Begriff und Grundlagen des Naturallohns
Der Begriff Naturallohn bezeichnet eine besondere Form der Vergütung im Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zum Geldlohn, bei dem die Arbeitsleistung ausschließlich in Geld entlohnt wird, erhält die arbeitnehmende Person beim Naturallohn ganz oder teilweise Sachleistungen als Gegenleistung für ihre Arbeit. Diese Sachleistungen können beispielsweise Unterkunft, Verpflegung, Dienstwagen zur privaten Nutzung oder andere geldwerte Vorteile sein.
Rechtliche Einordnung des Naturallohns
Naturallohn ist rechtlich als Teil der arbeitsvertraglichen Vergütung anerkannt. Er kann entweder den gesamten Lohn darstellen oder mit einem Geldlohn kombiniert werden (sogenannter Mischlohn). Die Vereinbarung von Naturallohn erfolgt in der Regel im Arbeitsvertrag und bedarf einer klaren Festlegung über Art und Umfang der zu gewährenden Sachleistungen.
Bedeutung für das Arbeitsverhältnis
Die Gewährung von Naturallohn beeinflusst verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses. So ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wissen, welche Leistungen konkret erbracht werden und wie diese bewertet werden. Die Bewertung erfolgt üblicherweise nach dem ortsüblichen Wert oder anhand festgelegter Werte.
Anrechnung auf den Mindestlohn
Im Zusammenhang mit gesetzlichen Mindestlöhnen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Naturalleistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Grundsätzlich können bestimmte Sachbezüge unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden; dies hängt jedoch davon ab, ob sie tatsächlich einen geldwerten Vorteil darstellen und frei verfügbar sind.
Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Naturallohns
Lohnsteuerliche Behandlung von Sachbezügen
Naturalleistungen gelten steuerrechtlich als sogenannte Sachbezüge. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, sofern sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten oder nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt sind. Für viele typische Leistungen wie Unterkunft oder Verpflegung gibt es amtlich festgelegte Werte zur Berechnung der Steuerlast.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Auch im Bereich der Sozialversicherung zählen Naturalvergütungen zum beitragspflichtigen Entgelt. Das bedeutet: Der Wert dieser Leistungen wird bei der Berechnung von Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.
Bedeutung des Naturallohnes in verschiedenen Branchen
In einigen Branchen hat die Zahlung von Löhnen in Form von Naturalien eine lange Tradition – etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe (Kost & Logis) sowie in landwirtschaftlichen Betrieben (Wohnraum auf dem Hof). Auch heute noch kommt diese Vergütungsform insbesondere dort vor, wo Arbeitgeber ihren Beschäftigten regelmäßig Unterkunft oder Verpflegung stellen können.
Kündigungsschutz und Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Endet das Beschäftigungsverhältnis – etwa durch Kündigung -, so stellt sich häufig die Frage nach einer Abgeltung nicht genommener Naturalvergütungen (z.B. nicht genutzte Mahlzeiten). In vielen Fällen besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Ersatzbetrags für nicht erhaltene Sachleistungen; maßgeblich ist hier stets die konkrete vertragliche Regelung zwischen den Parteien sowie allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze zum Ausgleich offener Ansprüche am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.
Bedeutung für Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bei Urlaubsentgelt sowie während Zeiten krankheitsbedingter Abwesenheit bleibt ein Anspruch auf vereinbarte Naturalvergütungen grundsätzlich bestehen – sofern dies vertraglich vorgesehen wurde beziehungsweise keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Der Wert dieser Leistungen fließt dann entsprechend mit ein; alternativ kann auch eine Auszahlung erfolgen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Naturallohn (FAQ)
Darf ein Arbeitgeber anstelle eines Geldlohns ausschließlich einen Naturallohn zahlen?
Einen ausschließlichen Bezug von Löhnen durch reine Sachleistungen sieht das Rechtssystem nur eingeschränkt vor: In aller Regel muss zumindest ein Teil des Lohns als Geldbetrag ausgezahlt werden.
Müssen Vereinbarungen über den Naturallohn schriftlich erfolgen?
Zwar besteht keine generelle Schriftformpflicht für solche Vereinbarungen; aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich jedoch eine genaue Dokumentation über Art und Umfang aller gewährten Naturalvergütungen.
Können alle Arten von Sachleistungen als Bestandteil vom Lohn gewertet werden?
Nicht jede Zuwendung gilt automatisch als Bestandteil vom Lohn: Es muss sich um echte Gegenleistungen handeln, deren Wert objektiv bestimmbar ist.
Müssen Steuern auf erhaltene Naturalvergütungen gezahlt werden?
< p>Sachbezüge unterliegen grundsätzlich denselben steuerlichen Regeln wie Geldlöhne; sie müssen daher versteuert werden – soweit keine besonderen Befreiungsregelungen greifen.
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