind vom Gesetz geschaffene Organisationen wie Unternehmen oder Vereine, denen ebenfalls eigene Rechte und Pflichten zukommen können. Während eine natürliche Person immer ein Mensch ist, handelt es sich bei einer juristischen Person um eine rechtlich anerkannte Einheit ohne eigene physische Existenz.
Bedeutung im Alltag und im Rechtssystem
Im täglichen Leben begegnet man dem Begriff „natürliche Person“ häufig bei Vertragsabschlüssen (zum Beispiel beim Kauf eines Autos), beim Erwerb von Eigentum oder auch im Zusammenhang mit Erbschaften sowie Schadensersatzansprüchen. Das gesamte Rechtssystem baut auf dem Grundsatz auf, dass jeder Mensch als natürliche Person Träger eigener Rechte ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Personen, natürliche“
Was versteht man unter einer natürlichen Person?
Eine natürliche Person ist jeder einzelne lebende Mensch vom Zeitpunkt seiner Geburt bis zu seinem Tod.
Können auch Kinder als natürliche Personen gelten?
Ja, jedes Kind gilt ab seiner vollständigen Geburt als natürliche Person mit eigenen Rechten.
Sind Tiere ebenfalls natürliche Personen?
Tiere gelten nicht als natürliche Personen; sie werden rechtlich anders behandelt.
Können mehrere Menschen gemeinsam eine einzige natürliche Person bilden?
Nein; jede einzelne lebende menschliche Individualität stellt jeweils eine eigene natürliches Rechtssubjekt dar.
Kann eine Firma eine natürliche Person sein?
Nein; Firmen zählen zu den sogenannten juristischen (also künstlichen) Rechtspersonen.
Darf jede volljährige natürlichte Person uneingeschränkt Verträge abschließen?
Nicht immer: Es gibt Ausnahmen für volljährige Menschen etwa bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen bezüglich ihrer Geschäftsfähigkeit.
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