Begriff und Bedeutung des Mindestlohns
Der Mindestlohn ist eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber mindestens an ihre Arbeitnehmer zahlen müssen. Ziel des Mindestlohns ist es, Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche oder Region.
Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgte in Deutschland im Jahr 2015. Seitdem wird der Betrag regelmäßig angepasst. Die Festlegung erfolgt durch eine unabhängige Kommission, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie beratenden Mitgliedern zusammensetzt.
Anwendungsbereich des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige oder bestimmte Praktikantenverhältnisse. Auch Langzeitarbeitslose sind während der ersten Monate einer neuen Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.
Mindestlohn in besonderen Arbeitsverhältnissen
Für einige Branchen gelten branchenspezifische höhere Lohnuntergrenzen auf Grundlage von Tarifverträgen mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Diese dürfen jedoch nicht unter dem allgemeinen gesetzlichen Niveau liegen.
Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn; dies kann Auswirkungen auf die maximal zulässige Arbeitszeit haben.
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten den gesetzlichen Mindestlohn nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei regulären Nebenjobs außerhalb eines Pflichtpraktikums.
Berechnung und Auszahlung des Mindestlohns
Der gesetzliche Bruttomindestlohn wird pro Stunde festgelegt. Bei der Berechnung werden sämtliche Zahlungen berücksichtigt, die unmittelbar als Gegenleistung für geleistete Arbeit erbracht werden (zum Beispiel Grundvergütung). Nicht angerechnet werden hingegen Sonderzahlungen wie Trinkgelder oder Aufwandsentschädigungen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den vereinbarten Stundenlohn mindestens in Höhe des aktuellen gesetzlichen Satzes auszuzahlen – unabhängig davon, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht.
Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit dem geltenden Stundensatz vergütet werden; Zuschläge können hinzukommen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch staatliche Stellen kontrolliert; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Kontrolle und Durchsetzung des Anspruchs auf den Mindestlohn
Zur Überwachung der Einhaltung existieren spezielle Kontrollbehörden wie etwa der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Sie prüfen stichprobenartig Unternehmen verschiedener Branchen hinsichtlich korrekter Zahlung des vorgeschriebenen Lohnes sowie ordnungsgemäßer Dokumentation der Arbeitszeiten.
Arbeitnehmer haben das Recht auf Nachzahlung zu wenig gezahlter Beträge innerhalb bestimmter Fristen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen empfindliche Geldbußen sowie Nachforderungen rückständiger Löhne.
Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindesltsohn
Wird festgestellt, dass ein Arbeitgeber weniger als den vorgeschriebenen Betrag zahlt oder erforderliche Unterlagen nicht ordnungsgemäß führt beziehungsweise bereitstellt,
können Bußgelder verhängt werden.
Darüber hinaus kann es zu weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.
Anpassungshäufigkeit und Entwicklung des Mindesltohns
Die Höhe wird regelmäßig überprüft – meist alle zwei Jahre – um sie an wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Empfehlungen zur Anpassung gibt eine unabhängige Kommission ab; diese orientiert sich dabei insbesondere an Tarifentwicklungen im Land.
Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft
Mindestlöhne sollen Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern,
die Kaufkraft stärken
und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sichern.
Gleichzeitig beeinflusst er betriebliche Kostenstrukturen
und kann Auswirkungen auf Beschäftigungszahlen haben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mindestlohn“
Muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Mindesltsohon zahlen?
Nicht jeder Arbeitgeber muss allen Mitarbeitern zwingend den allgemeinen Mindesltohon zahlen: Es gibt bestimmte Personengruppen wie Auszubildende oder ehrenamtlich Tätige,
für die andere Regelungen gelten beziehungsweise keine Verpflichtung besteht.
Darf ein höherer Stundenverdienst als der gesetzliche Mindesltohon vereinbart werden?
Einen höheren Stundenverdienst als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum dürfen Vertragspartner jederzeit vereinbaren;
das Gesetz regelt lediglich die Untergrenze nach unten hin.
Können Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld beim Mindesltohon angerechnet werden?
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen grundsätzlich nicht zur unmittelbaren Gegenleistung für geleistete Arbeit
und dürfen daher bei Berechnung des monatlichen Durchschnittsverdiensts im Rahmen einer reinen Stundenvergütung nicht eingerechnet werden.
Besteht auch bei Minijobs Anspruch auf Mindesltsohon?
Ausschlaggebend ist hier allein das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis:
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben grundsätzlich Anspruch darauf,
dass ihr Stundenentgelt mindestens dem aktuellen Satz entspricht.
Kann man rückwirkend fehlenden Mindesltsohon verlangen?
Nicht gezahlte Differenzbeträge können innerhalb bestimmter Fristen nachgefordert werden;
nach Ablauf dieser Fristen verfällt jedoch üblicherweise ein entsprechender Zahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Darf durch Sachleistungen statt Geld bezahlt werden?
Sachleistungen ersetzen grundsätzlich keine Barzahlungspflicht beim gesetzlichen Stundensatz.
Das Entgelt muss überwiegend in Geld ausgezahlt sein,
damit es als Erfüllung gilt.
Sachleistungen können nur unter engen Voraussetzungen zusätzlich gewährt
werden,
ohne dass sie zur Unterschreitung führen dürfen.