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Mergers & Acquisitions

Begriff und Einordnung von Mergers & Acquisitions (M&A)

Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet den Erwerb, die Veräußerung und den Zusammenschluss von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Ziel kann Wachstum, Konsolidierung, Markteintritt, Technologiezugang, Nachfolge oder Restrukturierung sein. M&A umfasst private und öffentliche Transaktionen, nationale wie grenzüberschreitende Vorgänge und reicht von kleineren Beteiligungserwerben bis zu umfangreichen Konzernumstrukturierungen.

Transaktionsformen

Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile (z. B. Aktien oder Geschäftsanteile) an der Zielgesellschaft übertragen. Die Zielgesellschaft bleibt rechtlich unverändert, alle Verträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verbleiben im Unternehmen.

Asset Deal

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und Rechte (z. B. Maschinen, Marken, Verträge) übertragen. Welche Gegenstände übergehen, wird vertraglich festgelegt. Arbeitsverhältnisse und Genehmigungen können abhängig von ihrem Charakter gesondert betroffen sein.

Fusion (Merger)

Bei einer Fusion werden Unternehmen zu einer Einheit zusammengeführt, etwa durch Aufnahme eines Unternehmens in ein anderes oder die Bildung einer neuen Gesellschaft. Vermögen und Verbindlichkeiten gehen grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über.

Weitere Strukturen

Zu den Varianten zählen Ausgliederungen und Carve-outs, Joint Ventures, Minderheitsbeteiligungen, öffentliche Übernahmeangebote, Delistings sowie nachfolgende Strukturmaßnahmen zur Vereinheitlichung der Eigentümerstruktur.

Beteiligte und Rollen

Typische Beteiligte sind Käufer, Verkäufer, Zielgesellschaft, finanzierende Banken oder Investoren sowie Aufsichts- und Genehmigungsstellen. Organe der beteiligten Gesellschaften (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) nehmen Prüf-, Entscheidungs- und Überwachungspflichten wahr. Interessen von Belegschaft, Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern werden durch Informations-, Mitwirkungs- und Schutzmechanismen berücksichtigt.

Ablauf einer M&A-Transaktion

Vorbereitungsphase

Erstellung von Informationsunterlagen, Einrichtung eines Datenraums, Festlegung des Transaktionsumfangs, Auswahl potenzieller Käufer oder Ziele und Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Indikative Phase

Unverbindliche Angebote, Managementpräsentationen, erste rechtliche und wirtschaftliche Prüfungen sowie Festlegung des Zeitplans.

Due Diligence

Vertiefte Prüfung rechtlicher, finanzieller, steuerlicher, technischer und regulatorischer Aspekte. Ziel ist das Erkennen von Risiken, Zustimmungsbedarfen und Integrationsanforderungen.

Vertragsverhandlungen

Ausgestaltung von Kaufpreis, Garantien und Freistellungen, Bedingungen und Vollzugsmechanismen. Abstimmung mit Finanzierung und Genehmigungsverfahren.

Signing und Closing

Signing bezeichnet die Vertragsunterzeichnung. Closing ist der Vollzug nach Eintritt aller Bedingungen (z. B. behördliche Freigaben). Daran schließt häufig die Integrationsphase an.

Rechtliche Due Diligence

Gesellschaftsrecht

Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstrukturen, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlusslagen, Zustimmungserfordernisse und bestehender Vorkaufs- oder Mitverkaufsrechte.

Vertragsrecht

Analyse wesentlicher Kunden-, Lieferanten-, Finanzierungs- und Kooperationsverträge, Change-of-Control-Klauseln sowie Kündigungs- und Anpassungsrechte.

Regulatorik

Prüfung branchenspezifischer Erlaubnisse, Melde- und Genehmigungspflichten, einschließlich möglicher Investitions- und Außenwirtschaftskontrollen.

Arbeits- und Sozialrecht

Bewertung von Betriebsübergangsthemen, Informations- und Konsultationspflichten gegenüber Vertretungen, Vergütungs- und Pensionssystemen und Mitbestimmungsstrukturen.

Datenschutz und IT

Bewertung der Datenverarbeitung, Datentransfers, IT-Sicherheitslage und lizenzrechtlicher Themen. Im Datenraum sind datenschutzkonforme Maßnahmen relevant.

