Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Krankenhaus

Krankenhaus

Definition und Einordnung

Begriff und Zweck

Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung der stationären Gesundheitsversorgung, in der Patientinnen und Patienten durch ärztliches und pflegerisches Personal rund um die Uhr medizinisch behandelt, überwacht und gepflegt werden. Charakteristisch sind eine organisierte Struktur mit Fachabteilungen, eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Diagnostik und Therapie sowie die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten über mindestens eine Nacht aufzunehmen.

Abgrenzung zu anderen Einrichtungen

Krankenhäuser unterscheiden sich von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren durch die stationäre Behandlung und durchgehende Betriebsbereitschaft. Rehabilitationskliniken fokussieren auf Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und bieten in der Regel keine vollumfängliche Akutversorgung. Pflegeheime sind auf Langzeitpflege ausgerichtet. Tageskliniken und teilstationäre Einrichtungen bieten Behandlung ohne Übernachtung.

Rechtsrahmen und Aufsicht

Trägerschaft und Organisationsformen

Krankenhäuser können in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft stehen. Sie sind organisatorisch oft als Eigenbetrieb, GmbH, gGmbH, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Unabhängig von der Rechtsform gelten einheitliche Anforderungen an Patientensicherheit, Qualität und Transparenz.

Zulassung, Krankenhausplanung und Betrieb

Für den Betrieb ist eine formale Erlaubnis erforderlich. Die Länder planen die Krankenhauslandschaft, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, erhalten Zugang zur Regelversorgung der Bevölkerung und zu bestimmten Finanzierungswegen. Auflagen betreffen unter anderem Fachabteilungen, Personalstruktur, Ausstattung und Vorhaltungspflichten.

Aufsichtsbehörden und Kontrolle

Landesbehörden und Gesundheitsämter überwachen die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen. Prüfungen können medizinische Qualität, Hygiene, Arbeitsschutz, Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit, Strahlenschutz und Dokumentationspflichten betreffen. Bei Abweichungen sind Korrekturmaßnahmen bis hin zu Betriebsbeschränkungen möglich.

Qualitätssicherung und Transparenz

Krankenhäuser unterliegen externen Qualitätssicherungsverfahren und internen Qualitätsmanagementsystemen. Vorgesehen sind standardisierte Berichte zur Behandlungsqualität, Teilnahme an Fehler- und Risikoberichtssystemen sowie Maßnahmen der Patientensicherheit. Ergebnisse werden teilweise öffentlich gemacht, um Vergleichbarkeit und Transparenz zu fördern.

Finanzierung und Vergütung

Duale Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt üblicherweise dual: Investitionskosten (z. B. Gebäude, Großgeräte) werden überwiegend von den Ländern getragen, während Betriebskosten (z. B. Personal, Sachmittel) über Entgelte für Behandlungen finanziert werden.

Vergütung stationärer Leistungen

Stationäre Leistungen werden in der Regel über Fallpauschalen vergütet. Diese orientieren sich an der Diagnose und dem Aufwand der Behandlung. Es existieren Regelungen für Zusatzentgelte, Zu- und Abschläge sowie besondere Einrichtungen (z. B. Zentren für komplexe Eingriffe). Notfallversorgung und spezialisierte Leistungen sind häufig mit besonderen Vorhaltekosten verbunden, die gesondert berücksichtigt werden können.

Wahlleistungen und Zusatzleistungen

Neben der allgemeinen Krankenhausleistung können Wahlleistungen wie besondere Unterkunft oder die persönliche Behandlung durch eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt vereinbart werden. Hierfür fallen gesonderte Entgelte an, die transparent zu vereinbaren und abzurechnen sind.

Notfallversorgung und Daseinsvorsorge

Krankenhäuser übernehmen Aufgaben der Notfallversorgung. Je nach Standort und Ausstattung bestehen abgestufte Anforderungen an die Vorhaltung von Personal und Technik. Diese Struktur dient der flächendeckenden Akutversorgung.

Aufnahme, Aufenthalt und Entlassung

Aufnahmearten

Es gibt geplante Aufnahmen (elektiv), Notaufnahmen und Einweisungen durch niedergelassene Behandelnde. Grundlage ist regelmäßig eine medizinische Indikation. In besonderen Situationen sind auch Maßnahmen ohne Einwilligung möglich, etwa bei Selbst- oder Fremdgefährdung im Rahmen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Behandlungsvertrag und Hausrecht

Mit der Aufnahme entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Krankenhaus und Patientin oder Patient. Er regelt die Erbringung medizinischer Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards sowie Pflichten zur Information, Aufklärung, Dokumentation und Verschwiegenheit. Das Krankenhaus übt das Hausrecht aus und kann organisatorische Regeln festlegen, etwa zu Besuchszeiten und Sicherheitsmaßnahmen.

