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Krankenunterlagen

Begriff und Bedeutung von Krankenunterlagen

Krankenunterlagen sind sämtliche schriftlichen, elektronischen oder bildgebenden Dokumentationen, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung über eine Patientin oder einen Patienten angelegt werden. Sie dienen der lückenlosen Erfassung aller relevanten Informationen rund um Diagnosen, Therapien, Behandlungsverläufe sowie ärztliche und pflegerische Maßnahmen. Krankenunterlagen bilden damit die Grundlage für eine sachgerechte medizinische Versorgung und sind zugleich ein zentrales Element der Dokumentationspflicht im Gesundheitswesen.

Inhalte und Formen von Krankenunterlagen

Zu den typischen Inhalten von Krankenunterlagen zählen Anamnesen (Erhebung der Krankengeschichte), Befunde aus Untersuchungen, Diagnosen, Therapiepläne, Operationsberichte sowie Angaben zu verabreichten Medikamenten. Auch Laborwerte, Röntgenbilder oder andere bildgebende Verfahren können Bestandteil sein. Die Unterlagen können sowohl in Papierform als auch digital geführt werden.

Unterschiedliche Arten von Krankenunterlagen

  • Ärztliche Unterlagen: Dazu gehören Arztbriefe, Befundberichte und Verordnungen.
  • Pflegerische Dokumentation: Hierzu zählen Pflegeberichte und Protokolle über pflegerische Maßnahmen.
  • Bilder und technische Aufzeichnungen: Röntgenaufnahmen oder EKG-Streifen sind ebenfalls Teil der Unterlage.
  • Daten aus Laboruntersuchungen: Ergebnisse aus Bluttests oder anderen Analysen werden dokumentiert.

Zweck und Funktion von Krankenunterlagen

Krankenunterlagen erfüllen mehrere wichtige Funktionen: Sie sichern die Kontinuität der Behandlung durch nachvollziehbare Informationen für alle beteiligten Fachkräfte. Zudem dienen sie als Nachweis für erbrachte Leistungen gegenüber Kostenträgern wie Krankenkassen. Im Streitfall können sie zur Klärung des Behandlungsverlaufs beitragen.

Zugriffsrechte auf Krankenunterlagen

Zugriff durch Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre eigenen Krankenunterlagen. Dieses Recht umfasst sowohl das Lesen als auch das Anfertigen von Kopien gegen Erstattung angemessener Kosten für Vervielfältigung.

Zugriff durch Dritte

Dritte erhalten nur dann Zugang zu den Unterlagen einer Person, wenn diese ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt – etwa bei bestimmten Meldepflichten gegenüber Behörden.

Sorgfaltspflichten bei Führung von Krankenunterlagen

Anforderungen an Vollständigkeit und Richtigkeit

Die Führung der Unterlage muss vollständig sowie wahrheitsgemäß erfolgen; nachträgliche Änderungen müssen kenntlich gemacht werden. Unleserlichkeiten oder Lücken können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sicherstellung des Datenschutzes

Da es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handelt, unterliegen diese strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Speicherung, Verarbeitung sowie Weitergabe an Dritte.

Aufbewahrungspflichten

Für die Aufbewahrung gelten bestimmte Fristen: In vielen Fällen müssen die Unterlangen mindestens zehn Jahre nach Abschluss einer Behandlung sicher verwahrt bleiben; je nach Art der Untersuchung kann dies variieren.
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< h 2 > Vernichtung bzw . Löschung von Kranken unter lagen < / h 2 >
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Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen dürfen beziehungsweise müssen die entsprechenden Daten vernichtet beziehungsweise gelöscht werden , sofern keine weiteren Gründe für deren fortgesetzte Speicherung bestehen .
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< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema Kranke n unter lagen < / h 2 >

< h 3 > Wer ist zur Führung von Kranke n unter lagen verpflichtet ? < / h 3 >
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Zur ordnungsgemäßen Dokumentation verpflichtet sind alle Personen , Einrichtungen oder Unternehmen , welche medizinische Behandlungen durchführen . Dies betrifft insbesondere Ärztinnen , Ärzte , Zahnärzte sowie Pflegeeinrichtungen .
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< h 3 > Wie lange müssen Kranke n unter lagen aufbewahrt werden ? < / h 3 >
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Die Dauer richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben ; häufig beträgt sie mindestens zehn Jahre ab Abschluss einer Behandlung . Für bestimmte Untersuchungen gelten längere Fristen .
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< h 3 > Haben Angehörige Zugriff auf meine Kranke n unter lagen ? < / h 3 >
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Angehörige erhalten nur dann Einsicht , wenn hierfür eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder besondere gesetzlich geregelte Ausnahmen bestehen .
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< h 3 > Was passiert mit meinen Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ? < / h 3 >
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Nach Ende dieser Frist erfolgt in aller Regel eine datenschutzkonforme Vernichtung beziehungsweise Löschung sämtlicher gespeicherten Informationen .
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