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Kraftfahrt-Bundesamt

Begriff und Stellung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde des Bundes und dem zuständigen Bundesministerium für den Bereich Verkehr zugeordnet. Sein Sitz befindet sich in Flensburg. Das KBA erfüllt zentrale Aufgaben im Straßenverkehrswesen, insbesondere bei der Genehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, der Führung bundesweiter Register, der Marktüberwachung sowie der Information der Öffentlichkeit. Es agiert auf Grundlage nationaler und europäischer Vorschriften und koordiniert seine Tätigkeit mit Behörden der Länder, anderen Bundesstellen und internationalen Einrichtungen.

Aufgaben im Überblick

  • Typgenehmigung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
  • Überwachung der Konformität von in Verkehr gebrachten Produkten und Anordnung bzw. Begleitung von Rückrufen
  • Führung zentraler Register (Fahrzeuge, Fahrerlaubnisse, Fahreignungspunkte)
  • Erhebung und Veröffentlichung verkehrsbezogener Statistiken und amtlicher Informationen
  • Mitwirkung bei nationaler und europäischer Regulierung und Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden

Typgenehmigung und Marktüberwachung

Typgenehmigung

Die Typgenehmigung ist die behördliche Feststellung, dass ein Fahrzeugtyp oder ein Fahrzeugteil die einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt. Das KBA erteilt nationale und europäische Genehmigungen, prüft technische Unterlagen, überwacht Prüfstellen und führt stichprobenartige Kontrollen durch. Hersteller sind verpflichtet, die Einhaltung der genehmigten Eigenschaften in der Produktion sicherzustellen.

Konformitätsüberwachung und Rückrufe

Nach dem Inverkehrbringen überwacht das KBA, ob Fahrzeuge und Bauteile weiterhin den genehmigten Anforderungen entsprechen. Werden Sicherheits- oder Umweltmängel festgestellt, kann das KBA Abhilfemaßnahmen verlangen, Rückrufe überwachen oder anordnen und Genehmigungen begrenzen oder zurücknehmen. Ziel ist die Gefahrenabwehr für Verkehrsteilnehmende und die Sicherstellung eines fairen und rechtmäßigen Marktes.

Maßnahmen bei Sicherheits- und Umweltrisiken

  • Anordnung und Veröffentlichung von Rückrufen bei erheblichen Risiken
  • Überwachung der Durchführung von Werkstattmaßnahmen und Software-Updates
  • Anforderungen an Hersteller zur Information von Halterinnen und Haltern
  • Im Einzelfall Einschränkung, Widerruf oder Ruhen von Genehmigungen

Internationale Zusammenarbeit

Die Typgenehmigung und Marktüberwachung sind stark europäisch und international vernetzt. Das KBA arbeitet mit ausländischen Genehmigungsbehörden zusammen, tauscht Informationen über Sicherheitsmängel und Rückrufe aus und wirkt an der Harmonisierung technischer Vorschriften mit. Dadurch werden Doppelprüfungen reduziert und ein einheitliches Sicherheitsniveau gefördert.

Register und Datenverarbeitung

Zentrales Fahrzeugregister

Das Zentrale Fahrzeugregister enthält Daten zu in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen sowie zu Halterinnen und Haltern. Eingetragen werden unter anderem Identifizierungsdaten des Fahrzeugs, Zulassungsstatus und Halterwechsel. Die Eintragung erfolgt über die örtlichen Zulassungsbehörden; das KBA führt das Register und stellt autorisierten Stellen Informationen für gesetzlich definierte Zwecke bereit.

Fahreignungsregister

Im Fahreignungsregister werden verkehrsrechtliche Verstöße mit Relevanz für die Fahreignung erfasst und in Punkten bewertet. Das KBA führt die Eintragungen, übermittelt Benachrichtigungen über Punktestände und dokumentiert Maßnahmen der zuständigen Stellen. Das Register dient der Verkehrssicherheit und der einheitlichen Bewertung wiederholter Zuwiderhandlungen.

Zentrales Fahrerlaubnisregister

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister enthält Daten über erteilte, eingeschränkte oder entzogene Fahrerlaubnisse. Diese Informationen werden durch die Fahrerlaubnisbehörden der Länder gemeldet und durch das KBA zentral bereitgehalten, um Missbrauch zu verhindern und die Durchsetzung von Maßnahmen sicherzustellen.

Datenschutz, Auskunft und Berichtigung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das KBA erfolgt auf gesetzlicher Grundlage, zweckgebunden und unter Beachtung des Datenschutzes. Zugriffe sind auf befugte öffentliche und private Stellen beschränkt, wenn hierfür eine gesetzliche Legitimation besteht. Betroffene Personen haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger oder unzulässig verarbeiteter Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Verarbeitungszweck und enden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständigkeiten im föderalen Gefüge

Abgrenzung zu Landes- und Kommunalbehörden

Die Ausgabe von Kennzeichen und die konkrete Zulassung von Fahrzeugen erfolgen durch die örtlichen Zulassungsstellen. Fahrerlaubnisse werden durch die Fahrerlaubnisbehörden der Länder erteilt oder entzogen. Polizeiliche Kontrollen und Ahndungen obliegen den zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden. Das KBA bündelt die einschlägigen Daten zentral, erteilt Typgenehmigungen und nimmt übergeordnete Überwachungs- und Informationsaufgaben wahr.

