Begriff und rechtliche Einordnung der Lebensgemeinschaft
Die Lebensgemeinschaft bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen, die in einer partnerschaftlichen Beziehung stehen, ohne miteinander verheiratet zu sein. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig von einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ oder „nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ gesprochen. Diese Form des Zusammenlebens ist in Deutschland weit verbreitet und betrifft sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Paare.
Abgrenzung zu anderen Formen des Zusammenlebens
Die Lebensgemeinschaft unterscheidet sich rechtlich deutlich von der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Während bei Ehe und eingetragener Partnerschaft zahlreiche gesetzliche Regelungen greifen, existieren für die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine speziellen gesetzlichen Vorschriften, die das Verhältnis zwischen den Partnern umfassend regeln.
Lebenspartnerschaft und Wohngemeinschaft im Vergleich
Eine Wohngemeinschaft (WG) ist meist auf das gemeinsame Bewohnen einer Wohnung ausgerichtet, ohne dass eine partnerschaftliche Bindung besteht. Die eingetragene Lebenspartnerschaft hingegen war bis zur Einführung der Ehe für alle eine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Im Gegensatz dazu basiert die nichteheliche Lebensgemeinschaft allein auf dem Willen der Partner zum gemeinsamen Leben.
Rechtlicher Status innerhalb der Lebensgemeinschaft
Vermögensrechtliche Aspekte
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bleibt das Vermögen beider Partner grundsätzlich getrennt. Es gibt keinen automatischen Zugewinnausgleich wie bei Eheleuten. Gemeinsame Anschaffungen gehören beiden nur dann gemeinsam, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder beide sich an den Kosten beteiligt haben.
Miet- und Wohnverhältnisse
Ist nur ein Partner Mieter einer Wohnung, hat der andere grundsätzlich kein eigenes Mietrecht an dieser Wohnung. Bei Trennung kann dies bedeuten, dass ein nicht im Mietvertrag stehender Partner ausziehen muss.
Sorgerecht und Unterhaltspflichten gegenüber Kindern
Für gemeinsame Kinder gelten dieselben Regelungen wie bei unverheirateten Eltern: Das Sorgerecht steht zunächst allein der Mutter zu; es kann aber durch Erklärung beider Elternteile gemeinsam ausgeübt werden. Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern bestehen unabhängig vom Beziehungsstatus zwischen den Elternteilen.
Unterhaltsansprüche zwischen den Partnern selbst
Zwischen den Mitgliedern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche während des Bestehens oder nach Auflösung der Gemeinschaft – anders als bei Eheleuten nach Scheidung.
Erbrecht in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Stirbt ein Mitglied einer solchen Gemeinschaft ohne Testament oder Erbvertrag zugunsten des Partners, besteht kein gesetzliches Erbrecht für den überlebenden Teil – anders als beim verheirateten Paar oder eingetragenen Partnern. Der hinterbliebene Teil kann jedoch durch testamentarische Verfügung bedacht werden.
Sozial- und Steuerrechtlicher Rahmen h2 >
< h3 >Sozialleistungen h3 >
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Bei bestimmten Sozialleistungen wird geprüft , ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt . Dies kann Auswirkungen auf Leistungen wie Arbeitslosengeld II haben , da Einkommen eines Partners angerechnet werden kann .
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< h3 >Steuerrechtlicher Status h3 >
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Nichteheliche Paare können steuerlich nicht gemeinsam veranlagt werden . Sie gelten jeweils als Einzelpersonen mit eigenem Steuerstatus .
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< h2 >Auflösung und Folgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft< / h2 >
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Wird eine solche Verbindung beendet , gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen zur Vermögensaufteilung . Jeder nimmt grundsätzlich mit , was ihm gehört . Gemeinsame Anschaffungen müssen untereinander geregelt werden .
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< h2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Lebensgemeinschaft“ (FAQ)< / h2 >
< h3 >Was versteht man unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?< / h3 >
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Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft liegt vor , wenn zwei Personen dauerhaft zusammenleben , ohne verheiratet zu sein . Sie führen einen gemeinsamen Haushalt sowie eine partnerschaftsähnliche Beziehung .
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< h3 >Welche Rechte habe ich gegenüber meinem Partner in Bezug auf gemeinsames Eigentum?< / h3 >
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Gemeinsames Eigentum entsteht nur dann automatisch , wenn beide sich an Anschaffungen beteiligen oder ausdrücklich festlegen , dass etwas beiden gehört . Ansonsten bleibt Eigentum getrennt .
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< h3 >Bestehen gegenseitige Unterhaltspflichten während oder nach Beendigung?< / h3 >
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Zwischen unverheirateten Paaren bestehen keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt während des Zusammenlebens noch nach dessen Ende .
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Noch immer gilt: Ohne Testament erbt Ihr nicht verheirateter Partner nichts automatisch.
Nicht automatisch; maßgeblich sind hier Mietverträge bzw Vereinbarungen mit dem Vermieter.
Könnte erforderlich sein; insbesondere wenn Behörden prüfen ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Nicht möglich; jeder wird einzeln besteuert.