Entlassung, Verlegung und Entlassmanagement

Die Entlassung erfolgt, wenn die stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist oder eine Verlegung medizinisch sinnvoll ist. Das Entlassmanagement dient der koordinierten Überleitung in die weitere Versorgung. Hierzu zählen die Zusammenfassung wesentlicher Behandlungsdaten und die Information nachbehandelnder Stellen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Patientenrechte und Pflichten des Krankenhauses

Aufklärung und Einwilligung

Medizinische Maßnahmen setzen grundsätzlich eine wirksame Einwilligung nach angemessener Aufklärung voraus. Diese umfasst Zweck, Ablauf, Risiken, Alternativen und Folgen einer unterlassenen Behandlung. Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit entscheiden bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Vertretungen; in akuten Notlagen kann ausnahmsweise ohne Einwilligung behandelt werden, wenn das mutmaßliche Interesse dies erfordert.

Dokumentation und Einsichtsrechte

Krankenhäuser dokumentieren Befunde, Diagnosen, Maßnahmen und Aufklärungen vollständig und nachvollziehbar. Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Behandlungsdokumentation und auf Kopien. Korrekturen erfolgen durch nachvollziehbare Ergänzungen, nicht durch rückwirkende Änderungen.

Datenschutz und Schweigepflicht

Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz. Verarbeitung und Weitergabe sind nur auf rechtlicher Grundlage oder mit Einwilligung zulässig. Es bestehen technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit, Regelungen zur Zugriffssteuerung sowie Vorgaben zur Aufbewahrung und Löschung.

Umgang mit Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen

Bei Minderjährigen richtet sich die Einwilligung nach Alter und Einsichtsfähigkeit; Sorgeberechtigte wirken je nach Situation mit. Bei volljährigen Personen ohne Einwilligungsfähigkeit entscheiden Bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Betreuungen im Rahmen des festgelegten Aufgabenkreises. Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürfen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Patientenbeteiligung und Beschwerdemanagement

Krankenhäuser halten Strukturen zur Aufnahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden vor. Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher oder entsprechende Stellen unterstützen die Klärung von Konflikten und fördern Transparenz.

Sicherheit, Hygiene und Risikomanagement

Hygiene und Infektionsschutz

Es bestehen verbindliche Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Dazu zählen Hygienekonzepte, Surveillance, Schulungen und Meldewege. Bestimmte Erreger und Ausbrüche sind an die zuständigen Stellen zu melden.

Arzneimittel- und Medizinproduktsicherheit

Krankenhäuser organisieren Beschaffung, Lagerung, Zubereitung und Anwendung von Arzneimitteln kontrolliert. Für Betäubungsmittel, Blutprodukte und parenterale Zubereitungen gelten besondere Anforderungen. Medizinprodukte dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung und unter Beachtung von Vigilanzpflichten eingesetzt werden.

Strahlenschutz und besondere Verfahren

Bei Anwendungen ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe bestehen Qualifikations-, Aufklärungs-, Dokumentations- und Dosisüberwachungsanforderungen. Besondere Verfahren (z. B. Großgeräte, invasive Eingriffe) unterliegen zusätzlichen organisatorischen und technischen Sicherheitsstandards.

Arbeitsschutz und Notfallpläne

Arbeitsschutzmaßnahmen schützen Beschäftigte und Patientinnen und Patienten. Notfall- und Alarmpläne, Brandschutz, Medizinproduktesicherheit und IT-Sicherheitsvorkehrungen sind Bestandteil des Risikomanagements.

Spezielle Versorgungsformen

Psychiatrische Kliniken und Freiheitsbeschränkungen

In psychiatrischen Kliniken können unter engen Voraussetzungen Maßnahmen ohne Einwilligung erfolgen, wenn erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Erforderlich sind besondere rechtliche Grundlagen, verhältnismäßiges Vorgehen, ärztliche Anordnung und regelmäßige Überprüfung. Unabhängig davon gelten die allgemeinen Patientenrechte.

Universitätskliniken: Forschung und Lehre

Universitätskliniken verbinden Versorgung mit Forschung und Lehre. Forschung am Menschen erfordert gesonderte Einwilligungen, Ethikbewertung und besondere Schutzmechanismen. Die Versorgungspflichten bestehen unabhängig von Forschungsprojekten.

Ambulante Leistungen im Krankenhaus

Krankenhäuser können ambulante Leistungen erbringen, etwa in Notaufnahmen, Ermächtigungsambulanzen, Hochschulambulanzen oder spezialisierten Zentren. Die Zulässigkeit, der Leistungsumfang und die Vergütung richten sich nach festgelegten Rahmenbedingungen.

Kooperationen, integrierte Versorgung und Telemedizin

Kooperationen mit Praxen, anderen Kliniken, Pflege- und Reha-Einrichtungen ermöglichen sektorenübergreifende Versorgung. Telemedizinische Angebote sind möglich, wenn Datenschutz, Datensicherheit und fachliche Standards gewährleistet sind.

Haftung und Konfliktlösung

Behandlungsfehler und Organisationsverantwortung

Haftung kann sich aus ärztlichen Fehlern, Aufklärungsdefiziten oder organisatorischen Mängeln ergeben. Das Krankenhaus trägt Verantwortung für eine ordnungsgemäße Organisation, ausreichende Personalausstattung, funktionierende Abläufe und sichere Technik.

Dokumentation, Beweisfragen und Verfahren

Die Behandlungsdokumentation spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung von Schadensfällen. Außergerichtliche Begutachtungen und Schlichtungen können zur einvernehmlichen Lösung beitragen. Besteht kein Einvernehmen, ist eine gerichtliche Klärung möglich.

Versicherungsschutz

Krankenhäuser halten Haftpflichtversicherungen vor, die Personen- und Sachschäden aus der Behandlung abdecken. Der Umfang richtet sich nach Risiko, Leistungsangebot und vertraglichen Vereinbarungen.

Internationale Aspekte

Grenzüberschreitende Versorgung

Innerhalb Europas bestehen Möglichkeiten zur geplanten oder notfallbedingten Behandlung in anderen Staaten. Kostenerstattung, Genehmigungen und Abrechnung folgen vorgegebenen Verfahren. Krankenhäuser beachten bei Behandlung internationaler Patientinnen und Patienten die jeweils einschlägigen Regelungen zu Abrechnung, Kommunikation und Datenschutz.

Häufig gestellte Fragen

Was ist rechtlich ein Krankenhaus?

Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung zur stationären medizinischen Versorgung mit fachärztlicher und pflegerischer Betreuung, diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen sowie durchgehender Betriebsbereitschaft. Es dient der Behandlung, Überwachung und Pflege von Patientinnen und Patienten und ist organisatorisch, personell und technisch entsprechend ausgestattet.

Wer darf ein Krankenhaus betreiben?

Träger können öffentlich-rechtliche Körperschaften, freigemeinnützige Organisationen oder private Unternehmen sein. Voraussetzung ist eine behördliche Erlaubnis und die Erfüllung der Anforderungen an Fachabteilungen, Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung, Hygiene, Qualitätssicherung und Notfallvorsorge.

Wann darf ein Krankenhaus die Aufnahme ablehnen?

Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Einrichtung für die erforderliche Behandlung nicht zuständig oder ausgestattet ist, wenn Kapazitäten vollständig ausgelastet sind oder wenn besondere Gründe des Hausrechts entgegenstehen. In akuten Notfällen sind Krankenhäuser im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Versorgung verpflichtet.

Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten im Krankenhaus?

Sie haben Anspruch auf Behandlung nach anerkannten Standards, auf Aufklärung und Einwilligung, auf Wahrung der Privatsphäre, auf Einsicht in die Dokumentation sowie auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Beschwerden können über dafür vorgesehene Stellen vorgebracht werden.

Wie werden Krankenhausleistungen vergütet?

Die laufenden Behandlungskosten werden überwiegend über Fallpauschalen und Entgelte finanziert. Investitionen werden überwiegend durch die Länder unterstützt. Zusätzliche Wahlleistungen können gesondert vereinbart und abgerechnet werden.

Wie wird mit Gesundheitsdaten im Krankenhaus umgegangen?

Gesundheitsdaten werden nur auf rechtlicher Grundlage oder mit Einwilligung verarbeitet. Es bestehen Vorgaben zu Zweckbindung, Datensparsamkeit, Zugriffsbeschränkung, Aufbewahrung und Löschung. Weitergaben an Dritte erfolgen nur, wenn dies erlaubt ist oder eine Einwilligung vorliegt.

Was passiert bei vermuteten Behandlungsfehlern?

Mögliche Fehler werden intern aufgearbeitet und können extern begutachtet werden. Es bestehen Wege der außergerichtlichen Klärung; ist eine Einigung nicht möglich, kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Der Versicherungsschutz des Krankenhauses deckt entsprechende Risiken ab.

Darf ein Krankenhaus Patientinnen und Patienten gegen ihren Willen festhalten?

Das Festhalten gegen den Willen kommt nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung und nur mit den dafür vorgesehenen Genehmigungen und Prüfungen. Dabei sind Verhältnismäßigkeit, ärztliche Anordnung und regelmäßige Kontrolle erforderlich.