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Landesarbeitsgericht

Begriff und Funktion des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es handelt sich um die zweite Instanz im arbeitsrechtlichen Streitverfahren. Das Landesarbeitsgericht überprüft Entscheidungen, die zuvor von einem Arbeitsgericht getroffen wurden. Die Hauptaufgabe besteht darin, Berufungen und Beschwerden gegen Urteile oder Beschlüsse der Arbeitsgerichte zu entscheiden.

Aufbau und Organisation

In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Landesarbeitsgericht. In einigen größeren Bundesländern existieren mehrere Standorte. Die Gerichte sind organisatorisch eigenständig und unterstehen dem jeweiligen Bundesland.

Besetzung des Gerichts

Ein Senat am Landesarbeitsgericht besteht in der Regel aus drei Personen: einer vorsitzenden Person sowie je einer ehrenamtlichen Beisitzerin oder einem ehrenamtlichen Beisitzer aus den Kreisen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Diese Zusammensetzung soll eine ausgewogene Entscheidung gewährleisten.

Sachliche Zuständigkeit

Das Landesarbeitsgericht ist für Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Beschlüsse zuständig, die von den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten erlassen wurden. Es prüft dabei sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte des Falles erneut.

Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht

Ablauf eines Verfahrens

Nach Einlegung einer Berufung oder Beschwerde wird das Verfahren vor dem zuständigen Senat geführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, es findet in aller Regel eine mündliche Verhandlung statt, bei der beide Seiten ihre Argumente vortragen können.
Im Anschluss entscheidet das Gericht durch Urteil oder Beschluss über den weiteren Fortgang des Rechtsstreites.

Mögliche Entscheidungen des Gerichts

Das Gericht kann das Urteil bestätigen (aufrechterhalten), abändern oder aufheben und gegebenenfalls an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen. In bestimmten Fällen kann auch eine abschließende Entscheidung getroffen werden.
Die Entscheidungsfindung erfolgt nach Beratung innerhalb des Senats unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und rechtlicher Gesichtspunkte.

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bietet beiden Parteien – sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen – die Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Dies trägt zur Rechtssicherheit im Bereich des Arbeitsrechts bei und stellt sicher, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten umfassend geprüft werden können.

Anschlussmöglichkeiten nach dem Verfahren beim Landesarbeitsgericht

Gegen bestimmte Entscheidungen eines Landesarbeitsgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden: die Revision zum Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt bildet dann die dritte Instanz im arbeitsrechtlichen Instanzenzug.

Bedeutung innerhalb der deutschen Justizstruktur

Die Tätigkeit der Landesarbeitsgerichte ist Teil eines dreistufigen Systems innerhalb der deutschen Arbeitsgerichte: Zunächst entscheidet das örtlich zuständige Arbeitsgericht (erste Instanz), darauf folgt gegebenenfalls das jeweilige regionale Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) bis hin zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz). Dieses System gewährleistet einen mehrstufigen Rechtsschutz im Bereich von Streitigkeiten zwischen Beschäftigten sowie Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Landesarbeitsgericht“

Was ist ein Landesarbeitsgericht?

Ein Landesarbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf Ebene eines Bundeslandes in Deutschland. Es bildet die zweite gerichtliche Instanz nach den örtlichen Arbeitsgerichten.

Können alle arbeistrechtlichen Fälle beim Landesarbeitschgiericht verhandelt werden?

Nicht alle Fälle beginnen direkt beim Landesarbeitsschgiericht; dieses wird nur tätig, wenn gegen eine Entscheidung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichts Berufung oder Beschwerde eingelegt wurde.

Sind am Verfahren immer mehrere Richter beteiligt?

An einem typischen Verfahren am Landesarbeitsschgiericht sind neben einer vorsitzenden Person jeweils zwei ehrenamtlich tätige Beisitzende beteiligt – je eine Person aus Kreisen von Arbeitnehmenden beziehungsweise Arbeitgebenden.

Kann man gegen jede Entscheidung weiter vorgehen?

< p>Nicht jede Entscheidung lässt sich uneingeschränkt anfechten; ob weitere Rechtsmittel möglich sind hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

< h4 >Wie lange dauert ein Verfahren beim Landesarbeitsschgiericht?
< p >Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls sowie Auslastung des Gerichts; häufig dauert es mehrere Monate bis zur abschließenden Entscheidung.< / p >

< h4 >Welche Kosten entstehen durch ein solches Verfahren?< / h4 >
< p >Für das Berufungsverfahren fallen grundsätzlich Gebühren an; deren Höhe richtet sich meist nach dem Wertstreit beziehungsweise Umfang.< / p >

< h4 >Muss ich persönlich erscheinen?< / h4 >
< p >In vielen Fällen besteht Anwesenheitspflicht während mündlicher Verhandlungen; Ausnahmen können jedoch möglich sein.< / p >


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