Online-Gründung

Begriff und Grundlagen der Online-Gründung

Die Online-Gründung bezeichnet die Möglichkeit, ein Unternehmen vollständig oder teilweise über digitale Wege zu gründen. Im Gegensatz zur traditionellen Gründung, bei der persönliche Anwesenheit bei Behörden oder Notaren erforderlich ist, können viele Schritte des Gründungsprozesses online durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG). Die Digitalisierung des Gründungsprozesses soll den Zugang zur Selbstständigkeit erleichtern und bürokratische Hürden abbauen.

Rechtliche Voraussetzungen für die Online-Gründung

Für eine rechtssichere Online-Gründung müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem Identitätsprüfungen, elektronische Signaturen sowie sichere Kommunikationswege zwischen Gründerinnen und Gründern, Notarinnen und Notaren sowie Behörden. Die eingesetzten digitalen Verfahren müssen gewährleisten, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Elektronische Identifikation und Signatur

Ein zentrales Element der Online-Gründung ist die elektronische Identifikation aller Beteiligten. Hierzu kommen spezielle Verfahren zum Einsatz, etwa Video-Ident-Verfahren oder qualifizierte elektronische Signaturen. Diese Methoden dienen dazu sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen am Gründungsprozess teilnehmen.

Beteiligung von Notarinnen und Notaren im digitalen Prozess

Bei bestimmten Unternehmensformen ist weiterhin eine notarielle Beurkundung erforderlich – beispielsweise bei der GmbH- oder UG-Gründung. Im Rahmen der Online-Gründung kann diese Beurkundung per Videokonferenz erfolgen. Dabei wird das Protokoll digital erstellt und elektronisch signiert.

Ablauf einer Online-Unternehmensgründung aus rechtlicher Sicht

Der Ablauf einer digitalen Unternehmensgründung umfasst mehrere Schritte: Zunächst erfolgt in vielen Fällen eine Anmeldung auf einer entsprechenden Plattform oder beim zuständigen Amt. Anschließend werden erforderliche Dokumente digital eingereicht; dazu gehören etwa Gesellschaftsverträge oder Gesellschafterlisten.
Im nächsten Schritt findet gegebenenfalls eine digitale notarielle Beurkundung statt.
Nach Abschluss dieser Vorgänge erfolgt die Eintragung ins Handelsregister ebenfalls elektronisch durch Übermittlung aller notwendigen Unterlagen an das Registergericht.
Abschließend erhalten Gründerinnen und Gründer einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens in digitaler Form.

Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit

Im Rahmen der Online-Gründung gelten strenge Anforderungen an Datenschutz sowie Datensicherheit: Alle personenbezogenen Daten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen; dies betrifft sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen während des gesamten Prozesses.
Digitale Kommunikationswege müssen verschlüsselt sein; gespeicherte Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Mögliche Einschränkungen bei der Online-Gründung

Nicht jede Unternehmensform kann vollständig online gegründet werden: Für einige Rechtsformen bleibt weiterhin ein persönliches Erscheinen notwendig.
Zudem können je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten – insbesondere hinsichtlich technischer Voraussetzungen für digitale Verfahren.

Bedeutung für internationale Gründerinnen und Gründer

Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können unter bestimmten Bedingungen ein Unternehmen online gründen.
Allerdings sind dabei zusätzliche Nachweise zur Identitätsermittlung erforderlich; zudem kann es länderspezifische Besonderheiten geben.

Zukunftsperspektiven der digitalen Unternehmensgründung

Die Entwicklung im Bereich der digitalen Unternehmensgründungen schreitet stetig voran: Ziel ist es langfristig möglichst viele Geschäftsprozesse vollständig digital abzubilden – von Vertragsabschlüssen bis hin zu behördlichen Anmeldungen.
Gesetzgeber arbeiten kontinuierlich daran bestehende Regelwerke anzupassen um mehr Rechtssicherheit im Bereich digitaler Geschäftsmodelle zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen zur Online-Gründung (FAQ)

Muss ich persönlich erscheinen, wenn ich mein Unternehmen online gründe?

Nicht immer ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Bei bestimmten Gesellschaftsformen wie GmbH oder UG kann die notarielle Beurkundung per Videokonferenz erfolgen. In einigen Fällen bleibt jedoch weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Können alle Arten von Unternehmen online gegründet werden?

Nicht jede Rechtsform lässt sich komplett online gründen. Während Kapitalgesellschaften häufig diesen Weg nutzen können, bestehen bei anderen Formen wie Personengesellschaften teils noch Einschränkungen bezüglich des rein digitalen Verfahrens.

Sind meine persönlichen Daten während einer Online-Gründung geschützt?

Anbieter von Plattformen zur digitalen Gründung sind verpflichtet hohe Standards beim Datenschutz einzuhalten. Dazu zählen verschlüsselte Übertragungswege sowie sichere Speicherung personenbezogener Informationen. 

Können auch Personen ohne deutschen Wohnsitz ein Unternehmen online gründen?

Theoretisch besteht diese Möglichkeit. Allerdings sind zusätzliche Nachweise zur Feststellung der Identität nötig, und es gibt länderspezifische Besonderheiten, die beachtet werden müssen. 

Brauche ich zwingend einen elektronischen Ausweis für die digitale Unterschrift?

Einer qualifizierten elektronischen Signatur liegt meist ein entsprechendes Ausweisdokument zugrunde, jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich rechtskonform auszuweisen; nicht immer muss dafür zwingend ein spezieller Ausweis genutzt werden. 

Darf ich meinen Firmennamen frei wählen bei einer reinen Internetgründung?

Die Wahl eines Firmennamens unterliegt gesetzlichen Vorgaben unabhängig davon ob das Unternehmen traditionell oder digital gegründet wird.
Der Name darf keine Rechte Dritter verletzen & muss unterscheidbar sein.