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Meeresgewässer


Begriff und rechtliche Einordnung der Meeresgewässer

Meeresgewässer sind natürliche Wasserflächen, die die Landmassen der Erde umgeben und miteinander verbinden. Im rechtlichen Kontext beschreibt der Begriff sämtliche Wasserbereiche, die außerhalb der Binnengewässer liegen und rechtlich spezifischen internationalen, europäischen sowie nationalen Regelungsregimen unterstehen. Die Definition und Abgrenzung der Meeresgewässer besitzt erhebliche Bedeutung im Völkerrecht, insbesondere bei der Festlegung von Hoheitsrechten, Nutzungsrechten und Verpflichtungen der angrenzenden Küstenstaaten.


Rechtsgrundlagen und internationale Regelwerke

UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS)

Das wichtigste internationale Regelungswerk für Meeresgewässer ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) von 1982. Es regelt die rechtliche Einteilung und Nutzung der Meeresgebiete, einschließlich der Souveränitätsrechte, Nutzungsbefugnisse und Schutzpflichten der Staaten im Zusammenhang mit Meeresgewässern.

Weitere internationale Abkommen

Neben dem UNCLOS existiert eine Vielzahl weiterer Abkommen und Konventionen, die spezielle Aspekte der Meeresgewässer regeln, beispielsweise die MARPOL-Konvention (Schutz vor Meeresverschmutzung), das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs oder regionale Meeresschutzabkommen.


Einteilung der Meeresgewässer im Völkerrecht

Innere Gewässer

Innere Gewässer sind alle Wasserflächen auf der Landseite der Basislinien (Normal- oder geradlinige Basislinien) der Küste eines Staates, einschließlich Flussmündungen, Buchten und Häfen. Diese Gewässer unterliegen der vollständigen Souveränität des anliegenden Staates.

Küstenmeer (Territorialmeer)

Das Küstenmeer erstreckt sich bis zu 12 Seemeilen (ca. 22,2 km) von der Basislinie seewärts. Der Küstenstaat hat über das Küstenmeer umfassende Souveränitätsrechte, unterliegt jedoch gewissen Durchfahrtsrechten (Unschuldige Durchfahrt) fremder Schiffe.

Anschlusszone

Die Anschlusszone schließt sich seeseitig an das Küstenmeer an und erstreckt sich bis zu 24 Seemeilen von der Basislinie. Hier hat ein Staat begrenzte Kontrollrechte, etwa zur Verhinderung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- oder Gesundheitsvorschriften.

Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Die AWZ erstreckt sich bis zu 200 Seemeilen (ca. 370,4 km) von der Basislinie. In dieser Zone besitzt der Küstenstaat souveräne Rechte bezüglich der Erkundung, Nutzung, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (lebender und nicht-lebender Art) im Wasser, im Meeresboden und im darunter liegenden Boden.

Festlandsockel

Der Festlandsockel ist die bis zu 200 Seemeilen breite submaritime Verlängerung der Landmasse eines Küstenstaats. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er über diese Distanz hinaus ausgedehnt werden. Der Küstenstaat besitzt exklusive Rechte zur Erkundung und Ausbeutung der mineralischen und sonstigen nicht-lebendigen Ressourcen auf und unter dem Meeresboden.

Hohe See

Als Hohe See gelten alle Meeresgewässer außerhalb nationaler Hoheitsbereiche, insbesondere jenseits der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Hohe See ist grundsätzlich frei für die Nutzung durch alle Staaten (Freiheit der Hohen See), unterliegt jedoch besonderen Vorschriften etwa bezüglich Meeresumweltschutz oder Bekämpfung der Piraterie.


Bedeutung im deutschen Recht

Abgrenzung und Anwendbarkeit

Im deutschen Recht werden Meeresgewässer insbesondere im Seeaufgabengesetz, dem Küstenmeeresschutzgesetz sowie im Zusammenhang mit der Exekutive von völkerrechtlichen Verträgen berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland übt über das Küstenmeer, die Anschlusszone und die ausschließliche Wirtschaftszone spezifische Hoheits- und Kontrollrechte aus.

Zuständigkeiten und Verwaltung

Die Zuständigkeit für Maßnahmen im Bereich der Meeresgewässer obliegt verschiedenen Behörden, wobei etwa die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie für zahlreiche Aufgabenbereiche verantwortlich sind. Im maritimen Naturschutz und bei der Nutzung von Meeresressourcen bestehen umfangreiche Regelungen, die sowohl völkerrechtliche Grundsätze als auch europäische und nationale Vorschriften umsetzen.


Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Meeresgewässern

Schutz der Meeresumwelt

Der Umweltschutz im Bereich der Meeresgewässer ist durch eine Vielzahl internationaler und nationaler Vorschriften geregelt. Dazu zählen Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung, der Schutz seltener Arten und Lebensräume sowie der Schutz vor Übernutzung der Ressourcen (Fischerei, Rohstoffe, Energiegewinnung).

