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Neubeginn der Verjährung

Begriffserklärung: Neubeginn der Verjährung

Der Begriff „Neubeginn der Verjährung“ beschreibt einen rechtlichen Vorgang, bei dem die bereits laufende Frist für die Verjährung einer Forderung oder eines Anspruchs unterbrochen und anschließend von Neuem zu laufen beginnt. Die Verjährungsfrist ist ein Zeitraum, nach dessen Ablauf bestimmte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Neubeginn sorgt dafür, dass diese Frist zurückgesetzt wird und erneut in voller Länge läuft.

Funktionsweise des Neubeginns der Verjährung

Ein Neubeginn tritt nicht automatisch ein, sondern setzt bestimmte Handlungen voraus. Typischerweise geschieht dies durch Maßnahmen des Schuldners oder Gläubigers, die das Bestehen des Anspruchs anerkennen oder eine gerichtliche Geltendmachung bewirken. Nach einem solchen Ereignis beginnt die gesamte Verjährungsfrist wieder von vorne zu laufen – unabhängig davon, wie viel Zeit seit Beginn der ursprünglichen Frist bereits vergangen ist.

Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn zu verstehen: Während bei einer Hemmung die laufende Frist lediglich angehalten wird (sie ruht also für eine gewisse Zeit), wird beim Neubeginn die bisher verstrichene Zeit vollständig gelöscht und startet nach dem auslösenden Ereignis neu.

Mögliche Auslöser für den Neubeginn der Verjährung

Verschiedene Handlungen können dazu führen, dass eine neue Verjährungsfrist beginnt:

  • Anerkenntnis: Wenn beispielsweise ein Schuldner gegenüber dem Gläubiger ausdrücklich bestätigt oder durch schlüssiges Verhalten zeigt, dass er zur Leistung verpflichtet ist.
  • Zahlungen: Teilzahlungen auf eine bestehende Forderung gelten häufig als Anerkenntnis.
  • Sicherheitsleistungen: Die Stellung einer Sicherheit kann ebenfalls als Anerkenntnis gewertet werden.
  • Klageerhebung: Wird Klage erhoben oder ein Mahnverfahren eingeleitet, kann dies einen neuen Lauf der Frist auslösen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner können einen neuen Beginn bewirken.

Die genaue Bewertung hängt stets vom Einzelfall ab.

Bedeutung im Alltag und in verschiedenen Rechtsgebieten

Bedeutung im Zivilrechtlichen Bereich

Im zivilrechtlichen Alltag spielt der Neubeginn vor allem bei Geldforderungen wie Darlehen oder Kaufpreisforderungen eine Rolle. Durch bestimmte Handlungen kann verhindert werden, dass Ansprüche verjähren – etwa wenn Raten gezahlt werden.

Bedeutung im Arbeitsrecht und Mietrecht

Anwendungsfälle finden sich auch im Arbeits- sowie Mietrecht: Beispielsweise kann das Anerkennen rückständigen Lohns durch den Arbeitgeber dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche länger geltend machen können.

Bedeutung für Gläubiger und Schuldner

  • Für Gläubiger bietet sich mit dem Mechanismus des Neubeginns oft mehr Zeit zur Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Für Schuldner besteht umgekehrt das Risiko einer verlängerten Haftbarkeit über ursprünglich gedachte Grenzen hinaus.
  • Beide Seiten sollten daher wissen: Bestimmte Handlungen haben Einfluss auf bestehende Fristen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Neubeginn der Verjährung“

Was bedeutet „Neubeginn“ konkret?

Der Begriff bezeichnet das vollständige Zurücksetzen einer bereits laufenden gesetzlichen Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs infolge bestimmter rechtlicher Vorgänge. Nach einem solchen Ereignis läuft die gesamte gesetzliche Dauer erneut ab.

Welche typischen Auslöser gibt es?

Typische Auslöser sind insbesondere Anerkenntnisse (z.B. Zahlungen), gerichtliche Verfahren wie Klageerhebung sowie Zwangsvollstreckungen gegen den Verpflichteten.

Wie unterscheidet sich „Neubeginn“ von „Hemmung“?

Während beim „Neubeginn“ die komplette Laufzeit wieder von vorn startet (die alte Zeit zählt nicht mehr), pausiert bei einer Hemmung lediglich deren Ablauf; nach Ende dieser Pause läuft sie weiter fort.

Kann es mehrfach zum Neustart kommen?

Ja – sofern immer wieder entsprechende auslösende Handlungen erfolgen (wie erneute Teilzahlungen), kann auch mehrfach hintereinander ein neuer Anfang gesetzt werden; jede Handlung setzt dann jeweils erneut alles auf Null bezüglich dieser Fristenberechnung.

< h3 >Gilt dies nur für Geldforderungen? < p >Nein – auch andere zivilrechtliche Ansprüche wie Herausgabeansprüche oder Schadensersatzansprüche unterliegen diesem Mechanismus.< / p >

< h3 >Was passiert mit bereits verstrichener Zeit?< / h ³ >< p ›Mit Eintritt eines neuauslösenden Moments verfällt jeglicher zuvor abgelaufener Zeitraum; einzig maßgeblich bleibt dann nur noch jene Spanne ab diesem Zeitpunkt.< / p › < h³ ›Wie lange dauert danach die neue Frist?< / h³ >< p ›Die volle gesetzlich vorgesehne Dauer gilt erneut - unabhängig davon , ob vorher schon fast alles abgelaufen war .< / p ›