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Kreditauskunft

Begriff und Zweck der Kreditauskunft

Eine Kreditauskunft ist die strukturierte Zusammenstellung und Bewertung personenbezogener oder unternehmensbezogener Informationen, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten eines Antragstellers geben. Sie dient dazu, das Ausfallrisiko bei Kreditvergaben, Ratenkäufen, Leasingverträgen oder ähnlichen Verpflichtungen einzuschätzen. Im Mittelpunkt steht die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten durch spezialisierte Auskunfteien und anfragende Unternehmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze.

Beteiligte Stellen und Rollen

Auskunfteien

Auskunfteien sammeln, speichern und bewerten Informationen aus verschiedenen Quellen. Sie erstellen darauf basierende Auskünfte und sogenannte Scorewerte. Sie sind eigenständig Verantwortliche für die von ihnen betriebene Datenverarbeitung und unterliegen umfassenden Pflichten zur Rechtmäßigkeit, Transparenz, Korrektheit und Sicherheit der Daten.

Kreditinstitute und andere Vertragspartner

Banken, Finanzdienstleister, Leasinggesellschaften, Handelsunternehmen oder Telekommunikationsanbieter nutzen Kreditauskünfte zur Bonitätsprüfung. Sie übermitteln in bestimmten Konstellationen Informationen an Auskunfteien (z. B. Vertragsbeginn, ordnungsgemäße Bedienung, Zahlungsstörungen) und sind ihrerseits für die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Übermittlungen und Abrufe verantwortlich.

Betroffene Personen

Betroffene sind Privatpersonen oder Unternehmen, zu denen eine Auskunft erstellt wird. Sie verfügen über umfangreiche Rechte hinsichtlich Transparenz, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und, bei einwilligungsbasierten Vorgängen, Widerruf.

Datenarten und Quellen

Stammdaten

Hierzu zählen Identitäts- und Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) zur eindeutigen Zuordnung von Informationen.

Vertrags- und Zahlungsverhalten

Erfasst werden können Angaben zu bestehenden und vergangenen Vertragsbeziehungen, Vertragslaufzeiten, Ratenzahlungen, ordnungsgemäßer Bedienung sowie dokumentierten Zahlungsstörungen. Die Verarbeitung unterliegt dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Richtigkeit.

Öffentliche Register und Meldungen

Informationen können aus amtlichen Verzeichnissen und öffentlichen Bekanntmachungen stammen, soweit deren Nutzung gesetzlich zugelassen ist und dem Zweck der Bonitätsbewertung dient.

Interne Ergebnisse wie Scorewerte

Auskunfteien bilden auf Basis vorhandener Daten statistische Kennzahlen (Scores), die die Wahrscheinlichkeit zukünftigen Zahlungsverhaltens abbilden. Diese sind keine Tatsachen über Vermögensverhältnisse, sondern Prognosewerte mit Wahrscheinlichkeitscharakter.

Rechtliche Grundlagen und Prinzipien der Datenverarbeitung

Einwilligung und berechtigtes Interesse

Die Verarbeitung kann auf einer Einwilligung beruhen oder auf einem berechtigten Interesse des anfragenden Unternehmens und der Auskunftei, etwa zur Vermeidung von Zahlungsausfällen. In beiden Fällen gelten die Grundsätze von Transparenz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Zweckbindung und Datensparsamkeit

Erhobene Daten dürfen nur für genau definierte Zwecke der Bonitätsprüfung genutzt werden. Es sind nur solche Daten zu verarbeiten, die für die Beurteilung erforderlich und angemessen sind.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Betroffene müssen in klarer Form darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden und an wen Auskünfte erteilt werden. Dies umfasst auch Informationen zur Logik von Scoringverfahren in verständlicher Form.

Speicherfristen und Löschung

Die Speicherung ist zeitlich zu begrenzen. Daten sind zu löschen, sobald sie für den Zweck der Bonitätsbewertung nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für unterschiedliche Datenkategorien gelten differenzierte, dokumentierte Fristen.

Datenübermittlung und Empfängerkreise

Weitergaben an anfragende Stellen sind nur im Rahmen der genannten Zwecke zulässig. Jede Übermittlung setzt eine rechtmäßige Grundlage, eine Identitätsprüfung des Empfängers und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen voraus.