Kooperation mit anderen Stellen

Das KBA arbeitet mit Behörden der Länder, anderen Bundesbehörden, europäischen Einrichtungen und internationalen Netzwerken zusammen. Der Austausch umfasst insbesondere Genehmigungsdaten, Sicherheitsmeldungen, Rückrufinformationen und Registerabgleiche.

Statistik, Berichte und Transparenz

Veröffentlichungen

Das KBA veröffentlicht regelmäßig Statistiken über Fahrzeugbestände, Neuzulassungen, Halterstrukturen und Fahrerlaubnisse. Diese Veröffentlichungen dienen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit als Datengrundlage und unterstützen die Planung und Evaluierung verkehrsbezogener Maßnahmen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bei relevanten Sicherheits- und Umweltrisiken informiert das KBA die Öffentlichkeit, insbesondere durch Rückrufmeldungen und Hinweise zu Abhilfemaßnahmen. Darüber hinaus stellt es Informationen zu Regelungsänderungen, Verfahren und technischen Leitfäden bereit.

Rechtsnatur von Entscheidungen und Rechtsschutz

Verwaltungsakte des Kraftfahrt-Bundesamtes

Entscheidungen des KBA, etwa im Zusammenhang mit Typgenehmigungen, Rückrufen oder registerbezogenen Feststellungen, erfolgen in der Regel als Verwaltungsakte. Sie begründen, ändern oder beenden Rechte und Pflichten für Hersteller, Wirtschaftsakteure oder betroffene Personen.

Rechtsbehelfe und gerichtliche Kontrolle

Gegen belastende Entscheidungen des KBA stehen gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe zur Verfügung. Die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen unterliegt der Kontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Ausgestaltung von Fristen, Formen und Zuständigkeiten richtet sich nach den allgemeinen Verfahrensregeln.

Finanzierung und Organisation

Leitung und Aufbau

Das KBA wird von einer Behördenleitung geführt und gliedert sich in Fachabteilungen für Typgenehmigung, Marktüberwachung, Registerführung, Informationstechnik, Statistik und zentrale Dienste. Die Organisation ist auf eine effiziente Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben ausgerichtet.

Haushalt und Gebühren

Die Aufgabenerfüllung wird aus dem Bundeshaushalt und durch Gebühren sowie Entgelte für individuell zurechenbare Leistungen finanziert. Dazu zählen beispielsweise Genehmigungsverfahren oder Auskünfte aus Registern, sofern hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend werden häufige Fragen zum Kraftfahrt-Bundesamt aus rechtlicher Perspektive beantwortet.

Was ist das Kraftfahrt-Bundesamt und welche Rolle hat es im Straßenverkehrssystem?

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde mit zentraler Zuständigkeit für Typgenehmigungen, Marktüberwachung, die Führung wichtiger Register sowie die Bereitstellung amtlicher Informationen. Es wirkt als bundesweite Schaltstelle zwischen Herstellern, Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Welche Register führt das Kraftfahrt-Bundesamt?

Das KBA führt das Zentrale Fahrzeugregister, das Fahreignungsregister und das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Diese Register bündeln Informationen zu zugelassenen Fahrzeugen, zu verkehrsrelevanten Verstößen mit Punkteeintragungen sowie zu erteilten oder entzogenen Fahrerlaubnissen.

Darf das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeug- oder Halterdaten an Dritte übermitteln?

Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht und der Abrufzweck hinreichend bestimmt ist. Befugte öffentliche Stellen und bestimmte private Empfänger können Daten erhalten, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Verarbeitung ist auf das erforderliche Maß beschränkt und unterliegt dem Datenschutz.

Welche Befugnisse hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei Rückrufen?

Stellt das KBA erhebliche Sicherheits- oder Umweltmängel fest, kann es Rückrufe überwachen oder anordnen, die Öffentlichkeit informieren und die Durchführung von Abhilfemaßnahmen einfordern. Bei schweren Verstößen kommen Einschränkungen oder der Widerruf von Genehmigungen in Betracht.

Vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrerlaubnisse oder Kennzeichen?

Nein. Fahrerlaubnisse werden von den Fahrerlaubnisbehörden der Länder erteilt oder entzogen. Die Zulassung von Fahrzeugen und die Ausgabe von Kennzeichen erfolgen durch die örtlichen Zulassungsstellen. Das KBA führt die einschlägigen Register und stellt übergeordnete Informationen bereit.

Welche Rolle spielt das Kraftfahrt-Bundesamt im Punktesystem?

Das KBA führt das Fahreignungsregister, in dem rechtskräftige, für die Fahreignung relevante Entscheidungen mit Punkten erfasst werden. Es dokumentiert Punktestände, benachrichtigt hierüber und hält Informationen für die zuständigen Behörden bereit, die gegebenenfalls Maßnahmen anordnen.

Wie wird der Schutz personenbezogener Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt gewährleistet?

Die Verarbeitung erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage, zweckgebunden und unter Beachtung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Betroffene haben insbesondere Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Zugriffe sind auf befugte Stellen beschränkt und protokolliert.

Kann man gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgehen?

Gegen belastende Entscheidungen stehen Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Verfahrensregeln zur Verfügung. Die gerichtliche Kontrolle ist durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet.