Legal Lexikon

Maut


Rechtslexikon: Maut – Begriff, rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche

Definition und Begriff der Maut

Als Maut wird eine Abgabe bezeichnet, die für die Benutzung bestimmter Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere Straßen, Brücken und Tunnel, von deren Benutzerinnen und Benutzern erhoben wird. Die rechtliche Konstruktion der Maut unterscheidet sich von der Besteuerung; sie ist ihrem Charakter nach eine öffentlich-rechtliche Gebühr und dient in der Regel der (teilweisen) Refinanzierung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten Infrastruktur.

Gesetzliche Grundlagen der Maut in Deutschland

Bundesrechtliche Regelungen

Die Einführung und Ausgestaltung der Maut in Deutschland basiert primär auf bundesrechtlichen Vorgaben. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind:

  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG): Regelt die Erhebung der Maut auf Bundesautobahnen und ausgewählten Bundesstraßen für bestimmte Kraftfahrzeuge, insbesondere schwere Nutzfahrzeuge.
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Enthält ergänzende Regelungen zu Betrieb und Nutzung von Bundesfernstraßen.
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Nutzfahrzeugen (BFStrMGebV): Präzisiert die Gebührenstruktur.

Landesrecht und kommunale Mautsysteme

Während die Nutzung bundesweiter Infrastruktur vorrangig durch Bundesrecht geregelt ist, existieren in bestimmten Fällen auch landesrechtliche und kommunale Mautmodelle, etwa für innerstädtische Tunnel oder Brücken. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus den jeweiligen Landesstraßengesetzen und den kommunalen Satzungen, die im Rahmen bundesgesetzlicher Vorgaben eigenständig Regelungen zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Maut treffen können.

Europarechtliche Rahmenbedingungen

Die Erhebung von Mautgebühren in der Europäischen Union wird durch mehrere EU-Richtlinien geprägt. Vor allem ist die Richtlinie 1999/62/EG (Wegekostenrichtlinie) maßgeblich, welche die Erhebung von Gebühren und Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf bestimmten Infrastrukturen regelt. Sie fordert die Nichtdiskriminierung im Rahmen der Erhebung, Transparenz, Kostenwahrheit sowie die Zweckbindung der Einnahmen zur Infrastrukturfinanzierung.

Änderungen dieser Richtlinie, insbesondere durch die Richtlinie (EU) 2022/362, stärken die ökologischen Lenkungswirkungen von Mautsystemen und ermöglichen Zuschläge für negative Umweltauswirkungen, wie etwa CO₂-Emissionen.

Arten der Maut

Straßennutzungsmaut

Die Straßennutzungsmaut bildet die am häufigsten realisierte Form, bei der für das Befahren von Autobahnen, Schnellstraßen oder anderen bestimmten Verkehrswegen ein Entgelt zu entrichten ist. Die rechtlichen Grundlagen differenzieren zwischen strecken- und zeitbezogenen Mautsystemen:

  • Streckenbezogene Maut: Die Gebühr bemisst sich nach der tatsächlich gefahrenen Strecke.
  • Zeitbezogene Maut (Vignettensystem): Die Gebühr ist für einen festen Zeitraum entrichtet, unabhängig von der Fahrtstrecke.

Infrastrukturmaut für Tunnel und Brücken

Für die Nutzung besonders kostenintensiver Infrastruktur, wie Tunnel, Brücken oder Pässe, können spezifische Mautgebühren erhoben werden. Diese basieren meist auf öffentlich-rechtlichen Verträgen, Satzungen oder Sondergesetzen.

Erhebung und Durchsetzung der Maut

Bemessungsgrundlagen

Die Höhe der Maut richtet sich in Deutschland nach verschiedenen Kriterien, die gesetzlich genau geregelt sind:

  • Fahrzeugart und -gewicht
  • Emissionsklasse
  • Achszahl
  • zurückgelegte Strecke (bei streckenbezogener Maut)

Mit dem Ziel der Umweltförderung sieht der Gesetzgeber Zuschläge oder Reduktionen vor, die an Emissionsklassen anknüpfen.

Erhebungsverfahren

Die Erhebung der Maut erfolgt in Deutschland technisch gestützt, vorwiegend durch das satellitengestützte Mauterhebungssystem (Toll Collect) für Lkw, neben klassischen Mautstationen und Vignettensystemen. Rechtlich sind dabei Datenschutz, Kontrollmechanismen sowie die effektive Durchsetzung von Zahlungspflichten geregelt.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Mauthinterlegungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist mit der Überwachung und Ahndung betraut. Bei Nichtentrichtung können Bußgelder, Nachzahlungen und Zwangsmaßnahmen verhängt werden; insgesamt ist ein abgestuftes Sanktionensystem vorgesehen.

