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Notarielle Beurkundung

Grundlagen der Notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein Verfahren, bei dem eine Urkunde über eine rechtserhebliche Erklärung oder einen Vertrag durch einen Notar erstellt und mit besonderer Beweiskraft versehen wird. Sie dient dazu, wichtige Rechtsgeschäfte abzusichern und die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Die notarielle Beurkundung ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei bedeutenden Verträgen wie Immobilienkaufverträgen oder Eheverträgen.

Zweck und Bedeutung der Notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung verfolgt mehrere Ziele: Sie soll Rechtssicherheit schaffen, den Willen der Beteiligten eindeutig dokumentieren und spätere Streitigkeiten vermeiden helfen. Durch die Mitwirkung des Notars werden die Parteien umfassend über die rechtlichen Folgen ihres Handelns informiert. Der Notar prüft dabei auch die Identität sowie Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und sorgt für eine klare Formulierung des Inhalts.

Rechtliche Wirkung einer notariellen Urkunde

Eine durch einen Notar beurkundete Urkunde besitzt besondere rechtliche Wirkungen. Sie gilt als besonders beweiskräftig im Rechtsverkehr; das bedeutet, dass Gerichte grundsätzlich vom Inhalt dieser Urkunde ausgehen. Zudem kann sie Voraussetzung für bestimmte Eintragungen in öffentliche Register sein, etwa im Grundbuch oder Handelsregister.

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Der Ablauf beginnt mit dem Entwurf des zu beurkundenden Dokuments durch den Notar unter Berücksichtigung der Wünsche aller Beteiligten. Im Termin zur Beurkundung liest der Notar den gesamten Text vor und erläutert alle Regelungen ausführlich. Erst nach ausdrücklicher Zustimmung aller Parteien wird das Dokument unterschrieben und vom Notar mit einem besonderen Vermerk versehen.

Beteiligte Personen bei einer notariellen Beurkundung

An einer notariellen Beurkundung nehmen mindestens ein beteiligter Vertragspartner sowie der beauftragte Notar teil. In bestimmten Fällen können weitere Personen anwesend sein, beispielsweise Dolmetscher oder Zeugen.

Aufbewahrung und Ausfertigung von Urkunden

Das Original (die sogenannte Urschrift) verbleibt stets beim amtierenden Notar zur sicheren Verwahrung. Die Vertragsparteien erhalten beglaubigte Abschriften (Ausfertigungen), welche dieselbe rechtliche Wirkung entfalten wie das Originaldokument.

Anwendungsbereiche der notariellen Beurkundungspflicht

Nicht jedes Rechtsgeschäft muss zwingend notariell beurkundet werden; jedoch schreibt das Gesetz dies für bestimmte Vorgänge ausdrücklich vor – etwa beim Erwerb von Grundstücken, Schenkungsversprechen ohne sofortige Übergabe oder Gesellschaftsgründungen bestimmter Unternehmensformen.

Kostenaspekte bei einer notariellen Beurkundung

Für jede notarielle Tätigkeit fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Wert des Geschäfts richtet.
Diese Kosten sind gesetzlich geregelt.
Neben den Gebühren können weitere Auslagen entstehen – beispielsweise für Kopien oder Registeranmeldungen.

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Beurkundung

Was unterscheidet eine notarielle Beglaubigung von einer notariellen Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt ein Notar lediglich die Echtheit von Unterschriften oder Abschriften eines Dokuments.
Bei einer vollständigen notariellen Beurkundung hingegen wird nicht nur die Echtheit geprüft,
sondern auch Inhalt sowie Wille aller Beteiligten festgehalten.

Muss ich persönlich zum Termin erscheinen?

In aller Regel ist persönliches Erscheinen erforderlich,
da Identität sowie Geschäftsfähigkeit festgestellt werden müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Vertretungsregel möglich sein,
wenn diese entsprechend nachgewiesen wird.

Können Änderungen am Vertragsentwurf noch während des Termins vorgenommen werden?

Ja,
Änderungen sind bis zur endgültigen Unterzeichnung möglich,
sofern alle Parteien diesen zustimmen.
Der finale Text muss dann erneut vollständig vorgelesen werden.

Sind alle Verträge ohne notarielle Form ungültig?

Nur solche Geschäfte,
für welche ausdrücklich eine notarielle Form vorgeschrieben ist,
sind ohne diese unwirksam.
Für andere Verträge genügt meist einfache Schriftform
oder sogar mündliche Vereinbarung.

< h 3 > Wie lange dauert es , bis ich meine Ausfertigung erhalte ?< / h 3 >< p >
Nach Abschluss erhält man in kurzer Zeit seine beglaubigte Abschrift .< br / >
Die genaue Dauer hängt vom Umfang ab , beträgt aber meist wenige Tage .< / p >

< h 3 > Welche Rolle spielt ein Dolmetscher ?< / h 3 >< p >
Ist mindestens eine Partei nicht ausreichend sprachgewandt ,
muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden .
Dies stellt sicher ,
dass alle Inhalte korrekt verstanden wurden .< / p >

< h 4 > Was passiert , wenn jemand nicht geschäftsfähig ist ?< / h4 >< p >
Sollte festgestellt werden ,
dass jemand nicht geschäftsfähig ist ,
kann keine wirksame Erklärung abgegeben werden .
Das Geschäft kommt dann nicht zustande .< / p >