Grenzüberschreitende Verarbeitung

Bei Übermittlungen in andere Staaten ist ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen. Dies kann von vertraglichen Garantien, aufsichtsbehördlichen Genehmigungen oder anderweitigen Sicherungsmechanismen abhängen.

Scoring in der Kreditauskunft

Funktionsweise und Datenbasis

Scoring nutzt statistische Verfahren und Erfahrungswerte, um aus verfügbaren Daten eine Ausfallwahrscheinlichkeit abzuleiten. Eingesetzte Merkmale müssen sachlich begründet und geeignet sein, den Zweck der Bonitätsprognose zu erfüllen.

Grenzen und Diskriminierungsverbot

Scoremodelle dürfen keine unzulässige Benachteiligung enthalten. Der Einsatz sensibler Merkmale oder mittelbare Benachteiligungen ist ausgeschlossen, sofern keine rechtlich zulässige und sachliche Rechtfertigung vorliegt.

Bedeutung der Scorekommunikation

Die Mitteilung eines Scorewerts muss durch verständliche Erläuterungen zur Aussagekraft, zu den Datenkategorien und zu den Hauptfaktoren der Berechnung ergänzt sein. Reine Zahlenangaben ohne Kontext genügen dem Transparenzgebot nicht.

Rechte betroffener Personen

Auskunft

Betroffene können Informationen darüber erhalten, ob und welche Daten verarbeitet werden, aus welchen Quellen diese stammen, für welche Zwecke sie genutzt werden, an wen sie übermittelt wurden und wie lange eine Speicherung vorgesehen ist. Dies umfasst auch Informationen zu Scoreverfahren in allgemein verständlicher Form.

Berichtigung

Unrichtige oder unvollständige Daten sind zu korrigieren. Verantwortliche Stellen müssen angemessene Maßnahmen treffen, um die Richtigkeit der gespeicherten Informationen sicherzustellen.

Löschung und Einschränkung

Daten sind zu löschen, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder der Zweck entfallen ist. Unter bestimmten Umständen kann die Verarbeitung vorübergehend eingeschränkt werden.

Widerspruch gegen Verarbeitung und Profiling

Gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Für rein automatisierte Entscheidungen mit rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen gelten besondere Schutzmechanismen, einschließlich der Möglichkeit, eine Überprüfung durch eine natürliche Person zu verlangen.

Widerruf einer Einwilligung

Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile für bereits rechtmäßig erfolgte Verarbeitungen entstehen.

Verantwortlichkeit und Haftung

Verantwortliche Stelle und Auftragsverarbeitung

Auskunfteien und anfragende Unternehmen sind eigenständige Verantwortliche, soweit sie über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Werden Dienstleister eingebunden, ist eine vertragliche und organisatorische Absicherung erforderlich, damit diese nur auf dokumentierte Weisungen handeln und angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Verantwortliche müssen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung belegen können, z. B. durch Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Transparenzinformationen, technische und organisatorische Maßnahmen und Prüfkonzepte für Scoremodelle.

Fehlerhafte Auskünfte und Folgen

Führen unrichtige oder veraltete Daten zu nachteiligen Entscheidungen, kommen Ansprüche auf Korrektur, ggf. Löschung und gegebenenfalls weitere Rechtsfolgen in Betracht. Maßgeblich ist, ob Sorgfaltspflichten eingehalten und zumutbare Prüfungen vorgenommen wurden.

Branchenbesonderheiten

Kredite an Verbraucher

Bei Verbraucherdarlehen gelten gesteigerte Anforderungen an Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Bonitätsprüfung. Schutzinteressen der Betroffenen haben besonderes Gewicht.

Geschäftskunden und Lieferantenkredite

Bei Unternehmen stehen häufig wirtschaftsbezogene Informationen, Branchenrisiken und Zahlungsgewohnheiten im Vordergrund. Auch hier gelten Grundsätze der Erforderlichkeit, Richtigkeit und Zweckbindung.

Telekommunikation, Energie und Wohnen

In Sektoren mit Massengeschäften und laufenden Entgeltverpflichtungen werden Kreditauskünfte eingesetzt, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Verarbeitung hat sich an den genannten rechtlichen Maßstäben zu orientieren.

