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Kreisordnung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Was bedeutet Kreisordnung?

Die Kreisordnung ist das rechtliche Grundgerüst für die Organisation, Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsprozesse von Landkreisen. Sie legt fest, wie ein Landkreis aufgebaut ist, welche Gremien ihn steuern, wie Zuständigkeiten verteilt sind und nach welchen Verfahren Beschlüsse gefasst werden. Damit bildet die Kreisordnung die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene und sichert eine transparente, demokratisch legitimierte Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten im Landkreis.

Geltungsbereich und Abgrenzung

In Deutschland wird die Kreisordnung durch die Länder vorgegeben. Es existieren daher landesspezifische Regelungen, teils unter unterschiedlichen Bezeichnungen (z. B. Kreisordnung, Landkreisordnung, Kommunalverfassung). Inhalt und Struktur sind ähnlich, variieren jedoch im Detail. Kreisordnungen betreffen Landkreise; kreisfreie Städte unterliegen in der Regel eigenen kommunalrechtlichen Regelungen. Gemeinden innerhalb eines Landkreises richten sich zusätzlich nach den jeweils einschlägigen Gemeindeordnungen oder Kommunalverfassungen.

Organe und Aufbau des Landkreises

Kreistag

Der Kreistag ist das zentrale Beschlussorgan. Er wird in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt und repräsentiert die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Der Kreistag entscheidet über Grundsatzfragen, den Haushalt, Satzungen und wichtige Verträge und überwacht die Verwaltung. Er bildet Ausschüsse zur fachlichen Vorberatung.

Landrat/Landrätin

Der Landrat bzw. die Landrätin leitet die Kreisverwaltung, setzt die Beschlüsse des Kreistags um und vertritt den Landkreis nach außen. Die genaue Legitimation (Direktwahl oder Wahl durch den Kreistag) ist landesspezifisch ausgestaltet. Die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber ist für die laufende Verwaltung verantwortlich und trägt die organisatorische Gesamtverantwortung.

Kreisausschuss und weitere Gremien

Zur Unterstützung der Verwaltungsführung und Vorbereitung von Entscheidungen bestehen häufig Kreisausschüsse oder vergleichbare Gremien. Sie koordinieren Fachthemen, bereiten Beschlüsse vor und können bestimmte Angelegenheiten anstelle des Kreistags erledigen, soweit dies vorgesehen ist. Ergänzend gibt es Fachausschüsse (z. B. für Finanzen, Soziales oder Umwelt), die die Arbeit des Kreistags strukturieren.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Eigener Wirkungskreis

Im eigenen Wirkungskreis handelt der Landkreis in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auf Kreisebene. Dazu gehören typischerweise Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sinnvoll über die Grenzen einzelner Gemeinden hinaus organisiert werden, etwa weiterführende Schulen in Trägerschaft des Kreises, Abfallwirtschaft, überörtliche Straßen, öffentlicher Personennahverkehr auf Kreisebene, Gesundheitsdienste, Katastrophenschutz und Teile der Kultur- und Sportförderung.

Übertragener Wirkungskreis

Im übertragenen Wirkungskreis nimmt der Landkreis Aufgaben wahr, die ihm von staatlicher Seite zugewiesen sind. Hier handelt die Kreisverwaltung als untere Verwaltungsbehörde des Landes und führt staatliche Vorgaben aus. Die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern, folgt aber dem Grundsatz, dass staatliche Aufgaben ortsnah umgesetzt werden.

Rechtliche Instrumente und Verfahren

Satzungsrecht und Verwaltungsvorschriften

Landkreise können zur Regelung eigener Angelegenheiten Satzungen erlassen. Satzungen haben allgemeinverbindlichen Charakter innerhalb des Kreisgebiets und strukturieren etwa Gebührenordnungen, organisatorische Grundlagen oder Benutzungsregeln für kreiseigene Einrichtungen. Daneben existieren Verwaltungsakte für Einzelfälle sowie Verträge und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise bei Kooperationen.

Beschlussfassung und Öffentlichkeit

Die Kreisordnung enthält Grundsätze für die Willensbildung: Einberufung und Ablauf von Sitzungen, Mehrheiten, Öffentlichkeit und Transparenz, Rechte der Fraktionen und einzelner Mitglieder, Beteiligung von Beiräten sowie Regelungen zur Befangenheit. Ziel ist eine nachvollziehbare, faire und effektive Entscheidungsfindung.

Rechtsschutz und Kontrolle

Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen des Landkreises stehen reguläre Rechtsbehelfe offen. Die interne Kontrolle erfolgt durch den Kreistag und seine Ausschüsse sowie durch Rechnungsprüfungsmechanismen. Externe Kontrolle wird im Rahmen der Kommunalaufsicht und der Finanzprüfung wahrgenommen.

