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Krankmeldung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einleitung zur Krankmeldung

Eine Krankmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und dient der Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers aufgrund von Krankheit. Sie stellt sicher, dass der Arbeitgeber über die Abwesenheit des Arbeitnehmers informiert ist und entsprechende organisatorische Maßnahmen treffen kann. Die Krankmeldung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung, da sie Pflichten und Rechte beider Parteien betrifft.

In der Regel erfolgt die Krankmeldung mündlich oder schriftlich und sollte so früh wie möglich nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über seine krankheitsbedingte Abwesenheit zu informieren. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, entsprechend zu reagieren, etwa durch Umverteilung der anfallenden Arbeit oder durch temporäre Arbeitskräfte.

Die Krankmeldung ist nicht nur eine Formalität, sondern hat auch rechtliche Implikationen. Sie berührt verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts, darunter die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Sicherstellung des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus kann das Nichtvorlegen einer ordnungsgemäßen Krankmeldung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anforderungen an eine Krankmeldung

Die Krankmeldung muss bestimmten Anforderungen genügen, um als ordnungsgemäß zu gelten. Zunächst einmal muss sie rechtzeitig erfolgen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, am besten vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Eine verspätete Krankmeldung kann den Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährden.

In der Praxis wird häufig eine telefonische Krankmeldung akzeptiert, die jedoch zeitnah durch eine schriftliche Bestätigung ergänzt werden sollte. Diese schriftliche Bestätigung kann in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen, die durch einen Arzt ausgestellt wird. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ist dem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorzulegen.

Ein konkretes Beispiel zeigt, dass wenn ein Arbeitnehmer am Montag krank wird, er spätestens bis Donnerstag eine solche Bescheinigung vorlegen muss. Versäumt er dies, kann der Arbeitgeber unter Umständen die Entgeltfortzahlung verweigern. Daher ist es im Interesse des Arbeitnehmers, die Krankmeldung ordnungsgemäß und fristgerecht zu übermitteln.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat das Recht, im Krankheitsfall von der Arbeit fernzubleiben, um seine Genesung nicht zu gefährden. Gleichzeitig hat er die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Diese Pflicht zur Krankmeldung beruht auf dem Interesse des Arbeitgebers, seine betriebliche Planung anpassen zu können.

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern könnte. Dies bedeutet, dass er während der Krankheit keine Tätigkeiten ausüben sollte, die seiner Gesundheit schaden oder die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben.

Ein typisches Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der trotz Arbeitsunfähigkeit anstrengende körperliche Arbeiten verrichtet. Dies könnte der Arbeitgeber als Pflichtverletzung werten. Der Arbeitnehmer muss daher darauf achten, dass er sich während der Krankheit entsprechend verhält und die Genesung nicht gefährdet.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat das Recht, über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers informiert zu werden, um den betrieblichen Ablauf anpassen zu können. Gleichzeitig hat er die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu akzeptieren und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Arbeitgeber darf keine unzumutbaren Anforderungen an den kranken Arbeitnehmer stellen, etwa indem er ihn zur Arbeit drängt oder eine übermäßige Kontrolle ausübt. Er ist jedoch berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.

Ein Beispiel könnte ein Arbeitgeber sein, der einen Arbeitnehmer, der sich krankgemeldet hat, zu Hause besucht, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Solche Maßnahmen sind in der Regel unzulässig und können das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten. Der Arbeitgeber muss daher sorgfältig abwägen, wie er mit Krankmeldungen umgeht.

Konsequenzen bei Nichtvorlage einer Krankmeldung

Wenn ein Arbeitnehmer seiner Pflicht zur Krankmeldung nicht nachkommt, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Eine der möglichen Folgen ist der Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Lohn für die Zeit der unentschuldigten Abwesenheit zu zahlen.

Darüber hinaus kann eine fehlende oder verspätete Krankmeldung als Pflichtverletzung gewertet werden, die arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann. Dies kann von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen, insbesondere wenn es wiederholt zu Versäumnissen kommt.

Ein typischer Fall wäre ein Arbeitnehmer, der mehrfach versäumt, rechtzeitig eine Krankmeldung einzureichen. Der Arbeitgeber könnte dies als mangelnde Zuverlässigkeit bewerten und entsprechende Schritte einleiten. Der Arbeitnehmer sollte daher stets darauf achten, seine Krankmeldung ordnungsgemäß vorzunehmen.

Besondere Situationen bei der Krankmeldung

Es gibt verschiedene besondere Situationen, die im Zusammenhang mit einer Krankmeldung auftreten können. Eine solche Situation ist der Umgang mit einer Krankmeldung während der Probezeit. In der Probezeit kann eine Krankmeldung besondere Aufmerksamkeit erfordern, da der Arbeitgeber in dieser Phase häufig das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

Ein weiteres Beispiel ist die Krankmeldung während eines Urlaubs. Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, so kann er unter bestimmten Umständen die Urlaubstage zurückerhalten. Hierfür ist jedoch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich, die die Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubszeitraums bestätigt.

Eine weitere besondere Situation ist die Krankmeldung während einer Kündigungsfrist. Auch hier gelten die allgemeinen Anforderungen an die Krankmeldung. Der Arbeitnehmer bleibt verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß anzuzeigen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur Krankmeldung

Was passiert, wenn ich meine Krankmeldung nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann dies den Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall möglicherweise nicht verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu leisten. Darüber hinaus kann eine verspätete Krankmeldung als Pflichtverletzung gewertet werden, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Welche Informationen muss ich in meiner Krankmeldung angeben?

In einer Krankmeldung sollten mindestens der Beginn der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer angegeben werden. Der genaue Grund der Krankheit muss nicht genannt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Informationen so früh wie möglich übermittelt werden, damit der Arbeitgeber entsprechend planen kann.

Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen?

Ja, der Arbeitgeber kann verlangen, dass eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Diese Regelung kann Teil des Arbeitsvertrags oder der betrieblichen Vereinbarungen sein. Der Arbeitgeber hat das Recht, sicherzustellen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht.

Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Die genaue Dauer der Entgeltfortzahlung kann je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag variieren.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Art meiner Krankheit informieren?

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die Art der Krankheit zu informieren. Die Krankmeldung muss lediglich den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Die ärztliche Bescheinigung bestätigt die Arbeitsunfähigkeit, ohne den genauen Krankheitsgrund zu nennen.

Kann ich während einer Krankmeldung gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während einer Krankmeldung ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf die Kündigung nicht allein aufgrund der Krankmeldung erfolgen. Der Arbeitgeber muss die allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen beachten, die je nach Art des Arbeitsverhältnisses variieren können.

Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde?

Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Urlaubstage, die durch die Krankheit verloren gehen, zurückerhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die die Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubszeitraums bestätigt. Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren.

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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026