Begriff und Bedeutung der Offerte
Die Offerte ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht und bezeichnet das verbindliche Angebot einer Person oder eines Unternehmens, mit einer anderen Partei einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Offerte häufig auch als Angebot bezeichnet. Sie stellt den ersten Schritt im Prozess des Vertragsschlusses dar und legt die wesentlichen Inhalte des späteren Vertrags fest.
Rechtliche Einordnung der Offerte
Eine Offerte ist rechtlich betrachtet eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Sie unterscheidet sich von bloßen Anfragen oder unverbindlichen Preislisten dadurch, dass sie bereits alle notwendigen Angaben enthält, damit ein Vertrag durch einfache Annahme zustande kommen kann.
Verbindlichkeit der Offerte
Grundsätzlich gilt eine Offerte als verbindlich. Das bedeutet: Wer eine Offerte abgibt, erklärt sich bereit, an sein Angebot gebunden zu sein – sofern es vom Empfänger angenommen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wird in der Offerte ausdrücklich auf deren Unverbindlichkeit hingewiesen (zum Beispiel durch Formulierungen wie „freibleibend“), entfällt diese Bindungswirkung.
Inhaltliche Anforderungen an eine Offerte
Damit eine Erklärung als rechtlich wirksame Offerte gilt, muss sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
- Bestimmtheit: Die wesentlichen Vertragsbestandteile müssen klar benannt werden (z.B. Ware/Dienstleistung, Preis).
- Zielrichtung: Die Erklärung muss erkennbar auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet sein.
- Zugang: Die Erklärung muss dem potenziellen Vertragspartner zugehen.
Fehlen diese Voraussetzungen oder bleibt die Erklärung vage („Preis nach Vereinbarung“), handelt es sich nicht um eine bindende Offerte.
Annahmefrist einer Offerte
Eine einmal abgegebene und empfangene bindende Offerte bleibt für einen bestimmten Zeitraum wirksam – innerhalb dieser Frist kann sie vom Empfänger angenommen werden. Ist keine Frist genannt, richtet sich die Gültigkeit nach den Umständen des Einzelfalls; bei mündlicher Abgabe meist sofortige Annahme erforderlich, bei schriftlicher Abgabe üblicherweise einige Tage bis zum Eingang einer Antwort.
Erlöschen der Bindung an die Offerte
Die Bindung an eine abgegebene und empfangene bindende Offerte endet,
wenn:
- die Annahmefrist abläuft;
- der Empfänger das Angebot ablehnt;
- wesentliche Änderungen am Inhalt vorgenommen werden (Gegenangebot); oder
- wenn vor Zugang beim Empfänger ein Widerruf erfolgt.
Nach Ablauf dieser Ereignisse besteht keine Verpflichtung mehr zur Einhaltung des Angebots.
Bedeutung im Geschäftsverkehr und Alltagshandlungen
Im geschäftlichen Verkehr sind Angebote in Form von schriftlichen Angeboten üblich – etwa bei Kaufverträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen.
Auch im privaten Bereich können mündliche Angebote rechtswirksam sein,
beispielsweise beim Verkauf von Gegenständen unter Privatpersonen.
Entscheidend ist stets,
dass alle relevanten Punkte ausreichend bestimmt sind
und das Angebot dem potenziellen Vertragspartner tatsächlich zugeht.
Bedeutungsunterschiede zwischen Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung und echter Offerterstellung
Nicht jede Mitteilung mit Preisen stellt bereits eine rechtsverbindliche
Offertedarstellung dar.
Häufig handelt es sich lediglich um sogenannte „Einladungen zur Angebotsabgabe“,
etwa bei Katalogen,
Prospekten oder Schaufensterauslagen.
Erst wenn ausdrücklich erklärt wird,
dass man bereit ist,
unter diesen Bedingungen einen Vertrag abzuschließen,
liegt tatsächlich eine rechtlich relevante
Offertedarstellung vor.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Offerten“
Können auch mündliche Erklärungen als verbindliche Angebote gelten?
Mündliche Erklärungen können grundsätzlich ebenso wie schriftliche Erklärungen als verbindliches Angebot gelten. Entscheidend ist dabei immer der erkennbare Wille zum Abschluss eines Vertrages sowie ausreichende Bestimmtheit bezüglich Inhalt und Konditionen.
Darf ich mein abgegebenes Angebot jederzeit widerrufen?
Sobald das Angebot dem Empfänger zugegangen ist, besteht grundsätzlich Bindung daran; ein Widerruf wäre dann nur möglich, wenn er gleichzeitig mit dem Zugang erfolgt beziehungsweise vorher eingeht.
Was passiert bei verspäteter Annahme?
Nimmt der Empfänger das Angebot erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist an,
so kommt kein Vertrag zustande.
Die verspätete Annahmeerklärung gilt dann regelmäßig selbst wieder als neues
Angebot gegenüber dem ursprünglichen Anbieter.
Wann liegt keine echte Offerterstellung vor?
Liegen lediglich allgemeine Informationen,
Preislisten,
Kataloge
oder Prospekte ohne ausdrückliches Vertragsangebot vor,
handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches
Angebot sondern nur um Einladung zur Angebotsabgabe.
Kann ich Bedingungen in meine eigene Offerterklärung aufnehmen?
Bedingte Angebote sind möglich.
Wird beispielsweise angegeben,
dass das eigene
Angebot nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten soll,
so tritt Verbindlichkeit erst dann ein,wenn diese erfüllt sind.
Wie lange bin ich an mein eigenes abgegebenes Angebot gebunden?
Soweit keine besondere Frist genannt wurde,gilt jeweils jene Zeitspanne,in welcher normalerweise mit Antwort gerechnet werden darf.Danach erlischt automatisch jede weitere Bindungswirkung am eigenen ursprünglichen Vorschlag.
Was geschieht,wenn jemand Änderungen am erhaltenen Vorschlag vornimmt?
Nimmt jemand Veränderungen am ursprünglich erhaltenen Vorschlag vor,gilt dies regelmäßig nicht mehr als reine Zustimmung sondern vielmehr wiederum selbst erneut als eigenständiges neues Gegenangebot,das seinerseits noch akzeptiert werden müsste.