Begriff und Einordnung
Landeszentralbanken bezeichneten in Deutschland die regionalen Einheiten des Zentralbanksystems, die die Notenbankfunktionen auf Ebene der Länder wahrnahmen. Sie entstanden im Zuge der Neuordnung des Geldwesens nach dem Zweiten Weltkrieg und waren zunächst die tragenden Pfeiler des föderal organisierten Zentralbanksystems. Später wurden sie in die Deutsche Bundesbank integriert. In der heutigen Rechtswirklichkeit existieren Landeszentralbanken als eigenständige Rechtsträger nicht mehr; ihre Aufgaben werden von den regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank wahrgenommen.
Historische Entwicklung
Entstehung nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach der Währungsreform wurden in den westdeutschen Ländern Landeszentralbanken geschaffen, um die Geld- und Währungsordnung regional zu organisieren. Sie bildeten gemeinsam mit einer zentralen Koordinationsinstanz das föderale Fundament der Notenbanktätigkeit und dienten der Stabilisierung des Geldwesens.
Integration in die Deutsche Bundesbank
Mit der Gründung der Deutschen Bundesbank wurden die Landeszentralbanken als regionale Säulen in die Gesamtorganisation eingebunden. Sie verfügten weiterhin über eine eigenständige öffentliche Rechtsstellung innerhalb des Bundesbankverbunds, über eigene Leitungsorgane und regionale Zuständigkeiten, blieben aber der einheitlichen geldpolitischen Linie der Bundesbank verpflichtet.
Neuordnung Anfang der 2000er Jahre
Im Zuge einer organisatorischen Reform wurden die Landeszentralbanken als rechtlich verselbständigte Einheiten abgeschafft. An ihre Stelle traten die regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Entscheidungskompetenzen wurden stärker zentralisiert, während die regionale Präsenz für operative Aufgaben erhalten blieb.
Rechtliche Stellung und Organisation
Frühere Rechtsnatur
Historisch waren Landeszentralbanken Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die territorial einem oder mehreren Ländern zugeordnet waren. Sie besaßen eigene Leitungsstrukturen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der bundeseinheitlichen Zentralbankorganisation. Ihre Unabhängigkeit bezog sich auf die Erfüllung notenbanktypischer Aufgaben, ohne dass sie eigenständig eine abweichende Geldpolitik betreiben durften.
Heutiger Status
Heute bestehen keine Landeszentralbanken als eigene Rechtsträger mehr. Stattdessen unterhält die Deutsche Bundesbank regionale Hauptverwaltungen, die organisatorisch Teil der Bundesbank sind. Diese Einheiten nehmen insbesondere operative Aufgaben wahr, etwa im Bargeldkreislauf, in der statistischen Datenerhebung, in der Umsetzung geldpolitischer Geschäfte mit Kreditinstituten sowie in der Mitwirkung an Aufsichts- und Zahlungsverkehrsaufgaben.
Einbindung in das Europäische System der Zentralbanken
Mit der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Deutsche Bundesbank Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Eurosystems. Die zentralen geldpolitischen Entscheidungen werden auf europäischer Ebene getroffen; die Bundesbank setzt sie in Deutschland um. Die regionalen Hauptverwaltungen tragen diese Umsetzung vor Ort, etwa durch den Zugang zu Kreditinstituten, Bargeldlogistik und die operative Abwicklung geldpolitischer Geschäfte. Der frühere Begriff Landeszentralbanken wird in diesem Rahmen nur noch historisch verwendet.
Aufgaben und Befugnisse
Geld- und Währungspolitik
Landeszentralbanken hatten keine eigenständige Kompetenz zur Festlegung der Geldpolitik. Ihre Aufgabe lag in der regionalen Umsetzung der von der übergeordneten Notenbank festgelegten Maßnahmen. Dieses Prinzip gilt in der heutigen Struktur fort: Die Bundesbank setzt die Entscheidungen des Eurosystems um, während die regionalen Hauptverwaltungen den operativen Vollzug sicherstellen.
Bargeldversorgung und Zahlungsverkehr
Zu den Kernaufgaben gehörten und gehören die Ausgabe und der Umlauf von Banknoten und Münzen, die Bargeldversorgung von Kreditinstituten und öffentlichen Stellen sowie die Sicherung der Bargeldqualität. Darüber hinaus unterstützen die regionalen Einheiten die Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs und den Betrieb entsprechender Systeme und Verfahren.
Mitwirkung an der Bankenaufsicht
Die Bundesbank wirkt bei der Aufsicht über Kreditinstitute mit. Die regionale Präsenz, früher durch Landeszentralbanken, heute durch Hauptverwaltungen, unterstützt die laufende Überwachung und Analyse. Im europäischen Aufsichtsrahmen erfolgt dabei eine Abstimmung mit zuständigen nationalen und europäischen Stellen.
