Begriff und Zweck der Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine von Gemeinden in anerkannten Kur-, Erholungs- oder Tourismusorten erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie wird grundsätzlich von Personen entrichtet, die sich zu Erholungs-, Kur- oder Freizeitzwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Ziel der Abgabe ist die anteilige Finanzierung touristischer und kurbezogener Einrichtungen sowie der damit verbundenen Dienstleistungen.
Definition
Unter Kurtaxe versteht man eine zweckgebundene Abgabe, die an den Aufenthalt im Kur- oder Erholungsort anknüpft. Sie wird regelmäßig pro Person und Übernachtung erhoben und ist vom Zweck her nicht fiskalisch, sondern auf die Mitfinanzierung bestimmter Leistungen der Gemeinde gerichtet.
Zweckbindung der Einnahmen
Die Einnahmen der Kurtaxe dürfen ausschließlich für Aufgaben verwendet werden, die dem Kurbetrieb, dem Tourismus oder der Erholung dienen. Hierzu zählen insbesondere die Unterhaltung von Kureinrichtungen, die Pflege öffentlicher Anlagen und Strände, die Bereitstellung touristischer Infrastruktur, die Organisation von Informationsdiensten sowie Maßnahmen zur Sicherung eines ortsüblichen Erholungsstandards.
Abgrenzung zu ähnlichen Abgaben
- Kurtaxe: Beitrag der Gäste für die Nutzung bzw. Vorhaltung kur- und tourismusbezogener Einrichtungen.
- Übernachtungssteuer/City-Tax: Kommunale Steuer auf entgeltliche Übernachtungen, häufig mit Differenzierung nach privatem oder beruflich veranlasstem Aufenthalt.
- Fremdenverkehrsabgabe: Abgabe, die sich an ortsansässige Betriebe richtet, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren.
Rechtsnatur und Systematik
Die Kurtaxe gehört zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben eigener Art. Sie ähnelt in ihrer Struktur einem Beitrag, da sie an eine besondere Möglichkeit der Inanspruchnahme gemeindlicher Leistungen anknüpft. Rechtsgrundlage ist eine kommunale Satzung, die tatbestandliche Voraussetzungen, Höhe und Erhebungsmodalitäten bestimmt.
Satzungshoheit der Gemeinden
Gemeinden mit Kur- oder Erholungsstatus regeln die Kurtaxe durch Satzung. Diese legt den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich, Berechnungsmaßstäbe (z. B. pro Nacht, saisonale Staffelungen), Ermäßigungen und Befreiungen sowie Pflichten der Beteiligten fest.
Entstehung und Fälligkeit
Die Abgabenschuld entsteht mit dem Aufenthalt im Kur- oder Erholungsgebiet und fällt in der Regel zeitnah zur Übernachtung an. Die genaue Fälligkeit, Zahlungsweise und die Form des Nachweises (z. B. Gästekarte) ergeben sich aus der jeweiligen Satzung.
Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Wer ist abgabepflichtig?
Abgabepflichtig sind regelmäßig ortsfremde Gäste, die im Kur- oder Erholungsort übernachten. Die Pflicht kann sich unmittelbar an die Gäste richten oder mittelbar über die Beherbergungsbetriebe vollzogen werden, die die Abgabe einziehen.
Welche Aufenthalte sind erfasst?
Erfasst werden typischerweise Aufenthalte, die Erholung, Freizeit, Kur oder Urlaub dienen. Aufenthalte mit reinem Durchreisecharakter sind regelmäßig nicht erfasst. Tagesgäste können je nach kommunaler Regelung ebenfalls beitragspflichtig sein, insbesondere wenn eine gesonderte Tageskurtaxe vorgesehen ist.
Ermäßigungen und Befreiungen
Viele Satzungen sehen Ermäßigungen oder Befreiungen vor, etwa für Kinder und Jugendliche, Personen mit bestimmten gesundheitlichen Merkmalen, Gruppen mit nachweislich gemeinnützigem Zweck oder für berufsbedingte Aufenthalte. Umfang und Voraussetzungen dieser Vergünstigungen variieren je nach Gemeinde.
Erhebung und Vollzug
Rolle der Beherbergungsbetriebe
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und vergleichbare Anbieter sind häufig verpflichtet, die Kurtaxe bei den Gästen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie handeln dabei als Erhebungs- oder Einziehungsstellen und unterliegen satzungsrechtlich geregelten Mitwirkungspflichten.
Melde- und Nachweispflichten
Zur ordnungsgemäßen Erhebung werden Gästedaten erfasst, häufig in Form eines Meldescheins. Dieser dient dem Nachweis des Aufenthalts, der Berechnung der Abgabe und der Ausstellung einer Gästekarte. Beherbergungsbetriebe dokumentieren die eingezogenen Beträge und können zu periodischen Abrechnungen verpflichtet sein.
Kontroll- und Sanktionsmechanismen
Die Einhaltung der Satzung wird durch stichprobenartige Kontrollen, Aufbewahrungspflichten und Abgleich von Meldedaten überwacht. Bei Verstößen können verwaltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern vorgesehen sein.
Verwendung der Kurtaxe und Gegenleistungen
Typische Finanzierungsbereiche
- Unterhaltung von Kurparks, Promenaden und Stränden
- Betreibung von Kur- und Informationszentren
- Touristische Wegweisung, Wander- und Radwege
- Öffentliche Sanitäranlagen und saisonale Strand- oder Bäderdienste
- Kulturelle Basisangebote mit Bezug zum Erholungsbetrieb
Gästekarte und Vorteile
Als Nachweis der Abgabenerhebung wird häufig eine Gästekarte ausgegeben. Sie kann Ermäßigungen oder freien Zugang zu bestimmten kommunalen Leistungen gewähren. Art und Umfang der Vergünstigungen richten sich nach der örtlichen Ausgestaltung.