Geistiges Eigentum und Gewerbliche Schutzrechte

Prüfung von Marken, Patenten, Designs, Urheberrechten, Know-how-Schutz und Lizenzketten einschließlich Übertragbarkeit und Bestand.

Immobilien und Umwelt

Rechte an Grundstücken, Miet- oder Erbbaurechten, baurechtliche Aspekte, Altlasten- und Genehmigungssituationen.

Streitigkeiten und Compliance

Analyse laufender oder drohender Verfahren, behördlicher Maßnahmen, Sanktionen, Antikorruptions- und Geldwäschethemen.

Vertragsstruktur und Kerninhalte

Kaufpreis und Anpassungsmechanismen

Üblich sind Closing-Accounts-Mechanismen (Anpassung an Bilanzstichtag) oder Locked-Box-Regelungen (wirtschaftlicher Stichtag in der Vergangenheit). Ergänzend kommen Earn-out-Komponenten, Währungs- und Zinsregelungen vor.

Garantien und Freistellungen

Garantien betreffen u. a. Eigentum an Anteilen bzw. Vermögenswerten, Jahresabschlüsse, Verträge, IP, Steuern und Rechtskonformität. Freistellungen adressieren identifizierte Risiken (z. B. konkrete Streitigkeiten). Haftungsbegrenzungen, Schwellenwerte und Verjährungsfristen strukturieren das Risiko.

Bedingungen und Vollzugsmechanik

Bedingungen umfassen behördliche Freigaben, Zustimmungen Dritter, keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen und Umsetzung interner Beschlüsse. Vollzugsschritte regeln die Übergabe, Zahlung, Übertragung und Eintragungen.

Risikoteilung und Absicherung

Instrumente sind Treuhandkonten, Kaufpreiseinbehalte, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen und Versicherungen für Gewährleistungen.

Nachvertragliche Regelungen

Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeit, Übergangsleistungen (Transition Services), Umgang mit Marken und IT sowie Integrationsregelungen.

Finanzierung und Sicherheiten

Die Finanzierung kann eigen- oder fremdkapitalbasiert sein. Rechtlich relevant sind Finanzierungszusagen, Bedingungen, Covenants und Sicherheitenstrukturen. Bei Akquisitionsfinanzierungen spielen Rangverhältnisse, Garantiestrukturen und Verpfändungen eine Rolle.

Regulierung, Fusionskontrolle und Investitionsprüfung

Fusionskontrolle

M&A-Vorgänge können vorab bei Wettbewerbsbehörden angemeldet und freigegeben werden müssen. Maßstab ist die wettbewerbliche Auswirkung im betroffenen Markt. Freigaben können mit Auflagen verbunden sein.

Investitions- und Außenwirtschaftsprüfung

Bei grenzüberschreitenden Beteiligungserwerben, insbesondere in sicherheitsrelevanten Sektoren, kann eine gesonderte Kontrolle greifen. Diese kann Meldepflichten, Untersagungen oder Auflagen vorsehen.

Branchenspezifische Aufsicht

In regulierten Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Energie oder Telekommunikation sind zusätzliche Genehmigungen, Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Halte- und Kontrollschwellen relevant.

Öffentliche M&A und Kapitalmarktthemen

Beim Erwerb börsennotierter Gesellschaften gelten besondere Transparenz-, Veröffentlichungs- und Angebotsregeln. Wesentlich sind Gleichbehandlung der Aktionäre, Fristen, Angebotsunterlagen, Finanzierungssicherung und Bausteine wie Pflicht- und Kontrollerwerbsangebote. Nachfolgende Strukturmaßnahmen können den Ausschluss von Minderheitsaktionären oder strukturelle Neuordnungen betreffen.

Arbeits- und Mitbestimmungsaspekte

M&A kann Informations- und Konsultationspflichten gegenüber Arbeitnehmervertretungen auslösen. Bei Übergang von Betrieben oder Betriebsteilen gehen Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit den bestehenden Rechten und Pflichten über. Mitbestimmungsrechte in Aufsichtsgremien, Betriebsvereinbarungen und Tarifbindungen sind zu berücksichtigen.

Datenschutz, IT und Cyber

Im Transaktionsprozess ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten auf den erforderlichen Umfang zu beschränken, oft unter Einsatz von Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Bei internationalen Datenübermittlungen sind geeignete Garantien zu beachten. IT- und Cybersicherheitsrisiken werden häufig mit speziellen Garantien, Audits und Übergangsleistungen adressiert.

Steuerliche Bezüge

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Transaktionsform, Finanzierungsstruktur und Rechtsform. Relevanz haben Verlustvorträge, Quellensteuern, Grunderwerbsteuer, Verrechnungspreise sowie Holding- und Finanzierungsstrukturen. Steuerklauseln im Vertrag regeln Verantwortlichkeiten, Freistellungen und Mitwirkungspflichten.

Streitbeilegung und Durchsetzung

Verträge enthalten Rechtswahl-, Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln. Häufige Streitpunkte sind Gewährleistungsansprüche, Kaufpreisanpassungen, Earn-out-Berechnungen und Wettbewerbsverbote. Beweis- und Bewertungsfragen werden durch definierte Verfahren, Gutachterklauseln und Fristen strukturiert.

Internationale und grenzüberschreitende Besonderheiten

Grenzüberschreitende M&A erfordert die Abstimmung mehrerer Rechtsordnungen, Zeitpläne, Genehmigungsprozesse und Währungsfragen. Themen sind kollisionsrechtliche Fragen, Anerkennung von Beschlüssen, parallele Freigabeverfahren, Investitionskontrollen, Sanktionen und Exportkontrollen.

Compliance, ESG und Nachhaltigkeit

Übernahmeprüfungen beziehen Aspekte verantwortungsvoller Unternehmensführung ein, etwa Lieferketten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Hinweisgebersysteme und menschenrechtliche Sorgfalt. Vertragsklauseln und Garantien spiegeln diese Anforderungen wider und können auf Berichts- und Abhilfemaßnahmen Bezug nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Mergers & Acquisitions im rechtlichen Sinn?

Der Begriff umfasst rechtliche Vorgänge, durch die Kontrolle, Eigentum oder Vermögenswerte eines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger übergehen oder mehrere Unternehmen vereinigt werden. Dazu zählen Anteilserwerbe, Asset-Transaktionen, Fusionen und öffentliche Übernahmen.

Worin liegt der rechtliche Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal wird die Gesellschaft als Rechtsträger mit allen Rechten und Pflichten durch Anteilsübertragung erfasst. Beim Asset Deal werden konkret bezeichnete Vermögenswerte und Verträge übertragen; für einzelne Rechte, Genehmigungen oder Verträge können besondere Zustimmungserfordernisse gelten.

Welche Rolle spielt die Fusionskontrolle?

Fusionskontrolle prüft, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. Bestimmte Transaktionen müssen vor Vollzug angemeldet und freigegeben werden. Ohne Freigabe ist ein Vollzug regelmäßig unzulässig und kann Sanktionen nach sich ziehen.

Was geschieht mit Arbeitsverhältnissen bei M&A?

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil über, treten die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit ihren Rechten und Pflichten zum Erwerber über. Informations- und Konsultationsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie Mitbestimmungsfragen sind zu beachten.

Welche typischen Vertragsklauseln regeln Risiken?

Üblich sind Garantien zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, Freistellungen für identifizierte Risiken, Haftungsbegrenzungen, Verjährungsfristen, Kaufpreiseinbehalte, Treuhandlösungen und Bedingungen für den Vollzug.

Welche Besonderheiten gelten bei börsennotierten Zielunternehmen?

Es gelten zusätzliche Kapitalmarkt- und Übernahmeregeln, etwa Offenlegungspflichten, Gleichbehandlung der Aktionäre, Angebotsunterlagen, Fristen und Finanzierungssicherung. Nach dem Kontrollerwerb können weitere Schritte wie Strukturmaßnahmen folgen.

Was ist ein Earn-out und wie wird er rechtlich abgesichert?

Ein Earn-out ist ein variabler Kaufpreisteil, dessen Höhe an künftige Leistungskennzahlen der Zielgesellschaft anknüpft. Rechtlich werden Berechnungsparameter, Prüfungsrechte, Informationszugang, Zeiträume und Streitlösungsmechanismen vertraglich festgelegt.