Mündelvermögen

Begriff und Bedeutung des Mündelvermögens

Mündelvermögen bezeichnet das Vermögen einer Person, die unter Vormundschaft steht. In der Regel handelt es sich dabei um Minderjährige, die aufgrund ihres Alters oder anderer Umstände nicht selbst über ihr Vermögen verfügen dürfen. Das Mündelvermögen umfasst sämtliche Geldwerte, Sachwerte und Rechte, die dem Mündel gehören. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, dieses Vermögen besonders zu schützen und eine sachgerechte Verwaltung sicherzustellen.

Zusammensetzung des Mündelvermögens

Das Mündelvermögen setzt sich aus allen Vermögenswerten zusammen, die dem unter Vormundschaft stehenden Menschen zustehen. Dazu zählen beispielsweise Bargeldbestände, Bankguthaben, Wertpapiere sowie Immobilien oder bewegliche Sachen wie Schmuck oder Fahrzeuge. Auch Forderungen gegenüber Dritten sowie Erb- oder Schenkungsansprüche können Teil des Mündelvermögens sein.

Abgrenzung zu anderem Vermögen

Nicht zum Mündelvermögen gehören Gegenstände oder Werte, die ausdrücklich für den Gebrauch durch den Vormund bestimmt sind oder von vornherein nicht in das Eigentum des Mündels fallen. Die genaue Abgrenzung kann im Einzelfall von Bedeutung sein.

Verwaltung und Schutz des Mündelvermögens

Die Verwaltung des Mündelvermögens obliegt grundsätzlich dem bestellten Vormund. Dieser ist verpflichtet, das ihm anvertraute Vermögen sorgfältig zu verwalten und ausschließlich im Interesse der betreuten Person zu handeln. Der Gesetzgeber sieht hierfür besondere Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten vor.

Anlagevorschriften für das Mündelvermögen

Für bestimmte Teile des Vermögens gelten spezielle Anlagevorschriften mit dem Ziel eines möglichst sicheren Werterhalts. So dürfen riskante Anlagen in der Regel nicht vorgenommen werden; stattdessen sind sichere Anlageformen vorgesehen.

Konto- und Depotführung für das Mündelvermögen

Bankkonten sowie Depots müssen auf den Namen der betreuten Person lauten; sie werden als sogenannte „Mädelkonten“ geführt (auch wenn heute meist geschlechtsneutral von „Minderjährigenkonten“ gesprochen wird). Über diese Konten darf nur mit Zustimmung bestimmter Stellen verfügt werden.

Zustimmungsvorbehalte bei Verfügungen über das Vermögen

Bestimmte Handlungen bezüglich größerer Teile des Vermögens – etwa Verkäufe von Immobilien – bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung durch ein Gericht beziehungsweise eine Aufsichtsbehörde. Dies dient dazu sicherzustellen, dass keine nachteiligen Geschäfte zulasten der betreuten Person abgeschlossen werden können.

Rechenschaftslegung über das verwaltete Vermögen

Der Vormund muss regelmäßig Rechenschaft darüber ablegen, wie er mit dem anvertrauten Geld umgegangen ist: Es besteht eine Pflicht zur Buchführung sowie zur Vorlage eines jährlichen Berichts gegenüber einer zuständigen Stelle (meist ein Gericht). Diese Kontrolle soll Missbrauch verhindern helfen.

Möglichkeiten zur Verwendung von Mitteln aus dem Mündelvermögen

Grundsätzlich darf aus diesem besonderen Schutzbereich nur dann Geld entnommen werden beziehungsweise dürfen Werte veräußert werden, wenn dies zum Wohl der betreuten Person erforderlich ist – etwa zur Finanzierung notwendiger Ausgaben wie Ausbildungskosten oder medizinischer Versorgung.
Auch hier bestehen häufig zusätzliche Kontrollmechanismen durch Gerichte bzw. Aufsichtsbehörden.

Mögliches Ende bzw. Übergang beim Wegfall der Vormundschaft

Sobald keine Notwendigkeit mehr für eine gesetzliche Vertretung besteht – beispielsweise weil ein Minderjähriger volljährig wird -, geht auch die Verfügungsbefugnis über das bisherige Sonder-Vermöge wieder vollständig auf diese Person selbst über.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mündelvermögen“

Was zählt alles zum sogenannten „Mündelvermöge“?

Sämtliche geldwerten Ansprüche (wie Bankguthaben), Sachwerte (z.B. Immobilien) sowie Rechte (z.B. Erbansprüche), welche rechtlich betrachtet Eigentum einer unter Betreuung stehenden minderjährigen Person sind.

Darf ein Vormund frei über dieses Sonder-Vermöge verfügen?

Nicht uneingeschränkt: Für viele Handlungen benötigt er zusätzliche Genehmigungen durch Gerichte/Aufsichtsstellen.

Muss jeder Vorgang dokumentiert werden?

Sämtliche Einnahmen/Ausgaben müssen nachvollziehbar dokumentiert & jährlich berichtet werden.

Können riskante Anlagen getätigt werde?

Dafür gibt es strenge Einschränkungen: Vorrang haben sichere Anlageformen ohne hohes Verlustrisiko.

Besteht Einsichtsmöglichkeit für Angehörige?

Angehörige erhalten grundsätzlich keine automatische Einsicht in alle Unterlagen rund ums Sonder-Vermöge – dies bleibt bestimmten Kontrollinstanzen vorbehalten.

Kann auch Schenkung/Erbschaft Teil davon sein?

Schenkungen/Erbschaften zugunsten eines Betreuten fließen automatisch ins geschützte Sonder-Vermöge ein.