Nutzung und wirtschaftliche Aktivitäten

Meeresgewässer sind von zentraler Bedeutung für Schifffahrt, Rohstoffförderung (z.B. Öl, Gas, Sand), Fischerei, den Ausbau erneuerbarer Energien (Offshore-Windenergie) sowie Forschung. Hierbei werden Nutzungskonzepte durch umfangreiche behördliche und rechtliche Abstimmungsprozesse gesteuert, um sowohl ökonomische Interessen als auch nachhaltigen Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten.

Meeresvermessung und Abgrenzung

Die genaue Vermessung und Abgrenzung der einzelnen Seezonen erfolgt durch hydrographische und geodätische Methoden. Die Festlegung von Seegrenzen, etwa zwischen benachbarten Staaten, unterliegt speziellen Verfahren und kann Gegenstand internationaler Streitbeilegungsverfahren sein.


Zusammenfassung

Meeresgewässer sind umfassend durch internationales, europäisches und nationales Recht geregelt. Die genaue Abgrenzung und die Vielzahl an Nutzungs-, Schutz- und Kontrollrechten machen sie zu einem der komplexesten Bereiche des öffentlichen Rechts. Die rechtliche Einordnung der Meeresgewässer wirkt sich unmittelbar auf Fragen der Ressourcennutzung, des Umweltschutzes und der internationalen Beziehungen aus. Völkerrechtliche Verträge wie das UN-Seerechtsübereinkommen sind hierbei maßgeblich für die Definition und die Anwendung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Meeresgewässern.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in Meeresgewässern zuständig?

Die Zuständigkeiten für die Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in Meeresgewässern sind komplex und richten sich nach nationalen und internationalen Regelwerken. Grundsätzlich liegt die primäre Verantwortung bei dem Küstenstaat, in dessen Hoheitsgewässern das Meeresgebiet liegt. Innerhalb der 12-Seemeilen-Grenze (Küstenmeer) übt der Küstenstaat nahezu vollständige Souveränität aus und ist für die Einhaltung aller relevanten Umwelt-, Sicherheits-, Schifffahrts- und Fischereivorschriften zuständig, dies erfolgt im Rahmen seiner nationalen Behörden, wie etwa Wasserschutzpolizei, Zoll und Umweltämter. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die sich bis zu 200 Seemeilen erstreckt, erstrecken sich die Zuständigkeiten des Küstenstaates insbesondere auf die Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen sowie auf Umweltbelange. Jenseits dieser Bereiche, also auf der Hohen See, gelten internationale Regeln wie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Hier sind in erster Linie Flaggenstaaten verantwortlich, also Staaten, unter deren Flagge ein Schiff fährt, während bestimmte Kontrollrechte internationalen Organisationen wie der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zukommen. Darüber hinaus spielen auch regionale Vereinbarungen, wie etwa regionale Fischereiabkommen, eine Rolle bei Kontrolle und Überwachung.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Schutz der Umwelt in Meeresgewässern?

Der Schutz der Umwelt in Meeresgewässern ist durch ein vielschichtiges Geflecht nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften geregelt. Im nationalen Kontext gelten umfangreiche Gesetze wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Umweltschadensgesetz, die Anforderungen zum Schutz und zur Reinhaltung der Meeresgewässer aufstellen, insbesondere bezüglich Schadstoffeinträgen, Abwassereinleitung und Schiffsverkehr. Auf europäischer Ebene ist die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) zentral, deren Ziel ein guter Umweltzustand der Meeresgewässer ist und die unter anderem Monitoring- und Maßnahmenprogramme vorschreibt. International regelt das MARPOL-Übereinkommen (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships) den Schutz vor Verschmutzung durch Schiffe. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) verpflichtet alle Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und enthält spezielle Vorgaben hinsichtlich Forschung, Überwachung und Haftung im Verschmutzungsfall.

Welche rechtlichen Vorgaben betreffen die wirtschaftliche Nutzung (z.B. Fischerei, Rohstoffförderung) der Meeresgewässer?

Die wirtschaftliche Nutzung von Meeresgewässern, insbesondere Fischerei, Öl- und Gasförderung sowie erneuerbare Energien (z.B. Offshore-Windparks), unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Regelungen. Innerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zu 12 Seemeilen sowie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bedürfen Nutzungen in der Regel besonderer Genehmigungen oder Lizenzen, die durch nationale Behörden vergeben werden. Fischerei ist insbesondere durch die EU-Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) geregelt, die Fangquoten, Schonzeiten und technische Maßnahmen vorschreibt. Für den Abbau von Ressourcen wie Öl, Gas oder Sand spielen das Bundesberggesetz sowie das Seerechtsübereinkommen eine Rolle. Die Förderung unterliegt Umweltverträglichkeitsprüfungen, Sicherheitsauflagen und Überwachungsmaßnahmen, um Umweltschäden zu minimieren. International existieren zusätzliche Abkommen, beispielsweise zur Bewirtschaftung von Fischbeständen in internationalen Gewässern oder zum Tiefseebergbau.

Inwieweit gelten Besonderheiten für den Schiffsverkehr in Meeresgewässern aus rechtlicher Sicht?

Der Schiffsverkehr ist im Seerecht von zentraler Bedeutung und unterliegt vielfältigen Regelungen, die sich je nach Schiffsart, Herkunft und Fahrtgebiet unterscheiden. Im Küstenmeer haben die Küstenstaaten das Recht, Durchfahrtsregelungen zu erlassen, etwa hinsichtlich Geschwindigkeit, Lotsenpflicht oder Umweltauflagen. Im Rahmen der „unschädlichen Durchfahrt“ nach UNCLOS dürfen ausländische Schiffe das Küstenmeer auch ohne vorherige Genehmigung durchqueren, solange sie die Sicherheit, Ordnung und Umwelt nicht gefährden. In der AWZ haben die Schiffe ein Transitrecht, wenn sie die Ressourcenrechte des Küstenstaats nicht beeinträchtigen. Für die Sicherheit und den Umweltschutz sind internationale Regelwerke wie SOLAS (Safety of Life at Sea), MARPOL und das Ballastwasserübereinkommen maßgeblich. Darüber hinaus existieren in speziellen Seegebieten, wie dem Nord-Ostsee-Kanal oder Meeresschutzgebieten, besonders strikte Vorschriften.

Welche Vorschriften gelten für wissenschaftliche Forschung und Meereserkundung?

Für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten in Meeresgewässern gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Im Küstenmeer und insbesondere in der AWZ bedarf jede wissenschaftliche Tätigkeit grundsätzlich der vorherigen Genehmigung durch den betreffenden Küstenstaat, denn dieser hat das exklusive Recht, die Forschung zu regulieren und Bedingungen zu stellen, zum Beispiel bezüglich Umweltverträglichkeit, Datenaustausch und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Das Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) verpflichtet die forschenden Staaten, die jeweiligen Küstenstaaten rechtzeitig zu informieren, und sichert den letzteren das Recht auf Beteiligung an den Forschungen, inklusive Zugang zu Proben und Daten. Für den Tiefseebergbau und damit verbundene Forschung ist die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) zuständig.

Welche Haftungsregeln gelten bei Umweltschäden in Meeresgewässern?

Haftungsfragen bei Umweltschäden in Meeresgewässern sind sowohl national als auch international geregelt und hängen vom Verursacher und Schadensausmaß ab. National gelten das Umweltschadensgesetz sowie spezielle See- und Abfallgesetze, nach denen der Verursacher für die Sanierung und Kompensation von Schäden aufzukommen hat. International existieren Haftungsabkommen wie das Internationale Haftungsübereinkommen für Ölverschmutzungsschäden (CLC) und das Fondsübereinkommen (FUND), die insbesondere bei Ölunfällen eine Entschädigung für betroffene Staaten und Privatpersonen regeln. Die Haftung kann sich auch auf Flaggenstaaten, Betreiber, Eigner und Versicherer erstrecken. Die Durchsetzung erfolgt über nationale Gerichte, internationale Schiedsgerichte oder durch zwischenstaatliche Verhandlungen.

Wie wird der rechtliche Schutz von Meeresschutzgebieten umgesetzt und kontrolliert?

Der rechtliche Schutz von Meeresschutzgebieten wird durch spezielle Schutzverordnungen und -gesetze auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene geregelt. National werden Meeresschutzgebiete in der Regel durch Rechtsverordnung ausgewiesen und unterliegen detaillierten Verbots- und Gebotsbestimmungen, wie etwa zum Verbot bestimmter Fangmethoden, Einschränkungen des Schiffsverkehrs oder Badeverbote. Die EU regelt Meeresschutz über Netzwerke wie Natura 2000 und die Meeresschutzstrategie-Rahmenrichtlinie. International besteht etwa die OSPAR-Konvention für den Nordostatlantik, die die Ausweisung und den Schutz von Schutzgebieten fördert. Die Umsetzung und Kontrolle erfolgt im Regelfall durch Umweltbehörden, Küstenwache, Polizei und Verwaltung, unterstützt durch Überwachungsmaßnahmen wie Satellitenmonitoring und Vor-Ort-Kontrollen. Sanktionen bei Verstößen reichen von Ordnungswidrigkeitenverfahren über Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.