Digitale Prozesse und Identitätsprüfung

Sofortauskunft und automatisierte Entscheidungen

Onlineprozesse nutzen automatisierte Prüfungen für schnelle Entscheidungen. Solche Verfahren unterliegen Transparenz- und Schutzanforderungen, insbesondere bei rechtlich bedeutsamen Folgen.

Open Banking und Kontodaten

Wenn Kontoinformationen einbezogen werden, ist der Einsatz auf den Zweck der Bonitätseinschätzung zu begrenzen. Es gelten besondere Anforderungen an Datensicherheit, Minimierung und klare Informationen für Betroffene.

Sicherheit, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle

Technische und organisatorische Maßnahmen müssen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Dazu zählen unter anderem Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung und regelmäßige Prüfungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kreditauskunft

Was umfasst eine Kreditauskunft rechtlich gesehen?

Rechtlich umfasst eine Kreditauskunft die zulässige Erhebung, Speicherung, Auswertung und Übermittlung von Daten zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit. Sie beinhaltet Fakten zu Identität und Vertragsverhalten sowie abgeleitete Prognosewerte, die nur im Rahmen eindeutiger Zwecke und unter Beachtung von Transparenz, Erforderlichkeit und Datensicherheit verarbeitet werden dürfen.

Welche Daten dürfen für eine Kreditauskunft verarbeitet werden?

Zulässig sind Daten, die für die Bonitätsbeurteilung erforderlich sind, etwa Identitätsangaben, Informationen über bestehende und frühere Verträge, dokumentierte Zahlungsstörungen sowie allgemein zugängliche und rechtmäßig genutzte Registerinformationen. Die Verarbeitung sensibler Merkmale ist unzulässig, sofern keine rechtliche Rechtfertigung vorliegt.

Darf eine Kreditauskunft ohne Einwilligung eingeholt werden?

Eine Einholung kann auf einem berechtigten Interesse beruhen, wenn dieses die Interessen der betroffenen Person überwiegt und die Verarbeitung für die Entscheidung über ein Kredit- oder Vertragsanbahnungsverhältnis erforderlich ist. Alternativ kann eine Einwilligung die Verarbeitung rechtfertigen. In beiden Fällen gelten erhöhte Transparenzanforderungen.

Wie lange dürfen Einträge in einer Kreditauskunft gespeichert werden?

Speicherfristen müssen am Zweck ausgerichtet, verhältnismäßig und dokumentiert sein. Daten sind zu löschen, sobald sie für die Bonitätsbewertung nicht mehr erforderlich sind oder entgegenstehende Schutzinteressen überwiegen. Für verschiedene Datenkategorien gelten unterschiedliche, befristete Aufbewahrungen.

Welche Rechte bestehen gegenüber Auskunfteien und anfragenden Unternehmen?

Es bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen auf Interessenabwägung beruhende Verarbeitungen sowie Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft. Bei rein automatisierten Entscheidungen kommen zusätzliche Schutzmechanismen hinzu.

Welche Bedeutung hat der Scorewert und wie muss er erläutert werden?

Der Scorewert ist eine statistische Prognose zur Ausfallwahrscheinlichkeit und keine Feststellung über tatsächliche Zahlungsfähigkeit. Seine Mitteilung erfordert verständliche Erläuterungen, insbesondere zu Datenkategorien, Aussagekraft und den wesentlichen Berechnungsfaktoren.

Wer trägt die Verantwortung bei fehlerhaften Auskünften?

Auskunfteien und anfragende Stellen sind jeweils für die von ihnen verantworteten Verarbeitungsschritte zuständig. Kommt es durch unrichtige oder veraltete Daten zu nachteiligen Entscheidungen, sind Korrekturen und, je nach Lage, weitere Rechtsfolgen möglich, wenn Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Dürfen Kreditauskünfte in andere Staaten übermittelt werden?

Eine Übermittlung ist zulässig, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau oder geeignete Garantien bestehen und der Zweck der Bonitätsprüfung gewahrt bleibt. Auch hierbei gelten Transparenz, Erforderlichkeit und Sicherheit als verbindliche Maßstäbe.