Zweckbindung und Verwendung der Mauteinnahmen

Die Verwendung der durch die Maut eingenommenen Mittel ist gesetzlich gebunden. In Deutschland erfolgt eine Zweckbindung der Einnahmen an Bau, Erhalt und Betrieb der Verkehrswege, insbesondere der Bundesfernstraßen (siehe § 11 Abs. 1 BFStrMG). Eine zweckfremde Verwendung ist ausgeschlossen.

Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verträge

Im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) kann die Betreibung und Mauterhebung auch Privaten übertragen werden. Die rechtlichen Beziehungen werden hierbei in privatrechtlichen sowie ergänzenden öffentlich-rechtlichen Verträgen und Konzessionen ausgestaltet, stets unter der Kontrolle und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Abgrenzung zu anderen Gebührentypen

Rechtlich ist die Maut von anderen Gebühren wie der Straßenbenutzungsgebühr, Straßenunterhaltungsgebühr und der Kfz-Steuer abzugrenzen:

  • Maut: Nutzung der konkreten Infrastruktur
  • Kfz-Steuer: Besitz und Zulassung des Fahrzeugs, nicht Nutzung bestimmter Strecken
  • Vignettengebühr: Nutzung aller mautpflichtigen Straßen im abgegrenzten Gebiet für einen Zeitraum

Maut und Rechtsschutz

Verfahren bei Mautfestsetzung und Widerspruchsmöglichkeiten

Bescheide über die Festsetzung oder Nachforderung von Mautbeträgen sind Verwaltungsakte, gegen die Rechtsmittel eröffnet sind. Hierzu zählen Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage. Besondere Verfahrensvorschriften regeln den Rechtsschutz und die Fristen für Einsprüche.

Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Mit der 2024 geplanten Ausweitung der Lkw-Maut auf kleinere Nutzfahrzeuge (ab 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht) und der Einführung neuer Emissionskomponenten reagiert der Gesetzgeber auf europäische Anforderungen und gesellschaftliche Herausforderungen. Zugleich finden technologische Entwicklungen, insbesondere die Digitalisierung der Mautsysteme, Berücksichtigung in der jeweiligen Gesetzgebung und den Ausführungsverordnungen.

Literaturhinweise und weiterführende Quellen

  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • Richtlinie (EU) 2022/362 (Wegekostenrichtlinie)
  • Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM)

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtliche Seite des Begriffs Maut umfassend. Für spezifische Detailfragen empfiehlt sich stets eine detaillierte Analyse der geltenden Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist aus rechtlicher Sicht zu einer Mautzahlung verpflichtet?

Grundsätzlich unterliegen Personen bzw. Unternehmen der Mautpflicht, die mit einem mautpflichtigen Fahrzeug die dafür vorgesehenen Straßenabschnitte befahren. Als maßgebliche Rechtsgrundlage dient in Deutschland das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Nach § 1 BFStrMG sind alle Fahrzeughalter bzw. Fahrer, die ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen auf Bundesautobahnen oder bestimmten Bundesstraßen nutzen, verpflichtet, Maut zu entrichten. Die Pflicht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrers oder der Herkunft des Fahrzeugs. Es bestehen Sonderregelungen und Befreiungsmöglichkeiten, z. B. für Polizei-, Feuerwehrfahrzeuge oder den Straßenunterhaltungsdienst (§ 1a, § 1b BFStrMG). Verantwortlich für die Zahlung ist in erster Linie der Halter, eine Verschuldensunabhängigkeit besteht jedoch insoweit, als auch der tatsächliche Nutzer haftet. Die Einhaltung dieser Pflicht wird durch automatische und stichprobenartige Kontrollen überprüft; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was sind die rechtlichen Folgen einer nicht oder nicht ordnungsgemäß entrichteten Maut?

Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Maut nicht oder nicht ordnungsgemäß entrichtet wird, liegt gemäß § 10 BFStrMG eine Ordnungswidrigkeit vor. In diesem Fall kann die zuständige Behörde ein Bußgeld gegen den Fahrzeughalter oder den Fahrer verhängen. Das Bußgeld kann, abhängig vom Einzelfall und vom Ausmaß des Verstoßes, mehrere tausend Euro betragen. Daneben sind die nachträgliche Zahlung der Maut sowie eventuelle zusätzliche Verwaltungskosten zu leisten. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt erst nach mehreren Jahren (regelmäßig drei Jahre nach § 31 OWiG). Durch die elektronische Erfassung, beispielsweise mittels On-Board-Units oder Mautbrücken, ist eine nachträgliche Identifikation des Fahrzeugs auch über Kennzeichen möglich. Die Behörde kann im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Beweismittel erheben; Widerspruch und Klage gegen einen Bußgeldbescheid sind möglich.

Welche Rechtsmittel stehen gegen Mautbescheide zur Verfügung?

Empfänger eines Mautbescheids haben das Recht, gegen diesen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einzulegen (§ 70 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Dagegen kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 74 VwGO). Die Klage hat im Regelfall keine aufschiebende Wirkung, d. h., die geforderte Maut ist trotz Klage zunächst zu zahlen, es sei denn, das Gericht stellt die aufschiebende Wirkung fest (§ 80 Abs. 5 VwGO). Im gerichtlichen Verfahren werden die Rechtmäßigkeit des Mautbescheids sowie etwaige Befreiungstatbestände oder Ausnahmen umfassend geprüft. Die Vollstreckung eines bestandskräftigen Bescheids richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Welche rechtlichen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten von der Mautpflicht gibt es?

Nach § 1a bis § 1d BFStrMG sind bestimmte Fahrzeuge und Einsatzzwecke von der Mautpflicht ausgenommen. Dazu zählen insbesondere Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie Fahrzeuge im Straßenunterhaltungsdienst und spezielle Militärtransporte. Auch bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, sofern sie im Rahmen entsprechender Tätigkeiten genutzt werden (z. B. Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse), können befreit sein. Die Voraussetzungen für eine Befreiung müssen im Einzelfall streng geprüft werden; teilweise besteht eine Anzeigepflicht oder die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags bei der zuständigen Behörde. Rechtsansprüche auf Befreiung bestehen nur bei Erfüllung sämtlicher, im Gesetz definierter Kriterien.

Wie werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Rahmen der Mauterhebung rechtlich geschützt?

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Maut wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezifische Vorschriften des BFStrMG geregelt (§ 12 ff.). Es dürfen nur solche Daten erhoben und gespeichert werden, die für die Feststellung, Erhebung und Kontrolle der Maut erforderlich sind. Nach Abschluss des Mautverfahrens müssen personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden, sofern sie nicht für ein laufendes Verwaltungsverfahren oder für gerichtliche Auseinandersetzungen benötigt werden. Die Betroffenen haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten nach Maßgabe der DSGVO. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Welche Besonderheiten gelten für ausländische Fahrzeuge und Fahrer im deutschen Mautsystem?

Das deutsche Mautsystem gilt grenzüberschreitend und verpflichtet auch ausländische Fahrzeuge, bei Nutzung mautpflichtiger Straßen, zur Zahlung der Maut. Die rechtlichen Bestimmungen unterscheiden nicht nach Nationalität des Fahrzeuginhabers oder -führers. Ausländische Verstöße werden auf Grundlage internationaler Übereinkommen über Amtshilfe und Vollstreckung (z. B. EU-Richtlinie 2011/82/EU) verfolgt. Die zuständigen deutschen Behörden können Bußgelder und Mautnachforderungen im Ausland durchsetzen lassen. Die Halterhaftung und die Pflichten zur ordnungsgemäßen Mautentrichtung gelten auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Informationen und Zahlungsmodalitäten stehen mehrsprachig zur Verfügung, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Wie werden Mautstrecken rechtlich festgelegt und veröffentlicht?

Die Festlegung der mautpflichtigen Strecken erfolgt durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, die gemäß § 1 Abs. 3 BFStrMG erlassen und regelmäßig angepasst wird. Diese Verordnungen bestimmen, welche Abschnitte der Bundesautobahnen und Bundesstraßen der Mautpflicht unterliegen. Die betreffenden Strecken werden verbindlich kartografisch und textlich definiert und stehen im Bundesanzeiger zur öffentlichen Einsichtnahme. Die Einhaltung der Bekanntmachungspflichten ist Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Mautpflicht auf den jeweiligen Strecken. Änderungen und Erweiterungen werden durch neue Rechtsverordnungen angekündigt und treten zu einem festgesetzten Zeitpunkt in Kraft.