Begriff und Grundlagen der Offenen Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft, abgekürzt OHG, ist eine Gesellschaftsform des deutschen Handelsrechts. Sie zählt zu den Personengesellschaften und wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die OHG ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, bei denen die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund steht.
Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft
Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch in der Praxis üblich. Die Gesellschaft entsteht durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags sowie durch die Aufnahme des Geschäftsbetriebs nach außen hin.
Firma und Eintragung ins Handelsregister
Die OHG muss unter einer eigenen Firma (dem Namen des Unternehmens) auftreten. Diese Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Die Eintragung ins Handelsregister ist verpflichtend; erst mit dieser erfolgt die rechtliche Entstehung der OHG als solche.
Zweck der Gesellschaft
Der Zweck einer offenen Handelsgesellschaft besteht im Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Eine Beschränkung auf bestimmte Branchen gibt es nicht; auch freiberufliche Tätigkeiten können jedoch nicht in Form einer OHG ausgeübt werden.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Geschäftsführung und Vertretung
In einer offenen Handelsgesellschaft sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Gesellschafter kann das Unternehmen nach außen vertreten; Einschränkungen müssen ausdrücklich geregelt werden.
Haftung der Gesellschafter
Ein wesentliches Merkmal der OHG ist die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft – sowohl mit dem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Gläubiger können sich direkt an jeden einzelnen Gesellschafter wenden.
Beteiligungsverhältnisse am Gewinn und Verlust
Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, sind alle Gesellschafter zu gleichen Teilen am Gewinn oder Verlust beteiligt – unabhängig von ihrer Kapitalbeteiligung oder Arbeitsleistung innerhalb des Unternehmens.
Beendigung einer Offenen Handelsgesellschaft
Kündigung durch einen Gesellschafter
Jeder einzelne Mitgesellschafter hat das Recht zur ordentlichen Kündigung seiner Mitgliedschaft in angemessener Frist zum Ende eines Geschäftsjahres – sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen.
< h 4 >Weitere Beendigungsgründe< / h 4 >
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Neben Kündigung kommen weitere Gründe für das Ende einer offenen Handel s gesellschaft infrage: Tod eines Mitgesel l schafters , Insolvenz , gerichtliche Auflösung oder Erreichen bzw . Wegfall d e s vereinbarten Zwecks .
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< h 2 >Steuerliche Behandlung< / h 2 >
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Die offene Handel s gesellschaft selbst zahlt keine Körperschaftsteuer . Gewinne u nd Verluste werden anteilig den einzelnen Gese l l schaftern zugerechnet u nd dort versteuert (Transparenzprinzip). Für Umsätze fällt Umsatzsteuer an .
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< h 2 >Häufig gestellte Fragen zur Offenen Handel s gesellschaft (OH G )< / h
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### Was unterscheidet eine offene Handel s gesellschaft von anderen Personengesellschaften?
Eine offene Handel s gesellschaft zeichnet sich insbesondere dadurch aus , dass sie ein kaufmännisches Gewerbe betreibt u nd alle Gese l l schafte r unbeschränkt haften . Im Gegensatz dazu haftet bei anderen Formen wie etwa d e r Kommanditgese l l schaft zumindest ein Teil nur beschränkt .
### Wer kann eine offene Handel s gesellschaft gründen?
Sowohl natürliche als auch juristische Personen können gemeinsam eine O H G gründen , solange sie bereit sind , gemeinsam ein Gewerbe zu betreiben u nd persönlich zu haften .
### Ist für d i e Gründung ei n Mindestkapital erforderlich ?
Für di e Gründung ei n er O H G besteht kein gesetzliches Mindestkapital . D i e Höhe d es eingebrachten Kapitals richtet sich nach Vereinbarung zwischen d en Beteiligten .
### Wie erfolgt di e Vertretung nach außen ?
Grundsätzlich kann jeder Mitgesel ls cha fter di e O H G allein vertreten ; Abweichende Regelungen müssen ausdrücklich festgelegt w erden u nd gelten dann nur intern gegenüber Dritten erst nac h entsprechender Veröffentlichung im Han dels register .
### Welche steuerlichen Pflichten bestehen ?
D i e Gewinne o de r Verluste w erden jedem M it gesel ls cha fter anteilig zugerechnet ; diese haben si ch entsprechend steuerlich zu erklären . Darüber hinaus fallen Umsatzsteuern auf Umsätze an .
### Kann man aus ei ner O H G austreten ?
Ja , jeder Mitgesel ls cha fter hat grundsätzlich da s Recht auszutreten ; dabei si n d vertragli che K ündigungsfristen z u beachten .
### Was passiert b ei Insolvenz de r O H G ?
Im Falle de r Insolvenz haft en a lle M it gesel ls cha fter persönlich m it ihrem gesamten Vermögen fü r Verbindlichkeiten de r Ge sellschaft .