Föderaler Kontext und Abgrenzungen
Verhältnis zu den Ländern
Obwohl das Wort Landeszentralbank auf die Länder Bezug nimmt, waren diese Institute nicht Teil der Landesfinanzverwaltung. Sie erfüllten bundesweit koordinierte Zentralbankaufgaben und waren in ihrer Aufgabenerfüllung institutionell unabhängig von den Landesregierungen. Die Länder hatten keine Weisungsbefugnis zur inhaltlichen Ausgestaltung der notenbanktypischen Tätigkeiten.
Abgrenzung zu Landesbanken
Landeszentralbanken sind von Landesbanken zu unterscheiden. Landeszentralbanken waren Bestandteile des Zentralbanksystems und übten hoheitlich geprägte Notenbankfunktionen aus. Landesbanken sind hingegen Geschäftsbanken im Eigentum von Ländern und kommunalen Trägern und betreiben kommerzielle Bankgeschäfte.
Governance, Kontrolle und Transparenz
Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit der Notenbankfunktion ist ein grundlegendes Prinzip. Landeszentralbanken waren in die unabhängige Bundesbankorganisation eingebettet. Diese Unabhängigkeit betrifft insbesondere die Durchführung der zentralbanktypischen Aufgaben frei von politischer Weisung. Heute wird dieses Prinzip im europäischen Rahmen fortgeführt.
Rechenschaft und öffentliche Verantwortung
Die Deutsche Bundesbank unterliegt Berichtspflichten und Transparenzanforderungen. Die regionalen Hauptverwaltungen tragen als Teilorganisation zur Datenerhebung, Berichterstattung und Kommunikation mit regionalen Akteuren bei. Historisch wirkten Landeszentralbanken in vergleichbarer Weise an der Rechenschaftslegung mit.
Bedeutung des Begriffs heute
Der Begriff Landeszentralbanken hat heute vor allem historische Bedeutung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er bisweilen unscharf für die regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch nicht mehr um eigenständige öffentliche Rechtsträger, sondern um organisatorische Einheiten innerhalb der Bundesbank.
Häufig gestellte Fragen
Existieren Landeszentralbanken heute noch als eigenständige Institutionen?
Nein. Landeszentralbanken wurden im Zuge einer Organisationsreform in regionale Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank überführt und besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit mehr.
Welche rechtliche Beziehung bestand zwischen Landeszentralbanken und den Ländern?
Landeszentralbanken waren regional den Ländern zugeordnet, jedoch institutionell unabhängig von Landesregierungen. Sie gehörten zur Zentralbankorganisation und unterlagen nicht der Landesfinanzverwaltung.
Wer entscheidet heute über geldpolitische Maßnahmen, die früher regional umgesetzt wurden?
Die zentralen Entscheidungen werden im Eurosystem getroffen. Die Deutsche Bundesbank setzt diese Entscheidungen in Deutschland um, unterstützt durch ihre regionalen Hauptverwaltungen.
Was geschah mit Vermögen und Personal der Landeszentralbanken nach der Neuordnung?
Vermögensgegenstände und Personal gingen in die Organisation der Deutschen Bundesbank über. Die regionalen Strukturen bestehen fort, jedoch ohne eigenständige Rechtsträgerschaft.
Worin unterscheiden sich Landeszentralbanken von Landesbanken?
Landeszentralbanken erfüllten hoheitlich geprägte Notenbankfunktionen im Zentralbanksystem. Landesbanken sind demgegenüber Geschäftsbanken im Eigentum der öffentlichen Hand mit kommerzieller Geschäftstätigkeit.
Hatten Landeszentralbanken eigene Rechtspersönlichkeit?
Historisch ja, innerhalb der Zentralbankorganisation. Heute besteht keine eigene Rechtspersönlichkeit; die regionalen Hauptverwaltungen sind organisatorische Einheiten der Deutschen Bundesbank.
Welche Rolle spielen die regionalen Einheiten rechtlich im Eurosystem?
Sie sind Teil der Deutschen Bundesbank, die als nationale Zentralbank im Eurosystem handelt. Die regionalen Einheiten unterstützen die operative Umsetzung, ohne eigene geldpolitische Entscheidungskompetenz.
Dürfen Landeszentralbanken oder ihre Nachfolger Kredite an private Unternehmen vergeben?
Zentralbankeinheiten nehmen keine kommerzielle Kreditvergabe an private Unternehmen wahr. Ihre Kreditgeschäfte dienen geldpolitischen und liquiditätsbezogenen Zwecken gegenüber Kreditinstituten.