Legal Lexikon

Midi-Job


Begriff und rechtlicher Rahmen des Midi-Jobs

Ein Midi-Job ist eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsform, deren monatliches Arbeitsentgelt sich im Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bewegt. Charakteristisch für einen Midi-Job ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, das eine bestimmte monatliche Entgeltgrenze überschreitet und eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Ziel des Midi-Job-Systems ist es, Beschäftigten den gleitenden Übergang zwischen geringfügiger Beschäftigung und einer voll sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu ermöglichen.

Seit seiner Einführung im Jahr 2003, mit vielfältigen Reformen insbesondere ab Juli 2019, regelt der Gesetzgeber die Modalitäten und Auswirkungen des Midi-Jobs detailliert in verschiedenen Rechtsvorschriften, etwa im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).


Abgrenzung: Mini-Job, Midi-Job und reguläre Beschäftigung

Minijob

Der Minijob beschreibt eine geringfügige Beschäftigung mit einem maximalen Arbeitsentgelt (Stand 2024: 538 Euro monatlich), die durch reduzierte sozialversicherungsrechtliche Pflichten geprägt ist.

Midi-Job

Beim Midi-Job (Übergangsbereich) liegt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze bis zur Obergrenze des Übergangsbereichs (Stand Juli 2023: 2.000 Euro monatlich). Innerhalb dieses Bereichs gelten spezielle Regelungen zur Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung bei den Sozialabgaben bei voller Absicherung in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Alle Beschäftigungen mit einem monatlichen Entgelt oberhalb des Übergangsbereichs unterliegen den regulären Beitragssätzen in der Sozialversicherung und genießen keine besonderen Vergünstigungen.


Sozialversicherungsrechtlicher Status

Beitragspflicht und Beitragshöhe

Midi-Jobber sind grundsätzlich voll sozialversicherungspflichtig in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Unterschied zu regulär Beschäftigten erfolgt eine Ermäßigung der Arbeitnehmeranteile mittels einer Gleitzonenformel. Diese Formel sorgt dafür, dass der Beitragssatz für Arbeitnehmer bis zur Höchstgrenze des Übergangsbereichs linear ansteigt.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beim Midi-Job entspricht dem regulären Anteil, es sei denn, gesetzliche Sonderregelungen greifen (etwa im Bereich der Unfallversicherung).

Gleitzonenformel

Seit dem 1. Juli 2019 findet für den Midi-Job die folgende Berechnungsformel Anwendung (§ 20 Absatz 2 SGB IV):

Arbeitsentgelt × Faktor + [ (1 – Faktor) × Untergrenze]

Dadurch wird eine stufenweise Belastung des Arbeitsentgelts mit Sozialversicherungsbeiträgen ermöglicht.

Beitragsbemessung in der Rentenversicherung

Auch im Rahmen eines Midi-Jobs werden die Rentenanwartschaften auf Grundlage des tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelts berechnet (§ 18 SGB VI), nicht auf Basis des Beitragsbemessungsentgelts.


Steuerrechtliche Behandlung

Das Arbeitsentgelt aus einem Midi-Job ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Es greifen die allgemeinen Grundsätze zur Lohnsteuererhebung. Im Gegensatz zum Minijob ist keine pauschalierte Lohnversteuerung möglich. Steuerfreie Einnahmen oder Zuschläge sind – wie bei jeder regulären Beschäftigung – gesondert zu prüfen.


Arbeitsrechtliche Aspekte

Für Midi-Jobber gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt, einschließlich des Kündigungsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und des Mutterschutzgesetzes. Auch die Regelungen zum Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sind zu beachten.


Meldepflichten und Nachweispflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigungen im Übergangsbereich schriftlich zu melden und nachzuweisen (§ 28a SGB IV). Die Meldung umfasst insbesondere das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt und etwaige Änderungen, etwa aufgrund wechselnder Arbeitszeiten oder Entgeltbestandteile.


Besonderheiten und Praxisfragen

Mehrfache Midi-Jobs

Wer mehrere Beschäftigungen im Übergangsbereich gleichzeitig ausübt, muss sich sämtliche Entgelte zusammenrechnen lassen. Überschreiten die zusammengerechneten Entgelte die Obergrenze, gelten die Sonderregelungen für den Übergangsbereich nicht mehr; es findet dann die reguläre Sozialversicherungspflicht Anwendung.

Übergang vom Minijob zum Midi-Job

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze und Erreichen des Übergangsbereichs werden die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge im Folgemonat automatisch nach den Midi-Job-Regeln berechnet.


Weiterentwicklung und Reformen

Der Übergangsbereich unterlag seit seiner Einführung mehreren gesetzlichen Anpassungen, etwa der Anhebung des Übergangsbereichs auf bis zu 2.000 Euro ab Juli 2023 (§ 20 Absatz 2 SGB IV) und der Anpassung der Beitragsberechnung. Diese Reformen dienen der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und der Minderung von Versicherungslücken im Niedriglohnbereich.


Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Rechtsquellen für den Midi-Job finden sich insbesondere in folgenden Normen:

  • Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), insbesondere §§ 20, 8.
  • Sozialgesetzbuch Fünftes, Sechstes und Drittes Buch (SGB V, VI, III) für kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsrechtliche Aspekte.
  • Lohnsteuerrechtliche Regelungen, insbesondere EStG und Lohnsteuer-Durchführungsverordnung.

Zusammenfassung

Der Midi-Job bildet eine wichtige Brücke zwischen geringfügiger Beschäftigung und voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Durch die abgestufte Beitragspflicht erfahren Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich finanzielle Entlastung in der Sozialversicherung, ohne auf umfassenden Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich zahlreiche rechtliche Besonderheiten, die im Rahmen der jeweiligen Beschäftigungsform zu beachten sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Midi-Job sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Ein Midi-Job fällt in den sogenannten Übergangsbereich. Das bedeutet, dass das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,01 Euro monatlich) und der Obergrenze von 2.000 Euro liegt. Rechtlich relevant ist hierbei, dass Beschäftigte in Midi-Jobs – anders als Minijobber – grundsätzlich der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen. Allerdings werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gleitend angepasst und sind niedriger als bei regulär Beschäftigten über der Midi-Job-Grenze. Der Arbeitgeber hingegen zahlt stets den vollen, regulären Beitrag. Die genaue Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags erfolgt mittels einer gesetzlich festgelegten Formel, um den Übergang zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung sozial gerecht zu gestalten und finanzielle Belastungen abzufedern.

Muss bei einem Midi-Job Lohnsteuer abgeführt werden?

Ja, bei einem Midi-Job unterliegt das Einkommen regelmäßig der Lohnsteuerpflicht. Die genaue steuerliche Belastung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist abhängig von den persönlichen Lohnsteuermerkmalen, wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag oder Religionszugehörigkeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Anders als beim pauschalversteuerten Minijob gibt es bei Midi-Jobs keine pauschale Steuerberechnung; stattdessen wird der individuelle Steuersatz des Arbeitnehmers angewandt. Eine Steuererklärung am Jahresende kann, abhängig von weiteren Einkünften, zu einer Steuererstattung oder Nachzahlung führen.

Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche bestehen bei einem Midi-Job?

Rechtlich unterscheidet sich der Midi-Job nicht von anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Obergrenze. Beschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Erholungsurlaub, Mutterschutz sowie – abhängig vom Betrieb – auf Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ebenso gelten für den Midi-Job die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Arbeitsverträge sollten in Schriftform abgeschlossen werden, wobei die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich festgehalten werden müssen (Nachweisgesetz).

Welche Meldepflichten bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Midi-Job bei der zuständigen Einzugsstelle (i.d.R. die Krankenkasse) unter Angabe der besonderen Kennzeichnung als Midi-Job entsprechend anzumelden. Zusätzlich müssen alle sozialversicherungsrechtlichen Meldungen, wie An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen sowie die Meldung zur Sozialversicherung, erfolgen. Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, dem Arbeitgeber eventuelle Mehrfachbeschäftigungen mitzuteilen, da dies Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge haben kann. Falsche Angaben oder Verstöße gegen die Meldepflichten können zu Nachforderungen und ggf. zu Bußgeldern führen.

Kann ein Midi-Job mit anderen Beschäftigungsformen kombiniert werden?

Aus rechtlicher Sicht ist die Kombination eines Midi-Jobs mit anderen Beschäftigungsformen möglich, jedoch sind hierbei wichtige Aspekte zu beachten. Die Entgelte mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen werden zusammengerechnet, um festzustellen, ob die Bedingungen für einen Midi-Job erfüllt sind oder ob das Gesamteinkommen die obere Grenze überschreitet. Werden mehrere Midi-Jobs ausgeübt oder kommt ein regulärer Job hinzu, können die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge entfallen, wenn das Gesamtentgelt 2.000 Euro übersteigt. Zudem ist zu beachten, dass ein zusätzlicher Minijob neben einem Midi-Job grundsätzlich zulässig ist, die Verdienstgrenzen jedoch weiterhin einzuhalten sind.

Wie wirkt sich ein Midi-Job auf den Rentenanspruch aus?

Sozialversicherungsrechtlich werden im Midi-Job aufgrund der reduzierten Arbeitnehmerbeiträge dennoch volle Beitragszeiten für die Rentenversicherung erworben. Grundlage für die Rentenberechnung ist nicht der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag, sondern das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt. Damit entstehen aus einem Midi-Job keine Nachteile für spätere Rentenansprüche. Insbesondere für Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind und mit einem Midi-Job den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vollziehen, verbessert sich die soziale Absicherung maßgeblich.