Wirtschaftliche und steuerliche Einordnung
Verhältnis zur Umsatzsteuer
Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Wird sie im Namen und für Rechnung der Gemeinde gesondert erhoben, ist sie üblicherweise nicht Teil des Entgelts für die Beherbergungsleistung und damit regelmäßig nicht umsatzsteuerpflichtig. Abweichungen können sich aus der konkreten Abwicklung ergeben, insbesondere wenn die Abgabe im Gesamtpreis aufgeht.
Ausweis auf Rechnungen
In der Praxis wird die Kurtaxe häufig getrennt vom Übernachtungspreis ausgewiesen, etwa auf Rechnung oder Quittung. Der Ausweis dient der Transparenz und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Abführung gegenüber der Gemeinde.
Wechselwirkung mit Übernachtungspreisen
Die Kurtaxe ist ein zusätzlicher Posten neben dem Beherbergungsentgelt. Ihre Höhe beeinflusst nicht die kalkulierten Nettopreise der Unterkunft, kann aber die Gesamtkosten des Aufenthalts erhöhen.
Datenschutz und Melderecht
Gästeregistrierung
Zur Erhebung der Kurtaxe werden personenbezogene Daten der Gäste erfasst, etwa Name, Anschrift, Reisedaten und Anzahl der Mitreisenden. Die Datenerhebung dient der Abgabenfestsetzung und statistischen Zwecken im Rahmen der Satzung.
Aufbewahrung und Zweckbindung
Die Daten unterliegen der Zweckbindung und dürfen nur in dem für den Vollzug notwendigen Umfang verarbeitet werden. Aufbewahrungsfristen und Löschkonzepte richten sich nach den kommunalen Vorgaben und den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Regionale Unterschiede und Entwicklungstendenzen
Kommunale Gestaltungsspielräume
Höhe, Bemessung, Ermäßigungen und Befreiungen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Auch die Frage, ob Tagesgäste einbezogen werden, wird lokal unterschiedlich geregelt. Die Ausprägungen im deutschsprachigen Raum sind vergleichbar, weichen im Detail jedoch voneinander ab.
Digitale Erhebung und Pauschalmodelle
Zunehmend setzen Gemeinden auf digitale Meldescheine, Online-Abrechnung und automatisierte Gästekarten. Daneben existieren Pauschalmodelle, bei denen bestimmte Gruppen oder Aufenthaltsarten vereinfachte Erhebungsweisen nutzen.
Rechtsdurchsetzung und Rechtsschutz
Verwaltungsverfahren
Die Festsetzung der Kurtaxe erfolgt satzungsbasiert. Bei Unklarheiten können Festsetzungs- oder Nachforderungsbescheide ergehen. Gegenstände sind insbesondere Aufenthaltstatbestände, Abgabenhöhe und etwaige Befreiungstatbestände.
Rechtsbehelfe
Gegen abgabenrechtliche Entscheidungen bestehen die allgemein vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelmöglichkeiten. Fristen und Formvorgaben ergeben sich aus den einschlägigen Regelungen und der jeweiligen Satzung.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss Kurtaxe zahlen?
In der Regel zahlen ortsfremde Gäste, die in einem Kur- oder Erholungsort übernachten. Die Pflicht knüpft an den Erholungsaufenthalt an und gilt unabhängig von der Art der Unterkunft, sofern die Satzung dies vorsieht.
Gilt die Kurtaxe auch für Geschäftsreisen?
Viele Gemeinden differenzieren nach dem Aufenthaltszweck. Beruflich veranlasste Übernachtungen können ausgenommen oder ermäßigt sein. Ob eine Ausnahme greift, ergibt sich aus der örtlichen Satzung.
Wie hoch kann die Kurtaxe sein?
Die Höhe wird von der Gemeinde festgelegt. Üblich sind Festbeträge pro Person und Nacht, teils nach Saison, Ortsteil oder Unterkunftsart gestaffelt. Es existieren Mindest- und Höchstgrenzen nur nach Maßgabe der jeweiligen Satzung.
Ist die Kurtaxe in der Hotelrechnung enthalten?
Häufig wird die Kurtaxe gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben. Der getrennte Ausweis dient der Transparenz und der Abführung an die Gemeinde.
Welche Folgen hat eine Nichtzahlung?
Unterlassene oder verspätete Zahlungen können verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, etwa Nachforderungen oder Bußgelder. Die Einzelheiten ergeben sich aus den satzungsrechtlichen Bestimmungen.
Wofür darf die Kurtaxe verwendet werden?
Die Verwendung ist zweckgebunden. Finanziert werden insbesondere Einrichtungen und Leistungen, die dem Kurbetrieb, der Erholung und dem Tourismus dienen, wie Kurparks, Strände, Informationsdienste oder touristische Infrastruktur.
Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?
Einige Gemeinden erheben eine Tageskurtaxe für Besucher ohne Übernachtung. Ob und in welcher Form dies geschieht, regelt die kommunale Satzung.
Ist die Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?
Wird die Kurtaxe im Namen und für Rechnung der Gemeinde gesondert erhoben, ist sie in der Regel nicht Teil des Entgelts für die Beherbergung und daher üblicherweise nicht umsatzsteuerpflichtig. Abweichungen können sich aus der konkreten Abwicklung ergeben.