Lohnzahlung im Krankheitsfalle

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Grundlagen der Lohnzahlung im Krankheitsfalle

Die Lohnzahlung im Krankheitsfalle bezeichnet die gesetzlich geregelte Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt eines erkrankten Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht unmittelbar finanzielle Einbußen erleiden. Die Lohnfortzahlung ist ein zentrales Element des sozialen Schutzes von Beschäftigten.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Damit ein Anspruch auf Lohnzahlung im Krankheitsfall besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitnehmer muss durch eine Krankheit arbeitsunfähig sein und darf diese Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Zudem muss das Arbeitsverhältnis bereits eine gewisse Zeit bestanden haben, bevor der Anspruch entsteht.

Nachweispflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. In der Regel ist ab dem dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; in manchen Fällen kann dies auch früher verlangt werden.

Dauer und Umfang der Lohnfortzahlung

Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht grundsätzlich für einen festgelegten Zeitraum ab Beginn der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer das ihm zustehende regelmäßige Entgelt weitergezahlt – dazu zählen neben dem Grundlohn auch regelmäßig gezahlte Zulagen oder Zuschläge.

Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Der Arbeitgeber zahlt in aller Regel den Betrag aus, den der Arbeitnehmer ohne Krankheit verdient hätte. Dazu gehören feste Bestandteile wie Grundlohn sowie regelmäßig gezahlte Zuschläge und Zulagen (zum Beispiel Schichtzulagen). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld fallen meist nicht unter die fortzuzahlenden Beträge.

Ausschluss- und Sonderfälle bei wiederholter Erkrankung

Wird ein Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, kann dies Auswirkungen auf den erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Hierbei wird geprüft, ob es sich um dieselbe oder eine neue Erkrankung handelt und ob zwischenzeitlich gearbeitet wurde.

Lohnersatzleistungen nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist

Endet die Verpflichtung zur Fortzahlung durch den Arbeitgeber nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums weiterhin aufgrund von Krankheit keine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist, können andere Leistungen greifen – etwa Zahlungen einer Krankenversicherung als sogenannte Krankengeldleistung.

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen und Beschäftigungsarten

Für einige Gruppen von Beschäftigten gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich Dauer oder Höhe einer möglichen Fortzahlung – beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten oder Auszubildenden können abweichende Regeln Anwendung finden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Lohnzahlung im Krankheitsfalle (FAQ)

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, wenn ich krank bin?

Ja, Sie sind verpflichtet Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind sowie wie lange diese voraussichtlich andauern wird.

Bekommt jeder Arbeitnehmer während einer Krankheit weiterhin seinen vollen Lohn?

Nicht jeder erhält automatisch seinen vollen bisherigen Verdienst: Es kommt darauf an ob alle Voraussetzungen erfüllt sind; zudem gibt es Ausnahmen etwa bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit.

Können auch Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben?

Auch geringfügig beschäftigte Personen können unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Weiterbezug ihres üblichen Verdienstes während einer krankheitsbedingten Abwesenheit besitzen.

Zählt Urlaubsgeld zur fortzuzahlenden Vergütung?

Nicht alle Sonderzahlungen werden berücksichtigt: In vielen Fällen zählen nur regelmäßig gezahlte Bestandteile zum fortzuzahlenden Betrag; einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld bleiben häufig unberücksichtigt.

Kann mein Chef verlangen schon am ersten Tag ein Attest vorzulegen?

Tatsächlich kann Ihr Vorgesetzter verlangen bereits am ersten Tag Ihrer Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit einzureichen.

Darf mein Arbeitgeber mir während meiner Krankschreibung kündigen?

Theoretisch ist eine Kündigung trotz bestehender Krankschreibung möglich; allerdings gelten dabei besondere rechtliche Anforderungen an Wirksamkeit und Begründbarkeit solcher Kündigungen.

Besteht auch bei wiederholter Erkrankung immer erneut voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Nicht zwangsläufig: Bei mehrfacher Erkrankung innerhalb kurzer Zeiträume insbesondere wegen derselben Ursache kann sich dies negativ auf einen erneuten Zahlungsanspruch auswirken.