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Notarkosten

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Begriff und rechtliche Einordnung der Notarkosten

Notarkosten sind die gesetzlich geregelten Kosten, die für notarielle Amtstätigkeiten anfallen. Für Laien bedeutet das: Wer eine notarielle Beurkundung, Beglaubigung oder andere notarielle Mitwirkung in Anspruch nimmt, muss dafür gesetzlich festgelegte Kosten zahlen.

Rechtlich gehören Notarkosten zum Kostenrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Notariats. Sie beruhen nicht auf frei ausgehandelten Preisen, sondern auf einer gesetzlichen Gebührenordnung. Dadurch unterscheiden sich Notarkosten von vielen anderen Vergütungen im Rechtsverkehr, bei denen Honorare vertraglich vereinbart werden können.

Grundgedanke der Notarkosten

Der Grundgedanke der Notarkosten liegt darin, notarielle Amtstätigkeiten nach einem gesetzlich geregelten und einheitlichen System zu vergüten. Das Kostenrecht soll sicherstellen, dass notarielle Leistungen nicht von beliebigen Preisabsprachen abhängen, sondern nach festen gesetzlichen Maßstäben abgerechnet werden.

Für Laien lässt sich das so zusammenfassen: Die Kosten beim Notar sind grundsätzlich nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich vorgegeben.

Gesetzliche statt frei vereinbarte Vergütung

Notarkosten beruhen auf gesetzlichen Vorgaben. Dadurch wird verhindert, dass die Kosten allein nach Marktgesichtspunkten oder nach individueller Verhandlungsmacht festgelegt werden.

Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit

Das gesetzliche Kostensystem dient auch der Vergleichbarkeit und Berechenbarkeit. Es soll ermöglichen, dass gleichartige notarielle Tätigkeiten nach denselben Grundregeln berechnet werden.

Rechtsgrundlage der Notarkosten

Die zentrale Rechtsgrundlage der Notarkosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Dieses Gesetz regelt sowohl die Kosten der Gerichte in bestimmten Verfahren als auch die Kosten der Notare. Es enthält allgemeine Regeln zur Kostenentstehung, zur Einforderung und zur Berechnung sowie ein Kostenverzeichnis und Gebührentabellen.

Für Laien bedeutet das: Die Frage, was ein Notar kostet, richtet sich nicht nach einer beliebigen Preisliste der einzelnen Notarstelle, sondern nach einem bundesweit geltenden Gesetz.

Gesetzliche Gebührenordnung

Das Kostenrecht des Notariats ist in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Dadurch werden Aufbau, Höhe und Entstehung der Notarkosten rechtlich vorgegeben.

Verbindung von Gebühren und Tabellen

Das Gesetz arbeitet mit Gebührenvorschriften, einem Kostenverzeichnis und Gebührentabellen. Diese Elemente bilden gemeinsam das System der Kostenberechnung.

Woraus sich Notarkosten zusammensetzen

Notarkosten setzen sich typischerweise aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren vergüten die notarielle Amtstätigkeit selbst. Hinzukommen können Auslagen, etwa für Dokumente, Post- und Telekommunikationsaufwand oder weitere verfahrensbezogene Nebenkosten.

Für Laien heißt das: Die Rechnung des Notars besteht regelmäßig nicht nur aus einem einzigen Gesamtbetrag, sondern aus verschiedenen rechtlich vorgegebenen Kostenbestandteilen.

Gebühren

Die Gebühren bilden den Kern der Notarkosten. Sie richten sich nach der Art der notariellen Tätigkeit und oft auch nach dem wirtschaftlichen Gewicht des Vorgangs.

Auslagen

Auslagen kommen zusätzlich in Betracht, wenn neben der eigentlichen Amtstätigkeit weitere Kostenpositionen anfallen, die gesetzlich angesetzt werden dürfen.

Die Bedeutung des Geschäftswerts

Für viele notarielle Tätigkeiten richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert ist der rechtlich maßgebliche Wert des Vorgangs, um den es in der notariellen Angelegenheit geht. Das bedeutet: Je größer die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts, desto höher können die gesetzlichen Gebühren ausfallen.

Für Laien bedeutet das: Bei vielen notariellen Vorgängen hängt die Kostenhöhe nicht davon ab, wie lange der Termin gedauert hat, sondern davon, welchen wirtschaftlichen Wert der Vorgang hat.

Wertabhängige Gebühren

Das Notarkostenrecht arbeitet in vielen Fällen mit wertabhängigen Gebühren. Der Geschäftswert ist dann die zentrale Grundlage der Berechnung.

Wirtschaftliche Bedeutung des Vorgangs

Der Geschäftswert soll das wirtschaftliche Gewicht des Rechtsgeschäfts oder der Erklärung abbilden. Dadurch orientiert sich die Kostenhöhe an der Bedeutung des Vorgangs.

Wie der Geschäftswert ermittelt wird

Der Geschäftswert wird nicht in jedem Fall gleich bestimmt. Vielmehr hängt seine Höhe von der Art des notariellen Geschäfts ab. Bei Verträgen und Erklärungen kommt es grundsätzlich auf den Wert des Rechtsverhältnisses an, das Gegenstand der Beurkundung oder sonstigen Tätigkeit ist.

