Begriff und Zweck der Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die von Gemeinden in anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben wird. Sie dient dazu, die Kosten für touristische Infrastruktur und Dienstleistungen zu decken, die speziell für Gäste bereitgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Kurparks, Promenaden, Bäder oder kulturelle Veranstaltungen. Die Kurtaxe wird in der Regel von Personen erhoben, die sich vorübergehend zu Erholungs-, Kur- oder Freizeitzwecken im jeweiligen Ort aufhalten.
Rechtsgrundlagen und Erhebung
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Kurtaxe liegt im kommunalen Satzungsrecht. Gemeinden können durch eigene Satzungen festlegen, ob und in welcher Höhe eine Kurtaxe erhoben wird. Die Ausgestaltung variiert je nach Bundesland und Gemeinde; sie orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten sowie dem Umfang der angebotenen Leistungen.
Kreis der Zahlungspflichtigen
Zur Zahlung verpflichtet sind grundsätzlich alle Personen, die sich nicht nur kurzfristig (z.B. als Tagesgäste) im Kurort aufhalten und dort übernachten – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich untergebracht sind. In vielen Fällen übernehmen Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder Ferienwohnungen das Inkasso direkt bei Anreise oder Abreise ihrer Gäste.
Befreiungen und Ermäßigungen
Bestimmte Personengruppen können ganz oder teilweise von der Zahlungspflicht befreit sein. Dazu zählen häufig Kinder bis zu einem bestimmten Alter, Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis sowie beruflich bedingte Aufenthalte ohne Freizeitbezug. Die genauen Regelungen hierzu legt jede Gemeinde individuell fest.
Verwendung der Einnahmen aus der Kurtaxe
Die Einnahmen aus der Kurtaxe dürfen ausschließlich zur Finanzierung touristischer Einrichtungen sowie damit verbundener Dienstleistungen verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise den Unterhalt von Stränden, Parks oder Wanderwegen sowie kulturelle Angebote für Gäste des Ortes.
Unterschiede zur Tourismusabgabe (Übernachtungsteuer)
Im Gegensatz zur Übernachtungsteuer (auch Bettensteuer genannt), welche meist pauschal auf entgeltliche Übernachtungen in Städten erhoben wird – unabhängig vom Reisezweck -, ist die Kurtaxe zweckgebunden an den Aufenthalt in einem anerkannten Kur- bzw. Erholungsort zum Zwecke des Tourismus beziehungsweise zur Genesung.
Kurtaxepflicht bei privaten Unterkünften
Auch bei privaten Vermietern kann eine Verpflichtung bestehen, ihre Gäste über das Bestehen einer Kurtaxepflicht zu informieren beziehungsweise diese einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.
Kontrolle und Durchsetzung
Gemeinden kontrollieren regelmäßig durch Stichproben vor Ort oder durch Melderegisterabgleiche mit Beherbergungsbetrieben die ordnungsgemäße Entrichtung dieser Abgabe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Kurtaxe“ (FAQ)
Muss jeder Gast eine Kurtaxe zahlen?
Nicht jeder Gast ist automatisch zahlungspflichtig; es gibt Ausnahmen wie Kinder bestimmter Altersgruppen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen sowie beruflich veranlasste Aufenthalte ohne Freizeitbezug.
Darf ein Vermieter seinen Gästen zusätzlich zur Unterkunftskosten auch noch eine separate Gebühr als „Kurtaxe“ berechnen?
Soweit ein Ort offiziell als Kur- bzw. Erholungsort gilt und per Satzung eine entsprechende Pflicht besteht, kann dies zulässig sein. Der Betrag muss dann jedoch klar ausgewiesen werden.
Müssen auch Tagesgäste eine Kurtaxe entrichten?
Tagesgäste sind meist nicht verpflichtet, einen Beitrag zu leisten; die Pflicht betrifft überwiegend Übernachtungsgäste. Einzelne Orte erheben jedoch auch Tagestouristenbeiträge.
Darf man Leistungen verweigern, wenn keine Kurtaxenzahlung erfolgt?
Sind bestimmte Angebote ausdrücklich an den Erwerb einer Gästekarte gebunden, können diese Leistungen unter Umständen versagt werden, sollte keine Zahlung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Zweifel bezüglich meiner Kurtaxepflicht habe?
Zuständig sind jeweils Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Urlaubsort; sie geben verbindliche Auskünfte über geltende Regelungen vor Ort.
Können Unternehmen verpflichtet sein, ihrerseits eine Kurtaxenerklärung abzugeben?
Betriebe wie Hotels, pensionen, o.a. müssen häufig Meldelisten führen, sowie eingenommene Beträge weiterleiten.