Legal Wiki

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einleitung zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung ist ein bedeutender Aspekt im Arbeitsverhältnis, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, stellt sich die Frage, wie lange und in welchem Umfang der Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen muss. Diese Regelung dient dazu, den Einkommensverlust des Arbeitnehmers zu mindern und ihm finanzielle Sicherheit in Zeiten der Krankheit zu gewährleisten.

Grundsätzlich ist es das Ziel der Lohnfortzahlung, dem erkrankten Arbeitnehmer eine gewisse finanzielle Stabilität zu bieten. Sie soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung in finanzielle Not gerät. Gleichzeitig wird auch das Interesse des Arbeitgebers berücksichtigt, indem klare Regelungen darüber bestehen, wie lange und unter welchen Voraussetzungen die Lohnfortzahlung erfolgen muss.

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung sind komplex und berücksichtigen verschiedene Faktoren, wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Art der Erkrankung und den Verlauf der Arbeitsunfähigkeit. Im Folgenden wird detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Lohnfortzahlung eingegangen, um ein umfassendes Verständnis dieses wichtigen Themas zu ermöglichen.

Anspruchsvoraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Ein zentraler Punkt der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung sind die Anspruchsvoraussetzungen. Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine der grundlegenden Voraussetzungen ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, und der Arbeitnehmer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht arbeiten kann.

Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt werden. Diese ärztliche Bescheinigung, oft als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt, ist ein wichtiges Dokument, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Sie gibt dem Arbeitgeber die notwendige Sicherheit über die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. In vielen Fällen muss der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Diese Regelung dient dazu, den unbefugten Missbrauch von Lohnfortzahlungen zu verhindern und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer eine gewisse Bindung zum Unternehmen hat.

Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung

Die Dauer der Lohnfortzahlung ist ein weiterer wesentlicher Aspekt, der im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden muss. In der Regel hat ein Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese sechs Wochen gelten für jede neue Erkrankung, die nicht in Zusammenhang mit einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit steht.

Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht im Allgemeinen dem regulären Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Dies umfasst neben dem Grundgehalt auch alle regelmäßig gezahlten Zuschläge und Sonderzahlungen, wie etwa Schichtzulagen oder Prämien. Somit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen erleidet.

Nach Ablauf der sechs Wochen endet in der Regel die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Danach kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld von seiner Krankenkasse erhalten. Dieses Krankengeld ist jedoch in der Regel niedriger als das reguläre Arbeitsentgelt, wodurch der Arbeitnehmer mit einem gewissen Einkommensverlust rechnen muss.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Es gibt besondere Regelungen und Ausnahmen, die im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung berücksichtigt werden müssen. Eine solche Ausnahme kann eintreten, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, etwa durch eine vorsätzlich herbeigeführte Verletzung oder Krankheit. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden.

Auch bei wiederholten Erkrankungen innerhalb eines kurzen Zeitraums können besondere Regelungen greifen. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehrmals wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wird, kann die Gesamtdauer der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen begrenzt sein. Dies soll verhindern, dass der Arbeitgeber unverhältnismäßig lange für dieselbe Erkrankung Lohnfortzahlungen leisten muss.

Darüber hinaus können tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen existieren, die von den allgemeinen Regelungen abweichen. Solche Vereinbarungen können beispielsweise längere Lohnfortzahlungszeiträume oder höhere Zahlungen vorsehen. In solchen Fällen ist es wichtig, die spezifischen Regelungen des je weiligen Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags zu beachten.

Verpflichtungen und Rechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung bestimmte Verpflichtungen, aber auch Rechte. Eine der Hauptverpflichtungen ist die pünktliche und vollständige Zahlung des Arbeitsentgelts während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass der Arbeitnehmer trotz Krankheit sein volles Gehalt erhält.

Gleichzeitig hat der Arbeitgeber das Recht, eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Diese Bescheinigung muss in der Regel spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Wenn der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Zusätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, im Rahmen der Lohnfortzahlung eigene Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit zu ergreifen. Dies kann beispielsweise durch die Beauftragung eines medizinischen Dienstes geschehen, der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überprüft. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz des Arbeitgebers vor Missbrauch der Lohnfortzahlungsregelungen.

Verpflichtungen und Rechte des Arbeitnehmers

Auch der Arbeitnehmer hat im Rahmen der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung bestimmte Verpflichtungen und Rechte. Eine der Hauptverpflichtungen ist die unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren muss.

Der Arbeitnehmer ist zudem verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das die Dauer und den Grund der Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Ohne eine solche Bescheinigung besteht in der Regel kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer das Recht, während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sein volles Arbeitsentgelt zu erhalten. Er darf nicht dazu gedrängt werden, während der Genesungsphase Arbeiten auszuführen, die seine Gesundheit gefährden könnten. Das Recht auf Erholung und Genesung steht im Vordergrund, um die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.

FAQ zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit erkrankt?

Während der Probezeit gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zur Lohnfortzahlung wie für andere Arbeitnehmer. Jedoch kann es je nach vertraglichen Vereinbarungen Unterschiede geben. Wichtig ist, dass auch in der Probezeit die vierwöchige Wartezeit eingehalten werden muss, bevor ein Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht.

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt?

Ja, der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer keine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Die Bescheinigung ist ein entscheidendes Dokument, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu begründen. Ohne sie fehlt die nötige Nachweispflicht des Arbeitnehmers.

Wie verhält es sich bei einer erneuten Erkrankung kurz nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz?

Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer Rückkehr an den Arbeitsplatz erneut an derselben Krankheit, kann die Lohnfortzahlung auf die ursprüngliche Sechs-Wochen-Frist angerechnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die erneute Erkrankung innerhalb von zwölf Monaten auftritt und auf dieselbe Ursache zurückzuführen ist.

Welche Rolle spielt die Krankenkasse bei der Lohnfortzahlung?

Die Krankenkasse spielt eine wichtige Rolle, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Dieses Krankengeld ist jedoch in der Regel niedriger als das bisher gezahlte Arbeitsentgelt.

Gibt es besondere Regelungen für geringfügig Beschäftigte?

Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen von regulär Beschäftigten, wobei die Höhe der Lohnfortzahlung dem geringfügigen Entgelt entspricht. Wichtig ist auch hier die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wie beeinflusst ein Nebenjob die Lohnfortzahlung?

Ein Nebenjob beeinflusst grundsätzlich nicht die Lohnfortzahlung des Hauptarbeitgebers. Allerdings darf der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit keinen Nebenjob ausüben, der seine Genesung gefährden könnte. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Regel, kann dies Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung haben.

Was geschieht bei einer Erkrankung im Ausland?

Erkrankt ein Arbeitnehmer im Ausland, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei einer Erkrankung im Inland. Der Arbeitnehmer muss jedoch sicherstellen, dass der Arbeitgeber unverzüglich informiert wird und eine dem inländischen Standard entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Zudem sollte der Versicherungsschutz im Ausland geprüft werden.

MTR Legal Rechtsanwälte

MTR Legal Rechtsanwälte

Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Empfohlen von Handelsblatt & Best Lawyers

Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026