Für Laien heißt das: Der maßgebliche Wert ergibt sich nicht frei aus einer Schätzung nach Belieben, sondern richtet sich nach gesetzlichen Bewertungsregeln für den jeweiligen Vorgang.

Unterschied je nach Geschäft

Der Geschäftswert wird bei verschiedenen Arten notarieller Tätigkeiten unterschiedlich bestimmt. Maßgeblich ist, worauf sich die notarielle Tätigkeit konkret bezieht.

Rechtsverhältnis als Bezugspunkt

Bei vielen notariellen Vorgängen steht der wirtschaftliche Wert des beurkundeten oder beglaubigten Rechtsverhältnisses im Mittelpunkt der Bewertung.

Gebührentabellen im Notarkostenrecht

Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich ihre Höhe nach gesetzlichen Tabellen. Das Kostenrecht kennt hierzu unterschiedliche Gebührentabellen. Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich also nicht frei, sondern aus der Zuordnung des Geschäftswerts zu der jeweils einschlägigen Tabelle.

Für Laien bedeutet das: Ist der Geschäftswert bekannt, lässt sich die gesetzliche Gebühr anhand der Tabelle bestimmen.

Tabellengebühren statt freier Preisbildung

Die Gebührentabellen sind ein zentrales Merkmal des Notarkostenrechts. Sie machen die Berechnung nachvollziehbar und standardisiert.

Abhängigkeit von der Gebührentabelle

Welche Tabelle einschlägig ist, hängt von der Art der notariellen Tätigkeit und der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab.

Notarkosten bei unterschiedlichen Amtstätigkeiten

Notarkosten entstehen nicht nur bei der Beurkundung von Verträgen, sondern auch bei vielen anderen notariellen Amtstätigkeiten. Dazu gehören etwa Beglaubigungen, Entwürfe, Vollzugstätigkeiten, betreuende Tätigkeiten oder Anträge in Register- und Nachlasssachen. Die Kostenhöhe hängt deshalb nicht nur vom Geschäftswert, sondern auch von der Art der notariellen Mitwirkung ab.

Für Laien heißt das: Nicht jede notarielle Tätigkeit kostet gleich viel. Entscheidend ist auch, was der Notar konkret rechtlich leistet.

Beurkundung

Die Beurkundung gehört zu den zentralen notariellen Tätigkeiten. Für sie fallen regelmäßig gesetzlich besonders geregelte Gebühren an.

Beglaubigung und weitere Tätigkeiten

Auch für Beglaubigungen und sonstige notarielle Amtshandlungen sieht das Kostenrecht eigene Gebühren vor.

Notarkosten und Beratungsleistung

Die notarielle Tätigkeit erschöpft sich nicht im bloßen Vorlesen oder formalen Festhalten einer Erklärung. Sie umfasst regelmäßig auch rechtliche Mitwirkung bei Vorbereitung, Gestaltung und Vollzug des Geschäfts. Diese Tätigkeit ist im gesetzlichen Kostensystem mitgedacht und wird nicht unabhängig davon als frei vereinbares Sonderhonorar behandelt.

Für Laien bedeutet das: Die notarielle Kostenrechnung betrifft regelmäßig nicht nur den Termin selbst, sondern die gesamte gesetzlich vorgesehene notarielle Mitwirkung am Vorgang.

Einheitliche Kostenstruktur

Das Notarkostenrecht geht von einer einheitlichen notariellen Amtstätigkeit aus. Deshalb werden typische vorbereitende und mitwirkende Leistungen in das gesetzliche Kostensystem eingebettet.

Keine freie Zusatzvergütung im Normalfall

Die notarielle Mitwirkung wird im Ausgangspunkt über das gesetzliche Gebührenrecht abgegolten und nicht durch frei ausgehandelte Einzelpreise ersetzt.

Wer die Notarkosten schuldet

Die Frage, wer die Notarkosten schuldet, richtet sich nach dem Kostenrecht und dem konkreten notariellen Vorgang. Häufig ist Kostenschuldner die Person, die den Notar beauftragt oder in deren Interesse die notarielle Tätigkeit erfolgt. In bestimmten Geschäften können auch mehrere Beteiligte rechtlich für die Kosten einstehen.

Für Laien heißt das: Nicht immer zahlt automatisch nur eine einzige Person. Je nach Geschäft kann die Kostenverantwortung unterschiedlich verteilt sein.

Kostenschuldnerschaft

Das Kostenrecht bestimmt, wer gegenüber dem Notar als Kostenschuldner gilt. Diese Einordnung ist für die Rechnung und ihre Durchsetzung entscheidend.

Mehrere Beteiligte

Gerade bei mehrseitigen Rechtsgeschäften kann die Kostenverantwortung mehrere Personen betreffen.

Kostenberechnung und Kostenrechnung

Der Notar kann seine Kosten grundsätzlich nur auf Grundlage einer Kostenberechnung fordern, die dem Kostenschuldner mitgeteilt wird. Die Kostenrechnung ist damit die formale Grundlage der Einforderung. Sie macht transparent, welche Gebühren und Auslagen angesetzt werden.