Finanzverfassung des Kreises

Einnahmen

Landkreise finanzieren sich typischerweise aus mehreren Quellen: Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Schlüsselzuweisungen und Fördermittel des Landes, Kostenbeiträge von Dritten, Gebühren und Entgelte für Leistungen sowie Erträge aus Beteiligungen. Die genaue Struktur variiert je nach Land und einzelner Haushaltslage.

Haushalt, Planung und Kontrolle

Der Landkreis stellt jährlich einen Haushalt auf, der alle erwarteten Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Investitionen abbildet. Der Kreistag beschließt den Haushalt und überwacht seine Ausführung. Es gelten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz. Die Rechnungslegung wird intern und extern geprüft.

Aufsicht und Kontrolle

Die Kommunalaufsicht achtet darauf, dass der Landkreis im Rahmen des geltenden Rechts handelt. Sie kann bei Rechtsverstößen einschreiten, genehmigungspflichtige Geschäfte prüfen und in Ausnahmen Anordnungen treffen. Die Aufsicht dient der Rechtmäßigkeit, nicht der politischen Steuerung.

Interkommunale Zusammenarbeit und Unternehmen

Landkreise können mit Gemeinden, anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten zusammenarbeiten, etwa in Zweckverbänden oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen. Zudem können Beteiligungen an Unternehmen zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden, beispielsweise in den Bereichen Entsorgung, Verkehr oder Gesundheitswesen. Die Kreisordnung regelt hierfür Zuständigkeiten, Transparenz- und Kontrollanforderungen.

Unterschiede zwischen den Ländern

Obwohl die Grundstruktur vergleichbar ist, unterscheiden sich Bezeichnungen, Wahl- und Amtsmodelle, Detailzuständigkeiten, Beteiligungsrechte und Finanzregelungen landesabhängig. Manche Länder bündeln die Regelungen für Gemeinden und Landkreise in einer einheitlichen Kommunalverfassung, andere führen getrennte Ordnungen.

Verhältnis zu kreisfreien Städten

Kreisfreie Städte sind Gemeinden, die zugleich Aufgaben eines Landkreises wahrnehmen. Sie fallen nicht unter die Kreisordnung, sondern unter die entsprechenden städtischen Regelungen. Das Verhältnis zeigt, dass die Kreisordnung auf die Koordination und Erfüllung übergemeindlicher Aufgaben in einem großflächigen Gebiet ausgerichtet ist.

Entwicklungen und aktuelle Themen

Aktuelle Entwicklungen betreffen insbesondere Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung von Verfahren, Stärkung von Transparenz und Beteiligung, Klimaanpassung, demografische Veränderungen sowie die Kooperation im ländlichen Raum. Kreisordnungen werden in regelmäßigen Abständen angepasst, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt eine Kreisordnung?

Sie bestimmt Aufbau, Zuständigkeiten und Verfahren eines Landkreises, insbesondere die Organe, deren Aufgaben, die Finanzordnung, die Satzungskompetenz und die Grundlagen der Entscheidungsfindung.

Gilt die Kreisordnung bundesweit einheitlich?

Nein. Jede Landesgesetzgebung trifft eigene Vorgaben. Struktur und Prinzipien ähneln sich, die konkrete Ausgestaltung variiert jedoch zwischen den Ländern.

Welche Rolle hat der Kreistag nach der Kreisordnung?

Der Kreistag ist das zentrale Beschlussorgan. Er entscheidet über Grundsatzfragen, verabschiedet den Haushalt, erlässt Satzungen und kontrolliert die Verwaltung.

Wie wird der Landrat bzw. die Landrätin legitimiert?

Je nach Land erfolgt die Legitimation durch Direktwahl oder durch Wahl im Kreistag. In beiden Fällen leitet die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber die Verwaltung und setzt Beschlüsse um.

Woraus finanziert sich ein Landkreis?

Typische Einnahmen sind die Kreisumlage, Zuweisungen des Landes, Gebühren und Entgelte sowie Erträge aus Beteiligungen. Die genaue Zusammensetzung unterscheidet sich je nach Land und Haushalt.

Unterliegt der Landkreis staatlicher Aufsicht?

Ja. Die Kommunalaufsicht prüft die Rechtmäßigkeit des Handelns und genehmigt bestimmte Vorgänge. Sie steuert nicht die politische Willensbildung, sondern achtet auf die Einhaltung des Rechts.

Unterscheidet sich die Kreisordnung von der Gemeindeordnung?

Ja. Beide enthalten Grundregeln der Selbstverwaltung, richten sich jedoch an unterschiedliche Ebenen. Die Kreisordnung betrifft Landkreise, die Gemeindeordnung betrifft Gemeinden.

Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sieht die Kreisordnung vor?

Vorgesehen sind im Regelfall öffentliche Sitzungen, Informationsrechte und Formen direkter Mitwirkung, deren Umfang und Verfahren sich je nach Land unterscheiden.

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