Für Laien bedeutet das: Der Notar darf die Kosten nicht schlicht formlos verlangen, sondern muss sie rechtlich geordnet berechnen und mitteilen.

Formale Grundlage der Forderung

Die Kostenberechnung ist der rechtliche Ausgangspunkt der Kostenforderung. Sie schafft Klarheit über Art und Höhe der angesetzten Kosten.

Nachvollziehbarkeit der Rechnung

Die Kostenrechnung dient auch dazu, die Berechnung für den Kostenschuldner nachvollziehbar zu machen.

Notarkosten und wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts

Viele notarielle Kosten steigen mit dem Geschäftswert. Deshalb können notarielle Tätigkeiten bei wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgeschäften höhere Kosten auslösen als bei Vorgängen mit geringem Wert. Dies zeigt sich etwa im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht oder bei umfassenden Vollmachten, bei denen die Gebühren anhand der gesetzlichen Tabellen und des Geschäftswerts berechnet werden.

Für Laien heißt das: Je größer der rechtliche und wirtschaftliche Wert eines Geschäfts ist, desto höher kann die notarielle Rechnung ausfallen.

Wertabhängige Staffelung

Das Kostenrecht arbeitet mit einer gestaffelten Wertlogik. Dadurch werden wirtschaftlich größere Vorgänge im Regelfall höher belastet als kleinere.

Nicht bloß Zeitaufwand

Die Höhe der Notarkosten knüpft häufig nicht in erster Linie an den Zeitaufwand, sondern an die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Vorgangs an.

Notarkosten und gesetzliche Gleichbehandlung

Ein zentrales Merkmal der Notarkosten ist die gesetzliche Gleichbehandlung. Das Gebührenrecht soll gewährleisten, dass notarielle Amtstätigkeiten nicht nach individuellen Preisstrategien berechnet werden. Dadurch wird die notarielle Tätigkeit von einem freien Preiswettbewerb abgegrenzt.

Für Laien bedeutet das: Die Kosten sollen nicht davon abhängen, ob man mit einer einzelnen Notarstelle einen günstigeren oder teureren Preis aushandelt.

Einheitliche Kostenmaßstäbe

Das gesetzliche System sorgt dafür, dass gleichartige notarielle Leistungen nach denselben Kostenmaßstäben behandelt werden.

Abgrenzung vom freien Marktpreis

Notarkosten folgen nicht dem Modell einer beliebigen privaten Preisvereinbarung, sondern einer staatlich geregelten Gebührenstruktur.

Notarkosten im Rechtsalltag

Im Rechtsalltag sind Notarkosten ein zentraler Bestandteil vieler rechtlich bedeutsamer Vorgänge. Sie spielen vor allem bei Immobiliengeschäften, gesellschaftsrechtlichen Erklärungen, erbrechtlichen Gestaltungen, Vollmachten und registerbezogenen Vorgängen eine wichtige Rolle. Ihre rechtliche Bedeutung liegt darin, dass sie die notarielle Amtstätigkeit in einem einheitlichen gesetzlichen System vergüten.

Für ein Lexikon lässt sich der Begriff daher wie folgt zusammenfassen: Notarkosten sind die gesetzlich geregelten Gebühren und Auslagen für notarielle Amtstätigkeiten. Sie richten sich je nach Tätigkeit und häufig nach dem Geschäftswert, werden auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet und dem Kostenschuldner durch eine Kostenrechnung mitgeteilt.

Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten

Was sind Notarkosten?

Notarkosten sind die gesetzlich geregelten Kosten, die für notarielle Amtstätigkeiten wie Beurkundungen, Beglaubigungen oder andere notarielle Mitwirkungen anfallen.

Kann man Notarkosten frei mit dem Notar vereinbaren?

Im Ausgangspunkt nein. Notarkosten beruhen auf einem gesetzlichen Gebührenrecht und nicht auf frei ausgehandelten Preisen.

Woraus setzen sich Notarkosten zusammen?

Notarkosten setzen sich typischerweise aus Gebühren und Auslagen zusammen.

Was bedeutet Geschäftswert bei Notarkosten?

Der Geschäftswert ist der rechtlich maßgebliche Wert des Vorgangs, an dem sich viele notarielle Gebühren orientieren.

Wovon hängt die Höhe der Notarkosten ab?

Die Höhe hängt vor allem von der Art der notariellen Tätigkeit und häufig vom Geschäftswert des zugrunde liegenden Vorgangs ab.

Wie fordert der Notar seine Kosten ein?

Der Notar fordert seine Kosten grundsätzlich auf Grundlage einer dem Kostenschuldner mitgeteilten Kostenberechnung oder Kostenrechnung ein.

Warum sind Notarkosten bei wirtschaftlich größeren Geschäften oft höher?

Weil das gesetzliche Gebührenrecht in vielen Fällen an den Geschäftswert anknüpft und damit die wirtschaftliche Bedeutung des Vorgangs in die Kostenberechnung einbezieht.

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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026